Beistandschaft

  • Hallo! Ich hab mal wieder eine Frage. Kann mein Ex mich zwingen die Beistandschaft bei Jugendamt wieder aufzunehmen?
    Ich habe einen Unterschriebenen unterhaltstitel. Er möchte diesen jetzt geändert haben, da er seine gut bezahlten Job gekündigt hat um mit weit über 30 Jahre ein Studium in seinem bereits ausgeübten Beruf aufzunehmen. Bzw. hat er das schon seit September 09.
    Er kümmert sich absolut gar nicht, weigert sich die Kinder zu sehen, telefonieren o.ä. ich kann gar nix machen. Ich gehe mittlerweile fast Vollzeit arbeiten, dadurch darf ich alles selber zahlen und brauche den Unterhalt um z. H. die Kita gebühren überhaupt irgendwie zahlen zu können.


    meine Fragen wären:
    1) kann er mich zwingen die Beistandschaft aufzunehmen oder kann ich auch auf seine Änderungsklage warten und meine Anwältin die ihn ja schon seit 2 Jahre und 2 Prozessen kennt damit beauftragen? Wie sieht es da mit den Kosten aus?
    2) kann er überhaupt einfach so seinen Job kündigen um zu studieren?


    Viele Dank für die Hilfe. Bin mal wieder wirklich verzweifelt :(


  • 2) kann er überhaupt einfach so seinen Job kündigen um zu studieren?


    Viele Dank für die Hilfe. Bin mal wieder wirklich verzweifelt :(


    Darf er nicht. Ich gehe mal davon aus, das er zumindest etwas Unterhalt zahlt?


    Wie alt sind die Kinder?
    Bekommst Du derzeit Unterhaltsvorschuss?


    Zu einer Änderungsklage kann man Dich nicht zwingen, die würde der Vater ja anstreben....


    es gibt aber noch die Möglichkeit, einvernehmlich den Titel zu ändern, und um da ne Meinung zu zu haben, fehlen zu viele Infos

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Also bisher hat er gezahlt, aber ich habe keine Ahnung wovon, denn er machte im Scheidungsprozess ein riesen geheimnis um alles.


    Aber für nächsten monat angedroht nicht mehr zu zahlen und er will das ich bis zum 21.6. beim JA die Beistandschaft aufnehmen damit sie den Titel abändern. Momentan ist es Düsseldorfer tabelle 4. Stufe. Dadurch bekommen ich halt auch keine Zuschüsse beim Kita-Platz und muss es erstmal alleine bestreiten. So er nix oder weniger bezahlt bekomme ich wirklich probleme. :(


    Die Kinder sind 4 und 6 Jahre jung.


    Ich bin halt ein wenig darauf angewiesen, da ich meine Finanzen gerade im griff habe und nach Scheidung und und dem ersten Unterhaltsprozess froh war mal wieder einen Fuß auf dem Boden zu haben, wenn er nächsten monat nicht zahlt hab ich mitte des monats nix mehr groß über.

  • Also bisher hat er gezahlt, aber ich habe keine Ahnung wovon, denn er machte im Scheidungsprozess ein riesen geheimnis um alles.


    .


    Darum mußt Du Dir ja nicht Deinen Kopf zerbrechen. Punkt.


    [quote='Hera',index.php?page=Thread&postID=595694#post595


    Aber für nächsten monat angedroht nicht mehr zu zahlen und er will das ich bis zum 21.6. beim JA die Beistandschaft aufnehmen damit sie den Titel abändern. [/quote]


    Nach dem was Du oben schreibst, sehe ich nicht bedenkliches. Nimm die Beistandschaft auf, und gut ist. Finde es fair von Deinem Ex, das er Dich informiert, und nicht durch einfaches nichtzahlen auflaufen läßt.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst


  • wenn er weniger unterhalt zahlen möchte, muss ER klagen.
    wenn er nicht zahlt gehst du zum gerichtsvollzieher...
    an den kindergartenkosten muss er sich beteiligen!!!
    herzliche grüße
    juwi


    http://www.kanzlei-mediadocks.de/minfo_pdf.php?infoid=64


    er kann auch nicht einfach mit nem studium anfangen und keinen unterhalt mehr zahlen :kopf

  • Wenn er etwas ändern möchte, kann er das tun. Lass ihn klagen....
    mit etwas Pech muss er noch einen Nebenjob annehmen um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
    Die Kindergartenkosten solltest du, wenn es soweit ist, mit in die Waagschale werfen.

  • Die Beistandschaft hat genug zutun. Auf "Hörensagen" - mein Ex verdient jetzt weniger, überprüfen sie den mal -, haben die eigentlich keine Lust zu reagieren. Wenn er etwas will, soll er den Antrag stellen. Und muss dann nachweisen, dass er heute! nicht mehr das verdient, was er bisher hatte. Ideen und Wolkenkuckucksheime werden in Unterhaltssachen nicht berücksichtigt.


    Nun ist er allerdings zum Unterhalt verpflichtet. Will er die Stelle selbst kündigen, um zu studieren, wird ihm ein Gericht den Unterhalt nicht neu berechnen. Das muss ihm klar sein. Ein freundlicher Hinweis von Dir hilft ihm vielleicht auf die Sprünge ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die lieben Worte!


    Ich werde mich jetzt zurücklehnen und warten was kommt. Hab mich wegen der Kita-Kosten schon mal mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt. Ich kann "vorsorglich" einen Antrag stellen falls er wirklich nicht zahlt, weil ich muss ja noch einiges an zeit warten, bis das dann genehmigt ist.


    Meine Anwältin hat mir gesagt, das sie uns in dem Prozess auch vertritt und die Dame von der Beistandschaft war nicht böse, wenn das alles eine Anwältin macht.


    Sind nur leider immer unnötige kosten und Arbeit für mich. :( aber da muss ich jetzt wieder durch.


    Aber vielen Dank!

  • Klar vertritt Dich die Anwältin. Und das kostet. Beistandschaft wäre kostenlos...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Klar vertritt Dich die Anwältin. Und das kostet. Beistandschaft wäre kostenlos...

    Wie sieht´s mit der PKH aus ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich bekomme sicher PKH, hab ich für die Scheidung ja auch. Muss halt Raten zurück zahlen.


    In anbetracht das meine Anwältin den Sachverhalt kennt und uns im letzten Unterhaltsprozess vertreten hat, da er beim JA Falschangaben gemacht hat um nicht so viel zahlen zu müssen, ist es besser glaub ich.