Was steht mir zu mit Eigenheim?

  • Frag zu dem realistichen Verkaufspreis des Grundstückes ihnkl Haus mit dem Wohnrecht drauf noch mal bei einem Makler nach... Da wird was vollkommen anderes rauskommen.... EInHaus mit nem Lebenslangen Wohnrecht ist ziemlich unverkäuflich... Mindert den Wert enorm.


    Der Wert der Einrichtung etc tut hier gar nichts zu Sache! oder habt ihr schon mal erlebt, daß ALG 2 Empfänger die eben früher gut verdient haben ihre Plasmafernseher , Desingerklammotten und Desingersofas verkaufen müssen um davon zu leben ? Muss man eben nicht. Gehört zum haushalt und fertig.


    Bis zu 130 qm muss die arge normalerweise Zinsen und Nebenkosten zahlen wie für ne Wohnung auch.


    Du musst es einfach hinkriegen , daß das Haus inkl Grundstück als Versorgung für den Lebensabend angesehen wird... Da gabs schon Urteile in die Richtung das es dann eben nicht verkauft werden muss.....


  • Was hindert dich zur Bank zu gehen und nach einem Kredit zu fragen, da du Geld zum Leben brauchst, bist du wieder arbeiten kannst, wenn die Kidner alt genug sind?
    Bei einem schuldenfreien Haus sollte die Kreditgewährung doch kein Problem sein.
    Warum soll der Steuerzahler für euren Lebensunterhalt aufkommen?


    Wieso "reitet" hier einige nur auf dem Haus rum und die Kommentare das der Steuerzahler für mich aufkommen soll???? Wenn hier jemand die Miete gezahlt bekommt, dann regt sich hier auch niemand auf.


    Nochmal...es geht hier NICHT um das Haus!!!!!


    Andere ohne Haus beantragen auch ALG 2 und holen sich auch keinen Kredit. Soll ich mir einnen Kredit holen und den dann von dem Kreditgeld abzahlen oder wie?

  • Du musst es einfach hinkriegen , daß das Haus inkl Grundstück als Versorgung für den Lebensabend angesehen wird... Da gabs schon Urteile in die Richtung das es dann eben nicht verkauft werden muss.....


    jau, bei 50 bis 60jährigen, aber die TE ist noch keine 30 und doch noch näher an ihrer eigenen Geburt als an diesen sogenannten Lebensabend :kopf .


    @zaubermaus: Ich hab nur was dagegen, das Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden sollen. Wenn du das als "herumreiten" bezeichnen würdest, bitteschön.
    Übrigens, wenn ich nicht arbeiten würde, müsste mich der Steuerzahler - wovon viele kein schuldenfreies Haus haben - auch finanzieren. Wenn jeder so denken würde, gäb es nur keine Steuerzahler mehr. Den Kredit kannst du übrigens abbezahlen, wenn du nach deiner Elternzeit wieder berufstätig bist. Wo ist das Problem?

  • Nöö - das gilt eben ncith nur für 50 Järhige. Auch Rentenversicherungen ( und andere Absicherungen die man erst mit Rentenalter erhält ) auf Freiwilliger Basis sind erst ab50 oder 60 nicht mehr angreifbar - sondern auch mit 20 nicht !


    Mein Haus wäre das überigens auch nciht. Denn es ist erst nach Renteneintritt bezahlt. Und damit eine Zusatzabsicherung für die Rentenzeit.....Man spart dann nämlcih die Miete !

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Mal etwas Licht ins Dunkle bringe :brille.


    Lies mal hier im Ratgeber ab dem Punkt Vermögen und noch wichtiger ab dem Punkt Eigenheim und die dazugehörigen Urteile durch. Dann weißt du in welche Richtung es geht:


    Klick


    So einfach wie du es dir vorstellst ist es nicht mit dem Haus :nanana.

  • Hi,


    und @papa, eine Angemessenheitsüberprüfung würde ich riskieren :frag


    ...und natürlich ist´s nicht einfach ...soll es ja auch nicht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Nöö - das gilt eben ncith nur für 50 Järhige. Auch Rentenversicherungen ( und andere Absicherungen die man erst mit Rentenalter erhält ) auf Freiwilliger Basis sind erst ab50 oder 60 nicht mehr angreifbar - sondern auch mit 20 nicht !


    Das geht nicht ohne Weiteres, außer man macht vor der Antragstellung von ALG II für seine Lebens - oder Rentenversicherung mit seiner Versicherung einen Verwertungsausschluß nach § 165 Abs. 3 VVG, denn dann fällt diese nicht mehr unter den Vermögensfreibetrag, sondern unter den wesentlich höheren Altersvorsorgefreibetrag. Bei Riester und Rürupp ist es wieder anders, aber das kennen ja die meisten ALG II Bezieher.




    Hi,


    und @papa, eine Angemessenheitsüberprüfung würde ich riskieren :frag


    ...und natürlich ist´s nicht einfach ...soll es ja auch nicht.


    Ich würde es machen und ohne Fachmann läuft da auch nichts, schon gar nicht bei größeren Vermögenswerten.


    Ohne Verkleinerung gibt es sowieso nichts und die Freibeträge sind nicht hoch, gerade wer noch am abzahlen ist und denkt die Arge zahlt die Raten, aber dem ist nicht so, also höchstens KdU und Tilgungszins.

  • Das Haus scheint Schenkung zu sein, vorweggenommenes Erbe. Es wurde Dir notariell überschrieben. Wenn da sauber gearbeitet wurde, steht Deinem Mann damit kein Zugewinn zu. Das Problem müsstest Du los sein.
    "Bebautes Grundstück" meint Haus + Grundstück in Zusammenhang. Stelzen helfen also wohl kaum. Es ist schon so, dass das Privatvermögen grundsätzlich eingesetzt werden muss, bevor der (Sozial)Staat hilft. Du musst also für die kinder und Dich ein (rechtsmäßiges) Konstrukt finden, wie Du alles unter einen Hut bekommst. Das geht aber nur, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, ins Kleingedruckte geguckt wird. Nochmals: Dazu braucht es den Spezialisten vor Ort.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    steht Deinem Mann damit kein Zugewinn zu. Das Problem müsstest Du los sein

    :Hm naja das Erbe ist Anfangsvermögen, davon bekommt EX nix....richtig.
    Ab Zeitpunkt der Ehe gilt die Wertsteigerung der Immobilie. Und genau diese fließt in die Zugewinnberechnung.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist schon so, dass das Privatvermögen grundsätzlich eingesetzt werden muss, bevor der (Sozial)Staat hilft. Du musst also für die kinder und Dich ein (rechtsmäßiges) Konstrukt finden, wie Du alles unter einen Hut bekommst. Das geht aber nur, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, ins Kleingedruckte geguckt wird. Nochmals: Dazu braucht es den Spezialisten vor Ort.


    :daumen


    Vermögen verbrauchen oder verringern. Anders wird es nicht gehen.

  • Hi,

    :Hm naja das Erbe ist Anfangsvermögen, davon bekommt EX nix....richtig.
    Ab Zeitpunkt der Ehe gilt die Wertsteigerung der Immobilie. Und genau diese fließt in die Zugewinnberechnung.


    Gruß
    babbedeckel

    Genau das hat mir mein RA auch gesagt. Meinem Noch Mann würde Zugewinn auf jeden Fall zustehen. Egal ob er Geld ins Haus reingeteckt hat oder nicht. Das interessiert nicht.

  • Hallo Zaubermaus,


    bei der Bewertung des Grundstücks geht die ARGE wohl überwiegend davon aus, dass das Grundstück zu groß ist und damit einen zu hohen Wert hat.
    Letztendlich muss aber für ein abbezahltes Haus seitens der ARGE keine Mietkosten erbracht werden müssen.
    Das reale Argument dürfte hier sein, dass das Grundstück nicht teilbar ist und somit auch anteilig nicht veräußert werden kann.
    Damit ist es schützenswertes Eigentum.
    Eine Mutter die ihr Eigentum vorzeitig auf die Tochter überschrieben hat, hat grundsätzlich keine Miete zu zahlen!
    Sie hätte sich sogar vertraglich das Recht sichern können, dass sie nicht einmal Nebenkosten zu entrichten hat.
    Denn sie ermöglicht es ihrer Tochter ja mietfrei zu wohnen.
    Was ich mir oder Du Zaubermaus Dir vor Eintritt einer Bedürftigkeit erarbeitet hast geht keinen etwas an.
    Lediglich wenn sehr wertvolle Antiquitäten vorhanden wären sollte über eine Verwertung nachgedacht werden.
    Außerdem gehe ich bei dem was ich in diversen Forenbeiträgen gelesen habe davon aus, dass die allermeisten so schnell als möglich aus einer staatlichen Abhängigkeit wieder herauskommen wollen.
    Wünsche Dir viel Kraft.
    LG WEE

    Einmal editiert, zuletzt von WEE ()

  • Das ist nun eine sicherlich berechtigte Meinungsäußerung. Sie ist aber in weiten Teilen nicht durch die bestehenden Gesetze gedeckt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.