Arge hat angeklopft, muss ich reagieren? wie?

  • Ich glaube hier wird was verwechselt.


    Die Frage ist nicht ob er ihr TU bezahlen muss. Das muss er nämlich NICHT. Sonst würde ja auch jedem mann TU zustehen wenn die Kinder beim der Frau wären.
    Hier sind die Kinder beim Vater und die Mutter steht ALLEIN da. nach 1603 hat sie JEDE Arbeit anzunehmen die den Unterhalt der Kinder sichert. Notfalls muss sie sogar umziehen. Sie hat KEINE Kinder zu betreuen und nichts. Beistandschaft einrichten für die Kinder und fiktives Einkommen anrechnen lassen. Das wäre mein Weg



    Die Arge will nur Kohle von ihm, damit die Arge sowenig wie möglich selber zahlen muss.


    Hat nichts mit TU oder sogar BU zu tun.....

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • Hm. Ich bin jetzt irgendwie davon ausgegangen, dass die ARGE direkt bei Florian angefragt hat. Solange die noch nicht direkt anfragt, ist alles nur Hörensagen. Da muss Florian nichts unternehmen (außer sich sachkundig zu machen).


    Ansonsten gilt es leider: Was die Mutter unternehmen muss, um Kindsunterhalt beizubringen, hat nichts mit dem Trennungsunterhalt zutun. Zwei paar Schuhe, die erst miteinander tanzen, wenn die Kindsmutter tatsächlich Geld verdient. Dann nämlich steht ihr geringerer Trennungsunterhalt zu ...
    Die ARGE kümmert sich aber darum nicht. Das würde sie erst tun, wenn Florian Geld für sich und die Kids bei der ARGE beantragen würde. Dann würde die ARGE die Ex überprüfen auf Zahlungsfähigkeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Frage ist nicht ob er ihr TU bezahlen muss. Das muss er nämlich NICHT. Sonst würde ja auch jedem mann TU zustehen wenn die Kinder beim der Frau wären.


    Das http://www.familienrecht-heute…t/trennungsunterhalt.html widerspricht Deiner Argumentation aber.


    Und soweit ich weiß, muss eine Frau, die schon während der Ehe dickes Geld verdient hat, während er z.B. daheim war und die Kinder betreut hat, nach einer Trennung Trennungsunterhalt bezahlen, auch wenn die Kinder bei ihr leben. Wenn er nichts hat und ansonsten zur Arge müsste und sie nach Abzug aller Kosten noch genug überm Selbstbehalt, dann ist TU fällig.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • @Volleybab:
    Danke für die Hinweise. Nein, ich beziehe keinerlei Zuschüsse, weder von Ex noch vom JA. Ich habe auch noch gar keinen KU verlangt, da ich ja selber klarkomme. Leben und leben lassen.
    Wenn's bei mir mal eng wird, werde ich sie zur Kasse bitten und, falls sie dann immer noch pleite ist, zum JA gehen.


    Ich habe Exel's Anwältin alle Unterlagen, die sie haben wollte vollständig zur Verfügung gestellt.


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

    Einmal editiert, zuletzt von Florian ()

  • off topic: Unterhaltsvorschuss wird sechs Jahre lang bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Selbst wenn Du das jetzt nicht für die Kinder brauchst, kannst Du damit "für schlechte Zeiten" ein Polster anlegen. Geh da mal in Dich... (Mehr findest Du hier über die Suchfunktion...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und soweit ich weiß, muss eine Frau, die schon während der Ehe dickes Geld verdient hat,


    Hmmmm...


    hier gehts aber um "Ottonormalverbraucher"



    ich sehe da bei dem verdienst und die Kinder bei Ihm keinen TU.

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.


  • Ich glaub, heute will mich jeder falsch verstehen. :D
    Es geht doch hier drum, ob die ARGE ein Recht hat zu prüfen, ob er TU leisten kann. Rein rechtlich hat sie das. Punkt.
    Weil eben der Partner, der Verdienst hat, grundsätzlich erstmal trennungsunterhaltspflichtig wäre. Egal wo die Kinder leben.
    Ob dann etwas zu holen ist, steht ja auf einem anderen Blatt und habe ich auch schon ausgeführt, dass ich in seinem
    Fall auch nicht sehe, dass da noch genug für die Ex übrig bleibt.

  • seit Oktober lebt die KM von uns getrennt. Sie ist seit dem Harzerin und arbeitet nicht.


    Eigentlich müsste ich der KM jetzt Trennungs-Unterhalt zahlen. Sie müsste mir ihrerseites Kindesunterhalt zahlen, was sie als Harzerin nicht kann.

    Soll sie doch einfach ihr Hinterteil hochkriegen und für sich selber sorgen :brille (Ich helfe auch gerne z. B. mit einem Wagenheber aus :pfeif ) ;)


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du sie noch finanziell unterstützen musst, aber in Deutschland ist ja leider vieles möglich... ::)

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du sie noch finanziell unterstützen musst, aber in Deutschland ist ja leider vieles möglich... ::)


    Die beiden sind verheiratet. Noch. Das macht Sinn, dass enge Familienangehörige sich gegenseitig unterstützen und ist im Normalfall ja auch so. Von vornherein nach dem Sozialstaat zu rufen, heißt. Die Allgemeinheit zahlt dann für die Ex hier. Oder personifiziert: Ich (und jeder Steuerzahler) kommen dafür auf, dass ein Ehepaar sich dafür entscheidet, getrennte Haushalte zu führen und damit doppelte Kosten hat.
    Das kann es nicht sein. Deshalb gibt es den Trennungsunterhalt und den Zahlungsverpflichteten. M.W. wird das Einkommen geteilt (wie es vorher ja auch "irgendwie" war.) Erst wenn die Verantwortlichen den Unterhalt nicht sichern können (zuerst gefragt natürlich hier die Kindsmutter für sich selbst! Dann erst der Ehemann/Ex-Partner), dann greift lobenswerterweise die Allgemeinheit ein. Hier ist es jetzt die ARGE, die überprüft, ob niocht doch noch ein Zahlungspflichtiger greifbar ist.
    * In unserem Alter werden das häufig unsere Kinder sein, die überprüft werden, ob sie Geld für unsere Pflege im Seniorenheim zahlen können ... *
    Vom Gedanken her ist dieses Prinzip eigentlich richtig. In so Fällen wie hier natürlich blöde...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du sie noch finanziell unterstützen musst, aber in Deutschland ist ja leider vieles möglich... ::)


    In diesem Fall (soll heißen bei diesem Einkommen) kann ich mir das auch nicht vorstellen.


    Grundsätzlich schon und so muss das auch sein!


    Vor dem Sozialstaat (und somit vor meinen und Deinen Steuern) gibt es nunmal sowas wie eine verwandschaftliche (Unterhalts-)Pflicht füreinander aufzukommen.


    Wieso sollten meine und Deine Steuern für jemanden verwendet werden (im Rahmen von Leistungen vom Staat), wenn dieser jemand einen Nochehepartner (egal ob weiblich oder männlich ) hat, der genügend verdient um für ihn aufzukommen???

  • Zitat

    off topic: Unterhaltsvorschuss wird sechs Jahre lang bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Selbst wenn Du das jetzt nicht für die Kinder brauchst, kannst Du damit "für schlechte Zeiten" ein Polster anlegen. Geh da mal in Dich...



    und wenn es für den fühereschein oder ausbildung der kinder zurücklegst. dein motto ist toll aber es steht genaugenommen nicht dir sondern deinen kindern. wieso sollten diese das also nicht auch bekommen! :frag


    gebrauchen können die es garantiert mal. wenn nicht jetzt .....später unter garantie mal



    edith sagt da fehlt ein zu u.a tschuldigung

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • Die beiden sind verheiratet. Noch. Das macht Sinn, dass enge Familienangehörige sich gegenseitig unterstützen und ist im Normalfall ja auch so. Von vornherein nach dem Sozialstaat zu rufen, heißt. Die Allgemeinheit zahlt dann für die Ex hier. Oder personifiziert: Ich (und jeder Steuerzahler) kommen dafür auf, dass ein Ehepaar sich dafür entscheidet, getrennte Haushalte zu führen und damit doppelte Kosten hat.
    Das kann es nicht sein. Deshalb gibt es den Trennungsunterhalt und den Zahlungsverpflichteten. M.W. wird das Einkommen geteilt (wie es vorher ja auch "irgendwie" war.) Erst wenn die Verantwortlichen den Unterhalt nicht sichern können (zuerst gefragt natürlich hier die Kindsmutter für sich selbst! Dann erst der Ehemann/Ex-Partner), dann greift lobenswerterweise die Allgemeinheit ein. Hier ist es jetzt die ARGE, die überprüft, ob niocht doch noch ein Zahlungspflichtiger greifbar ist.

    Das leuchtet mir alles ein und ist absolut korrekt. Aber dann sollte die Agentur für Arbeit doch in erster Linie ihrer Bestimmung nachgehen und die gnä' Frau mal ans arbeiten kriegen...! Kann ja wohl nicht angehen, dass man als AE nicht nur Job und Kids unter einen Hut bringt und finanziell jongliert, sondern auch noch so ein Couchpotato unterstützen muss! :motz: (Die Frau erinnert mich wirklich total an meinen Ex... die beiden würden super zusammen passen! :brille )



    Darum geht es mir doch gar nicht :frag (Ich hasse es, wenn Posts "zerpflückt" werden...). Bin nur der Meinung: wer arbeiten kann, der sollte es auch tun und KEINEM auf der Tasche liegen! Hugh!

    Einmal editiert, zuletzt von Yarisha ()

  • Darum geht es mir doch gar nicht :frag (Ich hasse es, wenn Posts "zerpflückt" werden...). Bin nur der Meinung: wer arbeiten kann, der sollte es auch tun und KEINEM auf der Tasche liegen! Hugh!


    Sorry, ich zerpflücke nochmal ;)


    Ich habe nirgends gelesen, das sie nicht arbeiten will.. habe ich da was überlesen? :frag Florian wirkt da relativ neutral, warum sollten wir uns darüber auslassen ob sie kann und nicht will oder will udn nicht kann.


    Und -völlig OT- ICH hasse es, wenn immer sofort ironisch festgestellt wird, was doch alles in Deutschland möglich ist... immerhin HABEN wir hier einn Sozialsystem in dem jeder genug Geld zum Überleben und sich & seine Kinder krankenversichert bekommt. Das gibt es in vielen anderen Ländern nicht!

  • Das leuchtet mir alles ein und ist absolut korrekt. Aber dann sollte die Agentur für Arbeit doch in erster Linie ihrer Bestimmung nachgehen und die gnä' Frau mal ans arbeiten kriegen...! Kann ja wohl nicht angehen, dass man als AE nicht nur Job und Kids unter einen Hut bringt und finanziell jongliert, sondern auch noch so ein Couchpotato unterstützen muss! (Die Frau erinnert mich wirklich total an meinen Ex... die beiden würden super zusammen passen! )


    Und was hat das jetzt mit der eigentlichen Frage zu tun?


    Die Frage war, ob es seine Richtigkeit hat, wenn die ARGE nachfragt.
    Niemand hatte hier aufgefordert, das Gesetz zu bewerten oder das Verhalten der Frau.
    (und ich hab's in diesem Forum noch kein einziges Mal gelesen, dass höchst vorsorglich und unbekannterweise auf einem Kerl rumgehackt wurde, der zwar keine Kinder betreut aber auch keinen Unterhalt zahlt und/oder vom Sozialstaat lebt).

  • (und ich hab's in diesem Forum noch kein einziges Mal gelesen, dass höchst vorsorglich und unbekannterweise auf einem Kerl rumgehackt wurde, der zwar keine Kinder betreut aber auch keinen Unterhalt zahlt und/oder vom Sozialstaat lebt)


    :tuschel Das liegt aber nur daran, dass seine Frau, die die Kinder betreut grundsätzlich nicht angeschrieben wird :D


    Entschuldigung Florian :blume aber dieses OT musste jetzt sein :rotwerd

  • Hi Ihr!


    Ich finde es vollkommen normal und legitim, dass die Arge prüft, ob bei Florian etwas zu holen ist oder nicht. Mehr ist ja bis jetzt noch nicht geschehen. Ich fänd es umgekehrt traurig, wenn die Arge NICHT prüfen würde, ob der "NOCH-EHEPARTNER" womöglich ein stinkreicher Manager ist und seine "NOCH-FRAU" hängenläßt. Den so jemand mit hohem Gehalt sollte durchaus im Trennungjahr für seine Noch-Frau aufkommen. Warum auch immer! Es kann nicht sein, dass so eine Frau allein dem Sozialstaat zu Lasten fällt, wenn ein entsprechendes Vermögen im Trennungsjahr eingenommen wird.


    Florian - ich würde ganz ehrlich einfach die Füße stillhalten. Einfach erstmal nichts tun! Einen Anwalt kannst Du dann einschalten, wenn eine Bittstellung von der Arge kommt, dass Du zahlen musst.


    Ja, und was die Arbeitssituation der Frau betrifft. Es ist richtig! Es ist auch völlig meine Meinung, dass eine Frau, die ihre Kinder nicht betreut, langfristig für sich selbst aufkommen muss.


    Nur - wenn man z. B. krank ist oder sich viele Jahre der Kinderbetreuung gewidmet hat, sollte man eine angemessene Wiedereingliederungszeit erhalten. Und genau dafür ist der Trennungsunterhalt, um den es hier geht ja auch da. Auch im umgekehrten Fall! Schließlich hat man sich ja mal das Ja-Wort gegeben. Und das bedeutet nunmal auch, dass man selbst im Trennungsjahr nicht von heute auf morgen vollkommen vom Partner im Stich gelassen werden kann.


    Die Arge wird ihn sicher nicht ausnehmen, wie eine Weihnachtsgans. Sie wird ihm entsprechend ausreichend finanzielle Mittel übrig lassen, um über die Runden zu kommen. Klar ist das ärgerlich, sollte es zu einer Forderung kommen! Ich glaube aber nicht, dass es bei der beschriebenen Gehalthöhe dazu kommt. Aber selbst wenn... Wie war das mit dem Ponyhof *lach*!?!?


    LG Meeresstern

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Meeresstern ()

  • Frage: kann mir da was passieren? Soll ich reagieren, und wenn ja: wie? :hae:

    Antwort der Meisten hier (bzw. Vieler): Die Frau soll arbeiten gehen!
    :hae: :frag
    Im Deutschunterricht wäre das: Thema verfehlt, setzen, 6!



    Einige haben es ja schon geschrieben, es ist völlig legitim dass die Arge prüft weil sie logischerweise nicht wissen kann ob was zu holen ist oder nicht.
    Was passieren kann hängt eben davon ab was bei der Prüfung rauskommt.

  • Aber dann sollte die Agentur für Arbeit doch in erster Linie ihrer Bestimmung nachgehen und die gnä' Frau mal ans arbeiten kriegen...!


    Nochmal: das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, ja sogar zwei verschiedene Sachbearbeiter bei der ARGE. Und der SB, der sich um die Auszahlungen und auch darum kümmert, ob evtl. noch finanzielle Ansprüche bestehen, die geprüft werden müßen hat nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun. Das eine macht nämlcih der Fallmanager, das andere der Arbeitsvermittler.


    Und nur, weil der Fallmanager völlig zurecht überprüft, ob evtl. zumindest ein Teilbetrag noch woanders wieder eingeholt werden kann heißt dass nicht, dass der Arbeitsvermittler der guten Frau keine Stellenangebote zukommen lässt.


    Trotz allem soll udn muß ALG II nämlcih nunmal die aller letzte Lösung sein. Sämtliche anderen "einkommen" haben vorrang, egal, ob Unterhalt ( in welcher Form auch immer) oder Wohngeld.
    Prüft der Sachbearbeiter das nicht, dann macht er etwas Falsch. Und trotzdem hat der gute Mensch nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...