Hallo Tomtomsen,
In der Regel ist der Unterhaltsgläubiger nach Treu und Glauben verpflichtet, ein solches Darlehen anzunehmen. Weigert er sich, so macht er sich schadensersatzpflichtig. D
aus eigener Erfahrung als "Unterhaltsgläubiger" in so einem Fall: Nein ist er nicht (verpflichtet, meine ich). Nein, wird er nicht (schadensersatzpflichtig, meine ich). Treu und Glauben braucht's nicht wenn man einen gültigen Titel hat. Man muss nicht einmal den Zusatz "unter Vorbehalt" auf der Überweisung akzeptieren.
Es gilt im Gegenteil: Sobald Kindesvater mit so einem Anliegen an Kindesmutter (oder später Kind) herantritt, kann man getrost davon ausgehen, dass er an den Geburtstag gedacht hat und um seinen Handlungsbedarf weiß. Man muss also nicht mal mehr moralisch irgendwelche verqueren Definitionen von "fair" aufgreifen und sich verpflichtet fühlen, selbst die "richtige" Initiative zu ergreifen. Kindesvater ist erwachsen, darf Auto fahren, den Bundestag wählen. Man kann also davon ausgehen, dass er sich auch fachkundigen Rat holen kann bzgl seiner Unterhaltspflichten. Er wird dann denjenigen Rat erhalten, den auch Summerjam zusammengefasst hat. Wobei ich darauf hinweisen möchte, dass der Weg über das Jugendamt sehr viel kostengünstiger ist - und dass Anmida den ja auch mitgehen würde.
Beste Grüße
FrauRausteiger