Beiträge von nlade201

    Man kann es getrennt berechnen. Der Splittingtarif ist immer die günstigere Alternative das ergibt sich aus dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Ehe, außer man hat Einkünfte die unter Progressionsvorbehalt stehen, dann muss man rechnen.
    Die Steuerrückerstattung steht aber dem zu, der entsprechend zu viele Steuern gezahlt hat, das ergibt sich auch gar nicht aus dem EStG wie der Splittingtarif sondern aus der AO von daher ist die Argumentation schon grundlegend inkonsistent

    Hallo RosefieldRd,


    du wurdest leider in deinem anderen Thread zu dem Thema mit nicht wirklich richtigen Informationen versorgt. Dir steht zunächst einmal nicht pauschal die hälfte der Steuerrückerstattung zu.


    Grundsätzlich ist eine Steuerrückerstattung eine Auszahlung zu viel gezahlter Steuern, und somit nichts anderes als eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Entsprechend dazu bekommt jeder Ehepartner das ausgezahlt, was er an Steuern zu viel gezahlt hat. Man kann direkt beim Finanzamt die getrennte Auszahlung beantragen, dann wird das automatisch berechnet, ansonsten musst du schauen was du als Einkommen hattest und was dein Mann als Einkommen hatte, daraus errechnest du deine Einkommensquote, und entsprechend aus dem Steuerbescheid deine Steuerschuld. Davon ziehst du dann ab was du gezahlt hast und daraus ergibt sich dein Erstattungsbetrag.


    Wenn du den errechnet hast dann musst du selbst entscheiden ob es sich lohnen würde ggf. zu klagen oder eher nicht.

    Das ist natürlich großer Mist wenn irgendwie im Sozialsystem durch alle Raster fällt und keine Hilfe bekommt, das ist für mich nicht nachvollziehbar das da niemand eine Handhabe hat.


    Aber dessen ungeachtet. Du hast doch die Bilanz von 2010 von ihm ???
    Das ist aktuell bis zum 30.06 die aktuellste Bilanz die er vorgelegt haben muss, erst ab 30.06 muss die Bilanz 2011 fertig sein, und erst ab 31.12 muss diese im Regelfall veröffentlicht werden.
    Damit muss man doch was machen können ?

    Editieren
    Richtig, was Du sagt mit der GmbH.. Er kommt mit der Bilanz nicht um die Ecke die wäre noch nicht fertig ... laut meinem Anwalt muss eine Bilanz am 1.06. eines Jahres fertig sein. Er ist hier mit schon in Verzug.. Er hat nur eine alte Bilanz geschickt .. von seinem Ersten kleinen laden.. In dieser ist es ersichtlich das Er missen macht.. diese ist von 2009-2010.



    Die Bilanz von 2010 ist die, welche aktuell maßgeblich ist. Ich weiß auch nicht woher dein Anwalt das o.g. Datum hat. Kleine GmbHs müssen ihre Bilanz maximal 6 Monate nach Bilanzstichtag erstellt haben, das wäre der 30.06, große und mittelgroße GmbHs müssen ihre Bilanz nach 3 Monaten erstellt haben, das wäre dann der 31.03.. Zu diesem Stichtagen wäre dann auch natürlich erst die Bilanz 2011 fällig. Die Offenlegungspflichten betragen in allen Fällen 12 Monate, welche man aber auch relativ kostengünstig auf 18 Monate ausweiten kann, falls notwendig.
    Ich vermute das bei der Unterhaltsfestsetzung allerdings eine Offenlegung erzwungen werden kann, das entzieht sich allerdings meiner genauen Kenntnis.

    Hallo Kilashandra,


    wenn du als Nebenjob freiberuflich ausschließlich für ein und den selben Auftraggeber arbeitest dann gilt die Beschäftigung in der Regel als arbeitnehmerähnlich dann wäre eine Versicherungspflicht grundsätzlich zumindest nicht ausgeschlossen.
    Um sich da ein Gesamtbild zu machen, müsste man sicherlich mehr details über die genauen Beschäftigugnsverhältnisse haben. Auf Grundlage der von dir beschriebenen Situation würde meine Einschätzung dahingehen, dass es sich um oben genannte arbeitnehmerähnliche Beschäftigung handelt, und entsprechend eine Versicherungspflicht besteht.


    Wie du Fahrtkosten steuerlich geltend machen kannst, das hängt mit der EInkommensart zusammen, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dann sind es Werbungskosten. Diese sind entsprechend in der Steueerklärung anzusetzen. Für Freiberufler sind Fahrtkosten hingegen als Betriebsausgaben geltent zu machen.

    Also die Vaterschaft hat er ja anerkannt. Und ich meine auch das er alles offenlegen muß, nur wenn er auf nichts der gleichen reagiert????



    Wenn er auf nichts reagiert, dann kommt man da wie gesagt relativ schnell auch auf eine strafrechtliche Ebene und spätestens dann muss er reagieren, wenn er dann auch nichts macht und alles ignoriert, dann werden im Zweifel irgendwann die Handschellen klicken. Polizei und Staatsanwaltschaft haben da natürlich andere Möglichkeiten um den Aufenthalt zu ermitteln, das dürfte da relativ unproblematisch sein.

    Hallo Stella,


    in dem Rechtsstaat Deutschland braucht alles seine Zeit. Wenn der Kindesvater auf nichts reagiert dürfte der Titel ja realtiv schnell da sein und alles andere wird sich dann ergeben.


    In Anbetracht dessen das er zum einen dazu verpflichtet ist entsprechende Auskünfte zu geben, zum anderen dazu verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen, wird man bei dieser Taktik einfach ganz schnell in den strafrechtlichen Bereich kommen. Wenn das passiert ist dann stehen andere Möglichkeiten der Aufenthaltsermittlung als im Zivilrecht zur Verfügung und aus den Angaben die dadurch dann ermittelt werden kann später dann auch der Titel vollstreckt werden, sofern was vollstreckbares vorhanden ist.


    Allerdings muss man sich dabei nichts vormachen, das wird einige Zeit dauern bis es so ist. Aber der Titel bleibt ja vorerst erhalten.

    Insgesamt wurden 125 von 196 Aufgaben bearbeitet, wobei 96% richtig gelöst wurden.


    Sorgfalt und Fehlerfreiheit sind optimal. Eine weitere Steigerung würde vermutlich das Arbeitstempo reduzieren.



    Das bedeuten Ihre Ergebnisse:


    Die Arbeitsleistung (Anzahl der richtig gelösten Aufgaben) ist im Vergleich mit anderen überdurchschnittlich. Und auch die Arbeitsgeschwindigkeit ist im Vergleich mit anderen überdurchschnittlich.


    Konzentriertes Arbeiten erfordert Ausdauer. Ihre Arbeitsleistung blieb über die Zeit konstant bzw. verbesserte sich deutlich. Auch das Arbeitstempo konnten Sie deutlich steigern.


    Insgesamt ist das Konzentrationsvermögen auch über die Zeit außergewöhnlich und führt regelmäßig zu sehr guten Arbeitsergebnissen.

    Für Freiberufler gilt der Pfändungsschutz m.E. nicht, da hier nicht um Arbeitseinkünfte handelt. Von daher sollte eine Vollstreckung in soweit unproblematisch sein. Arbeitet es immer wieder für andere Unternehmen, dann gibt es da bestimmte Schutzvorschriften, die eine Pfändung einschränken, ähnlich einer Pfändung von Arbeitseinkünften.
    Grundsätzlich sind die Ansprüche die der Schuldner dann ggü. dem Unternehmen hat pfändbar. In wie weit der Auslandsbezug dabei eine ROlle spielt, das kommt sicherlich mitunter auch darauf an wo der Schuldner seinen Aufenthalt begründet.

    Ich hab das schon befürchtet das der Mieterschutzbund leider nur Mitgliedern hilft. Verbraucherschutzzentrale wäre vielleicht eine Anlaufstelle, ich weiß leider nicht in wie weit die sich für mietrechtliche Tatbestände zuständig sehen.


    Ansonsten, ich weiß das auch die Möglichkeit besteht bei kleinem Einkommen Rechtskostenbeihilfe auch für die reine Beratung zu beantragen. Leider kann ich dazu nicht detailiert sagen wie man das am besten macht. Es geht hier durchaus auch um nicht unerhebliche Mietminderungen die ggf. durchgesetzt werden können. Allerdings wäre grade in einer solchen Situation eine schnelle und unbürokratische Hilfe notwendig und das ist schweirig wenn man vorher noch alles beantragen muss.


    Ich persönlich würde wohl in dieser Situation dual vorgehen, also am Montag den Mangel schriftlich anzeigen mit Frist zur Behebung, alles schön dokumentieren und dann direkt zum Anwalt oder um Rechtskostenbeihilfe zu bemühen. Es ist eine blöde Situation, aber was besseres fällt mir leider dazu nicht ein.

    Wenn die Fronten verhärtet ist, dann ist es wirklich schwierig. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, ist ein Anwalt natürlich auch schlecht. Ich weiß nicht was es für Möglichkeiten mit Mieterschutzbund o.ä. gibt. Grundsätzlich kannst du den Vermieter zunächst selbst den Mangel anzeigen und eine Frist zur Behebung setzen. Leider kann ich dir nicht sagen welche Frist da als angemessen angenommen wird. Ich würde so auf 2-3 Wochen schon schätzen, ich habe jetzt leider keinen Zugriff aus detailierte Informationen. Wenn diese Frist verstreicht könnte man über eine außerordentliche Kündigung nachdenken. Aufjedenfall muss die Mangelanzeige Beweisbar sein, und bei einer außerordentlichen Kündigung immer hilfsweise auch ordentlich kündigen, das ist wichtig.


    Das Problem ist nun wenn der Vermieter das nicht akzeptiert wirds schwierig, dann ist der Anwalt notwendig. Nur bis die Sache geklärt ist, das dauert alles, das braucht Zeit, das kostet Geld.
    Ich war damals glücklicherweise in der Situation das ich sofort kündigen konnte, das hat es deutlich einfacher gemacht.

    Hallo LucieM,


    um auf deine Ausgangsfrage einzugehen, grundsätzlich müsstest du jetzt dem Vermieter eine angemessene Frist setzen den Mangel an der Mietsache zu beseitigen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, bzw. die Maßnahmen des Vermieters keine Abhilfe schaffen, dann besteht durchaus die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Im Idealfall solltest du dich da, insbesondere wenn der Vermieter uneinsichtig ist an einen Anwalt wenden, ansonsten würde ich das Gespräch mit dem Vermieter empfehlen um ggf. unnötigen Streß und Ärger zu vermeiden.


    Da ich selbst weiß wie unangenehm Schimmel in der Wohnung ist, wünsche ich dir das du schnell eine Lösung für das Problem findest.

    Hallo,


    die Host Datei Umleitung auf interne oder tote IPs halte ich für ziemlich sinnlos, da müsste man jede Seite einzeln eingeben, und ganz ehrlich wenn man sich erotische oder pornographische Medien anschauen will kann man das in google eingeben, klappt eine Seite nicht, dann nutzt man halt die nächste, da kann man weiterleitungen machen wie man will. Sinnvoller wären doch Programme mit whitelists, wo man halt einfach nurausgewählte Seiten zulässt, da gibt es bestimmt schon vorgefertigte für entsrechende Altersklassen, und man kann diese ja ggf. auch anpassen und ergänzen.

    Hallo,


    bei ner 30 Stunden Woche halte ich ein Nettoentgelt von um die 1000 EUR realistisch, bisschen mehr, bisschen weniger Abweichungen gibts da sicher. Neben den regionalen Unterschieden die hier genannt wurden sind hier auch ganz besonders branchenspezifische Gehaltsunterschiede als relevanter Einflussfaktor zu nennen. An diese solltest du deine Gehaltsvorstellungen natürlich ein wenig anpassen. Abweichungen sind nicht so problematisch, sofern sie realistisch sind. Wenn du jetzt im Vorstellungsgespräch eine Summe nennst und merkst du bist deutlich zu hoch, dann lager die Gehaltsverhandlung auf nach der Probezeit aus, wenn jetzt natürlich die Gehaltsvorstellungen des Unternehmens deutlich zu tief sein sollten, dann sollte man sich auch nicht davor scheuen eine Stelle abzulehnen.

    Hallo,


    das System der Arbeitnehmerüberlassung funktioniert eigentlich relativ simpel, du bewirbst dich bei einer der besagten Zeitarbeits, Leiharbeitsfirmen, oder wie sie sich auch immer nennen, diese stellt dich dann ggf. ein und vermittelt, verleiht deine Arbeitskraft quasi an ein Drittunternehmen. Das Problem mit solchen Firmen ist halt man muss extrem vorsichtig sein, da es viele unseriöse gibt, allerdings darf man das System auch nich nur schlechtreden, in anderen Ländern ist es z.B. üblich über solche Systeme sogar hohe Managementstellen zu besetzen, in Deutschland fehlt es so einem Konzept allerdings noch an wesentlichen Regelungen und Schutz des Arbeitnehmers. Wenn ein Unternehmen von dir Geld will, vergiss es, unseriös.
    Mit den Vermittlungsgutscheinen, da kenne ich mich nicht so wirklich aus, aber ich meine das ist eine Zuwendung des Staates an ein Unternehmen was dich sozialversicherungspflichtig einstellt, damit hast du direkt soweit ich weiß nichts zu tun, allerdings halte ich persönlich solche Zahlungen ebenso für wenig seriös.


    Letztendlich ist natürlich eine Einstellung direkt in einem Unternehmen immer vorzuziehen, aber der versuch über Zeitarbeit, gerade wenn man dringend sucht ist sicherlich nicht sinnlos, du solltest halt wirklich nur die Augen aufhalten und mit der notwendigen skepsis daran gehen, ruhig auch dinge hinterfragen, und wenn dir was komisch vorkommt, dann lass es einfach. Vielleicht hat das Arbeitsamt da ja ein paar Adressen die seriös in dem Gebiet sind, da kann man sich vielleicht ein wenig dran orientieren.

    Hallo,


    also grundsätzlich ist es wirklich so das du bis zum 25 Lebensjahr Unterhaltspflichtig bist, sofern keine Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen wird. Mit dem rausschmiss, das wird wohl eher nichts sein, in wie weit man das Kind dann dem anderen Elternteil überlassen könnte weiß ich nicht. Aber grundsätzlich würde ich hier die Vermutung anstellen das ihr sowieso beide nach wie vor Unterhalt zahlen müsstet, unabhängig davon wo das Kind wohnt. Will kein Elternteil das Kind bei sich wohnen lassen so würdet ihr wohl vermutlich für eine Unterkunft sorgen müssen.


    Was allerdings ebenfalls richtig ist, ist das volljährigen in der Tat grundsätzlich jede Arbeit zugemutet werden kann, wobei sich das natürlich auch schon aus der mangelnden Berufsausbildung regelmäßig ergeben wird, allerdings muss man hier sagen es ist nicht sonderlich schwer einen Job nicht zu bekommen oder auch wieder zu verlieren. In so weit solltest du vielleicht versuchen präventiv was an der Einstellung des Kindes zu ändern, auch wenn der ganze Sachverhalt noch theoretisch ist.

    Ich persönlich habe sowas noch nie gemacht und werde es wohl auch nicht machen, ist ja irgendwie nicht besonders fair, wobei ich es verstehen kann wenn man jetzt den brennenden Verdacht hat das da irgendwie irgendwas nicht stimmt.
    Andersrum hätte ich überhaupt kein Problem damit wenn jemand meine SMS liest, in meinem Telefonbuch schaut oder sonst was macht, ich habe mein Handy bislang immer frei rumliegen lassen und ich habe auch nichts zu verbergen von daher fänd ich es nicht schlimm wenn der Partner einen Blick reinwerfen möchte um sich zu langweilen.

    Also ich muss da ehrlich auch eingestehen, mir sagt Kindertag überhaupt gar nichts.
    Ist das wirklich irgendwas mit sozusagen Tradition, oder einfach so ein Medial eingebrachter Werbetag um Produkte abzusetzen ?


    Naja meine Tochter ist jetzt nicht mehr so jung, aber bei uns gab es sowas meines wissens nach noch nie.
    Trotzdem warum nicht, dann wünsch ich auch allen einen schönen Kindertag.