Unterhalt und Hartz4

  • Hallo Ihr Lieben,
    vielleicht kan mir hier jemand helfen... Im Moment ist es so, daß ich für mich Hartz4 bekomme. Für meinen Sohn bekomme ich Unterhaltsvroschuss und Kindergeld. Mit diesen Geldern kann er seinen Bedarf decken und bekommt nichts von der ARGE. So weit so klar....


    Jetzt habe ich eine Beistandschaft beim Jugendamt damit der Unterhalt des Kv für meinen Sohn berechnet wird...
    Wenn da jetzt raus kommt das er mehr Unterhalt zahlen kann als ich Unterhaltsvorschuss bekomme, wird das dann auch auf mein Geld von der ARGE angerechnet???


    Wenn ja warum?? Zur Erklärung: Wenn ich sagen wir mal beispielsweise 70 Euro mehr Unterhalt vom KV bekommen würde. Ok... Wenn ich mir eine Arbeit nebenbei suchen würde dürfte ich doch auch 160 Euro dazu verdienen ohne das es mir angerechnet wird oder nicht?? Also warum werden die 70 Euro Unterhalt angerechnet, wenn das unter dem Satz liegt....




    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!! :thanks:

  • Kannst du deine Schrift bitte ein bißchen anpassen. Wir können ja alle schon lesen.


    Vielen Dank
    Annemarie

  • . Wenn ich mir eine Arbeit nebenbei suchen würde dürfte ich doch auch 160 Euro dazu verdienen ohne das es mir angerechnet wird oder nicht?? Also warum werden die 70 Euro Unterhalt angerechnet, wenn das unter dem Satz liegt....




    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!! :thanks:


    Also 100€ darfst Du anrechnungsfrei hinzuverdienen.....die 100€ sind aber an erwerbseinkommen festgemacht. Und Unterhalt ist kein Erwerbseinkommen ;)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ganz einfach.


    Das Amt kommt ja nicht für dein kind auf , wenn der KV unterhalt zahlt, deswegen wird der Unterhalt den ein kind von KV bekommen würde, auch voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.


    Wenn du jetzt aber arbeiten gehst, dann wird dein erwerbseinkommen dir angerechnet

  • Wenn das Kind mehr "Einkommen" hat als es Bedarf hat, dann ist es dir unterhaltspflichtig....


    War bei uns auch so. Ich glaub 30 Euro waren anrechnungsfrei... oder 20 :hae: Also etwas mehr hatte ich...


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • kann es sein, das du das mit der versicherungspauschale des kindergeldes verwechselst? zuerst wird der unterhalt dem kind voll ggü. dem bedarf angerechnet - als auch das kindergeld. das überschüssige kindergeld wird der mutter als einkommen wiederum angerechnet.

  • Wenn ja warum??


    Weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.


    Wer Einkommen "über Bedarf" hat, hilft damit seinen Angehörigen aus.


    Dass bei Erwerbseinkommen einiges anrechnungsfrei ist, dient dazu, die Erwerbsfähigen einer Bedarfsgemeinschaft zum motivieren - ausserdem entstehen dadurch ja auch oftmals Unkosten.