Hallo,
ich habe zwar die Suchfunktion schon benutzt, aber nichts passendes gefunden. Verzeiht mir also bitte, falls es meine Frage schon einmal gibt.
Meine Situation vorab:
vor einem halben Jahr habe ich mich vom Vater meiner Tochter (knapp drei Jahre) getrennt. Wir sind nicht und waren nie verheiratet. Er hat die Vaterschaft anerkannt, aber wir haben keine gemeinsame Sorgeerklärung gemacht, so dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Der KV sieht die Kleine jede Woche für ca. drei bis vier Stunden, wobei ich bisher immer dabei bin, weil sie noch sehr klein ist und er nicht wirklich verantwortungsvoll/gefahrenbewusst ist.
Nun zu meiner Frage:
ich gehe demnächst für anderthalb Wochen in Urlaub und nehme die Kleine selbstverständlich mit. Es fällt ein Sonntag hinein, sonntags unternehmen wir immer etwas mit dem Papa.
Ich gehe mal davon aus, dass ich ihn informieren muss, dass ich in Urlaub gehe. Aber muss ich ihm sagen, mit WEM ich WOHIN gehe und wie lange genau?
Die Sache ist die: ich habe wieder jemanden kennengelernt, KV weiß davon und hat zum damaligen Zeitpunkt dem neuen die Schuld gegeben (ungerechtfertigt). Es kam zu Drohungen und ich will nicht, dass der KV mir nachreist o. ä.
Vielen Dank für jegliche Info.
LG Cenicienta