Rückständiger Unterhalt

  • Der KV hat seit einem Jahr keinen Unterhalt mehr gezahlt, ich UVG bekommen. Wenn er nun den rückständigen Unterhalt per Raten zurückbezahlen würde, wie müsste er am schlausten zurück zahlen, damit ich keine Schwierigkeiten bekomme. Ich mein, wenn er mir mtl. 100 EUR überweisen würde, würde ich ja jeden Monat 17 EUR minus machen, wenn ich das Geld an die UVG-Stelle weiterleite oder wie läuft sowas ab??


    Gewitterhexe

  • Naja aber ich denke, ich müsste doch sicher die Differenz zurück bezahlen, die zwischen rückständigem Unterhalt und geleisteten Vorschuss besteht, oder nicht?


    Gibt es hier eigentlich jemanden, der auf rückständigen Unterhalt verzichtet hat? Ich mein, ich weiß ja, dass er nicht zahlen konnte, weil arbeitslos. Er hat einfach nur keine Abänderungsklage eingereicht weil sorry "gelinde gesagt zu doof".... Ich bin halt nicht der Art von Mensch, der das ausnutzt und dadurch aber oft ausgenutzt werde.


    Seine Neue kam jetzt auf mich zu und meinte wir sollten uns mal an einen Tisch setzen und über alles reden, weil sie mittlerweile auch merken würde, dass es meinem Sohn nicht gut tun würde, dass er nicht zu ihnen kommen darf, wenn er krank ist und sie eine anständige Regelung finden will hierfür (reichlich früh.. mein Sohn fühlt sich mittlerweile nur noch abgeschoben :( ). Welche dass sein soll, ist mir zwar ein Rätsel, den entweder er darf auch krank dorthin und es ändert sich was positives für ihn oder er darf es nicht und dann ist es alles beim alten (was ihm eben nicht gut tut) aber nun gut.. es wäre ein Versuch vielleicht mal andere Seiten zu versuchen. Ich habe mich bisher 2 1/2 Jahre darin verannt, dass die zwei mal eine andere Sichtweise bekommen und es letztendlich aufgeben aber sollte es nun doch noch Zeichen und Wunder geben? Ich bin gespannt.


    Wenn ich jetzt eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichte... kommt das nicht wieder negativ rüber? Ich mein, jeder sagt hier zwar, wenn das mit dem Unterhalt überse Jugendamt läuft, würde dass die Elternebene nicht mehr belasten aber ganz ehrlich.. als das so bei uns lief, gabs nur Streß und Terror. Der KV ist leider so, dass er mit und ohne Jugendamt nicht mitarbeitet und sich weigert Unterlagen vorzulegen bzw. rückständigen Unterhalt zu zahlen... Ich habe der Neuen auch gesagt, ein Gespräch wird nur stattfinden, wenn das mit dem Unterhalt endlich wieder geregelt läuft (er hat jetzt Arbeit) und er den Unterhalt anständig berechnen lässt, denn ansonsten wäre es auch schwierig, sich über andere Themen einig zu werden, wenn das nicht mal läuft...


    Hmm... bin momentan etwas ratlos.


    Gewitterhexe

  • Ich kann nur sagen wie es bei mir war:


    KV konnte nicht zahlen und ich bekam UVG. Als er selber KU zahlen konnte, wurde er vom JA kontaktiert und hat das UVG dann selber direkt zurückgezahlt. Ich war da überhaupt nicht involviert.


    Besteht denn ein Titel über KU? Dann hast du auch die Möglichkeit, den KV wegen Nichtzahlung anzuzeigen. Das sollte ihm Beine machen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Aber das UVG lief doch auch über das Jugendamt - sag doch einfach das die sich ab jetzt neutral darum kümmern.
    Wie und wann er UVG zurückzahlt, muss er mit dem Jugendamt ereinbaren - die wollen ja auch das Geld wieder.
    Aber in erster Linie muss er erstmal den laufenden Unterhalt zahlen - da wird nichts gekürzt oder verrechnet.

  • Wenn Du UVG erhalten hast, dann steht Dir die Rückzahlung garnicht zu, sondern dem Jugendamt.

  • Der KV hat seit einem Jahr keinen Unterhalt mehr gezahlt, ich UVG bekommen. Wenn er nun den rückständigen Unterhalt per Raten zurückbezahlen würde, wie müsste er am schlausten zurück zahlen, damit ich keine Schwierigkeiten bekomme.


    Ich mein's nicht bös, mach's aber drastisch:


    Ich als Steuerzahler hab bezahlt als der Vater nicht konnte/wollte. Ich habe dem Vater das Geld geliehen (Vorschuss gegeben), damit Euer Kind versorgt werden kann. Wenn der Vater das jetzt zurückzahlen möchte, glaube ich die einzig mögliche Empfängerin des Geldes zu kennen. ;)

  • Ich verstehe den Sinn deines post nicht!


    Wieso solltest du Schwierigkeiten bekommen? Du hast keinen Unterhalt bekommen, dafür ist das JA eingesprungen. Zahlt der KV wieder, muss er sich mit dem JA auseinander setzen. Immerhin hat dieses seine Leistung vorgestreckt und will von ihm nun das Geld (soweit ich weiß auch nebst Zinsen) wieder.


    Seit diesem Jahr bekomme auch ich ja keinen Unterhalt mehr, aber das ich mal Probleme bekomme kann ich mir nicht vorstellen! :kopf Ich kann doch nicht für etwas gestraft werden, wofür ich nichts kann! :laber:schiel

  • Hallo
    also ich habe auf Rückzahlung meinen Teil des Unterhalts verzichtet und das Ja verzichtete dann auch auf seinen Teil. Es ging bei uns um 18 Monate.


    Vom Kindesunterhalt? Du darfst offiziell garnicht verzichten, der Unterhalt ist an das Kind gebunden.

  • Doch, darf sie.


    Unterhaltsvorschuss ist eine niedrigere Summe als der eigentliche Unterhalt.


    Wenn der Vater also zurückzahlt, muss er den Vorschuss UND das dem Staat eingesparte Geld zurückzahlen.


    Die Mutter ist ja auch ohne die Kohle klar gekommen und darf auf die Differenz verzichten.
    Dass das Jugendamt auf die Rückzahlung des Vorschusses verzichten kann, war mir nicht bekannt. So ganz unsinnig ist es aber vermutlich nicht.

  • Ach ich bin von dem allen hier selbst etwas überfordert, denn die Beistandschaft hat mir das letzte mal nicht wirklich weiter geholfen, jetzt ist er bereit 150 EUR zu zahlen (mehr nicht), ich bestehe auf eine anständige Berechnung, würde auf den rückständigen Unterhalt verzichten, damit er wenigstens mal anfängt, den laufenden Unterhaltsanspruch zu zahlen, denn wenn er wohl UVG ans Jugendamt zurückzahlen muss, plus mir den rückständigen Unterhalt plus den laufenden Unterhalt werde ich wohl gar nix vom Geld sehen, weils zuviel zu bezahlen ist für den KV. Dem allen gegenüber steht endlich mal die Bereitschaft seiner Neuen mit ihm zu reden, sich mal gemeinsam an einen Tisch zu setzen und über bestimmte Dinge zu reden (mal sehen ob das überhaupt was wird) und wenn ich dann gleich wieder mit der Beistandschaft anrücke, gibts wieder nur erneut Zoff und Probleme und das Gespräch fällt flach. Das Gespräch soll aber mal dazu dienen, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird, damit Junior nicht noch mehr unter der Situation leidet, wo er nämlich gerade anfängt zu leiden.


    Versteht ihr was ich sagen will? Juniors Wohlbefinden ist mir mehr wert als jeder rückständige Unterhalt, denn das Geld werd ich wahrscheinlich eh nie wieder sehen. Mir gehts mehr um den laufenden Unterhalt, dass der anständig berechnet wird und angefangen wird zu zahlen und das Jugendamt soll sich den Vorschuss von ihm selbst zurück holen.


    Ich bin verwirrt, ich weiß.


    Gewitterhexe

  • Zitat


     [Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/icon/quoteS.pngZitat von »Raline«


    Hallo
    also ich habe auf Rückzahlung meinen Teil des Unterhalts verzichtet und das Ja verzichtete dann auch auf seinen Teil. Es ging bei uns um 18 Monate.

    Vom Kindesunterhalt? Du darfst offiziell garnicht verzichten, der Unterhalt ist an das Kind gebunden.




    Doch das ist möglich. Zu mir hat die Frau vom Ja gesagt wenn ich auf das Geld, dass mit noch zusteht also Unterhalt-UVG verzichten würde, würde dass Ja auch auf den UVG Nachzahlung verzichten. Sag aber gleich dazu bei uns war das eine verzwickte Sache, da der Vater erst 18 Monate nach der Geburt erfahren hat, dass er Vater ist.

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich wollte euch mal vom neuesten Stand berichten: Hab dem KV jetzt einen Brief geschickt mit zwei Fristen. Eine für die Wiederaufnahme des Unterhaltes und die andere für die Vorlage der Unterlagen zur (mein Entgegenkommen, da ja eigentlich ein Titel besteht) Neuberechnung des Kindesunterhaltes, sollte er tatsächlich nicht soviel zahlen können, wie im Titel festgesetzt. Morgen ist Papa-Wochenende. Entweder er hat den Brief heute (glaub ich aber nicht, dafür waren seine organisatorischen Nachrichten zu nett) bekommen oder bekommt ihn morgen. Dementsprechend wird die Übergabe des Kleinen wieder ausfallen. :( Ich habe versucht den Brief freundlich aber auch bestimmend zu halten, habe ihm Wege aufgezeigt, wie er sich einen Beratungsschein für einen Anwalt suchen kann, habe ihm gesagt, ich würde auf einen Teil des rückständigen Unterhaltes aus dem Vorjahr (ist nicht viel) verzichten, wenn er endlich mitarbeitet, etc. Ich weiß jedoch leider jetzt schon, dass er wieder total austicken wird wegen dem Brief. :amok: Mir ist da schon nen bißchen mulmig aber was sollte ich denn sonst machen? Das war jetzt nochmal mein letzter Versuch mich so mit ihm zu einigen (Gespräche bringen leider nix - schon mehrfach versucht) und wenn er die Fristen nicht einhält, gibts ne neue Beistandschaft, die sich dann bei ihm melden wird. Oh man.... bin mal gespannt.. :(


    Gewitterhexe

  • Hallo Gewitterhexe,


    Sollte sich im letzten Jahr im Bereich des Unterhaltvorschussrechtes nicht etwas spezielles geändert haben gilt folgendes:
    Wenn Dein Mann während seiner Arbeitlosigkeit mangels Einkommen nicht zahlungsfähig war, fordert das JA die geleisteten Zahlungen nicht zurück. Wurde bei meinen Töchtern so erklärt und auch gehandhabt.
    Der Kindesvater musste nur regelmäßig seine Bescheide vorlegen.
    Sollte das JA jedoch Rückforderungen einfordern, dann dürften Deine Ansprüche vorgehen, denn das JA zieht ja das Kindergeld ab, so dass der erhaltene Betrag weit unter einem Mindestunterhaltsbetrag liegt.
    LG WEE