Informiert Ihr Euren RA oder das JA auch so ?

  • Schick das so ab. Falls die Richter die Zeit haben zu lesen, werden sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen. :daumen

  • Also .... Allein schon, wenn ich das sehe, würde ich das schon nicht lesen.


    Die Frage ist ja, in welchem Verfahren sollte der Brief denn verschickt werden ... oder anders rum:
    Ist nicht schon alles gesagt worden?


    Zitat

    Ich werde Sie weiterhin informieren.


    Das würde ich dann nach dem durchackern des Briefes :crazy schon fast als Drohung empfinden ;)


    :brille

  • Ich hab mal eben die Wörter gezählt (ok zählen lassen) - 5838 :ohnmacht:


    Ich weiß ja nicht wie die KM bisher so war, vielleicht ist ja nötig einen soooo ausführlichen Brief zu schreiben. Ich hatte jedenfalls gerade eben keine Lust alles zu lesen, hab schon in der Mitte vom ersten Thread aufgehört. Ich für meinen Teil fände kurze knappe Infos besser. Das liest sich auch besser. :winken:

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • HILFE!!! Ich habe auch nicht alles gelesen... Ich glaube, dass du Richtern, Anwälten und vorallem dir selber mit solchen Briefen keine Freude machst! Versuch mal, dich etwas kürzer zu fassen und bei den Fakten zu bleiben. Vielleicht reicht ein stichwortariges Umgangsprotokoll,in dem du nur Verabredungen und ob diese eingehalten wurden notierst?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das ist viel zu lang und eine Zumutung zu lesen. Wieviel Zeit braucht JA, RAs, Richter um sowas zu lesen? Alles was über 1-2 Seiten ist wird schon nur noch überflogen. Zuviele Schilderungen unwichtiger Details, zu wenig wichtige Fakten. Bei einem immer wiederkehrenden Problem langt eine Erwähnung eventuell als Anhang eine Tabelle mit den zugehörigen Daten an denen es das Problem gab sowie zugeordneten Gründen.


    Wirkt in der Masse aber wie Erbsenzählerei bei Peanuts und kommt daher sicher nicht gut an.

  • Schick das so ab. Falls die Richter die Zeit haben zu lesen, werden sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen.


    :daumen Und ihn erst gar nicht lesen und sich sagen, da hat es aber jemand nötig die Mutter im schlechten Licht dastehen zu lassen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Das liest kein Mensch... Mit_Dir, es ist ok., wenn du das für dich so niederschreibst - als Tagebucheintrag.


    Als Anlage zu deinem Brief vielleicht so:
    Datum:
    Vereinbart:
    Eingehalten: ja/nein
    Besonderheiten:
    KM:
    Kind1:
    Kind2:


    Das ganze dann jeweils in ein oder max. zwei Sätzen, evtl. Stichworte bei den Besonderheiten (untereinander).
    Achte dabei dann auf die Übersichtlichkeit.


    Brief ans JA:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über den Stand der praktischen Umsetzung unserer Umgangsvereinbarung.
    Bitte vereinbaren Sie mit mir zeitnah einen Gesprächstermin.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich denke, egtl ist es gut geschrieben- wenn wir unserem Anwalt das so geben würden, würde er die Augen verdrehen und fragen ob wir vergessen hätten, dass er ca 600 Fälle pro Jahr bearbeiten muss.


    Für Anwalt/ Gericht ist es denke ich angenehmer, wenn du die Vorfälle Stichpunktartig aufschreibst, beispielsweise nach Datum gegliedert und zu den jeweiligen Stichpunkten einen Verweis auf die ausführliche Erläuterung.
    So haben sie schneller einen Überblick und können bei Bedarf nachlesen, wie der Vorfall genau ablief.


    Und ganz ehrlich... ich hab auch schon nach dem ersten aufgehört...

  • Der Text wurde zunächst einmal herausgenommen.


    Mit_Dir, ein gutgemeinter Rat.


    Ich möchte dir (und auch anderen) zu bedenken geben, dass dies ein öffentliches Forum ist. Du gehst sehr offen mit deiner Identität um (Bild, Berufsbezeichnungen) und bist über das Netz leicht zu finden. Ich frage mich ob es klug ist detaillierte Informationen für deinen Rechtsanwalt oder für das JA in dieser Weise mit deiner Person verknüpfbar in die Öffentlichkeit zu bringen. Auch deine Ex, das JA, der gegnerische Rechtsanwalt und das Gericht kennen G..g.l.