Hallo,
ist es eigentlich erlaubt einen Liedtext neu zu interpretieren?
Und den ins Internet zu stellen. (Also z.B. hier?)
Hallo,
ist es eigentlich erlaubt einen Liedtext neu zu interpretieren?
Und den ins Internet zu stellen. (Also z.B. hier?)
Definiere "neu interpretieren" ...
Sie will auf Instrumetal Musik ein neues Lied drauf machen
Nein nicht erlaubt da nicht nur der Text sondern auch die Musik unter Copyright steht.
Nein ich hab einfach nur den Text geändert, so dass er mir besser gefällt und besser passt.
Habe aber auch einige Teile so gelassen.
Die Musik will ich ja auch nicht reinstellen sondern nur den Text.
hm ...
Wenn du schreibst das der Text 100 % deiner ist und du sagst worauf dieses Lied passt, denke ich, ist es okay
Wenn DU einen neuen Text schreibst dann unterliegt er Deinem Copyright solange Du nicht das Lied singst oder sonstwie veröffentlichst.
Der Text ist deiner.
Instrumental nicht.
Auch wenn ich einige Zeilen so gelassen habe?
Wobei... wo soll das dann aufhören ? Hinterher darf man gar nichts mehr schreiben, weil der Duden jedes Wort bereits zuerst aufgelistet hat. :lach
Ach, das sind wieder Fragen...
1. gehört der Ausgangstext in allen Teilen dem Urheber. Wenn Du also wortwörtlich eine halbe Strophe übernimmst und siebeneinhalb neu schreibst - die halbe Strophe unterliegt rechtlich dem Urheber. Nutzen/veröffentlichen darfst Du es nur mit dessen Genehmigung. Es sei denn, das von Dir Verfasste ist
2. ein künstlerisch einzustufendes neues Werk, eine Variation des alten mit eigenständigem künstlerischen Wert. Jegliche Wortfolge über sieben Wörter fällt üblicherweise hierunter. Bis zu sechs Worte könntest Du "vielleicht" übernehmen (Einzelfallentscheid). - Es gibt gedichte, die quasi eine Variation eines anderen Gedichtes sind und zum anerkannten Kulturgut gehören. Bekannt sind auch (klassische) Komponisten, die das Thema eines anderen Komponisten aufgenommen und variiert haben. Rechtlich ist es eine Grauzone - deshalb sollte eine Versuchsveröffentlichung nicht unbedingt hier im Forum stattfinden...
naja ist auch nicht so wichtig... .ich hab es in erster Linie einfach so für mich gemacht.
Vielleicht sollte ich Anwalt werden und mal alle verklagen die zufällig mal einen gleichen 7 Wortigen Satz benutzt haben wie ich.....
... wenn Du ihn veröffentlicht hast in einem Buch und die Wortfolge Teil eines Gesamtkunstwerkes ist - nur zu...
Stell es doch irgendwo anders ein und verlink dann darauf. Für Links kann ein Forembetreiber, soweit ich weiß, nicht haftbar gemacht werden
Ist so nicht richtig ..
Der Forumbetreiber muss schon auf Links achten !
Jein. Dazu gab es 2009 ein Urteil das auch nicht revidiert werden kann. Dem Forenbetreiber kann das nämlich überhaupt nicht zugemutet werden sowas zu überprüfen.
Hüstel. Die Revision ist nicht zugelassen worden, weil das OLG dem Urteil keine Allgemeingültigkeit zugemessen hat.
Und Forenbetreiber sind weiterhin verantwortlich für alle "augenfälligen" Rechtsverletzungen.
Aber das bedeutet doch nur das man die Betreiber 'zwingen' kann den Link zu entfernen, aber nicht haftbar machen. Mann kanns auch übertreiben.
Tja ... Internet hat nicht nur schöne Seiten !