Anzeige oder Auskunftsklage.....wer weiß Rat?

  • Hallo Ihr Lieben,
    kurz zum Hintergrund: Gericht hat Betrag X festgesetzt, den Ex-Mann für unsere 2 Kinder zu zahlen hat, habe dadurch auch einen Titel. Zwei, drei Mal bezahlte er pünktlich, dann öfters viel zu spät und irgendwann gar nicht mehr freiwillig. Sprich: Seit einem Dreivierteljahr bin ich jeden Monat nur noch am Pfänden. Das Geld kam dann zwar immer anhand der Pfändung durch die Bank, aber auch viel zu spät....(man hat ja auch seine laufenden Kosten..) So und diesen Monat kam gar nichts mehr..ich schätze mal, das er das Konto absichtlich "leergefegt" hat, damit ich nicht mehr pfänden kann...Nun riet mir mein Anwalt schon vor einigen Wochen, Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu stellen. Denn Geld ist deffinitiv da, er lebt nicht schlecht.....das alte Spiel, mehr möchte ich dazu auch nicht mehr schreiben...Da diesen Monat ja gar kein Geld mehr kam, riet mir mein Anwalt zum Jugendamt zu gehen und zumindest Unterhaltsvorschuß für die Kinder zu beantragen.. Da besprach er mit mir auch die Möglichkeit, das Ganze dann generell auch ans Jugendamt zu geben (sofern sich an der Situation nichts ändert), die würden sich dann auch ebenso darum kümmern, das er den vom Gericht festgesetzten Betrag für die Kinder zahlt. Oder ich könnte es erst einmal mit einer Auskunftsklage probieren, da er sich auch bis heute Öfters geziert hat, alle relevanten, aktuellen Daten und Unterlagen bzgl. seines Einkommens offenzulegen (er ist leider selbstständig)...aber da ist eben auch die Frage, wie schnell sowas funktioniert und ob man dann wirklich wahrheitsgemäß Alles bekommt.
    Ich bin jetzt jedenfalls total durcheinander und weiß nicht mehr was ich tun soll :frag Mit Ihm Reden bringt nichts, das haben wir Alles schon durch...er ignoriert Alles.....
    Was ist denn jetzt wirksamer? Eine nette Strafanzeige oder den Weichspülgang durchs Jugendamt...denn da bin ich mir auch fast sicher, das ihn das kaum juckt...zudem weiß man ja wie "schnell" die Ämter sind....wer kann mir helfen?????

  • Hallo,
    ich weiß nicht ob ich dir helfen kann, aber ich schreib dir einfach mal meine Erfahrung.
    Wir hatten und haben hier so ziemlich das ähnliche.
    Ich hatte beim jugendamt eine Beistandschaft, mit dem Erfolg, dass er erst mal arbeitslos wurde, als ich die Zahlungen komplett auf Jugendamt umstellen wollte.
    Die Beistandschaft hatte ich gekündigt, bin zum Anwalt, der bekam einige emails, dass es doch so schwer wäre auf dem Arbeitsmarkt. Wir haben dann die Großeltern angeschrieben, da wir der Meinung waren und sind, dass dies sanfter wäre als der Gang ins Gefängnis.
    Nach der zweiten mail kam dann endlich Unterhalt.


    Ich weiß, sie haben auch nicht wirklich was damit zu tun.
    Aber, wenn nix bekannt ist, was soll man sonst machen.


    Schließlich kam eine mail, dass das Konto erloschen sei, er im Ausland arbeitet und lebt, also auch keine Adresse hier mehr hätte.
    Nun bin ich am überlegen, was ich mache, wenn wieder kein Unterhalt kommt. Wir haben hier nur die email Adresse, da heisst es, sie wird täglich angesehen. Aber der Unterhalt sollte nur überwiesen werden, wenn die Nummer per email kommt, aber die mail (sogar vom Anwalt) hat er angeblich nicht bekommen.


    Also, wer sich drücken will, wird Wege finden, ist meine Erfahrung.
    Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute. Und hoffe, du hast mehr Glück.
    LG Susi

    Hab nie Angst etwas Neues zu beginnen.
    Erinnere Dich immer daran, dass Amateure die Arche gebaut haben
    und Profis die Titanic.

  • Also ich kenne dann noch die Lohnpfändung. Da wird der Unterhalt vom Arbeitgeber auf Dein Konto überwiesen und der Rest von seinem Übrigen Gehalt bekommt er dann!!!!

    Gelassenheit ist zur Zeit meine Stärke ;)

  • Lohnpfändung geht bei Selbstständigen nicht.


    Ich glaube, ich würde die Beistandschaft wählen. .... Und ich würde ihm die Anzeige auf jeden Fall mal ankündigen. Das kommt bei Selbstständigen gar nicht gut in der Schufa.

  • Sich an einen Tisch setzen und reden. Auch wenn es dem ersten Anschein nach nichts bringen sollte.


    Erkläre ihm das Du das Geld dringendst benötigst und erkläre ihm welche Möglichkeiten Dir JA und RA aufgezeigt haben um ihn zu Zahlungen zu bewegen.


    Vieleicht wacht er dann auf und wird merken das er mehr Stress bekommen kann als er vieleicht gerade braucht.


    Und als Tip : Laßt Euch nicht mit BWA`s abfertigen , sie spiegeln nicht die tatsächlichen Einkommensverhältnisse wieder.


    Lg


    Ralf

  • Vielen Dank für Eure Antworten..
    Ja, bisher hat er immer nur irgendwelche Wischi-Waschi BWA Zettelchen abgegeben und anhand dieser sehr fragwürdigen Ausdrucke wurde dann der Unterhalt für die Kinder berechnet...Nun muß der Unterhalt eben auch noch neu berechnet werden, daher möchte der RA eben auch eine Auskunftsklage einreichen.
    Gut, das ist jetzt nicht das Thema, es geht jetzt erst einmal generell darum das er für seine Kinder bezahlt. Ich arbeite Teilzeit und gebe somit meinen Beitrag dazu und es kann nciht sein das er die Zahlungen einfach komplett einstellt...es sind ja auch seine Kinder. Ich habe mir jahrelang den Mund fusslig geredet, daher weiß ich das es wirklich keinen Sinn hat sich noch einmal mit ihm an einen Tisch zu setzen. Er ignoriert das Alles einfach, es kommt höchstens mal ein lapidares " Dann mach doch".....Was soll ich denn da noch sagen? Daher bin ich inzwischen der festen Überzeugung, das bei ihm der Weichspülgang nichts bringen wird...Was passiert eigentlich genau bei der Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht? Man liest ja viel, aber vielleicht kann mir Jemand aus eigener Erfahrung berichten??? Dankeschön...


  • Ich habe mir jahrelang den Mund fusslig geredet, daher weiß ich das es wirklich keinen Sinn hat sich noch einmal mit ihm an einen Tisch zu setzen. Er ignoriert das Alles einfach, es kommt höchstens mal ein lapidares " Dann mach doch".....Was soll ich denn da noch sagen? Daher bin ich inzwischen der festen Überzeugung, das bei ihm der Weichspülgang nichts bringen wird...Was passiert eigentlich genau bei der Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht? Man liest ja viel, aber vielleicht kann mir Jemand aus eigener Erfahrung berichten??? Dankeschön...


    Dann mach es nach dem Gespräch.


    Nach der Strafanzeige wird es vermutlich eine Geldstrafe geben.


    Lg

  • Weichspülgang durchs Jugendamt


    Also bei meinem Ex hat das Jugendamt ganz gewiss keinen Weichspülgang eingelegt. Die sind da knallhart. Den einzigsten Nachteil, den du dann hast ist, dass Unterhaltsvorschuss weniger ist als der dir zustehende Unterhalt. Aber du hättest regelmäßig und pünktlich dein Geld und müsstest dich nicht mit deinem Ex auseinandersetzen.

  • Ich würde ihn anzeigen. Wenn du noch länger wartest hat er bald gar nichts mehr. So wie es aussieht arbeitet er hart an seiner Armut.



    Ich habe viel zu lange gewartet. Hätte ich die Anzeige früher gemacht, wäre noch ein Einkommen vorhanden gewesen, welches eine Zahlungsverweigerung nicht gerechtfertigt hätte.Aber jetzt ist er so arm, dass seine Rechtsanwältin (von was er sich die leisten kann ist mir ein einziges Rätsel, da es sich um Strafrecht handelt)


    vor Gericht beklagt, dass er seiner neuen Familie kein Brot mehr kaufen kann.


    Das hat sie wirklich genauso formuliert, wie in einer völlig schlechten Gerichtssendung.



    Bald wird auch kein Konto mehr vorhanden sein wo du noch pfänden kannst.