Frage zum Unterhalt

  • Hallo, ich habe fast alle Fomalitäten durch. Mir wurde mitgeteilt, dass mir oder besser gesagt meinem Kind nach der düsseldorfer Tabelle 272 € zustehen, davon zahlt mein Mann freiwillig 100 €, was auch darin bestätigt wurde. Meine Frage ist: Zahlt das Amt die restlichen 172 € oder nur 80 € wegen Mindestunterhalt?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Zuerst wird das Amt hoffentlich überprüfen, ob der Vater des Kindes nicht mehr zahlen will oder nicht mehr zahlen kann.

  • Wenn Du mit Amt das Jugendamt meinst, dann zahlt auf Antrag die Unterhaltsvorschusskasse den Unterschiedsbetrag zwischen den 100 Euro des Unterhaltspflichtigen und dem Höchstsatz an Unterhaltsvorschuss. Da Du von 180,- Euro sprichst, ist das Kind wohl zwischen sechs und zwölf Jahren. Dann bekommst Du die 80 Euro für 72 Monate, höchstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr des Kindes draufgelegt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja das Jugendamt hat es geprüft und ich habe auch nicht mit mehr als 180 € gerechnet (mein Kind ist 7 Jahre alt) aber es hat mich der Brief verwirrt, in dem der 272 Euro Betrag steht.
    Ich habe heute meinen Mietvetrag vorgelegt, gilt ab dem 01.07, bekomme ich das Geld auch rückwirkend für Juli oder erst ab August. Warum fallen einem die Fragen erst später an :rolleyes:

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Unterhaltsvorschuss gibt es ab dem Monat der Beantragung. Eigentlich sogar - falls die Berechtigung bereits bestand - ab dem Vormonat. Das muss man erfahrungsgemäß allerdings meist mit einem Widerspruch durchsetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe den Antrag im Mai gestellt, jetzt habe ich eben nur den Mietvertrag nachgereicht, den ich erst letze Woche bekommen habe.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hallo, ich habe fast alle Fomalitäten durch. Mir wurde mitgeteilt, dass mir oder besser gesagt meinem Kind nach der düsseldorfer Tabelle 272 € zustehen, davon zahlt mein Mann freiwillig 100 €, was auch darin bestätigt wurde. Meine Frage ist: Zahlt das Amt die restlichen 172 € oder nur 80 € wegen Mindestunterhalt?

    Wie sind die auf die 272€ gekommen? Da muss er doch was vorgelegt haben zum berechnen!


    Und wenn er das Zahlen kann, nach der Berechnung, wieso zahlt er nur 100€ freiwillig bzw. warum nimmst du das hin, wenn es nach der Berechnung richtig wäre?

  • Wie sind die auf die 272€ gekommen? Da muss er doch was vorgelegt haben zum berechnen!


    Und wenn er das Zahlen kann, nach der Berechnung, wieso zahlt er nur 100€ freiwillig bzw. warum nimmst du das hin, wenn es nach der Berechnung richtig wäre?


    ja, das habe ich mich auch schon gefragt :hae:
    muss nicht (fast) immer der mindestunterhalt gezahlt werden :hae: