Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage wegen der Unterhaltsregelung. Habe hier schon so einige Beiträge gelesen, aber nichts zu meinem Thema gefunden.
Zu meiner Geschichte: Ich habe ein neun Monate altes Baby, mein Freund hat sich schon in der Schwangerschaft von mir getrennt. Er hat in den ersten Wochen, als noch ein Abbruch möglich gewesen wäre, auch klargemacht, dass er kein Kind will und mich auf jeden Fall verlassen wird. Er hat mich auch unter Druck gesetzt wegen des Abbruchs, dann aber aufgegeben, als es zu spät war. Er hat mir damals erklärt, was ihm vor allem Angst macht: Gesetzlich ist es wohl so, dass er in den ersten drei Lebensjahren des Kindes - in besonderen Fällen in den ersten acht Jahren - nicht nur für das Kind, sondern auch für mich aufkommen muss. Er muss mir das Gehalt ersetzen, das ich vor der Geburt bezog. Beantrage ich Hartz Vier, z.B. weil es vorher gar kein Gehalt gab oder nur ein geringes, dann holt sich die Arge alles von ihm zurück. Ihm bleibt nur ein Selbstbehalt von 900 Euro. Verdient er z.B. 1500 Euro, dann muss er mir 600 geben. Beziehe ich z.B. Hartz Vier und es ist mehr als 600, dann häuft die Arge den Rest, den sie mir zahlt, als Schuldenberg für ihn an.
Nun ist es so, dass er mir 200 Euro Unterhalt für das Kind zahlt, nichts für mich. Ich war nie beim Jugend- oder Sozialamt. Im Moment lebe ich von Elterngeld und Kindergeld und seinem Unterhalt (zusammen etwa so viel wie Hartz Vier wäre, da sehr billige kleine Wohnung). Das wird genau so lange gehen, bis ich kein Elterngeld bekomme. Danach hätte ich seine 200 Euro plus Kindergeld - außer ich bekomme einen super bezahlten Job :rolleyes2:
Es kommt mir aber auch nicht richtig vor, dass er praktisch unter die Armutsgrenze fällt, seinen Lebensstil komplet ändern muss usw. nur weil ich von dem Gesetz Gebrauch mache. Wie macht Ihr das - vor allem, wenn Ihr in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Euch getrennt habt?
Liebe Grüße
Florentina