Gepräche beim Jugendamt

  • ich bin mir nicht sicher ob mir hier jemand helfen kann.



    Das Jugendamt nötigt mich immer zu Begegnungen mit meinem Ex-Mann.


    Es geht um einen Hilfeplan der zum begleiteten Umgang erstellt werden soll.



    Mein Ex ist mir gegenüber oft gewalttätig geworden und hat sich nicht unter Kontrolle ,das wurde auch in einem Gutachten bestätigt.



    Ich habe guten Kontakt mit den Leuten die den Umgang begleiten und wirke auch mit.


    Der Umgangspfleger der nach §1666 eingesetzt wurde,bezieht mich in allem ein und sagt wenn ich nicht zu den Terminen beim Jugendamt erscheine ,wird das Jugendamt die Kosten nicht tragen, somit wäre ich dann mal wieder Schuld wenn das Kind seinen Vater nicht mehr sehen kann.


    Ich verstehe das nicht.Der Umgangspfleger hat alle Antäge gestellt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Umgangs.



    Eigentlich sollte ich aufgrund meiner Erfahrungen mit meinem Ex-Mann , nicht mehr in den Umgang mit einbezogen werden.Doch es hat sich nichts geändert.Nur das noch jemand zwischengeschaltet ist für die Umgangsfragen.



    Wie soll ich mich verhalten? :(

  • Hallo Chanelle


    Was spricht dagegen das du zu den Terminen beim JA erscheinst ? Das was dein EX mit dir abgezogen hat,mag
    nicht in Ordnung gewesen sein,aber hier geht es um deine Kids und deren UG mit dem Vater.


    Und sei doch froh wenn dich der Umgangspfleger in allem mit einbezieht. Schlimmer wäre es wenn er es nicht täte.


    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hallo!
    Hast Du Angst vor Deinem Exmann? ?( Hast Du darüber mit den Leuten vom Jugendamt gesprochen? Ist da schon einmal gerichtlich vorgegangen worden, weil er Gewalt angewendet hat? Oder gab es nie Anzeigen bei der Polizei?
    Ich meine, dass die Leute dort Dich nicht ernst nehmen können, falls Du nicht handfeste Beweise hast. Das gibt es doch nicht, dass man Dich sonst so einem seelischen Druck aussetzt.


    Viele Grüße

    Chaque jour est une chance de retrouver le bonheur. Jeder Tag ist eine Chance für neues Glück.

  • Es gab schon Anzeigen und Verurteilungen.Er könnte auch jederzeit wieder ausrasten,davor habe ich Angst.Es ist alles Aktenkundig.



    Ich tausche mich regelmäßig mit den Helfern aus und erfahre wie es den Kindern beim Umgang geht.Wir machen die Termine aus und besprechen die Wünsche der Kinder.Die Helfer akzeptieren getrennte Termine,nur das Jugendamt stellt sich stur.

  • Das ist ja witzig, dass das Jugendamt eine Hilfeplanung macht. Denn ... das ist für eine durch das Jugendamt gewährten begleiteten Umgang nicht erforderlich. Eine Hilfeplanung erfolgt bei Hilfen zur Erziehung §§27 ff SGBVIII sowie bei Eingliederungshilfen §35a SGBVIII und Hilfen für junge Volljährige §41 SGBVIII. Der Betreute Umgang erfolgt aber nach §§17, 18 SGBVIII und gehört somit nicht zu den Hilfen zur Erziehung. Eine Hilfeplanung (und somit Hilfeplangespräche) sind hierfür nicht vorgesehen,man kann sogar sagen, rechtswidrig, insofern hiervon die Hilfegewährung (wie Du beschreibst) abhängig gemacht wird. Ferner ist es unzulässig, Dich auf Mitwirkungspflichten hinzuweisen, wenn der Umgangspfleger den Antrag gestellt hat.


    Vielleicht kann sich da ja mal Dein Anwalt einmischen, soweit er Ahnung von Verwaltungsrecht hat?


    Der Kater :brille

  • Es geht ja um den seelischen Druck der bei mir entsteht,egal ob nun an diesem Tag etwas vorfällt oder nicht.Ich frage mich auch,wieso man mir immer noch Druck macht.Wofür ist denn ein Umgangspfleger da,wenn er nur alle halbe Jahre einen Antrag stellt und nur als Wächter fungiert.


    Die Verantwortung für den Umgang habe ich ja weiterhin,dadurch das der Umgang nur mit dem Erscheinen von mir gewährleistet ist.



    Wie gesagt ich verweigere niemanden etwas ,aber ich bin durch die ganze Geschichte psychisch angeschlagen und brauche die Kraft für mein Kind.


  • wenn ich richtig verstanden habe, dann HAT der vater ja umgang! nur ist sie nie dabei sondern immer eine person vom JA. nun will das JA dass sie bei den umgängen mit dabei ist. richtig? da frage ich mich warum muss sie dabei sein?


    sicher wird er nicht vor drittpersonen gewalttätig, aber ich verstehe sehr gut, dass ein mensch, dem man gewalt angetan hat, die anwesenheit des täters nicht mehr erträgt...

  • Hallo Chanelle,


    darf ich dich fragen, ob du in Therapie bist?
    Dann könnte dein Therapeut oder auch der behandelnde Facharzt dir ein Attest ausschreiben, dass der Kontakt zu deinem Mann in jeglichem Zusammenhang retraumatisierend und deshalb zu vermeiden ist.


    Viele Grüße
    maschenka

  • Hallo Chanelle


    Was spricht dagegen das du zu den Terminen beim JA erscheinst ? Das was dein EX mit dir abgezogen hat,mag
    nicht in Ordnung gewesen sein,aber hier geht es um deine Kids und deren UG mit dem Vater.


    Und sei doch froh wenn dich der Umgangspfleger in allem mit einbezieht. Schlimmer wäre es wenn er es nicht täte.

    Also,da würde ich gern mal was zu sagen. Man liesst hier immer wieder, daß Müttern, die gewallttätig während der Partnerschaft vom KV angegangen sind sich zusammen zu reissen haben um den Umgang zwischen Kind und Vater zu fördern. Ehrlich gesagt find ich das (nicht erst seit diesem Beitrag) eine ganz ganz schlimme Forderung!


    Wenn Frauen in der Partnerschaft grün und blau geschlagen wurden (ich drück´s mal so heftig aus) ...ich glaube, ich könnte sehr gut verstehen daß diese frauen dann überhaupt kein Interesse daran haben noch irgendetwas zu fördern und vor allem noch wahnsinnige Angst um ihre Kinder haben. Vater hin oder her (ich schreib jetzt mal Geschlechtsspezifisch, weil ich bislang hier nur von Müttern las,die von den Männern/Kindesvätern gewallttätig angegangen sind)...Ich könnte sehr gut verstehen, wenn Mütter keinerlei Lust hätten,solchen Menschen Ihr Kind anzuvertrauen ...sogar dies noch zu fördern, wie es ja ständig hier erwartet wird. Ich glaube, soeinen menschen möchte man am liebsten niemals wieder sehen müssen in seinem Leben...wenn es gehen würde (aufgrund der Kinder eher schwierig machbar).
    "Nur" weil Kind und Vater die selben Gene haben und Verwandt sind, muss ihnen das Kind ausgesetzt werden!? Ist doch eigentlich traurig. Beispiel: Der Nachbarsmann verprügelt regelmäßig seine Frau. Würdet ihr IHM Euer Kind zum Babysitten anvertrauen? Das würde wohl kaum jemand tun. Im Falle des Vaters wird dies aber von der Mutter verlangt (bzw. sieht das Recht es so vor! By the way..ich hoffe sehr, daß es da irgendwann mal andere Gesetze geben wird, auch über Betreuten Umgang hinaus, der nur eine bestimmte Zeit andauert und bei dem natürlich kein Vater zuschlagen würde. Dort zeigt man sich natürlich von der besten Seite. ist ja auch logisch).


    Das ist ein Thema, mit dem ich mich so gar nicht gut anfreunden kann.

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  • So hab ich das nicht gemeint.Selbstverständlich verstehe ich das chanelle ein Zusammentreffen mit dem
    KV nach solch einer Vorgeschichte nicht möchte.


    ich glaube auch nicht das sie an den UG der Kids mit dem KV selbst dabei sein soll. Ich vermute der Umgangspfleger
    möchte alle beide an einen Tisch holen und vermitteln,das der UG vielleicht bald ohne sein Hinzutun
    stattfinden kann.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hallo Chanelle,


    darf ich dich fragen, ob du in Therapie bist?
    Dann könnte dein Therapeut oder auch der behandelnde Facharzt dir ein Attest ausschreiben, dass der Kontakt zu deinem Mann in jeglichem Zusammenhang retraumatisierend und deshalb zu vermeiden ist.


    Viele Grüße
    maschenka

    Das wurde von meinem Arzt attestiert und im Gutachten stand es auch so drin.Das Jugendamt setzt sich darüber hinweg.

  • Ich vermute der Umgangspfleger
    möchte alle beide an einen Tisch holen und vermitteln,das der UG vielleicht bald ohne sein Hinzutun
    stattfinden kann.

    Und genau das möchte die TS nicht.
    Das steht ihr zu!


    Die TS wurde von ihrem Mann verprügelt. Sie hat Angst vor ihm, ist in Therapie und ihr wurde attestiert, dass Begegnungen mit ihrem Mann ihr schaden!
    Was gibt es da zu vermitteln?!


    Vielleicht sollte man einer mißhandelten Frau (einem mißhandelten Mann) erst einmal zugestehen, das Trauma zu verarbeiten, bevor sie sich mit ihrem Peiniger friedlich an einen Tisch setzen muss und Umgangspläne ausarbeiten soll...


    ww

  • Das wurde von meinem Arzt attestiert und im Gutachten stand es auch so drin.Das Jugendamt setzt sich darüber hinweg.


    Hinterfrage mal bitte ganz offiziell bei der vorgesetzten Stelle die Qualifikationen des betreffenden JA-Mitarbeiter.
    Sind das ausgebildete Psychologen, die Dich ggfls auffangen können, wenn ein retraumatisierender Effekt eintritt?


    Meiner Meinung nach will der SB hier den fünften vor dem ersten Schritt erzwingen.

  • also ich habe einen ähnlichen fall: bei mir wurde es so argumentiert:


    Das JA sieht immer und nur das Wohl des Kindes. Mit der Sache die die Eltern miteinander haben haben sie nichts zu tun. Da wäre dann ein Famileientherapeut für zuständig. Mich lässt das auch immer auf meine grenzen stoßen. Aber so ist das nunmal. Am besten du gehst zu einem Therapeuten um das ganze geschehene verarbeiten zu können und stark zu werden für Dich und das Kind.


    Anders funktioniert es bei mir auch nicht :-)

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

    Einmal editiert, zuletzt von Ajax ()


  • Eigentlich nichts.....aber was hat das mit dem Umgang zu gemeinsamen Kindern zu tun?
    Eine Übergabe kann man auch organisieren, ohne das die Eltern aufeinandertreffen.


    [


    Vielleicht sollte man einer mißhandelten Frau (einem mißhandelten Mann) erst einmal zugestehen, das Trauma zu verarbeiten, bevor sie sich mit ihrem Peiniger friedlich an einen Tisch setzen muss und Umgangspläne ausarbeiten soll...


    ww


    Das ist natürlich richtig....sie muß ihr Trauma verarbeiten...aber die Kinder haben dadurch nicht zwangsläufig auch ein Traume....und sollen sie auf Umgang zum Papa deshalb verzichten?
    Dann sollte doch lieber mal über eine Kindsübergabe über neutrale angedacht werden....

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst


  • Eine Übergabe kann man auch organisieren, ohne das die Eltern aufeinandertreffen.


    Siehe oben: ist ja alles schon organisiert. Das sollte reichen, um die Frau in Ruhe zu lassen.


    ...und sollen sie auf Umgang zum Papa deshalb verzichten?
    Dann sollte doch lieber mal über eine Kindsübergabe über neutrale angedacht werden....


    Die Kinder müssen nicht verzichten. Der Umgang findet statt. Er wird begleitet von einem Umgangspfleger. Dieser hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Umgangs.
    Es gibt keinen Grund, die Mutter mit einzubeziehen.


    Man kann sie jetzt einfach in Ruhe lassen...


    ww

  • Dieser hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Umgangs.
    Es gibt keinen Grund, die Mutter mit einzubeziehen.


    Man kann sie jetzt einfach in Ruhe lassen...


    ww


    Wieso hat der Umgangspfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das finde ich sehr sehr verwirrend. Das ist nicht typisch

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich weiß nicht, wieso er das hat. Das ist aber eigentlich auch egal.


    Es gibt einen Umgangspfleger und dieser Mensch begleitet den Umgang.


    Es gibt keinen Grund, warum die Mutter dabei sein muss oder sich mit dem Vater an einen Tisch setzen sollte.


    ww