Unterhalt lieber übers Amt klären lassen?

  • Unter Posting 3 hatte ich mal grob berechnet. ;) 180,- wären okay. Das zahlt er bis Dezember. Dann setzt ihr euch fürs neue Jahr zusammen. Falls Du irgendwann einmal von der ARGE unterstützt wirst, ist die sache hinfällig. Die wollen eine offizielle Berechnung durchs Jugendamt und ein Offenlegen des Einkommens des Vaters. Da kommt Ihr dann nicht dran vorbei...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er meint, ab Sommer bekommt er mehr, weil er dann wohl fest angestellt wird. Ich werde es mit dem Schreiben versuchen und dann mal sehen. Ich bin glaube eine der wenigen Alleinerziehenden die schon immer einen Vollzeitjob hatten und das bei ein und derselben Firma, war nur 1 J. im Mutterschutz und dann ging mein Kind Vollzeit in den Kiga, weil ich keine Familie hier wohnen habe. Von daher werde ich hoffentlich so schnell nicht mit der ARGE zusammen arbeiten müssen. In der Sache hatte ich echt Glück und bau mein Glück jetzt Stück für Stück weiter aus.... eigentlich fehlt nur noch ein Mann an der Seite... hihi

  • Er meint, ab Sommer bekommt er mehr, weil er dann wohl fest angestellt wird. Ich werde es mit dem Schreiben versuchen und dann mal sehen. Ich bin glaube eine der wenigen Alleinerziehenden die schon immer einen Vollzeitjob hatten und das bei ein und derselben Firma, war nur 1 J. im Mutterschutz und dann ging mein Kind Vollzeit in den Kiga, weil ich keine Familie hier wohnen habe. Von daher werde ich hoffentlich so schnell nicht mit der ARGE zusammen arbeiten müssen. In der Sache hatte ich echt Glück und bau mein Glück jetzt Stück für Stück weiter aus.... eigentlich fehlt nur noch ein Mann an der Seite... hihi

    Bin wirklich beeindruckt :daumen Das machste prima!

  • So, er hat nicht mit mir geredet und Unterhalt gab es auch noch nicht. Den Brief vom Amt hat er wohl mit "Unbekannt verzogen" zurück geschickt. Heute habe ich einen Brief erhalten, ich soll da nun unverzüglich vorstellig werden, weil das Amt den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbei schicken möchte. Ich soll ganz viele Unterlagen mitbringen, um Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. DAS bekomme ich doch nie und mir ist ganz übel bei dem Gedanken. Zahlt das evtl die Rechtschutzversicherung???
    Soll ich ihm eine SMS schicken und sagen was auch ihn zukommt und er das ganze noch abwiegeln kann wenn er mit dem Amt kooperiert???
    Könnte heulen, weiß nicht was ich machen soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Eichörnchen1973 ()

  • Hallo,


    eine Rechtsschutzversicherun übernimmt diese Kosten nicht, da es sich um eine sog. "Familiensache" handelt.


    Hast Du ihm nicht schon genug Möglichkeiten gegeben ?? Warum willst Du ihm wieder und nochmal eine Möglichkeit geben und ihn warnen ??

  • Ich habe ihm nun eine Mail geschickt, daß er bis Montag Zeit hat sich mit dem Amt in Verbindung zu setzen, danach bin ich dann dort. Der zerreißt mich in der Luft, aber egal, würde das Kind bei ihm leben, müsste ich ja auch voll zahlen. Er gehört auch zu den Menschen, die andere gerne unter Druck setzen wenn man mal NEIN sagt, aber die Zeiten sind vorbei :tanz
    Werde mich nun "zurück lehnen" und schauen was passiert. Aber die mail musste nochmal sein, sorry, ich bin halt so, aber es wird ja besser und besser.


    Wünsche noch einen herrlichen Tag :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Eichörnchen1973 ()

  • Ich habe ihm nun eine Mail geschickt, daß er bis Montag Zeit hat sich mit dem Amt in Verbindung zu setzen, danach bin ich dann dort. Der zerreißt mich in der Luft, aber egal, würde das Kind bei ihm leben, müsste ich ja auch voll zahlen. Er gehört auch zu den Menschen, die andere gerne unter Druck setzen wenn man mal NEIN sagt, aber die Zeiten sind vorbei :tanz
    Werde mich nun "zurück lehnen" und schauen was passiert. Aber die mail musste nochmal sein, sorry, ich bin halt so, aber es wird ja besser und besser.


    Wünsche noch einen herrlichen Tag :-)


    wenn du dich zurücklehnst, wird nichts passieren!
    nicht er, sondern du musst zum jugendamt gehen und eine beistandsschaft einrichten, damit der unterhalt berechnet und tituliert wird.
    herzliche grüße
    juwi


    p.s. er kann natürlich hingehen und eine ihm genehme unterhaltssumme titulieren lassen, du weisst aber nicht ob sie korrekt ist.
    er muss vermutlich den mindestunterhalt nach düsseldorfer tabelle zahlen...

  • Nun hat er mit gesagt er würde Deutschland verlassen und nie wieder kommen (unser Kind wird begeistert sein :( ) und wenn ich zum Amt gehe, dann bekomme ich auch kein Unterhalt wenn er im Ausland ist. Gespräch folgt... Immer schön aus der Verantwortung ziehen, wenn das Leben und die Leute nicht so mitspielen wie er will, dann verp.... er sich eben. Soll er doch....

  • geh, und richte eine beistandsschaft ein, der unterhalt kann evtl. auch im ausland eingezogen werden :winken:


    Stimmt nicht ganz. Empfehle ihm, nach Nordkorea zu gehen. Mit Nordkorea besteht noch kein entsprechendes Abkommen. Da kann er dann sicher leben, ohne von der geldgierigen Kindsmutter verfolgt zu werden... :D


    Nein, Spaß beiseite: So easy klappt das alles nicht mehr, wie manche sich das vorstellen. Die Gesetzesmühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Tag um Tag.
    Glaub also den dreisten Sprüchen nicht... Richte die Beistandschaft ein, wie Juwi sagt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Oh, da kann ich ihm eine "Gute Nacht" Lektüre empfehlen in dem andere ihre Erfahrungen und Erlebnisse erzählen,
    wie man sich im Ausland vor Unterhaltszahlungen drücken kann - vorneweg - viele Länder gibts da nicht :-) und
    dann sollte er auch nie wieder nach Deutschland einreisen :-)


    Frag google mal nach "Informationsstelle für unterhaltspflichtige"


    eine meine Lieblingszeile ist irgendwie so - schon bei Verdachtsfällen der ausreise kann der Reisepass entzogen werden, wenn eine Unterhaltsrechtsverletzung besteht.