Alleiniges Sorgerecht, ab wieviel Kilometer....

  • So war das bei uns auch... er hat mir gluecklicherweise vertraut mit den Entscheidungen ( :tuschel oder war nicht interessiert). Ich hatte vorher keine allzu grossen Probleme. Erklaeren musste ich aber schon immer. Wir waren einmal im KH. Da ging es um eine Behandlung und dann eben in der Schule (jedes Halbjahr aufs Neue muessen da zig Formulare ausgefuellt werden und ich muss erklaeren). Aber sie sind dann meist zufrieden gewesen ohne Unterschrift. Der groesste Jammer war bei mir die Sache, dass ich mal arge Probleme hatte, als ich nach Haus wollte (er musste mir dann im Eilverfahren was schicken... waere fast alles schief gegangen). Diese Art Stress will ich nicht nochmal, zumal er ja in einem wieder anderen Land verweilt. Er hat da nicht mal Telefon, auch kein Fax und wenn es hart auf hart kaeme und er nicht erreichbar ist, haette ich echt ein Problem. Aber wenn es bei euch so kompliziert ist mit der BEantragung wuerde ich es wohl eher lassen.


    Obwohl ... also jemand, der so weit weg zieht vom Kind just for fun... hat ja rein auf dem Papier auch eigentlich kein Interesse am SORGE-recht. Auch wenn er natuerlich immer der Vater bleibt (hoffentlich wenigstens im Herzen).


    Edith sagt: huch, wir sind ja schon wieder 5 Beitraege weiter. Ich bezog mich auf den von Jennylee :).

    Einmal editiert, zuletzt von Malindi ()

  • Wie gesagt, nicht falsch verstehen. Ich habe nicht vor mir das alleinige Sorgerecht vor Gericht einzuklagen oder ähnliches. Dazu gibt es keinen Grund. Es ging allein darum ob es sinnvoll ist, wenn beide damit einverstanden sind.

    Wenn er es Dir freiwillig übergibt, ist es was anderes...


    Wir hatten damals auch ausgemacht, wenn wir uns trennen sollten, soll ich das alleinige Sorgerecht bekommen...einfach, weil wir dachten es sei einfacher. Doch als es dann soweit war, wollte mein Ex nimmer. Ich persönlich habe es auch nicht eingeklagt. Für was auch? Ich kann machen was ich "will"...er redet mir da nicht rein, im Gegenteil, er ist froh, das er sich nun aus allen raus halten kann. Tja, das ist seine Devise: aus allen raus halten und sich nur um sich selbst kümmern! Was für mich jetzt gut ist...

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Das heisst, obwohl ich eine Vollmacht habe, müsste ich warten bis KV persönlich unterschreibt, wenn unserem Kind die Mandeln entfernt werden sollen ?
    Und wenn der gute gerade mal Jahresurlaub in Australien macht und nicht erreichbar ist, weil er im Outback gerade zeltet, muss das Kind auf die OP warten, bis er wieder daheim wäre, oder was ?


    Um sowas zu vermeiden, wäre ein ASR aber schon sinnvoll, oder nicht ?


    Bei kleinen alltäglichen ärztlichen Behandlungen (Antibiotika bei Tonsillitis, kleine Naht/Pflaster bei Kopfplatzwunde z.B.) braucht man kein Einverständnis des nicht anwesenden Elternteils.


    Bei größeren Eingriffen (Operationen, Psychotherapie, und damit verbundene Diagnostik z.B.) braucht man das Einverständnis beider Eltern, auch im Notfall. Ist/sind allerdings im Notfall ein Elternteil (oder beide Elternteile) nicht erreichbar, dann kann auch mit einer dringend notwendigen Behandlung begonnen werden, wenn man davon ausgehen kann, dass das Einverständnis erteilt worden wäre. Für diesen Fall könnt ihr ja folgendes vereinbaren um Klarheit zu haben: Er schreibt eine Vollmacht, in der er sein Einverständnis für akut erforderliche ärztliche Maßnahmen erklärt, für den Fall, dass er nicht erreichbar ist und dass du einverstanden bist und dass man mutmaßlich auch von seinem Einverständnis ausgehen kann.


    (Ich gehe jetzt einmal von einem Normalfall aus. Rechtlich schwierige Sonderfälle wie die bindende Weigerung Kindern von Zeugen Jehovas Bluttransfusionen zu geben, müsste man gesondert besprechen.)

  • Kann er denn auf das Sorgerecht verzichten ohne das es vor Gericht geht ?
    Also wenn es von uns beiden gewollt ist ?


    Selbst wenn es beide wollen braucht es das Gericht dazu. Es gibt dann ganz normal eine Verhandlung, die Kinder werden gehört, der Richter entscheidet ob dem Antrag statt gegeben wird oder nicht. Auch wird das JA eine Stellungsnahme abgeben müßen.


    Und wenn du es eh nur wegen der Entfernung haben möchtest, würde ich mich mal informieren wie es wegen einer Vollmacht aussieht die er unterschreibt. Sinnvoll das alleinige zu haben sehe ich deswegen nicht. Es ist immer besser das gemeinsame zu haben, mein Ex sah das aber leider nicht so. Denk mal weiter wie es für den Fall der Fälle ist wenn dir etwas passiert. Das sollte man auch nicht außer acht lassen.

  • Es ging allein darum ob es sinnvoll ist, wenn beide damit einverstanden sind.


    Wenn ihr euch beide einig seid ok...aber ohne Gericht geht es auch da nicht!


    Aber wenn ihr euch doch eh einig seid, dann dürfte doch eine Unterschrift auch kein Problem darstellen...
    Dann gibt es doch ebim SR nichts zu klären, da Einheit besteht...


    Aber einer Übertragung stünde nichts im Weg, dennoch....nur halt geht es nicht ohne Gericht!..auch nciht wenn beide das so wünschen...





    Obwohl ... also jemand, der so weit weg zieht vom Kind just for fun... hat ja rein auf dem Papier auch eigentlich kein Interesse am SORGE-recht.


    Seltsame Logik...!!!


    Aber wo steht eigentlich das er soooo weit weg zieht, und das just for fun???????? ..wo steht das???


    URLAUB in Australien ist just vor fun, aber sicher nicht ist das ein wegziehen.... :pfeif



    Aber das man wegen einem Wegzug kein Interesse mehr am Sorgerecht hat, ist eine Aussage die schon sehr gewagt ist!!!




    Wenn er es Dir freiwillig übergibt, ist es was anderes...


    Geht aber wie gesagt auch nicht ohne Gericht!
    Ist also letztendlich nicht wirklich was anderes...denn Kosten entstehen so oder so..nur das der Ausgang klar ist...

  • die Kinder werden gehört, der Richter entscheidet ob dem Antrag statt gegeben wird oder nicht. Auch wird das JA eine Stellungsnahme abgeben müßen.


    In einem Sorgerechtsfall werden nicht die Kinder gehört..wozu auch?
    Sollen sie sagen, das sie es lieber hätten das nur die Mutter oder der Vatr oder beide das SR hätten?


    Dem braucht es definitiv nicht!!!!




    Und wenn beide Elternteile, die Willenserklärung abgeben, das das SR alleinig auf die Mutter zu übertragen ist, dann gibt es auch keine Entscheidung des Richters, dann ist das SR zu Übertragen..dagegen aussprechen kann er sich gar nicht...warum auch..die Berufung dürfte danninteressant werden...



    Ebenso bedarf es dann auch keiner Stellungnahme des JA`s, denn die Eltern sind sich einig u üben ja gemeinsam ihr SR aus u entscheiden das es einem alleinig zu Übertragen ist...ein JA muß da nicht feststellen ob die Entscheidung richtig ist u beide das wirklich so wollen u ob das JA das gut findet oder nicht...
    JA bedarf es dabei also auch nicht!


  • Jemand, der ein Jahr just for fun (nehme an, dass es hier um das beruehmt beruechtigte 1 Jahres- Working - HOliday Visum fuer Australien handelt: jep, ich finde nicht, dass der sich besonders darum schehrt, sein Kind zu verSORGEn (darum geht es naemlich beim Sorgerecht urspruenglich: fuer das Kind zu sorgen: wie bitte kann man das, wenn man nicht mal prasent sein mag? Und dann faellt ihm danach vielleicht ein, dass ja jetzt ein Jahr working Holiday in Neuseeland ganz cool waere. Falls es um was anderes geht (kam mir aber nicht so vor!): Dann ist es eine andere Situation. Wegziehen: ach ja, klar, man bekommt ja nur 500 km weiter weg eine Arbeit... diesen Mist mag ich langsam nicht mehr hoeren. Faule Ausrede, um ein neues Leben ohne "Altlasten" anzufangen.

  • sein Kind zu verSORGEn (darum geht es naemlich beim Sorgerecht urspruenglich:


    Sehr offensichtlich weißt du gar nicht was Sorgerecht wirklich bedeutet!!!!


    Deine Definition darüber ist leider eine völlig falsche... Punkt!


    Kind lebt alleinig bei der Mutter, u die versorgt, betreut, erzieht usw. das Kind..und das hat nichts mit dem Sorgerecht ansich zu tun...das ne völlig andere Baustelle, die du da grad versuchst aufzumachen...
    Von daher ist die Sache schond a erledigt.....



    Jemand, der ein Jahr just for fun (nehme an, dass es hier um das beruehmt beruechtigte 1 Jahres- Working - HOliday Visum fuer Australien handelt:


    Falls es um was anderes geht (kam mir aber nicht so vor!):


    Dir kommt es aber wohl so vor, als wenn es genau darum geht!!


    Jahresurlaub haben Millionen von Menschen..auch Mütter u denen wird deshalb nicht das SR entziogen weil sie ja kein Interesse dran haben...


    Und Jahresurlaub ist nicht ein Jahr Urlaub mit Visum etc ... nette Interpretation...


    Und Jahresurlaub ist für den Arbeitnehmer nicht nur just for fun..das hat ne gewissen Hintergrund...der nicht im Just for fun begründet ist.... :pfeif



    Dann ist es eine andere Situation. Wegziehen: ach ja, klar, man bekommt ja nur 500 km weiter weg eine Arbeit...


    Soll manchmal vorkommen und?????????
    Mnachmal MU? man sogar 500 km wegziehen, das liegt dann am Arbeitgeber... :pfeif


    Wobei jetzt noch zu klären wäre, WO etwas von 500 km steht???!!!



    diesen Mist mag ich langsam nicht mehr hoeren. Faule Ausrede, um ein neues Leben ohne "Altlasten" anzufangen.


    Welcher Mist?
    Interpretierst du da nicht gar ne bissle viel in die Sache hinein..von eigentlich nichts steht hier bisher was....


    Irgendwie hat das ein wenig etwas von Gejammer, auch gejammer über Väter u wassie für Ausreden haben... versteh nur nicht was das mit der Sache hier zu tun hat u was diese Angaben hier zu suchen haben, die hier gar nicht stehen...
    Keiner weiß doch was über die Sit u letztendlich ist die bezüglich de rFrage auch völlig Latte.......

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Also das mit Australien war jetzt nur ein Beispiel.
    Zur Zeit geht es um einen Umzug von ca. 450 km und eventuell später ein auswandern.
    Und nein, ich weiss das es ihm nicht leicht fällt diese Entfernung zu schaffen, allerdings muss er auch ein wenig an sich denken und hier hat er nun mal nicht die rosigen Aussichten. Er will zurück, da wo auch seine Familie ist, und das kann ich verstehen. Ich wäre auch gegangen.
    Er will da neu anfangen, weil es mit mir keinen neuen Anfang gibt.
    Ich bin ihm weder böse, noch sonst irgendwas. Im gegenteil, außer meiner Sicht begrüße ich es sogar, und die großen haben eh nur ein sehr geringfügiges Interesse an ihm ( das hat er sich leider selber verbockt ).


    Aber nochmal zum Thema, wenn ich seinen Pass kopiert habe und eine Vollmacht, die besagt, das ich die Kinder auch ohne persönlicher Unterschrift von ihm, in den Schulen anmelden darf, zum Hort und auch gewisse OP's durchführen lassen darf, dann dürfte das alles kein Problem sein, ja ?

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    LG Jennylee

  • enn ich seinen Pass kopiert habe und eine Vollmacht, die besagt, das ich die Kinder auch ohne persönlicher Unterschrift von ihm, in den Schulen anmelden darf, zum Hort und auch gewisse OP's durchführen lassen darf, dann dürfte das alles kein Problem sein, ja ?


    Er hat damit jederzeit die Möglichkeit des Widerrufes.


    Ich frage mich bei OPs, ob es von deiner bzw. von ärztlicher Seite nicht trotzdem eine Informationspflicht vorab gibt. Rechtlich kann ein Einverständnis zu einer OP/Therapie immer nur mit Vorab-Information zu Nutzen und Risiko gegeben werden. Ein Vater könnte eventuell im Nachhinein sagen: "Hätte ich das gewusst, dann hätte ich kein Einverständnis gegeben. Das war für mich nicht absehbar." Ich würde das deshalb so gestalten, wie oben von mir vorgeschlagen oder einen Juristen für die konkrete Ausgestaltung dazuziehen.

  • Kann er denn auf das Sorgerecht verzichten ohne das es vor Gericht geht ?
    Also wenn es von uns beiden gewollt ist ?


    Nein! Aber ... eine Vollmacht ist ausreichend und ansonsten greift die "Alltagssorge".


    Auch wenn ein Elternteil am anderen Ende der Welt lebt (z.B. Amerika) kann die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden (Stichwort -> Telekommunikation).


    Der Kater :brille

  • Ok, ich werde das mal mit ihm absprechen bevor es soweit ist.


    Ich teile ihm sowieso alle Entscheidungen mit, bevor sie hieb und stichfest werden, b.z.w. frage immer, ob das für ihn so OK wäre .

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    LG Jennylee


  • Ich kann nur von meiner Erfahrung und unserem Fall sprechen das dies so geschehen ist und so abgelaufen ist. Mein Ex wollte sein Sorgerecht abgeben, woraufhin ich bei Gericht einen Antrag gestellt habe. Er wurde daraufhin vom Gericht zur Stellungsnahme gebeten. Ebenfalls mußten beide zum JA kommen die dann eine schriftliche Stellungsnahme ans Gericht geschickt hatten. Die Kinder (damals 3 und 5 Jahre alt) mußte zum Gerichtstermin mitgebracht werden und wurden dann durch den Richter in einem seperatem Raum befragt. Danach hat der Richter mit das alleinige Sorgerecht übertragen und ich bekam kurze Zeit später einen schriftlichen Beschluss.


    Ob das nun die Regel ist das es so abläuft oder nicht, weiß ich nicht. Denn wie gesagt so kenne ich es eben und nichts anderes wollte ich mitteilen. Und ich finde schon das soetwas geprüft werden muß. Es gibt genügend Elternteile die gerne die Verantwortung einfach abgeben wollen weil es ihnen zu bequem ist. Das da ein Gericht erstmal prüft was die Beweggründe sind finde ich völlig richtig und angebracht, auch wenn man sich noch so einig darüber ist.

  • Soweit ich weiß ist verzichten nicht möglich - den die elterliche Sorge ist auch eine Pflicht ( und da gehts auch ums Finazielle wenn zb einem Elternteil was passiert ) .


    Da muss ich dir Wiedersprechen! Es ist doch möglich, dass ein Elternteil freiweillig auf das Sorgerecht verzichtet! Ich weiß es, weil mein Exmann das Sorgerecht abgeben wollte und der Richter zugestimmt hat. Und das JA musste keine Stellungnahme abgeben, weil mein Ex von sich aus auf das Sorgerecht verzichtet hat.

    Liebe Grüße,


    Bloxi :wink
    Ich bin verantwortlich für das was ich sage, nicht für das was du verstehst.

  • Verzichten ist torzdem nicht einfach so möglich - auch nicht wenn man sich einig ist. Es gibt zwingend immer ein gerichtsverfahren. Und ob dann tatsächlich nur wg der Entfernung einer das ASR bekommt ist nicht gesichert..... Es gibt auch druchaus Richter die da eben nicht zustimmen würden..

  • Ach, Jens, deine Argumentation istetwas lahm heut ;). Ehrlich.


    Letztlich zaehlt doch eh nicht, was auf dem Wisch steht. Fuers Kind zaehlt viel mehr, wie es real ablaeuft.


    Jenny: mach dir keine Gedanken: wenn es nur um einen innerdeutschen Umzug geht: es gibt ja auch Telefon und Fax und wenn du die Situation erklaerst, wirst du auch im Notfall ohne Unterschrift von ihm durch kommen. Wenn er auswandert waere das Thema fuer mich anders gelagert.

  • Wenn er auswandert waere das Thema fuer mich anders gelagert


    Nur mal so gefragt - was wäre denn daran anders?


    "Mein" KV ist 3000 km weit weg in ein anderes Land gezogen und ist selbst kein Deutscher.
    Erreichbar ist er für mich nur per Email, auf die ich aber wenn überhaupt erst nach Wochen Antwort bekomme.
    Seine Adresse gibt er mir nicht.


    Einfach mal in die Runde schmeisst dies...


    ...das Einhorn :brille

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Für mich wäre der entscheidende Punkt beim ASR, dass mir im Krankheitsfall des Kindes auch ALLE Betreuungstage zustehen, bei GSR entfällt die Hälfte auf den anderen ET. Wenn der aber zur Betreuung nicht bereit und/oder nicht greifbar ist, habe ich letzten Endes ein Problem.


    Meine Freundin hat genau mit dieser Argumentation vor Gericht das ASR bekommen.


    Und wenn man fair und offen mit dem anderen ET umgeht und in Entscheidungen einbezieht, ist es letztlich auf dieser Ebene nicht entscheidend, ob ASR oder GSR.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Also die Krankheitstage kann man ohne Probleme auf den anderen Übertragen.( das geht auch in einer bestehenden Ehe) .... Zudem ist es meinese Wissens nach so , daß da allein zählt ob man AE ist oder nicht. Jmd der AE ist ( egal ob alleiniges Sorgerecht oder GSR ) hat IMMER die doppelte Anzahl von Kranktagen fürs Kind. Bei mir ( AE . GSR und nciht mal geschieden , sondern nur getrennt lebend ) war es so, daß ich in der Zeit des Getrenntlebens natürlich alle 20 tage bekommen habe,,,,,


    Das ist KEIN Argument für das ASR - sondern vollkommen irrelevant.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Dazu würden mich aber mal die entsprechenden Belege interessieren, @Laetitia.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)