UH auch ohne Jugendamt?

  • Hallo,


    ich beziehe für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss.Der KV geht arbeiten und muss schon für 2 Kinder zahlen.


    Muss ich den KV beim Jugendamt angeben?dadurch würde er in eine finanzielle Notlage rutschen,da er gerade in einer Insolvenz steckt, die durch die bekanntgabe beim Jugendamt gefährdet wäre.


    Kann man sich auch ohne das Jugendamt auf den Unterhalt einigen,ohne anerkennung etc?ich beziehe zudem harzt 4 und das jobcenter verlangt eine anerkennung.

  • Hallo grüß Dich!


    Ja natürlich musst Du den Kindsvater angeben. Seine finanzielle Notlage in allen Ehren, aber er hat das Kind nun mal gezeugt und alles andere wäre Sozialbetrug, den Du zu verantworten hättest (und den ich dann z.B. bezahlen muss).

  • Wenn Du auf UV verzichtest, ist das alles Dein Problem.
    Dann bleibt's bei der Personenstandsfälschung (Dein Kind hat ein Recht auf einen Vater).


    Ob die Arge dabei mitmacht, ist eine andere Baustelle.
    Die wollen die Zahlungen nachgewiesen haben soweit ich weiß, bzw. kürzen dann die Zahlungen um diesen Betrag.

  • dann wird dir das jobcenter probleme machen und den unterhalt abziehen den du einzufordern hast.
    wenn du lügst ist es betrug. ob er zahlt sehen sie ja auch an deinen kontoauszügen!
    das jobcenter will sehen, dass du dich um den deinem kind zustehenden unterhalt kümmerst,
    ihn einforderst, damit die allgemeinheit weniger für euch zahlt und der kindsvater das zahlt, was er zu zahlen hat!
    wenn er ein niedriges einkommen hat, wird die beistandsschaft ihn auch nicht ruinieren :winken:

  • Dein Vorhaben den KV nicht zusätzlich zu belasten in allen Ehren, aber willst du da wirklich drauf verzichten?
    Abgesehen davon das du das nicht darfst, ansonsten bekommst du auch ne Menge Ärger. Das Geld ist ja nicht
    für dich sondern fürs kind.
    Wenn man ein Kind macht sind beide verpflichtet sich drum zu kümmern. Du machst das in Form von Betreuung und
    er muss halt zahlen.
    So muss jeder seinen Beitrag zahlen.


    Du machst ihn ja nicht fertig oder so, du bestehst lediglich auf das wo dein Kind anspruch drauf hat.

  • Also bin ich quasi gezwungen alles übers jugendamt machen zu müssen?


    Ich will ja nicht lügen, wollte den Unterhalt nur persönlich klären.Angeben muss ich den überall,das weiß ich.

  • ja, du musst eine beistandsschaft einrichten und den anhand seines einkommens berechneten unterhalt titulieren lassen :winken:

  • Ich versteh das nicht - wo soll das Problem sein - alle seine Kinder haben die gleichen Rechte. Mehr zahlen als bis zum Selbsthalt kann er nicht. Woher sollte da Ärger kommen ?


    Du wirst immer wieder den Nachweis über den Unterhalt brauchen, solange du Sozialleistungen in irgendeiner Form beziehst....

  • Ich mach das jetzt auch auf normalem wege...


    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob durch die Bekanntgabe seine Privatinsolvenz gefährdet ist?


    Er sagte mir dass wenn ich Ihn beim Jugendamt angebe, seine Privatinsolvenz zurück gezogen wird.Deutsch:er hätte seine Schulden wieder an der backe.
    Stimmt das so?

  • Hi,


    :Hm ...ich weiß nur, wenn neue Schulden während der Wohlverhaltensphase gemacht werden, kann es sein das die Inso zurückgezogen wird.
    Ob dann KU auch als Schulden gewertet werden :frag


    Umgekehrt dürfte der KV ja unter dem SB liegen, wenn er soviele Schulden hat. Beim bereinigen des Nettogehaltes können (bestimmte) Schulden abgezogen werden.


    Letzteres würde ich dem KV auch so erklären.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Komt drauf an, wenn er Unterhalt zahlt, dann nicht. Wenn er aber keinen Unterhalt zahlt und du Unterhaltsvorschuss erhälst, dann hat er recht, weil er dadurch jeden Monat neue Schulden anhäuft und er darf ja in dieser Zeit wo die Insolvenz läuft keine neue Schulden machen. So hatte uns das damals der Anwalt erklärt von meinen ehemaligen Ex und gleichzeitig KV. Er hat noch 2 andere Kinder, und hatte das selbe Problem.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Komt drauf an, wenn er Unterhalt zahlt, dann nicht. Wenn er aber keinen Unterhalt zahlt und du Unterhaltsvorschuss erhälst, dann hat er recht, weil er dadurch jeden Monat neue Schulden anhäuft und er darf ja in dieser Zeit wo die Insolvenz läuft keine neue Schulden machen. So hatte uns das damals der Anwalt erklärt von meinen ehemaligen Ex und gleichzeitig KV. Er hat noch 2 andere Kinder, und hatte das selbe Problem.

    Ich habe jetzt die ersten drei monate UHV bekommen, ab nächsten monat würde er unterhalt zahlen. Ist dann seine Insolvenz trotzdem gefährdet bei nur 3 monaten UHV??

  • Er müsste den UVH ans Jugenamt zurückzahlen für die 3 Monate, dann nicht...

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Komt drauf an, wenn er Unterhalt zahlt, dann nicht. Wenn er aber keinen Unterhalt zahlt und du Unterhaltsvorschuss erhälst, dann hat er recht, weil er dadurch jeden Monat neue Schulden anhäuft und er darf ja in dieser Zeit wo die Insolvenz läuft keine neue Schulden machen. So hatte uns das damals der Anwalt erklärt von meinen ehemaligen Ex und gleichzeitig KV. Er hat noch 2 andere Kinder, und hatte das selbe Problem.

    Ja er darf in der Insolvent keine Schulden anhäufen, das ist richtig.


    Ist sein Einkommen aber so niedrig das er nicht zahlen kann und das JA tritt mit UV erstmal ein sind das keine Schulden in dem Sinne das es die Insolvenz gefährden könnte. Da hier nicht willentlich Schulden gemacht werden was zum Ausschluss der Insolvenz bzw. rechtlich richtig der Restschuldbefreiung führen würde, sondern er ist nicht zahlungsfähig beim Unterhalt und das ist ein gravierender Unterschied !


    Das Unterhaltsrecht steht VOR dem Insolvenzrecht...


    Es wäre überhaupt keine Gefährdung für ihn wenn die eine Stelle von der anderen weiß.