Betreuungsunterhalt..?

  • hallöchen :winken:


    ich habe mal eine frage zum betreuungsunterhalt..habe ehrlich bis vor ein paar tagen noch nicht`s davon gehört..
    der kv u ich hatten nie eine ehe ähnliche bez oder sowas, er hat auch nix mit uns zu tun bis auf umgang der bald auch erst beginnt...
    ich lebe nat seit ihrer geburt vom amt, seit dem das eg weg viel ,ja dann auch komplett.


    habe von meinem sachbearbeiter jetzt die info bekommen,das der kv betreuungsunterhalt zahlen muss, undzwar auch rückwirkend- 18 monate...


    hab ein wenig gegoogelt u es scheint ja auch richtig zu sein, das geld geht ja wohl eh komplett ans amt,also kommt es uns ja nicht zugute...


    wir waren grad vor gericht wegen dem umgang u können überhaupt nicht mit einander reden, wenn er die nachricht bekommt, wird die wahrscheinlichkeit das es besser wird, massiv sinken!


    hat denn die zahlung irgendetwas mit dem umgangsrecht zu tun? kann er womöglich noch behaupen er könne ja auch betreuen anstelle zu zahlen?
    ich eghe davon aus, das es auch nicht wenig sein wird...
    hab gelesen das ich ein recht auf betreuung habe,also sie nie zu wem geben müßte!


    wenn ihr sonst noch erfahrungen gemacht habt mit dem thema- her damit! :thanks:


    grüße

  • Ja, er muß auch Dir Betreuungsunterhalt zahlen, sofern Du nicht arbeiten gehen kannst, wegen des gemeinsamen Kindes.


    Und es ist DEINE Pflicht, Dich darum zu kümmern, bevor Du staatliche Leistungen in Anspruch nimmst. Sonst handelst Du gesetzeswidrig. Nicht das Amt muß sich um evtl. Forderungen kümmern, sondern DU!

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • habe von meinem sachbearbeiter jetzt die info bekommen,das der kv betreuungsunterhalt zahlen muss, undzwar auch rückwirkend- 18 monate...


    DAS ist falsch. BU (Betreuungsunterhalt) kannst du ab Geburt des Kindes 3 Jahre lang einfordern bei Leistungsfähigkeit des KV. Rückwirkend kannst du es nicht einfordern, du mußt ihn SOFORT in Verzug schriftlich setzen! Warst du vorher berufstätig? Dann hat er dir, mal ganz grob gesagt, den Ausfall zwischen Gehalt und Elterngeld auszuzahlen.
    Absolute Fehlauskunft vom Amt. Mir wachsen hier grad Hörner, wenn ich das lese über die Auskunft vom Amt...


    hab ein wenig gegoogelt u es scheint ja auch richtig zu sein, das geld geht ja wohl eh komplett ans amt,also kommt es uns ja nicht zugute...


    DAS stimmt. So lange du ALG2 erhälst, wird das angerechnet.


    hat denn die zahlung irgendetwas mit dem umgangsrecht zu tun? kann er womöglich noch behaupen er könne ja auch betreuen anstelle zu zahlen?


    Wenn er betreuen will, während du arbeitest, könnten die Zahlungen anders sein. Die Zahlung an sich sonst hat nichts mit Betreuen zu tun, sollte er mal!!! seinen Umgang wahrnehmen. Und du nicht berufstätig bist aufgrund des Kindes.


    Wie alt ist das Kind? Hast du eine Beistandsschaft beim JA eingerichtet?

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • guten morgen! :winken:


    also, ich war zuvor berufstätig, da ich von dem bu aber nicht`s wußte, mir auch keine beratungsstelle davon erzählt hat, habe ich dieses natürlich auch nie eingefordert.


    als es zum amt kam, wurde ich gefragt ob er mir unterhalt zahlen muss, ich erklärte nur kurz das wir nicht verheiratet waren oder sowas u damit hatte es sich dann erledigt.


    das hab ich dem jetzt auch so erzählt,er zuckte nur mit den schultern u meinte das das amt dieses jetzt einfordert- da der kv die zahlung auch ans amt leisten muss u das auch rückwirkend.


    meine tochter ist 18 mo jung u ich würde mich niemals auf eine betreuung anstelle der zahlung einlassen!!
    er hat sie das letzte mal gesehen da war sie 2 mo alt, hat den kontakt abgebrochen u grad waren wir vor gericht wegen der umgangsregelung- das fängt grad mal unter betreuung an.
    darauf könnt ich mich never einlassen!
    er kann das doch nicht durchbekommen in unserem fall..oder?? :kopf


    ja beistandschaftschaft hab ich von anfanf an, sollte ich da mal anrufen u nachfragen?
    :hae:


    grüße

  • meine tochter ist 18 mo jung u ich würde mich niemals auf eine betreuung anstelle der zahlung einlassen!!
    er hat sie das letzte mal gesehen da war sie 2 mo alt, hat den kontakt abgebrochen u grad waren wir vor gericht wegen der umgangsregelung- das fängt grad mal unter betreuung an.
    darauf könnt ich mich never einlassen!
    er kann das doch nicht durchbekommen in unserem fall..oder??


    Nein, das kann er nicht durchsetzen.


    Beistandschaft kümmert sich nur um den Kindesunterhalt.

  • Die Arge wird ihn jetzt sicher anschreiben. Wieviel Kindesunterhalt zahlt er denn ?
    Daran kann man schon mal grob erkennen, ob er leistungsfähig wäre.
    Rückwirkend ist da nichts zu machen - aber eben ab jetzt - er muss zahlen
    und nicht der Steuerzahler - außer du gehts wieder arbeiten und sorgst für dich selbst.

  • zahlungsfähig ist er


    Zahlungsfähig sind wir wohl alle irgendwie..
    ..hierbie gehts aber nicht um die Zahlungsfähigkeit, sondern darum ober er noch leistungsfähig ist, heißt, ob er noch fähig ist, von seinem Einkommen an dich BU zu leisten.
    Es steht ihm ja auch ein angemessenener Betrag zum Leben zu, der sogenannte Selbstbehalt.


    Eine Beistandschaft besteht ja offensichtlich, allerdings ist diese rein nur für den Kindesunterhalt zuständig u hat rein gar nichts mit deinem Unterhalt zu tun, kann u darf dich dahingehend auch nicht beraten oder tätig werden.
    Da eine Beistandschaft existiert, dürftest du vermutlich KU bekommen, zumindest Leistungen nach dem UVG, über seine Einkommen müßtest du mehr oder weniger bescheid wissen, was dann eine grobe Recnung erlauben dürfte, um grob abzuklären, ob da überhaupt ein BU noch zusätzlich fleibßen kann.


    Oftmals reicht aber schon das Einkommen nicht wirklich für KU, weshalb oftmals BU schon wegen Leistungsunfähigkeit weggfällt.


    Rückwirkend ist diesbezüglich auch nichts zu holen, auch hier gilt die InVerzugsetzung.
    Und Unwissenheit schützt auch hier vor Nachteilen nicht.


    Ob nun die ARGE im Zuge der Rückforderung der öffentlichen Leistungen, rückwirkend fordern kann, ist schwer zu beantworten, aber auch eher fraglich zu sehen..



    Alles im allem, einfach ein wenig dürftige Infos von dir, um auch nur ansatzweise eine grobe Prognose bezüglich BU zu wagen....

  • Hallo!
    Bei uns hat die ARGE auch den BU berechnet. Die Inverzugsetzung war im ersten Schreiben der ARGE an den KV beinhaltet. Dann hat es nochmal 6 Wochen gedauert bis alles berechnet war und diesen Zeitraum haben sie rückwirkend nicht verlangt, aus Kulanz und weil es ihr eigenes Verschulden war so lange rechnen zu müssen.


    Im Grunde war es ein Fehler Deines ersten SBs. Er hätte Dich darauf aufmerksam machen müssen, dass Du BU einfordern (lassen) kannst/musst.


    Sie werden aber nur bis zur Höhe des Mindestbedarfs fordern. Ein Anwalt kann noch höher fordern...

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • Ich hatte im Feb. 10 mal beim JA angerufen da sich ja der Unterhalt ab 01/10 ja geändert hat und der KV meinte er möchte es schwar auf weiß sehen, sonst zahlt er weiter wie bisher. Die Dame hat gemeint es dauert bis Sie jeden angeschrieben hätte, aber ich könnte es noch ein Jahr Rückwirkend einforden.


    Allerdings weiß ich nicht ob es auch in Deinem Fall geht bekommst Du denn bisher Unterhalt für Eure gemeinsame Tochter?

  • H


    Im Grunde war es ein Fehler Deines ersten SBs. Er hätte Dich darauf aufmerksam machen müssen, dass Du BU einfordern (lassen) kannst/musst.


    Diese Aussage ist falsch. Bei Beantragung von ALG 2 unterschreibt man, wie auch bei jedem Folgeantrag, das man keine Ansprüche von anderen Seiten hat. Und die ARGE ist NICHT dafür zuständig, drauf aufmerksam zu machen. Wer staatliche Leistungen beziehen möchte, ist für sich selbst in der Verantwortung, zu sehen, wo er die Staatskasse entlasten kann..und er unterschreibt auch dafür...lesen würde da helfen

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