Hallo ,
kann mir jemand sagen ob es fest geslegt ist bis wann der Unterhalt im monat gezahlt werden muß oder kann es der vater selbst bestimmen?
vielen dank
claudi
Hallo ,
kann mir jemand sagen ob es fest geslegt ist bis wann der Unterhalt im monat gezahlt werden muß oder kann es der vater selbst bestimmen?
vielen dank
claudi
Hallo
Eigentlich heisst es das der Unterhalt bis zum dritten des Monats Überwiesen werden soll. Wenn der Unterhaltspflichtige aber sein Gehalt erst um den 10. rum bekommt hat kann man dagegen nichts machen. Bei mir ist es so,daß der KV immer erst zwischen dem 10. und 15. Zahlt. Finde ich auch nicht gut,aber hauptsache er zahlt momentag wenigstens.
Lg
Hi, soweit ich weiss muss es bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf dem Konto der KM gutgeschrieben sein. Selbst festlegen kann er es nicht es sei denn man hat mit dem KV eine Sonderregelung getroffen.
Hallo :winken: ,
bei mir ist es sogar erst um den 20. des Monats. Man muß sich damit abfinden und froh sein, daß er überhaupt zahlt. Ich hatte nämlich Dez. und Jan. kein Unterhalt bekommen aber seit Feb. klappts wieder - mal sehn wie lange !
LG Sweetmama :wink
Der Vater meines Großen zahlt zum 20. ans Jugendamt und auf meinem Konto ist es ca. am 23.-25. - total blöd ist das.
Der Vater meiner Tochter bekommt erst am 4. Arbeitstag sein Gehalt und ich habe am 10. den Unterhalt auf meinem Konto.
Ansonsten kenn ich auch, das es bis zum 3. Werktag da sein muss.
Hi, soweit ich weiss muss es bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf dem Konto der KM gutgeschrieben sein. Selbst festlegen kann er es nicht es sei denn man hat mit dem KV eine Sonderregelung getroffen.
Ich habe mit dem KV auch keine Sonderregelung und bin trotzdem auf seine "Güte" angewiesen! :radab:kotz
Meine gerichtliche Regelung:
bis zum dritten Werktag eines Monats! (aber ob der Unterhalt bis dahin auf meinem Konto gutgeschrieben sein muss, wurde nicht weiters erörtert)
Dass die Kohle im Monat der Fälligkeit auf meinem Konto war, war in den letzten Jahren *grübel* ... einmal der Fall. Kannste nichts machen.
Hi Claudi,
das Geld muss bis zum 3. auf deinem Kto sein. Vollkommen egal wann er sein Gehalt bekommt. Da fragt dein Vermieter doch nicht nach
Wie du damit umgehst ist dir überlassen. Kommt ja auch auf das Verhältnis an, dass ihr beide habt und ob du einen Titel hast. Bei mir ist es so, dass von seiner Seite soviel negatives gekommen ist, dass ich mir irgendwann einmal nix mehr gefallen lassen wollte und sein Kto hab sperren lassen als das Geld am 12. noch nicht auf meinem Kto war....
Kiki
Ist in Titel und Gerichtsentscheid kein Termin festgelegt (was allerdings üblich ist), dann gilt, dass der Unterhalt im voraus für den Monat gezahlt werden muss. Das Geld dient ja zum Unterhalt in diesem Monat und muss deshalb "greifbar" sein.
Streiten kann man jetzt über spätestens "zum Monatsersten" oder: "am dritten Tag/dritten Werktag.
Juristisch vorgehen kann ich aber gegen Verspätungen nur schwer. Bis Anträge bearbeitet werden, Gerichtsvollzieher losziehen, sind oft Wochen, manchmal Monate vergangen. Ist bis dann das eingeforderte Geld gezahlt, sind Klage und "Gerichtsvollzieher" hinfällig. Man muss quasi abwarten, bis der Rückstand auf zwei oder drei Monatsbeträge aufgelaufen ist (oder man weiß, dass er auflaufen wird ...). Sonst verpufft meine Aktivität und ich bleibe im schlimmsten Fall auf Kosten sitzen. Das ist dann nur doof ...
Bei mir ist das Geld das er bezahlt am 15 da, das Geld das gepfändet wird zwischen dem 21 und 26.