Unterhalt für die Mutter??

  • Ich bin nur in Elternzeit und habe einen unbefristeten Vertrag. Um ALG1 zubekommen, müsste mir mein Arbeitgeber kündigen.


    Zahlt der Vater den Unterhalt für mich und unseren Sohn denn ans Amt bei Hartz4 oder an mich und ich bekomme dementsprechend weniger Hartz4?

  • Hi,

    den Unterhalt für mich

    nochmal, bei 1450, wird nicht viel übrig bleiben. Das Netto wird bereinigt, d.h. Altersvorsorge(max. 4% vom Brutto), Fahrten zur Arbeit, evtl. Schulden, werden abgezogen.
    Dann wird der KU nach DT abgezogen. Danach kommt es erst zur Berechnung des BU.
    Dabei bleiben ihm 1000 € Selbstbehalt !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • das mit dem Selbstbehalt habe ich verstanden. Mir ging es darum, ob er den Unterhalt ans Amt oder an mich überweist?


    Kommt jemand zufällig aus dem kölner Raum und weiß, wie hoch die Miete sein und wieviel qm die Wohnung haben darf bei Hartz4?

  • nochmal, bei 1450, wird nicht viel übrig bleiben. Das Netto wird bereinigt, d.h. Altersvorsorge(max. 4% vom Brutto), Fahrten zur Arbeit, evtl. Schulden, werden abgezogen.
    Dann wird der KU nach DT abgezogen. Danach kommt es erst zur Berechnung des BU.
    Dabei bleiben ihm 1000 € Selbstbehalt !


    D.h. dann aber doch, wenn bei ihm eh nichts zu holen ist, dann zahlt das Amt ihr normal Hartz4 oder? D.h. es blieben ihm dann faktisch noch ca. 1200 vom Netto nach Abzug des Kindesunterhaltes. Davon müsste er sich ja, wenn auch knapp, das Leben in der alten Wohnung leisten können.


    Finny: Da rufst Du am besten mal bei der für Euch zuständigen ARGE an und fragst direkt nach, das variiert von Kommune zu Kommune stark und hängst sicher innerhalb einer Großstadt auch noch vom Stadtteil ab, je nach üblichem Mietspiegel halt.


    Den Unterhalt würde er Dir sofort überweisen, Du bekämst dann halt entsprechend verringertes Hartz4, weil Dir der Unterhalt als Einkommen angerechnet wird.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • Er zahlt den BU und KU an dich und du gibst entsprechende dein Einkommen bei der ARGE an! Also das wäre dann KU, KU und Kindergeld. Das wird dir dann beim Hartz4 als Einkommen angerechnet und entsprechend gibt es weniger Hartz 4!

  • Meine Gedanken:


    a) du fragst deinen AG nach einem Job - auch in der Elternzeit darf man bis zu 30 Stunden arbeiten
    b) er sucht sich einen Untermieter oder nimmt einen Nebenjob an


    Entweder Einkommen erhöhen oder Kosten reduzieren. Grundsätzlich wird das Amt bei allen Anträgen
    immer prüfen, ob alle Unterhaltsansprüche ausgelotet sind - sprich mal als 900 € bleiben ihm eh nicht.


    Wie würde sich dein 2 Elternjahr finanzieren wenn die Beziehung weiter bestehen würde ?

  • Ich bin nur in Elternzeit und habe einen unbefristeten Vertrag. Um ALG1 zubekommen, müsste mir mein Arbeitgeber kündigen.


    Zahlt der Vater den Unterhalt für mich und unseren Sohn denn ans Amt bei Hartz4 oder an mich und ich bekomme dementsprechend weniger Hartz4?

    ja, genauso ist es, bevor das amt dir den antrag bewilligt, wird erst geschaut, wer sonst noch zahlungspflichtig ist, es wird alles berechnet, auch deine rücklagen etc., falls der vater für dich unterhalt zahlen muss, wird das natürlich von h4 abgezogen. zahlt er nicht freiwillig, holt sich das amt den anteil von ihm zurück.
    aber ehrlich, wenn eine trennung unausweichlich ist, dann ist auch diese frage nicht relevant, oder? und dem amt ist es auch egal, ob dein ex 12 jahre in dieser wohnung lebt und diese wohnung liebt. er wird ggfls. umziehen müssen, weil die miete für einen einzelnen doch viel zu hoch ist. ich denke, du musst dich damit abfinden, dass eine trennung, wenn kinder im spiel sind, immer eine katastrophe für alle beteiligten ist. es kann dann nicht alles bleiben wie es ist.

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

    Einmal editiert, zuletzt von lampenschirm ()

  • b) er sucht sich einen Untermieter oder nimmt einen Nebenjob an


    Also ich glaube das mit dem Nebenjob wird schwierig, denn im Anfangsthread steht das er täglich 12 std. arbeitet, sowei 2x am WE. Somit würde ja auch die 50:50 Regelung entfallen.
    Nochmehr arbeiten, damit man eine Mietwohnung halten kann , würde ich nicht machen an seiner Stelle.


    Auf Dauer wird sich keiner der beiden die Wohnung leisten können, egal auch bei wem das Kind lebt.
    Dann lieber versuchen durch Abschlag noch ein bißchen Geld raus zu schlagen und beide fangen in einer neuen Wohnung neu an !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Hi,

    sprich mal als 900 € bleiben ihm eh nicht.

    falsch ! ...es sind 1000


    Gruß
    babbedeckel

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  • Und das Einkommen des Nebebsobs wirkt sich dann erstmal unterhaltsrelevant aus...d.h. KU könnte höher ausfallen, oder es wird dann gar der Betreuungunterhalt fällig...


    Ergo, bringt ihm ein Nebenjob persönlich erstmal nicht unbedingt viel mehr Geld ein...denn erstmal ist der Selbstbehalt relevant u das sie u kind Sozialgelder erhalten u da wird erstmal gegengerechnet!!

  • gut, oder einen anderen job - bei jeden Tag 12 Stunden finde ich 1.450 netto etwas mager


    Entschuldigung, auf welchem Erdteil lebst du ? Wenn die Job's wie Sand am Meer rumliegen würden, gehe ich davon aus das er schon gewechselt hätte. Der Mann ist wahrscheinlich froh einen Job zu haben & Hut ab, das er bei dem Gehalt überhaupt noch arbeiten geht. Würde so einige andere nicht machen.

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  • naja, 6 € netto verdient nicht jeder in Deutschland und für den ein oder anderen soll es die Möglichkeit geben, den Job zu wechseln.


    Wie gesagt - es muss ja einen Plan geben wie auch das 2 Elternzeitjahr ohne Elterngeld überstanden wird. Da sind 1.450 € für 3 Personen
    und fast 700 € Miete auch nicht soviel . Wenn er nun 1000 SB hat sind nach Abzug der Miete 300 € für ihn zur Verfügung und für Mutter & Kind 450 €.


    D.h. max 450 Unterhalt plus Kindergeld - das wird nicht reichen - also H4 Antrag oder Elternzeit vorzeitig beenden.

  • So wie ich das zu verstehen glaube, geht der Wille zur Trennung von der TS aus.


    Juristisch natürlich unhaltbar als Forderung, aber moralisch meiner Meinung nach gerechtfertigt: Hier sollte die TS nicht fragen, was dem Mann bleibt und wie viele das Amt zahlt, sondern selbst die Konsequenzen aus der geänderten Lebensplanung ziehen. Sprich: Beim Arbeitgeber nachfragen, wie es aussieht mit dem vorzeitigen Wiedereinstieg in den Beruf.


    Wenn "das Amt" komplett aussen vor bleibt, dürfen TS und Noch-Gatte frei vereinbaren, was an Kindes- oder sonstigem Unterhalt fließen muss. Hiervon hängt es meiner Meinung nach ab, ob der Mann seine Wohnung behalten kann - nicht davon, was das Amt zahlt.

  • Bei netto 1450 gehen ja schonmal der Kindesunterhalt runter.
    Also bleiben noch ca. 1250, dann gehen Verbindlichkeiten für Kredite und soweiter
    runter (Berufsbedingte Aufwändungen etc.).
    Dann hat er noch einen Selbstbehalt von 900€.
    Also wenn er sonst kein Kredite oder sont große Aufwende hat
    bleiben ca 350 über Selbstbehalt und ungefähr 2/3 bekommst du dann als
    Ehegattenunterhalt.


    Also ca. 118 € und nat. den Kindesunterhalt.

  • Hi,

    Ehegattenunterhalt.

    die waren nicht verheiratet !

    Dann hat er noch einen Selbstbehalt von 900€.

    Es sind 1000 gegenüber BU.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist nicht ganz einfach.


    Wenn Du nach der Elternzeit zum Arbeitsamt gehst wirst Du erst mal ALG1 bekommen. Wenn Du vorher gearbeitet hast und Anspruch hast.
    Danach bekommst Du Alg2 und da wird das/die Arge verlangen das dein EX seiner Unterhaltspflicht nachkommt.

    Das stimmt so nicht ganz: Du bekommst nur dann ALG1 wenn die Kinderbetreuung (15 Std./Woche) sicher gestellt ist, wenn das nicht der Fall ist, rutscht du direkt ins ALG2. Da zählt der Anspruch leider überhaupt nicht...

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

  • und für den ein oder anderen soll es die Möglichkeit geben, den Job zu wechseln.


    Ich behaupte jetzt einfach mal , wenn es diese Option gäbe, hätte er schon längst gewechselt. Die wenigsten bleiben freiwillig in einem schlecht bezahlten Job, vorallem wenn noch dazu eine Familie zu ernähren gilt.

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