mehrbedarf für ae und kein unterhaltsvorschuss

  • hallo,


    vielleicht kann mich mal kurz jemand ein wenig aufklären.


    ich bekomme mehrbedarf für ae von der arge, aber kein unterhaltsvorschuss vom jugendamt. dies passt der arge gar nicht und will gegebenfalls vor gericht ziehen gegen das jugendamt.



    zur erklährung: ich lebe mit beiden kindern alleine. der papa meiner kleinen wohnt in einer anderen stadt.


    jugendamt hat geprüft, dass er momentan nicht zahlen kann.


    ich bin mit ihm zusammen, wir wohnen halt nicht zusammen und sehen uns nur am wochenende. ich fahre mit meinen kindern zu ihm.


    arge möchte, dass ich unterhaltsvorschuss beantrage. 2 mal bereits geschehen aber nicht aufgenommen vom jugendamt, da eine beziehung zum vater besteht. jugendamt weiss auch dass wir nicht zusammen leben.


    arge schickt zur kontrolle leute vorbei um sich in meiner wohnung umzusehen. nichts gefunden (sprich männerkleidung und so). von der arge auch bereits so mir bestätigt.


    frau von arge ruft heute an und fragt mich nochmal aus ob ich eine beziehung mit dem vater führe und wie genau? habe halt gesagt wir sehen uns am we. frau fragt wieso wir nicht zusammen ziehen. sagte ihr geht sie doch gar nichts an, wie ich meine beziehung führe. frau fragt wieder und wieder wieso, weshalb, warum und so weiter und so weiter.
    anschliessend fragt sie ob er sich kümmert, wenn wir bei ihm sind. habe gesagt, so wie jeder vater wohl auch.


    jetzt schickt sie mir noch mal eine aufforderung fürs jugendamt mir einen rechtskräftigen ablehnungsbescheid zu geben damit die vor gericht können.


    frau vom amt fragte auch noch, warum ich denn eine beistandschaft gestellt hätte beim jugendamt vor einiger zeit.(muss dazu sagen, habe es von der arge zugeschickt bekommen mit aufforderung es beim jugendamt zu stellen).
    sie meinte noch, dass wiederspricht sich denn das stellen nur eltern die sich getrennt hätten oder so...


    aber ich habe doch die aufforderung bekommen und nur getan was die wollten. der sb vom jugendamt hat mir vorher auch erklärt, dass es ganz normal von der arge ist dies ausgefüllt bekommen zu wollen und hat es ausgefüllt. er weiss auch, dass ich mit dem papa zusammen bin und ist auch zuständig immer zu prüfen ob er unterhalt zahlen kann/könnte.



    will die arge mir jetzt den mehrbedarf als ae wegnehmen, nur weil ich mit dem vater zusammen bin. dürfen die das so? ich lebe ja wirklich nicht mit ihm zusammen und sehe ihn am we. und das auch nicht jedes.


    wer hat rat und kann mich einwenig aufklären.


    vielen lieben dank im voraus!

  • Naja, er muss nicht direkt Unterhalt zahlen - aber er muss euch unterhalten.
    Ihr seid sozusagen eine Bedarfsgemeinschaft mit 2 Wohnsitzen - also ist er auch zum wirtschaftlichen Unterhalt verpflichtet - wie jede normale Familie auch.

  • Das hört sich für die eben wie betrug an. Die hat nen Freund, ist aber AE, aber mit dem Freund nen Kind! Könnte man so sehen, sehen die wahrscheinlich auch so! Kompliziert! Klar musst du denen nix über dein privat Leben erzählen, würde ich auch nicht tun!!! Die versuchen Geld zu sparen, ich musste damals auch GAAAANNNNNZZZZZ schnell den Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen, sonst hätten sie es mir einfach so bei ALG2 abgezogen! Ich war aber getrennt, da ist das was anderes! Ich weiss nicht so recht, was die das angeht, warum, wieso, weshalb du nicht mit deinem Freund und Vater des Kindes zusammen bist. Den AEtitel können sie dir eigentlich nicht entziehen, da du es ja schon bist.


    Nur ehrlich gesagt sieht es eben so aus, als obs so geplant ist, damit man eben mehr Geld bekommt. Aber mal ehrlich, da gibt es echt schlimmere Leute!!!! Und ich denke bei euch hat es seine Gründe das ihr nicht zusammen lebt, das sollten die akzeptieren!!!! Ihr wollt sicher nicht den Staat abzocken, die sollten sich da lieber mal um andere Kümmern. Ausserdem, ob du die 120€ nun vom JA oder von der Arge bekommst, ist doch, meiner Meinung nach, auch total egal, es kommt am ende alles aus einer Tasche!!!!!!
    Die übertreiben es mal wieder!


    LG

  • danke dragonlady84


    es ist ja wirklich so das wie ebend erwähnt und auch geprüft wir nicht zusammen sind. er lebt in einer anderen stadt. haben nicht auch andere fernbeziehungen obwohl sie ein gemeinsames kind haben. :hae:

  • @ lena77


    ist doch auch bereits geprüft durch die arge und jugendamt. er kann momentan nicht. ist auch alles der arge bekannt und so in ordnung



    ich war auch verwundert die dame an der strippe zu haben. sie hat mich gleich 2 mal heute angerufen. :hä



    habe mir ihre nummer gemerkt und werde diesbezüglich nicht mehr ans telefon gehen. nur noch mit schriftlicher einladung und mit zeugen.

  • mich wundert welche sehr persönliche Informationen am telefon besprochen werden


    Man sagt dazu auch


    "Kopf- und Kragengerede"


    Was geht der ARGE an, mit wem ich das Wochenende verbringe!


    Aber auf der anderen Seite muss ich deutlich sagen, dass die Verhaltensweise vom Vater nicht korrekt ist!


    Jeder SB könnte hier sogar einen Sozialbetrug wittern, auch wenn es nicht unbedingt der Fall ist.


    Also sei bitte vorsichtig mit Deinen Äußerungen gegenüber der ARGE. Die brauchen nicht alles zu wissen!


    Und den Unterhaltsvorschuß werden die auf jeden Fall haben wollen!


    Warum kann er denn nicht zahlen?
    Erwirtschaftet er weniger als den Selbstbehalt von 900 Euro, bzw. 770 bei Arbeitslosigkeit (inklusive Miete)?


    Wenn er mehr hat, muss er zumindest der Mangelfallrechnung unterliegen und wenn dann sein Geld zum Leben nicht ausreicht springt seine ARGE für den Unterhalt ein, sofern sie tituliert wird.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • irgendwie hatten wir das Thema mit den schlecht-ausgebildeten ARGE Mitarbeitern, die sich aufgrund der Unkenntnis ihrer Kunden sehr viel herausnehmen doch eben schon in einem anderen Thread ...


    Sie haben sich in deiner Wohnung umgesehen? Auch in deine Schränke? Hast du ihnen das erlaubt? (Hättest du übrigens nicht erlauben müßen.). Wenn du es nicht erlaubt hast, hätten sie das auch nicht gedurft.


    Warum, weshalb udn wieso du nicht mit dem KV zusammen lebst geht die gute Dame überhaupt nichts an. Es geht sie sehr wohl etwas an, wer es ist, um das unterhaltsrechtliche zu klären. Mehr aber auch nicht. Und am Telefon schonmal garnicht. Wenn sie eine Stellungnahme dazu von dir wünscht, dann soll sie sie schriftlich verlangen,und du kannst sie ihr dann auch schriftlich geben.
    (Aber auch da hat sie dann nicht nach dem warum zu fragen.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Lena 1977


    wieso keine AE-Zuschlag. ich bin doch alleinerziehend, übrigends auch laut gesetz.
    wer ist 24 stunden am tag da, von mo-fr. sa und so mal für ca. 3 stunden nicht ganz AE trotzdem mit dabei.

  • Zitat

    (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen


    SGB2 § 21


    Das erfüllst du wohl. Da steht nicht, dass man mit dem Vater keine Beziehung führen darf.



    Dann würden ja Kinder, die zum Umgangs WE zu ihrem Vater gehen auch betroffen sein, bzw. deren Eltern.



    Beim Wechselmodell wird einen z.B der hälftige AE Zuschlag gewährt.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von shawnee ()

  • Hallo aura77


    Soweit hat die Arge Recht. Finde nur merkwürdig das sie mit dir alles am Telefon besprechen.
    Da würde ich mich etwas zurückhalten.So etwas erledigt man schriftlich.


    Nochmals zur Sache.Ich vermute du beziehst HartzIV von der Arge. Selbstverständlich müssen da die
    Einkommensverhältnisse von dir und deinem LP/EX oder? geprüft werden.


    Also entscheide dich,lebst du mit ihm zusammen zählt sein Einkommen mit und du erhälst u.U. keine
    Leistung aus HartzIV. Seid ihr getrennt,ist der KV dazu verpflichtet,wenn Kinder da sind, Kindes-
    unterhalt zu zahlen.Kann er nicht zahlen,mußt(solltest) du Unterhaltsvorschuss beantragen.
    Dies ist eine vorrangige Leistung.
    Denn dieser UVS wird dir komplett als Einkommen eingerechnet.


    Also bewege dich,glaube nicht das du auf einige Hundert € verzichten kannst/willst.
    Bei Kindern ab dem 6 -12 Lebensjahr sind das immer hin pro Kind 180.-€.


    Dies hat nichts mit dem Kindergeld zu tun,das dir übrigens auch als EK angerechnet wird (bzw.Kinder)


    Klingt alles sehr kompliziert ist aber so.


    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • ich geb ja zu, mit der Arge kenn ich mich nicht aus- aber der gesunde Menschenverstand sagt mir-


    entweder bin ich Alleinerziehend, dann bekomme ich AE Zuschlag und UV (dann habe ich aber keine feste Beziehung zu dem Kindsvater) oder-


    ich bin nicht Alleinerziehend, sondern führe eine Wochenendbeziehung somit weder UV, noch AE Zuschlag (dafür habe ich eine Beziehung mit dem KV) :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also entscheide dich,lebst du mit ihm zusammen zählt sein Einkommen mit und du erhälst u.U. keine
    Leistung aus HartzIV. Seid ihr getrennt,ist der KV dazu verpflichtet,wenn Kinder da sind, Kindes-
    unterhalt zu zahlen


    Weder noch, das ist ja das Problem :) Nur weil man ein Kind hat muß man ja nicht zusammen wohnen. Allerdings würde ich trotzdem davon ausgehen, das der KV dann zum Unterhalt verpflichtet ist. Nur: den kann er ja nicht leisten. (ist ja schon geprüft). Und JA sagt:ihr führt eine Beziehung, also kein UV. Fazit: wegen Geld muß sie sich jetzt von dem KV trennen? Zumindest offiziell, damit das JA zahlt und die ARGE zufrieden ist? :hae:


    Ich würde vermuten, der FEhler liegt hier garnicht bei der ARGE, sondern beim JA. Allerdings kenn ich jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für UV nicht. Nur wenn ich das richtig verstanden habe, besteht ja eine Beistandsschaft, und auch ein Unterhaltsanspruch, der aber vom KV nicht bedient werden kann. Warum also kein UV?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ALSO NOCHMAL IHR LIEBEN;


    ICH KANN KEIN UNTERHALTSVORSCHUSS BEANTRAGEN DA ICH DIE VORAUSSETZUNG NICHT ERFÜLLE. IST DER ARGE SCHRIFTLICH VOM JUGENDAMT VORGELEGT WORDEN.


    AN MEINEM EINKOMMEN ÄNDERT SICH ABSOLUT NICHTS. DIE ARGE WILL NUR NICHT SELBST FÜRS KIND ZAHLEN, SIE WILL DAS JUGENDAMT ES ÜBERNIMMT. LAUT ARGE SB 133 €


    Und wieso muss ich mich entscheiden ob ich mit ihm zusammen lebe. es bleibt so wie es ist. ich lasse mir nicht von einer behörde vorschreiben mit wem ich zusammen ziehen soll. ist es verboten eine fernbeziehung zu haben und dass daraus gemeinsame kind/kinder entstehen???



    Rovena
    danke rovena du hast es genau so wieder gegen wie es ist. :-)

  • Nur mal für mich eine Verständnisfrage.
    Ich dachte immer AE ist man wenn man vom Vater seiner Kinder getrennt ist :hae:
    Wenn jetzt in einer Beziehung wo beide unter einem Dach leben der Vater unter der Woche immer auf Montage ist oder monatelang auf hoher See oder so gibt es dann auch diesen Mehrbedarf für AE's?
    Und bitte nicht schreien.

  • ich lasse mir nicht von einer behörde vorschreiben mit wem ich zusammen ziehen soll. ist es verboten eine fernbeziehung zu haben und dass daraus gemeinsame kind/kinder entstehen???


    Diese Behörden finanzieren Dir Dein Leben.
    Für die Vergabe dieser Gelder existieren gewisse Regeln.
    Ob und wie diese Regeln eingehalten werden, wird überprüft.



    Ich finde das okay.

  • brauchst aber nicht gleich schreien, Aura :)


    Aber ich habe gerade mal das Unterhaltsvorschussgesetz überflogen, genauer gesagt den TEil mit der Anspruchsberechtigung. Und soweit ich das jetzt beim überfliegen sagen kann hatte ich Recht mit meiner Vermutung: der Fehler liegt beim JA. Also würde ich sagen: überlass der ARGE ruhig den Ablehnungsbescheid vom JA fürs UVG ( bzw. eine Kopie davon), und lass sie klagen. (um mehr geht es ihnen ja erstmal nicht. ).



    TaYaPa : Nein. denn in dem Fall wäre der KV ja trotzdem noch mit hauptwohnsitz dort gemeldet, lebt also trotzdem mit der FAmilie zusammen... wenn auch nur auf dem Papier.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...