Elternzeit und Geld?

  • Hallo
    Also, bin neu hier und noch nicht wirklich alleinERZIEHEND. Denn ich bin noch in der 23+3 SSW.
    Ich habe ein paar Fragen. Ich arbeite in einer Kinderklinik im Schichtdienst. Werde das erste Jahr auf jeden Fall daheim bleiben. Da bekomme ich ja auch Elterngelt. So weit so gut.
    Was aber, wenn ich länger daheim bleiben will/muss? Was für Geld bekomme ich dann, wie viel, bzw von was wird dieses Geld abhängig gemacht? Wo kann ich mich da erkundigen? Ist das Harz4 oder ALG2? habe heute schon versucht, bei der ARGE anzurufen, aber die schaffen wohl nix, hab da niemanden erreicht ;)
    Ich hab ne unbefristete Arbeitsstelle, aber eigentlich ja auch Anspruch auf drei Jahre Erziehungszeit. Nur habe ich überhaupt kiene Ahnung ob ich mir das leisten könnte, vielleicht weiß jemand von Euch Rat.


    :thanks:

  • Hi
    Nach dem Jahr würdest du dann ALG 2 bekommen, leider


    LG

    Sorge dich nicht es könnte schlimmer kommen...
    und sie sorgte sich nicht und es kam schlimmer

  • Hallo


    und erstmal Glückwunsch :)


    Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen, das erste Jahr erhälst Du Elterngeld, wie Du selber ja auch schon geschrieben hast. Danach wirst Du ALG2 (auch Hartz 4 genannt) beantragen.


    Eventuell sogar schon während des Bezuges des Elterngeldes, da liegt es halt dran, wie viel Elterngeld Du erhälst, und ob es ausreichend ist für das Kind und Dich.


    Vor dem Elterngeld hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld....ist zu beantragen bei der Krankenkasse...mein Rat: Alles so früh wie möglich beantragen, weil bis die Gelder letztlich fließen könnte es etwas dauern. Und solltest Du heute die Möglichkeit haben, lege Dir jeden Monat was für die ersten 2-3 Monate an die Seite.


    ZUdem hast Du Anspruch auf Unterhalt für Dich und auch für das Kind vom Vater des Kindes.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Vergiss nicht rechtzeitig (ca. 6 Wochen vorher) und nachweislich (per Rückschein) den Antrag (Formular gibts im Internet) zu stellen. Schriflich und nachweislich ist immer der nervenschonendere Weg, insbesondere wenn man arbeiten muss und trotzdem "aufstockend" ALG2 benötigt. Kindergeldzuschlag und Wongeld kann man alternativ zum geringen Einkommen auch beantragen.

  • Meine Kids sind zwar schon grösser, aber ich probiere es auch mal :D Das Elterngeld kannste auch auf 2 Jahre aufteilen, hab ich von meiner Freundin gelernt. Sohn ist jetzt 3 geworden.



    Richtig :rotwerd ?

  • Danke für Eure schnellen Antworten.


    Ich glaub das erste Jahr wird noch nicht so das Problem, also kein richtig Ernstes.
    Ok, wenn ich H4 bekomme, ab dem zweiten Jahr, von welchem Geld wird das dann gerechnet. Hab mal im Inet so nen Hartzrechner getestet. Mit meinem jetztigen Gehalt sagt der mir: Ihr Anspruch beträgt 0,0€ Aber ich bekomm ja dann kein Gehalt mehr :hae: Muß ich nicht verstehen, oder?


    Dann muß ich zum Arbeitsamt um da Infos zu bekommen?

  • Danke für Eure schnellen Antworten.


    Ich glaub das erste Jahr wird noch nicht so das Problem, also kein richtig Ernstes.
    Ok, wenn ich H4 bekomme, ab dem zweiten Jahr, von welchem Geld wird das dann gerechnet. Hab mal im Inet so nen Hartzrechner getestet. Mit meinem jetztigen Gehalt sagt der mir: Ihr Anspruch beträgt 0,0€ Aber ich bekomm ja dann kein Gehalt mehr :hae: Muß ich nicht verstehen, oder?


    Dann muß ich zum Arbeitsamt um da Infos zu bekommen?


    Du gibst bei dem Rechner einfach als Gehalt 0,00 ein ...dann rechnet er anders.


    So ganz grob gesagt (liegt aber dran wo man lebt, wegen der Mietkosten etc...) aber so ganz grobe Aussage kannst Du etwa mit rund 1100€ dann rechnen (variiert wegen der Miete)....von den 1100 werden Kindsunterhalt und Kindergeld dann abgezogen...und da wird sich der Auszahlungsbetrag ALG2 etwa bewegen (es sei denn Du lebst in München Frankfurt etc, dann ist es etwas mehr, wegen hoher Mietpreise)....von den rund 1100€ wirst Du dann Euer Leben finanzieren müssen, Miete, Heizung Strom etc zahlen....aber es ist machbar

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  • Das kann ich bestätigen, man kann davon leben.
    Man wird zwar keine großen Sprünge machen können, aber es geht und ist ja auch nicht für ewig.


    Das war bei mir auch so ;)

    Sorge dich nicht es könnte schlimmer kommen...
    und sie sorgte sich nicht und es kam schlimmer

  • Lotta: Ja das stimmt. Das wären bei mir 450€, ich zahl allein 600€ WM...


    Hab grad nochmal den Hartzrechner gemacht, ohne Gehalt: sieht schon besser aus mit 920€
    Werd also diese oder nächste Woche mal beim Arbeitsamt vorbei schauen und mich erkundigen.
    Nochmal Danke :winken:

  • Was aber, wenn ich länger daheim bleiben will/muss? Was für Geld bekomme ich dann, wie viel, bzw von was wird dieses Geld abhängig gemacht? Wo kann ich mich da erkundigen?


    :Hm Da du schwanger bist, wird es doch auch einen Vater für das Kind geben ;) . Seine Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, ist er vorrangig in der Pflicht, Betreuungsunterhalt für dich zu zahlen, wenn du während der Elternzeit nicht über ausreichend eigene Einnahmen verfügt. Hinsichtlich dieser Ansprüche kannst du dich bei jedem Rechtsanwalt erkundigen.


    Höchstwahrscheinlich wird dich auch die Arge darauf hinweisen :brille .

  • Guten Abend


    Was ist denn jetzt schon wieder Betreuungsunterhalt? Also nen Vater gibts schon, allerdings glaube ich kaum, dass er freiwillig was zahlt. Unterhalt werd ich wohl bekommen. Laut Düsseldorfer Tabelle so um die 300€. Hab mich da aber letztens mit nem Freund unterhalten, der ist Bänker und bezahlt aber 'nur' 200E für seine Tochter...
    :batsch Ach so, Betreuungsunterhalt fürs Kind, langsam dämmert es mir. Aber muß es dann nicht auch wo betreut werden? Wenn es den Tag bei mir ist, dann bekomm ich da ja auch kein Geld für, oder?


    Ja mit Elterngeld über zwei Jahre hab ich auch schon überlegt. Da kann ich zusätzlich H4 beantragen oder? Hab heute auf der ARGE mal jemanden erreicht. War ganz nett, soll dann mal so vier Wochen bevor ich was will vorbei kommen. Naja, das find ich doch reichlich spät, denen fällt mit Sicherheit dann was ein, was sie unbedingt brauchen und was nicht schnell geht.


    Ich finde, egal ob allein oder nicht, sollte es einen Infotag für Schwangere geben. Hätt ich kein Inet und so Leute wie Euch, dann hätte ich echt Probleme...


    :thanks:

  • Ach so, Betreuungsunterhalt fürs Kind, langsam dämmert es mir. Aber muß es dann nicht auch wo betreut werden? Wenn es den Tag bei mir ist, dann bekomm ich da ja auch kein Geld für, oder?


    Meinst du dies jetzt ernsthaft :D


    Wenn du das Kind betreust, steht dir vom Vater Betreuungsunterhalt zu, mindestens bis zum 3. Geburtstag ;) .

  • Und dann gebe es zum BU ja noch den Kindesunterhalt! Das ist der fürs Kind. der Betreuungsunterhalt ist für dich. Wenn du jetzt einen Job hast, stünde da nicht eher ALG 1 vor ALG 2?

  • Also zahlt der Vater BU und Unterhalt? Na das wage ich ja zu bezweifeln, dass er so viel verdient um so viel ab zu geben.
    Erstmal muß er nach seinem Referendariat nen Job finden...


    So, ich hab keine Ahnung ob ALG1 oder 2. Heute die am Telefon redete von Hartz4 und das ist doch ALG2 oder. Warum auch einfach, wenns kompliziert geht. Da gibt es wohl eine Broschüre, SGB2, da würde wohl alles drin stehen. Kennt das wer?

  • Alg 1 wirst du in der Elternzeit nicht bekommen. Denn dafür müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und das willst du doch nicht? Schließlich hast du einen Job und den willst du doch nicht kündigen ;)

  • Also meine Liebe, ich versuche mal zusammenzufassen :D


    ALG2 = Hartz 4
    BU= Betreuungsunterhalt für Dich
    KU = KIndesunterhalt für den Knirps ;)


    Für den KU kannst Du auf dem Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, dann kümmert sich eine nette Dame drum :-) Kannste vor Geburt schon machen.
    Für den BU musste zum Anwalt. Dafür kann man sich einen Beratungsschein holen bzw Prozesskostenbeihilfe beantragen. Die Geschichte geht in der Regel länger :ohnmacht:



    Wer ergänzt bzw stellt's nochmal richtig :schwitz ?




    Lg lotta

  • Ne eben, ich hab nen Unbefristeten Vertrag, zum Glück. Und mit Sicherheit nicht vor zu kündigen. Also ALG2. Hab jetzt grad mal nach diesem SGB II gegoogelt. Und das kann ich mir echt sparen.
    Ich wüßt einfach gern jemanden, der mir verlässlich ausrechent, was mir am meisten bringt:
    1. Ein Jahr daheim, Elterngeld. Dann 50% schaffen, Tagesmutter u Kita
    2. Zwei o drei Jahre daheim und ab dem zweiten dann Hartz
    3. zwei Jahre daheim und Elterngeld plus ALG2 über diese Zeit
    Tja, nur dass sich irgendwie keine Stelle dafür zuständig fühlt...
    Und von allen seiten höre ich: Du hast doch noch so viel Zeit, aber ich muß halt meinem Arbeitgeber spätestens im September sagen, wie lang ich weg bin.

  • Auf alle Fälle den Antrag rechtzeitig auf ALG2 stellen! (zum Antragsformular gibts auch Merkblatt dazu, aus dem du herauslesen kannst, was alles an Belegen/papiere von dir zum Antrag benötigt wird, diese in Kopie dem Antrag beifügen und als Anlagen im Antrag aufzehlen!, Kopien vom Antrag und Anlagen immer schon aufheben und abheften samt Rückschein und Beleg dazu!).
    ist der Antrag gestellt, ist erst mal wurst welche Sozialstelle zuständig ist oder zahlen muss, dass solen dieschön unter sich klären oder dir schriftlich geben, an wen du dich zu wenden hast.
    Auf zugigen evenzuellen Bescheid oder auch Ablehnungsbescheid bestehen, bei 3 Monaten nichts Rühren - mit Untätigkeitsklage drohen und Besscheid per Rückschein abfordern. Im enem Ablehnungsbescheid muss z. B. der Ablehnungsgrund und die Alternativen angegeben werden, z. B. dass dir Wohngeld oder Kindergeldzuschlag oder auch beides zusteht! Damit rennst du dann weiter und stellst dort den Eilantrag mit dem Hinweis, Kind solle nicht Hungern und bittest eventuell um einen Abschlag, der mit dem später berechneten Bedarfszahlbetrag verrechnet werden kann. Das Geld mus nachgezahlt werden von Zuständigen rückwirkend an Antragstellung auf ALG2!
    Und sollte es zu Problemen kommen, immer mal nachfragen hier oder mal kurz googlen. Ach so, beim Sozgericht kostet Klage rein gar nichts!

  • Also öffentliche Gelder Hartz 4/SGB II bekommst erst nachdem Betreuungsunterhalt ausgeschöpft ist - darum solltest du dirch schnell kümmern.
    Eine Tagesmutter wird oft vom Amt gefördert (teilweise zu 100 %), hier müßte man aber den Kindesunterhalt, dein halbes Nettoeinkommen mit Steuerklasse II und 0,5 Kind und den
    Betreuungsunterhalt wissen.


    Leider muss man einen Schritt nachdem anderen machen.
    Du kannst bei deinem Arbeitgeber für 3 Jahre Vollzeit Elternzeit beantragen, aber reinschreiben das du nach 1 Jahr evtl. Teilzeit arbeiten möchtest.
    Dann wäre deine Vollzeitstelle 3 Jahre "save" und du könntest bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.


    Aber Schritt 1. ist die Unterhaltsfrage klären - bis zu 900/1000 Selbstbehalt muss er für Kindes- und Betreuungsunterhalt aufkommen,
    das steht auch irgendwo nett in der Düsseldorfer Tabelle beschrieben.