Mache ich dem Ex ein faires Angebot, oder zu egistisch? Betrifft KU

  • Also, ich hatte vor einigen Tagen schon mal etwas gepostet hier, für die, die mehr Infos über den Hintergrund wissen wollen.


    Kurz Fakten:


    Unsere Tochter (bald 16 ) lebt seit 2 Jahren wieder bei mir (vorher beim Vater), und zu uns gehört noch eine 6 jährige, die nicht von meinem Ex ist, und ein 12 jähriger Bub, der beim Papa lebt.


    Ich bin ALG 2 Aufstockerin, und bin für den Buben nicht leistungsfähig. Nun werde ich durch Beistandschaft ständig aufgefordert, 10 Bewerbungen auf irgendeinen Vollzeitjob monatlich beizubringen.


    Wie die Chancen aussehen....weiß eigentlich jeder.


    Gespräch letzte Woche (persönlich mit der SB der Beistandschaft) brachte (ich habe ihr einige Lösungsvorschläge unterbreitet), das ein fiktives Einkommen bei 40 Stunden /Woche nicht mal meinen SB decken würde, ich nach Abzug von Betreuungskosten etc....1188€ netto verdienen müßte, um 1 € zahlen zu können/müssen..... (ich muß nicht erwähnen, das ich für so ein Gehalt, jeden Job machen würde, der machbar wäre), aber Sohni bekäme dann immer noch nur 1 € Mindestunterhalt.


    Es ist also eigentlich wirklich aussichtslos, was auch die SB sagt, aber die sieht ja nur ihre §§....also bewerben egal wohin, egal ob überhaupt machbar schon vom Stellenangebot, hauptsache raus die Bewerbungen.


    Nun habe ich meinem Ex ein (ich finde faires) Angebot unterbreitet:


    Er kündigt die Beistandschaft, und ich zahle ihm den Betrag, den er für die gemeinsame Tochter zahlt....(52€)....also das wir untereinander den Unterhalt aufheben....der Titel gegen mich bleibt bestehen, so das er bei plötzlichem Reichtum meinerseits sofort schalten kann, falls ich mich dann quer stellen würde ;)...allerdings habe ich eine Option eingebaut: Er beteiligt sich mit 25€ solange am Nachhilfeunterricht der großen, solange sie die Nachhilfe benötigt....also klar Satz: Ich zahle Dir 25€ solange die große Nachhilfe bekommt (kostet mich 68€ monatlich), danach 52 €....


    Dieser Deal würde mein Gewissen beruhigen, und ich fände es irgendwie fair....


    Was denkt Ihr darüber? :thanks:

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  • er wird nur funktionieren, solange Du beim Amt (Aufstockerin) weiterhin so tust, als würde er zahlen, und solange er wirklich die Beistandschaft storniert-


    Eigentlich kein Problem :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • er wird nur funktionieren, solange Du beim Amt (Aufstockerin) weiterhin so tust, als würde er zahlen, und solange er wirklich die Beistandschaft storniert-


    Eigentlich kein Problem :frag


    Ja ne, er würde weiterhin überweisen (damit das Amt nicht durcheinander gerät), und ich würde ihm in bar die Kohle zurückgeben, und als Ein-Auskommen würde sich bei dem Amt nichts ändern

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  • ist es nicht so, dass man auf Unterhalt nicht verzichten darf/kann? sittenwidrig=ungültig? :hae:
    Die Beistandschafte weisen darauf immer hin, wenn man UVS beantragt, meine ich mich zu erinnern...

  • ist es nicht so, dass man auf Unterhalt nicht verzichten darf/kann? sittenwidrig=ungültig? :hae:
    Die Beistandschafte weisen darauf immer hin, wenn man UVS beantragt, meine ich mich zu erinnern...


    Das ist korrekt....


    aber wie immer gilt auch hier:


    Wo kein Kläger, da kein Richter ;)


    Edith sagt: Ich verzichte ja freiwillig, und werde kaum zwei Tage später zum Anwalt laufen....und irgendwelche Ämter bekommen auch nichts mit....der Dad überweist, und bekommt in Bar anschliessend von mir zurück

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  • Hallo,



    für mich klingt das eigentlich nach einem vernünftigen Angebot, wenn das so funktioniert und sich diese Vereinbarung in der Praxis bewährt, warum sollte man das dann nicht machen

    When everything seems to be going against you, remember the airplane takes off against the wind, not with it


  • Rechtlich darf verzichtet werden, wenn dadurch keine Sozialbezüge Dritter laufen - also ALG u.ä. Kann ich selbst für den Unterhalt der Kinder sorgen, kann mich niemand zwingen, Unterhalt vom Ex-Partner einzufordern. Dritte können da erst motzen/eingreifen, wenn ich mein Geld nicht selbst erwirtschafte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Leider hat man als Frau oft nicht mal eine Ausbildung und kaum Chancen auf Arbeit selbst mit einer tollen Ausbildung(könnten ja noch Kinder folgen :hae: ) - dadurch auch nie "genug" und ALG zumindest aufstockend im 90 % vorprogrammiert - ich hasse Männer, die sich als Hauptverdiener sehen mit 700 Netto, haupsache kein Unterhalt zahlen zu müssen :motz: , obwohl mehr ganz sicher drin ... OT :nixwieweg :nixwieweg :nixwieweg

  • Leider hat man als Frau oft nicht mal eine Ausbildung und


    warum? :frag
    also ich denke, dass entscheidet jeder für sich selber- welche Ausbildung er macht...


    Und aus meiner Sicht sind Frauen und Männer hinsichtlich der Bezahlung bei gleicher Leistung in diesem Land auch wirklich gleichgestellt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • eider hat man als Frau oft nicht mal eine Ausbildung


    selbst schuld? klar haben auch frauen eine ausbildung, erst kinder, dann ausbildung geht auch, auch wenns anders rum einfacher ist


    Zitat


    und kaum Chancen auf Arbeit selbst mit einer tollen Ausbildung(könnten ja noch Kinder folgen :hae: )


    auch falsch, gibt genug frauen, die einen job haben


    Zitat


    - dadurch auch nie "genug" und ALG zumindest aufstockend im 90 % vorprogrammiert


    auch falsch, gibt ne menge frauen, die sich und die kinder selbst finanzieren


    Zitat


    ich hasse Männer, die sich als Hauptverdiener sehen mit 700 Netto, haupsache kein Unterhalt zahlen zu müssen :motz: , obwohl mehr ganz sicher drin ... OT


    tja, das nennt man pech, wenn man auf kerl als einnahmequelle setzt.


    frust schön und gut, kann sicher jeder nachvollziehen. sicher ist es weder für mann noch frau einfach den topjob mit 10h die woche und 3000brutto zu finden. aber jobs, die gut zum leben reichen, gibt es einige. wenn die ausbildung nicht reicht, kann man eine machen oder sich weiterbilden.




    zum thema zurück
    ich finde es ein recht faires angebot. setzt euch zusammen und redet einfach mal miteinander. auf unterhalt kann man auch jederzeit verzichten, wenn man nicht selbst auf sozialleistungen angewiesen ist. also auf unterhalt verzichten und dann fürs kind alg II beantragen geht nicht. ist ja aber auch in dem fall nicht so.

  • also klarer Fall von Sozialbetrug, sorry....


    erst lesen, dann werten. sie schrieb auch, dass ex trotzdem weiter zahlt und dann das geld zurück bekommt. es wird also die gleiche summe alg II fließen. und damit ist es kein betrug.


  • ist ja aber auch in dem fall nicht so.


    Jein, ich beziehe aufstockend ALG2 und es werden die 50€, die Vater zahlt angerechnet als Einkommen....ich würde es ja so weiter laufen lassen, also nicht mehr Geld deshalb beanspruchen.



    Ich habe eine Ausbildung, sogar in einem eigentlich männlichen Beruf, im Handwerk, welches nicht gut bezahlt wird. Zudem bin ich dann nach meiner Hochzeit nie wieder tätig gewesen darin, und käme darin auch überhaupt nicht mehr klar....also mir hat meine Ausbildung nichts gebracht....


    Ich gehe nun für 7€ etwas die Stunde arbeiten (wie Millionen andere auch), und selbst bei 40 Stunden würde es für uns drei nicht ausreichen, um aufzustocken.


    Arbeit zu haben bedeutet heutzutage ja nun nicht, auch genug zu verdienen


    Edith sagt: Genaugenommen hat mir, wie vielen anderen Frauen auch, das Genick gebrochen, das ich nach der Heirat brav zu Hause blieb, und mich um Haus, Mann Garten und Kinder kümmerte, während er weiter seinem Job nachging, und nicht raus war.

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  • @ice
    jepp, ich meinte auch, dass es nicht geht, wenn du auf den unterhalt verzichtest und dann von der arge dir das geld zahlen lässt. das wäre wirklich sozialbetrug. du schriebst aber, dass es weiter als "einkommen" für die arge laufen wird, aber eben an ihn zurück geht. was du mit deinem geld machst, ist deine sache. kannst auch das geld der arge in münzen auszahlen lassen und einzeln aus dem fenster werfen.


    und klar, manchmal kommt man in dem erlernten beruf nicht weiter, dann wäre es zeit für eine weiterbildung. ils zb bietet betriebswirte/fachwirte zb auch an. und mit alg II sogar sehr deutlich ermäßigt.

  • erst lesen, dann werten. sie schrieb auch, dass ex trotzdem weiter zahlt und dann das geld zurück bekommt. es wird also die gleiche summe alg II fließen. und damit ist es kein betrug.


    Genau so! Ich beziehe weiterhin die Leistungen, als würde ich KU erhalten, der wird auch weiterhin überwiesen auf mein Konto, und in Bar von mir zurück gegeben



    Edith sagt: Alles andere ginge auch nicht, weil ein Titel über die 50€ besteht, und da würde bei nicht zahlen des Vaters nicht einfach untätig um 50€ aufstocken

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  • Hast du als Elternteil überhaupt ein recht auf Kindesunterhalt zuverzichten, auch wenn sich das nach eurer Rechnung aufhebt? Kindesunterhalt bekommst ja nicht das Elternteil sondern das Kind, bei dem es lebt. Ich weiß nicht ob eure Idee auf dauer so umzusetzen ist.

  • und klar, manchmal kommt man in dem erlernten beruf nicht weiter, dann wäre es zeit für eine weiterbildung. ils zb bietet betriebswirte/fachwirte zb auch an. und mit alg II sogar sehr deutlich ermäßigt.


    Tja, da sperrt sich mein SB aber....ich war knapp ein Jahr arbeitslos, und wollte weiterbildungen machen, aber genehmigt wurde nichts, was ich unterbreitete. Irgendeine Ausrede hatten sie immer.


    Hatte sogar etwas vor, was 8 Monate gedauert hätte, Schule, 2 Monate Praktikum und ich hätte was in der Hand gehabt, wurde auch nicht genehmigt....


    Für eine Umschulung müßte ich mich im Beruf (und da sehen sie nun als Beruf Verkäuferin, war ich da die letzten Jahre tätig war) kaputt schreiben lassen. Wäre aber auch schon blöd für die Zukunft...und so kaputt bin ich nicht ;)


    In meinem Ausbildungsberuf hätte ich mich kaputt schreiben können, aber das lassen sie nicht gelten....ein Schwanz ohne Ende

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  • warum sollte man nicht auf unterhalt verzichten können, wenn das kind trotzdem gut leben kann um das es geht?
    der normallfall wäre ja eigentlich, dass man sich in der trennungssituation zusammen setzt und schaut, wer wieviel braucht und wie man dazu das einkommen aufteilt. die ganzen gesetzlichen berechnungen entstanden aus der unfährigkeit sich zu einigen und wurden deshalb festgelegt.

  • Kindesunterhalt bekommst ja nicht das Elternteil sondern das Kind, bei dem es lebt. Ich weiß nicht ob eure Idee auf dauer so umzusetzen ist.


    Hallo Petunie,


    wer kann seinem Kind schon den Kindesunterhalt geben?


    Ich glaube die wenigsten....davon wird das Kind ja "unterhalten" und die Lebenskosten bestritten, Kleidung gekauft etc.


    Also auch wenn meine Tochter ein Recht auf ihren KU hat, erhebe ich das Recht den Betrag zu erhalten und zu verwalten



    Und im Prinzip kann man es doch anders ausdrücken:


    Ich erhalte ja den KU für meine Tochter....und ich zahle von meinem Gehalt meinem Ex 50€ freiwillig für den gemeinsamen Sohn ;)

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  • Vorsicht, wenn du überweist das Geld, dann zweckgebunden z.B. Nachhilfeunterricht für XY oder Schulbücher für XY - oder lieber bar und ohne Beweise (will nicht mit Finger auf die Ex zeigen, die Beweise sammeln, um z.B. sich zu rechen)