Nun wollen sie an den UHV ran

  • Und zwar ist wohl geplant, das UHV nicht mehr gezahlt wird, wenn man mit einem erwachsenen zusammen lebt....bisher wurde er ja bei Ehelicher Gemeinschaft nicht mehr gezahlt, nun soll es also auch an die Nichtehelichen Gemeinschaften gehen.


    Zum Gesetzesantrag

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich finde es total schade, dass es Alleinerziehenden so erschwert wird, mit einem neuen Partner zusammenzuleben.
    Entweder, man sucht sich einen Partner, der sehr gut verdienend ist und dann auch bereit, für das Kind der/des AE komplett mit aufzukommen (bei UHV haben sie die unterhaltspflichten Elternteile ja schon schön aus der Verantwortung gestohlen) oder aber man muss auf ein Zusammenleben verzichten, weil sonst an allen Ecken und Enden das Geld fehlt.
    Warum wird ein neuer Partner dafür "betraft", dass der unterhaltspflichtige Elternzeit zahlungsunwillig ist!?

  • Langsam drehen sie ab, oder?


    Bekommt der neue Partner obwohl unverheiratet dann auch die Kinderfreibeträge der Kinder, weil der Umgangselternteil nicht zahlen will/kann und man augrund des Zusammenziehens keinen Anspruch auf UHV hat?


    Wahrscheinlich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • :wink Lena, hast du den gesamten Gesetzesentwurf vollständig gelesen?


    Denn schließlich soll danach das Kontenabrufverfahren auch für Fälle des UVG erweitert werden.
    Insoweit ist auch deine Forderung bereits in Arbeit ;) .


    Im übrigen ist auch eine Verlängerung der Bezugsdauer bzw. Erhöhung des Lebensalters des Kindes beim UVG von der Bundesregierung angedacht.
    Da die Länder sich an diesen Kosten beteiligen müssen, kommt für diese letztendlich nur eine Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung in Betracht, wenn es für sie keine Mehrbelastung bedeutet.


    Warum wundert es mich gar nicht, dass der Gesetzesentwurf der Länder zur Gegenfinanzierung der beabsichtigten Gesetzesänderung durch den Bund eher formuliert ist als die eigentliche Gesetzesänderung :pfeif .

  • Ich finde es total schade, dass es Alleinerziehenden so erschwert wird, mit einem neuen Partner zusammenzuleben.
    Entweder, man sucht sich einen Partner, der sehr gut verdienend ist und dann auch bereit, für das Kind der/des AE komplett mit aufzukommen (bei UHV haben sie die unterhaltspflichten Elternteile ja schon schön aus der Verantwortung gestohlen) oder aber man muss auf ein Zusammenleben verzichten, weil sonst an allen Ecken und Enden das Geld fehlt.
    Warum wird ein neuer Partner dafür "betraft", dass der unterhaltspflichtige Elternzeit zahlungsunwillig ist!?

    Es kommt immer auf die Perspektive an.


    Bsp.: Frau trennt sich vom Mann, weil sie ihren Partner dafür verantwortlich macht, ob sie in ihrem Leben glücklich ist oder nicht. Sie wendet sich bereits in der Ehe einem anderen Mann zu, der von ihr auserkoren wird, diese Verantwortung über Kurz oder Lang zu übernehmen. Der betrogene Mann darf Unterhalt zahlen. Grundlage ist die gesetzliche Regelung, dass es auch nach einer Trennung eine Verpflichtung des besserverdienenden Mannes ist, auf Basis der ehelichen Solidarität der Frau keine finanziellen Nachteile zuteil werden zu lassen. Nach einiger Zeit geht die Frau eine nichteheliche Gemeinschaft mit ihrem neuen Freund ein. Beide lassen diese eheliche Solidarität einander zukommen, dazu gehört z.B. gegenseitige Versorgungsleistungen und eben alles andere, was man automatisch übernimmt, auch ohne Trauschein. Warum soll der verlassene und betrogene Ex-Mann weiter für die Ex-Frau aufkommen? Welche Gegenleistung erhält er dafür? Warum soll er auf diese Art zusätzlich bestraft werden? Die eheliche Treue und Solidarität ist nicht mehr Grundlage gegenseitiger Verpflichtungen. Hier wird meiner Ansicht nach nur ein Umstand korrigiert, der für viele Ex-Partner bislang eine Ungerechtigkeit darstellte, gegen die sie machtlos waren.


    Prinzipiell würde ich mir aber wünschen, dass man immer den Einzelfall betrachtet. Auch diese Gesetzesvorlage wird neue Ungerechtigkeiten hervorbringen. Auf der anderen Seite dann. Recht machen kann man es eben niemals allen.

  • Ne, ich hab ihn nur überflogen - mußte/durfte arbeiten - da ist nicht soviel Zeit.


    Aber waren haben machen Kreise eine Quote von 10 und andere von 35 % - Glück ? Einsichtige (meist) Väter ? Fleissige Sachbearbeiter ?


    Hoffen wir mal das beste - ich wäre dauch dafür das man(n) nur ein Fahrzeug bis 3.000 € beim Straßenverkehrsamt anmelden darf,
    wenn er Unterhaltsschulden hat - und ja, ich weiß auch schon wie es dann weiter funktioniert - das wird das teuere KFZ auf das Schwiegermonster angemeldet.....

  • ich wäre dauch dafür das man(n) nur ein Fahrzeug bis 3.000 € beim Straßenverkehrsamt anmelden darf,
    wenn er Unterhaltsschulden hat - .


    Oh..und mit dem Fahrzeug soll der Unterhaltsschuldner vielleicht irgendwann 6 mal wöchentlich 30 km einen Weg zur Arbeit fahren?


    Wie lange er den Job dann wohl halten kann, weil ihn die Reperaturen auffressen, darüber muß man wohl nicht lange nachdenken?


    Dann ist er den Job los, das Auto auch irgendwann, und da bei fast jedem Vorstellungsgespräch nach einem Fahrzeug gefragt wird, kann man sich denken, wie die Aussichten für die Zukunft sind.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Oh..und mit dem Fahrzeug soll der Unterhaltsschuldner vielleicht irgendwann 6 mal wöchentlich 30 km einen Weg zur Arbeit fahren?


    Wie lange er den Job dann wohl halten kann, weil ihn die Reperaturen auffressen, darüber muß man wohl nicht lange nachdenken?


    Dann ist er den Job los, das Auto auch irgendwann, und da bei fast jedem Vorstellungsgespräch nach einem Fahrzeug gefragt wird, kann man sich denken, wie die Aussichten für die Zukunft sind.

    Das ist doch egal für den Unterhaltsschuldner, er ist doch fein raus aus der Geschichte, wenn der neue Lebenspartner des Betreuungselternteils die Kinder mitfinanziert/finanzieren muss, weil der UHV wegfällt. Da braucht man doch nicht arbeiten gehen, schliesslich hat man doch seinen Goldesel gefunden!!!

  • Das ist doch egal für den Unterhaltsschuldner, er ist doch fein raus aus der Geschichte, wenn der neue Lebenspartner des Betreuungselternteils die Kinder mitfinanziert/finanzieren muss, weil der UHV wegfällt. Da braucht man doch nicht arbeiten gehen, schliesslich hat man doch seinen Goldesel gefunden!!!

    Einen Vorteil hat das aber auch:


    es gibt weniger Gehetze über den/die Next. Schließlich will man den Goldesel ja nicht so schnell wieder vergraulen... ;)


    ww

  • Zur zeiten meiner Ehe bin ich nur auf 400 euro arbeieten gegangen da die KInder noch nicht im Kiga waren.
    Da hatten wir das gleiche Geld was ich jetzt auch habe da ich Teilzeit gehe und der UVG die 400 euro sind.
    Ich komme so gerade über die Runden da ich aus der Öffentlichen Hand nichts bekomme.


    Jetzt soll ich von meiem partner erwarten das er meine Kinder ernährt weil der Herr Erzeuger keine Lust dazu hat????? :hae:


    klar unterstützt er mich aber ich erwarte es nicht!!! da er für seine tochter selbeer zahlen muß


    Eigentlich ist ja das Gesetzt so das dann viele erst Heiraten wenn die 72 monate vorbei sind....( ist auch nicht ok)


    Aber ehrlich gesagt wenn das verabschiedet wird sehe ich hier alles den Bach runter gehen, ich suche jetzt schon ein nebenjob und gehe Kellnern wenn die Kids bei Papa sind aber wenn mir dann noch mal über 300 euro fehlen weiß ich nicht wohin.


    oberzicke

  • Da braucht man doch nicht arbeiten gehen, schliesslich hat man doch seinen Goldesel gefunden!!!


    Hm...ich frage mich gerade, ob das wirklich so gedacht wird über Unterhaltsschuldner?


    Ist so eine Pauschalisierung nicht weit gefehlt, und realitätsfern?


    Das JA wird schon Druck genug machen, wenn eine Beistandschaft besteht, ein Anwalt auch....allerdings....macht das Jugendamt Druck, ohne dem potentiellen Empfänger darüber ständig Auskunft zu erteilen.


    Und noch etwas....es gibt Unterhaltspflichtige, die arbeiten ....auch Vollzeit, verdienen aber nicht genug, um leistungsfähig zu sein....ich kann diese Grundpauschalisierung nicht verstehen....


    Der Vater meiner großen kann 50€ zahlen (trotz Vollzeitjob), aber wieso bitte sollte er sich deshalb nur ein 3000,€ Auto leisten dürfen?


    Damit er bald nicht mehr zur Arbeit kommt?


    :kopf


    Dann sollten Hartz 4 Empfänger ohne Job überhaupt kein Auto haben dürfen (schon mal keines bis Wert von 7000€)


    So schaffen unsere Gesetzgeber, Hass und Neid in der Unterschicht zu schüren..., und sie werden es schaffen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • wenn mir dann noch mal über 300 euro fehlen weiß ich nicht wohin.


    oberzicke


    Der UHV wird ja bisher eh nur begrenzt gezahlt, und läuft spätestens nach 72 Monaten aus, oder dem 12. Lebensjahr des Kindes.....und dann besteht die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen ;)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Iceshine


    ich bekomme seit 20 Monaten UVG also hätte ich noch ein bischen zumindest bis alle ende der Grundschule sind dann könnte ich ja auch mehr arbeiten
    aber mit drei kleinen wo einer noch vielen Therapienbedarf weiß ich nicht wann...........


    Ausserdem sagt mein Ex immer ich müßte mit dem Geld auskommen (er zahlt 70 euro pro Kind) hat er schon mal gesagt es gibt nichts mehr zu essen das geld ist verbraucht? Nein eben nicht!!
    Ok ich gebe zu ich habe ein richtigen A... als Ex er hat den Kindern noch nie was zum Anziehen oder Spielen gekauft, als er hier auszog hat er alles neu gekuft "den alten Kram wollte er nicht".
    Er nimmt auch die Kinder nicht in den Ferien weil ich ja sonst in der Zeit Sparen könnte oder ich müßte es Ihm bezahlen....
    Ich habe halt wirklich jemand dem es nur ums geld geht....
    Ich weiß dieser Beitrag wurde nicht eröffnet um meinen Fall auszudiskutieren.


    Wir leben am Minimum und bekommen keine zuschüsse zum Essen oder Ranzen.


    Genug gejammert; hoffe nur für meinen Teil das sich am Gesetz nichts ändert.


    oberzicke