kv nicht angegeben, richtige entscheidung???

  • Hallo,


    dachte ich schreib mal, vielleicht könnt ihr mir ja helfen. ich habe ein sohn, 7 monate, er heißt xxx und zum kv habe ich keinen kontakt mehr. nun bin ich ständig am überlegen ob meine entscheidung gut ist oder nicht.ich habe auf'm amt den namen verheimlicht, habe angegeben das es ein one night stand war. der kv ist kein guter mensch. ist x-mal im knast gewesen was ich alles erst hinterher erfahren habe. das er mal im gefängnis war wusste ich aber nicht sooft. nach der trennung hat er mir erst richtig die hölle heiß gemacht! hat mein konto abgeräumt, sachen bestellt, morddrohungen, mir gedroht das wenn ich schwanger sein sollte ich abtreiben soll und wenn ich dies nicht mache hat er mir mit holland und aus dem bauch treten gedroht, und vieles mehr. ich bekomme heute post von verschiedenen inkassobüros wegen irgendwelchen bestellung.


    wenn ich jetzt den kleinen an guck zerreißt es fast mein herz, ihm den vater genommen zu haben bzw ihn zu verheimlichen. ich werde ihm nie verheimlichen wer sein vater ist, habe noch alle fotos und so aufgehoben aber er wird nie mit ihm aufwachsen. jetzt bin ich ständig am überlegen ob das alles richtig war. vielleicht könnt ihr mir ja eure meinung sagen, weiß meint ihr dazu oder wie würdet ihr das machen

  • Hallo!


    Auweia , das ist was schwieriges!!!
    ich wollte am anfangen auch"reisausnehm", weil ich auch immer dachte der KV ist ein schlechter mensch....aber jetzt im nachhinein, ist es ok und ich finde es wichtig das das kind weiß woher es kommt!
    aber ich habe ihn von anfang an angegeben das es ein vater gibt! das einzigste was ich nicht machen lassaen habe damals, wolhl eher weil ich noch diese wut hatte, ich habe ihn nicht auf der geburtsurkunde stehen!
    aber das ist ja erstmal nebensächlich!
    ich glaube wenn er den kleinen sieht wird er ihm nichts antun und wenn doch kannst du über das jugendamt gehen und ein begleiteten umgang fördern, dann ist ne frau vom jugendamt dabei!
    hat er ihn schonmal gesehen....und grad wenn es um den unterhalt geht, egal ob er zahlen kann oder nicht, du hast..oder mehr gesagt dein kind ein anrecht drauf!
    wenn es mal ganz böse kommt kann dich dein kind später mal verklagen, weil du dich um das geld ne gekümmert hast!


    ich hoffe trotzdem das alles sich zum guten wendet....
    wie gesagt geh mal zum jugendamt und lass dich mal beraten....
    lg

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Hi Kiwa!


    Auch wenn ich nu gesteinigt werde...lass es! Oder lass dich beraten bei Pro Familia oder so. Lässt du dich beim Jugendamt beraten, kannst du nicht mehr zurück.


    Die ethischen Aspekte sprechen natürlich gegen meine Aussage, meine Erfahrung dafür...Überleg es dir gut und sei dir über ALLE Konsequenzen bewusst! Allerdings würde ich es niemals meinen Kind verweigern, den KV kennen zu lernen. Spätestens dann ist das Thema sowieso wieder auf dem Tisch.


    Alles Gute,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • ist zwar sonst nicht meine Art, aber ich glaub, den hätt ich auch nicht angegeben....
    meine Güte
    :hä

  • Die Entscheidung kann Dir letztlich niemand abnehmen, darum beneide ich Dich nicht.
    Dein Gewissen, Deine Moral, Deine Erziehung gegenüber Deinem Sohn werden wahrscheinlich den Ausschlag geben.


    Hast Du keine Angst, dass er Dich irgendwann mit Deinem/Eurem Sohn sieht oder ihm jemand erzählt, dass Du ein Kind hast? Nachrechnen wird er ja vielleicht können....


    Ich würde mich auch beraten lassen, vielleicht auch nicht direkt beim Jugendamt, wie wär's mit der Caritas. Die haben eine Konfliktberatung.

  • erstmal danke für die antworten.


    ich weiß echt nicht was ich machen soll, bin total hin und her gerissen!!! also mich mit dem kleinen sehen wird er nicht können, da ich in xxx bin und der kv in xxx ist. war sogar noch bis vor kurzem dort inhaftiert und seid er wieder draußen ist, kommen wieder komische anrufe zu ungewöhnlichen zeiten. ob er das ist weiß ich natürlich nicht 100%ig aber ich kann mir denken das er das ist da auch noch meine ehemaligen nachbarn versucht haben mich anzurufen, sie sind auf seiner seiten. meinen er wäre sooo ein toller mann und ich die böse hexe! er weiß eigentlich nix von xxx aber ich habe das gefühl das er geahnt hat das ich schwanger bin weil das thema schwangerschaft zu dem zeitpunkt sehr oft vorkam. ich selber habe ihn im zweiten monat verlassen und selber erst im dritten monat die schwangerschaft bemerkt. naja, ich hab mir sowas schon gedacht gehabt aber verdrängt bis ich beim arzt wegen bauchweh gegangen bin. aber jetzt bin ich sowas von glücklich das er da ist!!!!!! ich werde tjorben über sein vater nie anlügen wenn die zeit da ist werde ich ihm alles erzählen und einem evtl. kontakt nicht wege stehen obwohl ich mir jetzt schon denken kann das dann der besuch im gefängnis abläuft. ich bekomme vom jugendamt sowas ähnliches wie unterhaltsvorschuss, blieb mir ja nix anderes übrig weil die mir vom amt ja unterhalt abziehen. hoffe aber sehr das wenn es doch rauskommen sollte das amt nicht all zu böse ist und mit sich reden lassen.


    wie ihr bestimmt merkt hab ich echt kein plan was ich machen soll

  • Juristisch bist du dazu verpflichtet ihn anzugeben und solche Wahrheiten neigen auch dazu früher oder später herauszukommen.


    Auf dem Amt musst du den KV angeben. Derzeit schusterst du dem KV staatliches Geld zu. Er ist nämlich unterhaltspflichtig. Wenn du das Geld vom Staat statt von ihm holst, verschaffst du einzig und allein dem KV dadurch einen ordentlichen finanziellen Vorteil. Ich finde, dass Steuergelder besser eingesetzt werden sollten als als monatliches Geschenk an ehemalige Straftäter.


    Das Kind hat auch ein Recht darauf über eine/n problematische/n Mutter/Vater bescheid zu wissen und sie/ihn kennenzulernen.

  • Nun ja, das meiste ist schon gesagt...Solange du dir unsicher bist, lass es! Erkundige und lass dich beraten, sonst beißt du dir später in den Pobbes.


    Es isr absolut normal, dass du dein Kind anschaust und dir was anderes - auch für dein Kind wünschst - aber in der Realität sieht es bei den beschriebenen "Kaliber" des KV anders aus. Die wenigsten kehren sich und werden deinem Wunsch entsprechen, ein zumindest nicht gefährdender KV zu sein. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, es wird die Hölle und die scheinst du ja schon mal erlebt zu haben.
    Versuche das mal voneinander zu trennen - deinen Wunsch und auch den Anspruch, deinem Kind gegenüber fair zu sein und ihm den leiblichen Vater zu bieten und die von ihm auch teilweise geschaffenen Tatsachen.
    Kannst du es verantworten, was dann auf euch zu kommt? Entspricht das dem, was ein Kind verdient und gut tut? etc. etc.


    Auf jeden Fall wird es dir gut tun, dir ein Gegenüber zu suchen, mit dem im Vertrauen reden und evtl auch mal die einzelnen Optionen inkl. Folgen durchspielen kannst. Es wird dich mit Sicherheit entlasten.


    Ich kann dir auf jeden Fall die Illusion nehmen, die Hoffnung und den Wunsch irgendwann komplett zu verlieren. Das habe ich bis heute net komplett abschalten und auch nicht verstehen können...ich werde es wohl auch nie verstehen.


    lg,
    cola

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  • Hi Kiwa,


    Ich kann sehr gut verstehen, dass Du Angst vor dem KV hast. An Deiner Stelle hätte ich das sicher auch. :scared Aus Deiner ganz persönlichen individuellen Perspektive ist es vielleicht richtig, aus dieser Angst heraus den KV dem Amt gegenüber zu verschweigen.


    Aber Segelpapa natürlich recht, dass es allen ehrlichen Steuerzahlern und Unterhaltszahlern gegenüber total ungerecht ist, das er auf unsere Kosten viel Geld sparen kann. Wenn sich jeder einfach von seinen Pflichten befreien lassen kann, bloß weil er ein gewalttätiger Schläger ist, dann gute Nacht! :nanana


    Ich aus meiner sehr persönlichen Perspektive wünsche mir, dass es gerecht zugeht. Und ich wünsche mir, dass jeder seine Pflichten zu erfüllen hat! Und ich wünsche mir, dass jede Gewalttat angezeigt wird und jeder Gewalttäter seine Strafe bekommt. Und, sorry, dass ich das sagen muss: ich wünsche mir, dass Du zur Einsicht kommst oder erwischt wirst, denn ich habe keine Lust für Deinen KV zu zahlen.


    LG


    Florian

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • @ Florian und Segelpapa:


    Eure finanziellen Sorgen in allen Ehren...und die Wünsche, dass es sowas wie Gerechtigkeit gibt etc auch...Die Realität sieht anders aus und im Endeffekt für das Kind. Da würd ich mir vielmehr Sorgen um die daraus resultierenden finanziellen Einbußen machen.


    Es gibt Sachen, die sollte es garnicht geben...da ist es mir lieber, ich zahle von meinen Steuern Unterhalt für so ein kleines Würmchen und weiß, es hat ein schönes Leben, als die Zelle und die Versorgung von dem Kerle.


    lg,
    cola


    PS: Die wenigsten Erwachsenen lassen sich erziehen ;)

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  • denn ich habe keine Lust für Deinen KV zu zahlen.


    das wirste auch müssen, wenn sie ihn angibt, denn im Knast wird er eh nicht genug verdienen, um Unterhalt zahlen zu können, und wahrscheinlich wird er in den Phasen, die er draußen ist, auch nicht unbedingt einen begeisterten Arbeitgeber finden...
    Du zahlst sogar noch für seinen Unterhalt.
    Ich übrigens auch.


    rechtlich hat Segelpapa natürlich recht. Menschlich gesehen ist es aber auch so, dass man sich bei der Vorgeschichte schon fragen muss, wie man esvernünftig regeln kann, dass auch in Zukunft das Kindeswohl nicht gefährdet ist??? Rat weiß ich keinen, ich möcht nur nicht in der Haut der TS stecken.
    Gibt sie ihn an, wird es wahrscheinlich eh kein Unterhalt geben, dafür aber Psychoterror. Gibt sie ihn nicht an, gibts definitiv kein Unterhalt, sie muss sich vorwerfen lassen, dass sie dem Kind nicht zu seinem recht auf Unterhalt verholfen hat, dafür hat sie ihrer kleinen Familie aber emotionale und wahrscheinlich auch körperliche Sicherheit verschafft... keine Ahnung was besser ist..

  • denn ich habe keine Lust für Deinen KV zu zahlen.


    ich geh mal davon aus, dass es keinen Unterschied macht, ob er als KV eingetragen ist oder nicht. Der Mann war grad etwas länger im Knast, wie groß ist wohl die Chance, das er einen geregelten Job hat und Unterhalt zahlen kann? oder so schnell wieder einen bekommt und behält?


    Rein rechtlich habt ihr ja recht. Und moralisch irgendwo einerseits auch. Aber: ich kann die TE voll und ganz verstehen.


    Vielleicht entpuppt er sich als ein toller Vater für den Jungen, und es lässt sich alles regeln, ohne dass er wieder gegenüber der TE gewalttätig wird bzw. werden kann.


    Aber: sollte er das auch dem Kind gegenüber sein, wird es schwer, den entsprechenden Umgang - sollte er darauf bestehen - wieder einzuschränken. Und das wäre die Angst, die ich hätte - mal abgesehen von der durchaus realen Angst um mich selbst in diesem Fall. Selbst, wenn ich in dem Fall den Umgang einschränken könnte... ich würde es mir doch niemals verzeihen, wenn er das Kind auch nur einmal anrührt. Und realistisch betrachtet müßte er das mehr als einmal tun, damit ein Schutz für das Kind da ist. (und auch dauerhaft da ist).



    Edit: Lotte, wir waren usn mal wieder einig ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

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  • da ist es mir lieber, ich zahle von meinen Steuern Unterhalt für so ein kleines Würmchen und weiß, es hat ein schönes Leben, als die Zelle und die Versorgung von dem Kerle


    - Aber du zahlst nicht für das Kind, du zahlst Geld an den Vater. Das Kind bekommt das gleiche, nur der Vater hat einen Vorteil auf Kosten des Staates.


    - Es bestehen massive Probleme auf Paarebene. Die KM hat mit ihm zusammengelebt und schon immer gewusst, dass er im Gefängnis gewesen ist. Dass es gut ist, wenn die beiden keinen persönlichen Kontakt haben, mag sein. Nur hat das nichts mit der Frage zu tun, ob er darüber informiert werden muss, dass er Vater ist und ob das Kind über seinen Vater Kenntnis haben sollte.


    Das darf man nicht verwechseln. Man schützt nicht das Kind, wenn man ihm den Vater vorenthält um vielleicht die Mutter zuschützen.


    - Juristisch ist es sowieso keine Frage, sie muss ihn angeben, wenn sie ihn kennt. Und wenn sie sowieso plant dem Kind später vom Vater zu erzählen, dann wird es irgendwann auch offiziell herauskommen, wenn sie das Kind nicht in ein Lügenkonstrukt einbeziehen will.



    Edit: Ob er jetzt einen Job hat, ist noch unklar. Trotzdem wäre er in der Pflicht UV später zurüchzuzahlen oder sogar seine Eltern wären möglicherweise in der Pflicht.

  • Trotzdem wäre er in der Pflicht UV später zurüchzuzahlen oder sogar seine Eltern wären möglicherweise in der Pflicht.


    Nicht, wenn er nicht zahlungsfähig ist. Und die Eltern werden bisher eigentlich nie zur Kasse gebeten, auch, wenn das theoretisch möglich ist.


    Ich finde es aber auch traurig, das ganze auf 133 € aufgeteilt auf die gesamte steuerzahlende Bevölkerung abzustellen. Die rechtliche Frage ist ja auch garnicht strittig hier.


    Und ja, die TE hat gewußt, das er mal im Gefängniss war. Aber wie lange und oft hat sie erst nach der Trennung erfahren. Und die Gewalttätigkeiten seinerseits haben laut Eingangspost auch erst nach der Trennung angefangen. Da kamen auch erst die Drohungen ihr " im Falle einer Schwangerschaft das Kind aus dem Bauch zu treten". Alleine diese Aussage würde mir durchaus reichen, um nciht nur Angst um mich, sondern auch - und gerade - um das Kind zu haben. Dummerweise können aber beide erfahrungsgemäß erst geschützt werden, sobald etwas passiert ist. Und das Kind wird nicht mit geschützt, wenn die Mutter angegriffen wird, und umgekehrt genauso wenig.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • - Ich persönlich würde zudem nicht das Risiko eingehen wollen mich gegenüber einem ehemaligen Straftäter in eine erpressbare Situation zu bringen. Wenn der KV es später erfährt, kann er ihr drohen sie anzuzeigen.


    - Nein, es ist keine Reduktion auf 133 Euro (mindestsatz wären 317 Euro, ggf, - halbes Kindergeld) monatlich. Auf 18 Jahre hochgerechnet sind das 317 * 12 * 18 = 68.472 Euro. So nebensächlich finde ich den Betrag nun auch wieder nicht. Es ist ein, aber nicht der einzige Aspekt.


    Der andere Aspekt ist, dass dem Kind sein Vater vorenthalten wird mit dem Argument (wenn ich es recht verstehe), dass die Mutter vor dem KV geschützt werden will. Das mag für die KM seine Berechtigung haben. Das Argument ist aber nicht für das Kind schlüssig. Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Kontakt zwischen Kind und Vater (Recht des Kindes, falls gewünscht) hergestellt werden kann, ohne dass KM und KV in Kontakt treten müssen.

  • - Ich persönlich würde zudem nicht das Risiko eingehen wollen mich gegenüber einem ehemaligen Straftäter in eine erpressbare Situation zu bringen. Wenn der KV es später erfährt, kann er ihr drohen sie anzuzeigen.


    - Nein, es ist keine Reduktion auf 133 Euro (mindestsatz wären 317 Euro, ggf, - halbes Kindergeld) monatlich. Auf 18 Jahre hochgerechnet sind das 317 * 12 * 18 = 68.472 Euro. So nebensächlich finde ich den Betrag nun auch wieder nicht. Es ist ein, aber nicht der einzige Aspekt.


    Der andere Aspekt ist, dass dem Kind sein Vater vorenthalten wird mit dem Argument (wenn ich es recht verstehe), dass die Mutter vor dem KV geschützt werden will. Das mag für die KM seine Berechtigung haben. Das Argument ist aber nicht für das Kind schlüssig. Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Kontakt zwischen Kind und Vater (Recht des Kindes, falls gewünscht) hergestellt werden kann, ohne dass KM und KV in Kontakt treten müssen.


    Ups...fragt mich net, wie es dazu kam :frag:D

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  • - Ich persönlich würde zudem nicht das Risiko eingehen wollen mich gegenüber einem ehemaligen Straftäter in eine erpressbare Situation zu bringen. Wenn der KV es später erfährt, kann er ihr drohen sie anzuzeigen.


    - Nein, es ist keine Reduktion auf 133 Euro (mindestsatz wären 317 Euro, ggf, - halbes Kindergeld) monatlich. Auf 18 Jahre hochgerechnet sind das 317 * 12 * 18 = 68.472 Euro. So nebensächlich finde ich den Betrag nun auch wieder nicht. Es ist ein, aber nicht der einzige Aspekt.


    Der andere Aspekt ist, dass dem Kind sein Vater vorenthalten wird mit dem Argument (wenn ich es recht verstehe), dass die Mutter vor dem KV geschützt werden will. Das mag für die KM seine Berechtigung haben. Das Argument ist aber nicht für das Kind schlüssig. Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Kontakt zwischen Kind und Vater (Recht des Kindes, falls gewünscht) hergestellt werden kann, ohne dass KM und KV in Kontakt treten müssen.


    Also, um ehrlich zu sein...warst du schon mal einer solchen Situation? Bist du schon mal derart bedroht worden? Glaubst du daran, dass der Staat, die Gesellschaft etc. ausreichend Sicherheit bieten kann? Nein? Ok, dann verabschiede dich von dem allgemein gesagten, dass es "Schutz" gibt. Entschuldige bitte, dass ich dir das so ehrlich sagen muss. Bevor mir ähnliches widerfahren ist, habe ich es auch nicht geglaubt und ähnlich argumentiert. In der Wirklichkeit klaffen hier Welten auseinander.


    Der Schutz der Mutter ja...aber wenn ich mich recht entsinne, geht es auch um den Schutz eines Kinderlebens. Soweit ich das richtig gelesen habe, wollte der KV das Kind aus dem Mutterleib prügeln, treten o.ä. und nach Holland, um das Kind abzutreiben (genauen Wortlaut hab ich nicht parat). Das finde ich mehr als aggressiv und gefährdend. Auch oder vorallem für das Kind!


    Des Weiteren wird UVG nur 72 Monate längstens bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Damit ist die Rechnung hinfällig. Abgesehen davon, dass so eine Rechnung im hinblick auf ein Menschenleben doch ethisch interessant ist.
    Im Bezug auf das Steuergeld, wir ballern was weiß ich wie hohe Summen in marode Banken und Unternehmen anstatt in die Zukunft des Landes (Kinder und Bildung) zu investieren. Da zahl ich nach wie vor gerne die doch recht lachhafte Summe des UVG im Hinblick auf den Gewinn, den ein Kind später erwirtschaftet.
    Ich kann auf jeden Fall bestätigen, dass der KV zwar aufgefordert wird, den UVG zurückzuzahlen. Aber wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. Illegale Einnahmen werden meines Wissens nach nicht als Einkommen nicht berücksichtigt. Erfolgen keine Zahlungen kann es meines Wissens nach zur Zwangshaft kommen. Mist!!...da zahl ich dann das Geld für den UVG, das Verfahren UND auch noch die Zwangshaft.
    So, da wären wir bei der Zwangshaft...anscheinend ist für den Herr der Knast sein Hotel-> Belehrung oder Erziehung bleibt auch aus.


    Nächster Punkt. Ja, sie wusste, er hat im Knast gesessen. Ist die Konsequenz daraus, wenn man mit einen Knasti ein Kind bekommt, ist man selbst Schuld und muss sich und das Kind dem ergeben? Dass Knastis keine Kinder bekommen dürfen? Wie viele Väter dürften dann kein Kind bekommen? und hat das Kind keine Existenzberechtigung, weil es von einem Knasti stammt?
    Man kann einem Menschen nur vor den Kopf schauen...immer!


    Mich würde interessieren, ob du deinen Kind den Umgang mit so einen Vater zumuten würdest...


    lg, cola

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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • mal ganz direkt formuliert: wenn ein mann zum sex haben gut genug war, ist er auch gut genug um als vater sich bewähren zu können. gibt ja auch betreuten umgang und eine regelung, dass die eltern sich nicht begegnen müssen.

  • @ Segelpapa:


    Ehrlich? Es fällt mir schwer zu glauben, dass du vergleichbar von einer vergleichbaren Person bedroht worden bist, aber ich möchte es auch nicht absprechen. Das sage ich nicht, weil du Mann und sie Frau ist - nur zur Info.
    Es freut mich, dass es klappt. Ist ja auch mal schön, einen relativ positiven Ausgang zu hören.


    lg,
    cola


    Edit: Nimm mir meine Ungläubigkeit bitte nicht übel.

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