Welche Rechte hat der KV???

  • Huhu ihr Lieben,


    zuallererst: Ich möchte keinen Umgang boykottieren!! Ich bin sehr zufrieden mit dem Umgang zwischen Sohn und KV und möchte das auch weiter so laufen lassen.


    Allerdings habe ich ein paar Fragen bezüglich der Rechte des KV was MEIN leben betrifft.


    Wie ja einige hier wissen bin ich damals umgezogen und habe seit etwa 1 Monat einen neuen Freund. Meine Wohnung ist noch nicht fertig eingerichtet, da es im Falle von Hartz4 leider alles nicht so schnell geht wie gewünscht. Das Kinderzimmer ist allerdings fertig!!
    Nun meint KV mir beim Abholen des Kindes regelmäßig sagen zu müssen ich solle doch schaun das ich noch Möbel kriege, bzw schönere Schränke fürs Kinderzimmer,etc.
    Muß ich mir das gefallen lassen???
    Darüber hinaus möchte er jetzt meinen neuen Freund kennenlernen. :hae:
    Es sieht für mich so aus das er mir nicht genug vertraut, das ich vernünfitg mit dem Kleinen umgehe. Und das er kontrollieren will mit wem mein Sohn zu tun hat.
    Was muß ich mir gefallen lassen und wo ist seine Grenze???
    Ich lasse ihn an den Abholtagen übrigens in die Wohnung, da ich ein knapp 15 Monate altes Kind nicht in 2 Min an der Tür abfertigen will - er braucht ein bißchen Zeit um sich umzustellen.
    Kann mir einer von euch helfen?
    Ich hab das Gefühl der KV überschreitet Grenzen.
    Gestern meinte er noch ich solle ihm Bescheid sagen wenn das mit meinem neuen Freund und mir was ernstes wird. :hae::hae:
    Lg,sabine

  • Ich kann da campusmami nur zustimmen!
    Aber du solltest dir vielleicht mal vorstellen, wie es umgekehrt wäre, in Bezug auf den neuen Partner! Würdest du nicht wissen wollen, mit wem dein Kind so viel Zeit verbringt?
    Zumindest diesen Wunsch kann ich nachvollziehen...den Rest würde ich einfach ignorieren...

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Sajoam ()

  • Er hat auf jeden Fall kein Recht drauf, Deinen neuen Freund kennenzulernen, das ist eine Sache, die Du freiwillig entscheidest.
    (Mal davon ab, dass ich einen Monat Beziehung eh noch zu kurz finde, um den neuen Freund "in die Familie" einzuführen.)


    Ebenso kann er nicht bestimmen, wie Du eingerichtet bist. Das geht ihn schlicht nichts an. Verbitte Dir höflich sämtliche Kommentare, die NICHT das Kind und dem Umgang betreffen, denn das ist alles allein Dein Ding.


    Was er allerdings verbieten kann...dass Dein Freund ohne Dich auf Euren Sohn aufpasst. Da hat er ein Mitbestimmungsrecht, wo das Kind ohne Dich betreut wird.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • Lass ihn reden und ärgere Dich nicht.


    Deinen Freund wird er dann kennenlernen, wenn Du und der Freund und der KV das wollen ... und über Eure Absichten, Zukunftspläne, Sexualverhalten und sonstige Gepflogenheiten musst Du auch keine Auskunft geben. Da würde ich gar nicht drauf reagieren.


    Die Sache mit den Möbeln kannst ja kommentieren mit "sicher wirst Du mir das Geld dafür geben?" (ich bin mir sicher, dieser Satz wird keine negativen Konsequenzen für die Vater-Kind-Bindung haben):

  • Ich kann da campusmami nur zustimmen!
    Aber du solltest dir vielleicht mal vorstellen, wie es umgekehrt wäre, in Bezug auf den neuen Partner! Würdest du nicht wissen wollen, mit wem dein Kind so viel Zeit verbringt?
    Zumindest diesen Wunsch kann ich nachvollziehen...den Rest würde ich einfach ignorieren...



    das weiß ich - ich kenne seine next, ist ne ehemalige gemeinsame bekannte......

  • Ähm, ich meinte aber, dass du vielleicht versuchen solltest diesen einen Wunsch von ihm zu verstehen! Nicht ob du du die Next kennenlernen möchtest!

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Alles was mir dir zu tun hat ist generell deine Sache und geht dem KV nichts an.


    Wie du deine Wohnung einrichtest,wann du Möbel kaufst und und und ..
    alles deine Sache.


    Dazu zählt auch dein neuer Freund,alles deine Sache die dem KV einen feuchten
    Kehrricht angehen.


    Weise ihn darauf hin,ansonsten lässt du ihn in Zukunft vor der Tür warten.


    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Er hat auf jeden Fall kein Recht drauf, Deinen neuen Freund kennenzulernen, das ist eine Sache, die Du freiwillig entscheidest.
    (Mal davon ab, dass ich einen Monat Beziehung eh noch zu kurz finde, um den neuen Freund "in die Familie" einzuführen.)


    Ebenso kann er nicht bestimmen, wie Du eingerichtet bist. Das geht ihn schlicht nichts an. Verbitte Dir höflich sämtliche Kommentare, die NICHT das Kind und dem Umgang betreffen, denn das ist alles allein Dein Ding.


    Was er allerdings verbieten kann...dass Dein Freund ohne Dich auf Euren Sohn aufpasst. Da hat er ein Mitbestimmungsrecht, wo das Kind ohne Dich betreut wird.



    das ist mir klar.
    kurz OT: nach welchem zeitraum würdest du denn deinen freund in die familie einführen? bei uns ist das normal nach so "kurzer" Zeit.

  • @Jacques Mama


    Wenn du das alleinige SR hast,liegt es in deiner Hand wer die Fremdbetreuung deines
    Kindes übernimmt,auch wenn es der neue ist.


    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Was er allerdings verbieten kann...dass Dein Freund ohne Dich auf Euren Sohn aufpasst. Da hat er ein Mitbestimmungsrecht, wo das Kind ohne Dich betreut wird.


    also jetzt muß ich mal kurz nachhaken... normalerweise liest man immer wieder: Wenn Papa das Kind am UmgangsWE hat, dann ist es seine Sache, wer damit in Berührung kommt und was Papa mit dem Kind macht. Sprich: auch, wenn Papa dann abends weggeht udn Next auf das Kind aufpasst, dann hat Mama das zu akzeptieren, denn es ist Umgangswe und somit Papas Sache. Warum ist es jetzt hier umgekehrt?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • kurz OT: nach welchem zeitraum würdest du denn deinen freund in die familie einführen? bei uns ist das normal nach so "kurzer" Zeit.


    Das soll ja auch jeder so halten, wie er es für richtig hält. Mein Sohn hat meinen Freund nach ca. 3 Monaten kennengelernt, mein Ex hat ihn nach mehr als einem halben Jahr das erste Mal gesehen. Der hatte allerdings auch kein gesteigertes Interesse daran, meinen Freund kennenzulernen. :)


    Rovena:
    also jetzt muß ich mal kurz nachhaken... normalerweise liest man immer wieder: Wenn Papa das Kind am UmgangsWE hat, dann ist es seine Sache, wer damit in Berührung kommt und was Papa mit dem Kind macht. Sprich: auch, wenn Papa dann abends weggeht udn Next auf das Kind aufpasst, dann hat Mama das zu akzeptieren, denn es ist Umgangswe und somit Papas Sache. Warum ist es jetzt hier umgekehrt?


    Nein, der Papa kann eigentlich rein rechtlich und streng genommen das Kind auch nicht ohne die Zustimmung der Mutter einfach so bei der neuen Freundin lassen. Wenn das jemand hier so sagt, dann stimmt es rechtlich gesehen nicht. Er hat aber das Recht, das Kind an seinem Umgangswochenende mit jedem Menschen zusammenzubringen, der ihm in den Kram passt - ebenso wie die Mutter dem Kind vorstellen kann, wen sie will. Aber eben die Übertragung der Aufsichtspflicht auf jemand anderen geht streng genommen ohne Zustimmung bei GSR nicht - aber so korinthenschxxx ist ja zum Glück kaum jemand.
    Mein Ex käme zum Glück nie auf die Idee, mir da was vorzuschreiben, er vertraut da auf meinen gesunden Menschenverstand, ebenso wie ich auf seinen.


    Ich habe ja nur gesagt, dass der Ex von JaquesMama es könnte, rein rechtlich.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • @Jacques Mama


    Wenn du das alleinige SR hast,liegt es in deiner Hand wer die Fremdbetreuung deines
    Kindes übernimmt,auch wenn es der neue ist.


    Das ist nicht richtig.
    Das Sorgerecht hat damit gar nichts zu tun.


    Derjenige, bei dem das Kind grad ist, entscheidet darüber wer mit dem Kind zusammen ist.
    Während dieser Zeit darf der Elternteil durchaus den Raum verlassen, auf's Klo gehen oder einkaufen gehen.
    Eigentlich darf der Elternteil sogar in die Kneipe gehen.
    Wichtig ist nur, dass es dem Kind dabei gut geht. Jeder Elternteil hat das Kind nur in sichere Obhut zu geben.


    Ich habe ein interessantes Urteil gelesen: Sogar die Auswahl des Kindergartens und der Krippe soll wohl eine Entscheidung der Alltagssorge sein.



    Ich habe ja nur gesagt, dass der Ex von JaquesMama es könnte, rein rechtlich.


    Nein sorry, das ist definitiv nicht so.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • ich würde es locker sehen wegen de wohnung.
    mein ex schaut sich hier auch gerne um, ich kam mir anfangs auch ein bißchen kontrolliert vor..
    mir ist das mittlerweile schnuppe.
    ich wohne hier, ich fühle mich wohl und mein sohn auch. fertig.


    wegen deinem freund: Ich kann das schon verstehen, das kv ihn gerne kennenlernen möchte. werte es als positives zeichen. dein neuer freund verbringt schließlich einige zeit bei dir und somit auch mit deinem sohn.


    lg

  • Wenn er meint, dass die Schränke fürs Kinderzimmer zu schäbig sind, mag er doch neue kaufen :-)


    Was den Freund betrifft: Ich kann den Wunsch des KV schon verstehen. Er hat vielleicht kein Recht darauf, Deinen Freund kennen zu lernen, aber wie wäre es denn, wenn er eine neue Freundin hätte. Würdest Du nicht wissen wollen, mit wem Dein Kind Zeit verbringt?

  • Sorry, aber das Alles geht den KV wirklich nichts an. Kommt mir alles sehr bekannt vor. Ich finde es einfach unverschämt, was man sich alles gefallen lassen muss, ich würde mir nie erlauben, solche Kommentare loszulassen, was bitte schön geht ihn das an, wie du eingerichtet bist! Wenn ihn irgendwas stört, soll er doch vor der Tür warten...
    Wenn er so neugierig ist auf deinen neuen Freund, dann rede mit ihm und frage ihn, ob er seinerseits auch Lust hat, den Ex von dir kennenzulernen!

  • Überlege dir, wie weit du den Vater des Kindes an deinem neuen Leben noch teilhaben lassen willst. Versucht euch auf das Wesentliche zu beschränken...euer gemeinsames Kind. Du musst ihm nichts über deine neue Partnerschaft erzählen, wenn du das nicht willst. Wenn du ihn in die Wohnung lassen möchtest, ist das o.k und wenn er dann an deiner Einrichtung rummäkelt, erkläre ihm, dass du finanziell nicht alles auf einmal stemmen kannst und du dich nach und nach mit allem einrichten wirst.

    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.

    Dante Alighieri