• Hallo!


    Ich arbeite fast Vollzeit und bekomme Kindergeld und Kinderzuschlag.


    Habe einen Wohngeldantrag gestellt und einen abgelehnten Bescheid bekommen.


    Bekommt man denn eigentlich überhaupt Wohngeld wenn man Kinderzuschlag bekommt? Und fliesst beides in die Berechnungen mit ein?


    Ein Wohngeldrechner sagte ich hätte einen Bedarf von 84€. Allerdings wurde da nicht nach dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag gefragt.


    Kann mir jemand helfen? Ihr kennt euch doch alle immer so gut aus hier! :strahlen


    :thanks::winken:

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Hallo!
    Ich glaube deine gesamten Einnahmen werden als "Einkommen" gewertet, also auch Kinderzuschlag und Kindergeld.
    Das ganze hat natürlich auch mit der Wohnung/Wohnungskosten/Baujahr usw. zu tun. Der Antrag ist ja sehr umfangreich, aus welchem Grund wurde denn abgelehnt?

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • Schau mal, vielleicht kannst du dir die eine oder ander Frage beantworten.


    Einen Ablehnungsbescheid ohne Begründung und ohne Berechnung der Grundlage für den Bescheid gibt es nicht. Ich würde Widerspruch einlegen.


    Mit welcher telefonischen Begründung wurde die Ablehnung erklärt?

  • Wie gesagt - aus meiner Ablehnung konnte ich auch nichts deuten - frag mal nett nach....
    Ich hab 3 Monate zusätzliches ALG II verschenkt - hätte da doch nur gestanden -
    bitte denken sie ihr Einkommen über ALG II - wäre ich schlauer gewesen.
    Beim Kinderzuschlag das gleiche.

  • Nach der Berechnung meines Gesamteinkommens und der Höhe der Miete besteht kein Recht auf Wohngeld.

    Das würde ja bedeuten, dass dein Einkommen über der Einkommensgrenze liegt. Schau mal in den Link, da stehen die Einkommensgrenzen drin.

  • ich beziehe wohngeld und in die berechnung darf das kindergeld nicht reingenommen werden, gehört den kindern.Ebenso müßte s mit dem kindergeld zuschlag sein.es ist nur die frage ob du beides bekommst, ich habe zuzüglich zum wohngeld keinen kinderzuschlag bekommen.