Thema Wohnung

  • Hallo ihr Lieben


    Ich habe das derzeitige Problem das ich in einer einzimmer Wohnung lebe. Ich hab diese Woche das Bettchen und die Komode gekauft, und mein Zimmer platzt aus allen Nähten.
    Ich bin froh das ich überhaupt ein Dach übern Kopf habe (war vorher auf der Straße) von daher kann ich mich eh nicht beklagen.
    Allerdings ist das keine Dauerlösung. Ich bin jetzt in der 24. Woche und der Entbindungstermin ist der 11. Mai. :schnuller


    Nun bin ich bei der Wohnungssuche ziemlich erfolglos gewesen. Da ich Arbeitslosengeld II bekomme, darf die Miete ja nur 270 € kalt betragen. Und dafür was zu finden ist eh schon schwer genug. Aber nicht nur das. Wie soll ich das denn mit der Kündigung machen? Bzw wie regelt man das denn? Ich mein, ich kann ja nicht kündigen ehe ich nicht was neues gefunden habe. Das ist ja total unsicher. Aber in Zeitungen stehen immer Wohnungen "ab sofort" bzw "ab kommenden Monat" drinnen. Und ich kann mir nicht zwei Monatsmieten leisten.
    Habt ihr da irgendeine Information für mich? Wie stellt man das denn am besten an? :hae:


    Liebe Grüße
    Hailie


    Schmetterlinge sind auch nur bunte Motten! :rolleyes2:

  • die Miete ja nur 270 € kalt betragen.


    Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat steht dir nicht mehr nur was für 1 person zu - sondern dein baby wird schon mitgezählt!!!!!
    mach dich da nochmal schlau. also hier im rhein kreis neuss - stehen einem 2 peronen haushalt 65 qm zu und die kaltmiete
    darf 396€ kalt betragen...

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • Ja ^^ ich war beim Amt. Er meinte für zwei Personen steht mir eine 2 Zimmer Wohnung zu. Aber die Kaltmiete drüfte nur 270 euro betragen! Nebenkosten wären dabei egal....


    Schmetterlinge sind auch nur bunte Motten! :rolleyes2:

  • also mir stehen mit 2 personen 60qm² zu mit einer kaltmiete von 276....man findet hier nichts für den preis.


    hast du einen wbs(wohnberechtigungsschein)?
    durch diesen kannst du sozial geförderte Wohnungen mieten, welche billiger sind-diesen bekommst du bei deiner gemeinde...


    lg velvet

  • Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat steht dir nicht mehr nur was für 1 person zu - sondern dein baby wird schon mitgezählt!!!!!



    Falsch. Dem Kind steht rechtlich erst später eigener Wohnraum zu. Und zwar erst, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Allerdings handhaben das einige trotzdem so, schon für 2 Personen zu genehmigen, um einen späteren Umzug zu verhindern. Wenn SB allerdings sagt nein, dann nein.


    Die 65 qm wundern mich, curly, normalerweise ist es Bundes-einheitlich auf 60 qm für 2 Personen festgelegt. (Grundsätzlich 45 qm plus je 15 pro weiterer Person.). Wenn allerdings die Miete "passt", wird hier schonmal ein Auge zugedrückt.


    Die höhe der KM hängt dagegen immer vom Mietspiegelv vor Ort ab.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • in welcher stadt lebst du denn?


    ja krass, also bei uns hier würde man dafür grade mal ne garage bekommen. sorry aber ist so.
    die haben ja vorstellungen..

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • Er meinte für zwei Personen steht mir eine 2 Zimmer Wohnung zu.


    Was ist das denn für eine AUssage? Komischer SB. Die Anzahl der Zimmer ist völlig egal, auf die qm kommt es an...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Der hat mir auch nen Zettel ausgeduckt wo das so drauf steht, mit den zwei Zimmern...


    Und es sind so um die 276 € ... das stimmt.
    Ich wohne in Straubing, das ist in Niederbayern....


    Ich habs grad gegoogelt.... was ist ein Wohnberechtigungsschein denn genau? Und den bekomm ich vom Amt? Und was mach ich mit dem?


    Schmetterlinge sind auch nur bunte Motten! :rolleyes2:

  • Schau mal ob deine Stadt dabei ist unter dem LINK


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Dort findest Du die teils unterschiedlichen Richtlinien bzgl. der Kosten der Unterkunft.


    Die doppelte Miete kannst Du als einmalige Beihilfe in der Regel beantragen, ebenso die Umzugskosten, sofern ein Umzug vom AMT genehmigt wird. Für das Kind kannst du versuchen eine Erstausstattung zu beantragen.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • in welcher stadt lebst du denn?


    ja krass, also bei uns hier würde man dafür grade mal ne garage bekommen. sorry aber ist so.
    die haben ja vorstellungen..


    das ist hier ebenfalls so, der betrag 276 ist eine einheitsmiete für den ganzen kreis... also egal ob du hinter den sieben bergen oder etwas zentraler eine wohnung suchst, du musst damit auskommen, auch wenns fast unmöglich ist.
    dies wissen die sb der arge auch und auch das landratsamt, welche diesen betrag festsetzt...trotzdem nichts zu machen

  • Ich würde mich erstmal an Wohngesellschaften wenden. Die haben oft Wartelisten wo du dich eintragen lassen kannst.
    Eine Kündigung kann man auch zurückziehen.


    Hast du beim Job Center einen Antrag auf Schwangerenmehrbedarf gestellt?


    Und bei den Wohnungen die zu sofort zu vermieten sind, kannst du auch anfragen. Wenn man Glück hat..warten die auch 3 Monate :-)


    Im übrigen find ich das super klasse das du den Weg von der Straße geschafft hast :respekt

  • Ja ^^ ich war beim Amt. Er meinte für zwei Personen steht mir eine 2 Zimmer Wohnung zu. Aber die Kaltmiete drüfte nur 270 euro betragen! Nebenkosten wären dabei egal....


    Nebenkosten egal? da stimmt etwas nicht...


    Gibt es keine Sozialberatungsstelle in deiner Stadt?
    google mal rum, ob es so etwas gibt und nehme Kontakt mit dehnen auf.
    Meist Caritas oder Diakonie, AWO usw.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Der hat mir auch nen Zettel ausgeduckt wo das so drauf steht, mit den zwei Zimmern...


    Und es sind so um die 276 € ... das stimmt.
    Ich wohne in Straubing, das ist in Niederbayern....


    Ich habs grad gegoogelt.... was ist ein Wohnberechtigungsschein denn genau? Und den bekomm ich vom Amt? Und was mach ich mit dem?


    ich habe ihn bei meiner gemeinde/stadt bekommen.
    am besten anrufen und nach dem zuständigen sb fragen und dort einen termin machen.
    du musst den bescheid der arge vorlegen, so sehen sie dass du ein geringes einkommen hast und dafür berechtigt bist.
    dadurch kannst du eine sozial geförderte wohnung mieten, sind ganz normale wohnungen, nur gefördert und somit sind die mieten billiger.
    durch diesen schein bekommst du die berechtigung...
    er kostet nichts.


    hast du kontakt mit dem JA? mir hat mein SB vom JA geholfen, indem sie mit der ARGE Kontakt aufnahm. Vielleicht ist das noch eine Möglichkeit für dich.

  • als mein sohn geboren wurde, betrug meine kaltmiete 405 € und die wurde übernommen - bin erst einem monat vor geburt dort eingezogen.

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • Ja also die Erstausstattung für die Kleine habe ich geregelt. Ist halt noch bearbeitungszeit, aber das ist schon okay...
    Dann hab ich von der Arge 350 € bekommen auch für die Erstsausstattung....
    Und die Arge habe ich auch informiert, und ich bekomme nun ein wenig mehr in der Schwangerschaft.
    Das ist also alles geklährt. Und läuft so dahin.
    Meine Probleme liegen halt wirklich nur bei der Wohnung....
    Ich hab mich auch auf eine Warteliste gesetzt für eine städtische Wohnung. Leider hat mir die Dame gesagt das momentan über 2000 anfragen sind, und sie wirklich nicht sagen kann, ob das was wird. Aber auf der Liste stehe ich auf jeden Fall schonmal.


    Aber danke schonmal für die Hilfe. Ich werd mich dann auch mal über den Wohnberechtigungsschein informieren...


    Schmetterlinge sind auch nur bunte Motten! :rolleyes2:

  • wie gesagt, das mit den 2 zimmern ist blödsinn. Theoretisch kann die Wohnung auch 10 zimmer haben... solange KM und qm stimmen :) Das ist bundesweit einheitlich geregelt und hat nichts mit irgendwelchen speziellen Regelungen pro Bundesland oder gar Stadt / Kreis zu tun.


    Eben im gegensatz zur KM, die ist halt wie gesagt eigentlich vom Mietspiegel abhängig



    ach ja, und als kleiner Tip:


    auch für Schwangerschaftskleidung kannst du einen antrag stellen, geht formlos. (also einfach ein Blatt papier udn draufschreiben: hiermit beantrage ich....). stöber mal ein wenig im internet unter H4 und SChwangerschaft, in den diversen h4 foren gibt es da genug Tips.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wegen Schwangerschaftssachen und Kindersachen lohnt sich hier im Forum auch immer nachzufragen! :D

  • Wie Lady la Luna schon schreibt, ich würde mal die ganzen Wohnungsgesellschaften
    abklappern und in Rathaus mal nach ner Sozialwohnung nachfragen und mich auf
    die Liste setzen lassen.


    Ich habe hier eine 74, nochwas Sozialwohnung mit 3,5 Zimmer. Also ich und zur
    Zeit 2 Kinder, (mein Sohn lebt in einer Wohngruppe).
    Ich bezahle an KM 320 Euro etwa. Ich wohne übrigens im Rhein- Main- Gebiet ;)


    Möglich ist es also schon an billige Wohnungen zu kommen, aber es ist endloses
    Gerenne und Gefrage.

  • Hmmm ... irgendwie habe ich dann wohl SUPER GLÜCK ... oder nur mehr Ahnung von den Gesetzen und dem was denn geht ...


    also werden ich hier (wenn auch etwas spät) mal meine SENF dazu geben ... :)




    Ich bin Alleinerziehender Vater - Betonung liegt auf Alleinerziehend ! - und wohne alleine mit meiner Tochter seit dem Sie 3 1/2 Jahre alt ist (nachdem Ihre Mutter abgehauen war) in einer DREI-RAUM-WOHNUNG mit 74 qm und einer gesamt Miete von 410,00 EUR, welche das AMT ohne Probleme zahlt. Des weiteren bekomme ich einen Mehrbedarf für Alleinerziehende von 134 EUR ... und dann noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (welche vom AMT gegen gerechnet werden)


    KURZ:


    Habe eine 3-Raum-Wohnung
    Bekomme einen Mehrbedarf von 134 EUR


    ... und das nur, weil ich beim AMT als Alleinerziehend eingetragen ist




    Bei dem Mehrbedarf weiß ich soviel, das man den wohl erst bekommt, wenn sämtliche andere Fördermöglichkeiten für das Kind durch sind und es noch keine 18 Jahre alt ist bzw. selbst Geld verdient. Wenn das Kind noch ein Baby ist bekommt man ja das erste Jahr lang Elterngeld (würde es nicht auf drei Jahre ziehen !!!) ... danach sollte es wohl möglich sein diesen Mehrbedarf für Alleinerziehende zu bekommen.


    Ich würde mir aber hier, speziell für das Kind (oder Baby) und dessen wohlergehen Unterstützung von einem Anwalt holen - die Kosten bekommt man als ALG II Empfänger auch erstatte - man zahlt hier nur 10 EUR pro Aktenzeichen - die entsprechenden Anträge gibt es beim Gericht - Anwaltskostenbeihilfe o.ä.


    Euch sollte als ALG II Empfänger eines klar sein ...


    Die Mitarbeiter vom AMT sind so geschult, das diese Euch schon quasi an der Nase ablesen können, ob Ihr Ahnung von den Gesetzen habt und von dem, was geht und was nicht geht. Diese Arbeiten kurz gesagt mit der Unwissenheit ihrer "Patienten" und behandeln Euch am Ende nur wie Gegenstände, welche eine Nummer bekommen haben und abgeheftet werden müssen.


    Nicht etwa weil diese es wollen, sondern vielmehr, weil Sie es müssen.


    Diese werden also wohl kaum zu Euch kommen und zu allem JA und AHMEN sagen - speziell bei dem Thema "Wohnungsangemessenheit" haben diese die Angewohnheit, erstmal Abzulehenen und den tollen §§ 22 SGB II dahinter stellen oder einen vergleichbaren.


    Hier würde ich mich gar nicht erst mit dem AMT privat streiten, sondern gleich einen Anwalt einschalten und ggf. noch das Jugendamt mit ins Boot holen (obwohl ich das Jugendamt eher aussenvor lassen würde)


    IHR SEIT IM RECHT und nicht das AMT !!!


    Wenn Ihr mehr zum Thema ALG II / Hartz IV wissen wollt, so kann ich Euch folgende Seite im Netz empfehlen: http://www.gegen-hartz.de/




    LG und alles gute wünscht M4RCJO