wie bekommen wir das sorgerecht wieder

  • hallo leute,


    meine freundin und ich haben ein großes preblem.


    sie hat aus einer früheren beziehung eine tochter.damals hat sie aus liebe zu ihrem freund einen großen fehler gemacht.


    ihr damaliger freund sollte aus beruflichen gründen versetzt werden und da bat er sie, ihm das alleinige sorgerecht zu übertragen,


    damit er in seinem ort und der umgebung bleiben konnte.


    nun setzt er sie unter druck damit und lässt sie, kein neues leben aufbauen, mit mir.


    wir wollen versuchen das sorgerecht zurück zubekommen.


    habt ihr ne idee, wie man bei dem jugendamt am besten vorgeht um was zu erreichen???


    danke schon mal für eure hilfen und antworten.

  • Die Angaben sind wenig konkret.


    - wie ist es damals zu der Übertragung des Sorgerechts gekommen. Ging das durch übereinstimmenden Antrag bei Gericht?
    - Wo lebt das Kind, wer sieht das Kind wie oft
    - Was spricht (aus Kindersicht) dagegen das Sorgerecht beim Vater des Kindes zu belassen?
    - Warum braucht ihr das Sorgerecht (für das Kind) um (für euch) ein neues Leben aufzubauen?

  • Hallo


    ich finde, dass ein gemeinsames Sorgerecht kein Fehler ist und schon gar nicht aus Liebe, sondern dass es dabei jum das Kind geht, das ein Recht auf beide Elternteile hat.


    Es wird nun schwierig, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da Gründe vorliegen müssen, die mit dem Wohl des Kindes zu tun haben und nicht mit einem möglichen Umzug der Mutter.


    Die Grundlage eines gemeinsamen Sorgerechts ist, dass die Eltern kooperieren und eine gemeinsame tragfähige Beziehung auf der Elternebene zum Wohle des Kindes haben.
    Hier ist eben die Frage, wie sieht diese tragfähige Beziehung der Eltern aus? Gibt es gemeinsame Vereinbarungen, gibt es Umgangskontakte mit dem Vater, können sie sich in wichtigen Dinge, die das Kind betreffen einigen?


    Ansonsten sind die Gründe für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts sehr schwierig, weil nachgewiesen muss, dass das gSR nicht dem Kindeswohl entspricht.

    Menschen treffen die beste ihnen zur Verfügung stehende Wahl, wenn sie bessere Möglichkeiten erkennen, werden sie diese auch nutzen.

  • Hi,


    irgendwie versteh ich grad nur Bahnhof *g, also ich versuch mal zu analysieren.


    Deine Freundin (KM-Kindsmutter) und ihr Ex (KV-Kindsvater) haben ein gemeinsames Kind.


    Dieses Kind lebt beim KV?


    Dieses Kind hat regelmäßig Kontakt zur KM?


    Hab ich das soweit richtig verstanden?


    Der Ex versucht nun, die Beziehung von KM und Dir (Next) zu torpedieren? Wie macht er das?


    Ihr wollt nun ein GSR (Gemeinsames Sorgerecht) für die Kleine (also KM und KV)?


    Bei wem liegt das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht)?


    Fragen über Fragen, wäre toll, wenn Du Dich dazu mal konkret äußern könntest.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird die gemeinsame elterliche
    Sorge dann wieder hergestellt, wenn dies aus triftigen, das Wohl des
    Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Das klingt
    zunächst plausibel. Und wer sich auf den Standpunkt stellt, dass es für
    das Kind sinnvoll ist, dass über die wesentlichen Fragen der Erziehung
    doch am besten Vater und Mutter gemeinsam entscheiden sollten, für den
    liegt nahe, dass der Wiedereinräumung keine wesentlichen Hindernisse
    entgegenstehen.
    Wer jedoch die Entscheidungspraxis der
    Familienrichter in der Realität betrachtet, erkennt schnell, dass die
    Chancen doch nicht ganz so gut stehen.
    Die Gerichte haben
    auszulegen, wann die Wiedereinräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge
    für das Kindeswohl am besten ist. Dabei wird dem Richter die
    Entscheidung der Frage vorgelegt, warum die bisherige Regelung der
    alleinigen elterlichen Sorge durch eine neue - nicht erprobte - ersetzt
    werden soll. Warum etwas ändern, was funktioniert?

  • Also ich glaube nicht an das alleinige Sorgerecht beim Kindsvater.
    Das setzt eine richterliche Entscheidung oder eine Adoption voraus.


    Ich glaube eher an gemeinsames Sorgerecht - das geht recht formlos.


    Falls die beiden das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, gibt es zwei Möglichkeiten:


    - Das Kind lebt bei ihr - dann bleibt es im Normalfall auch da.
    - Das Kind lebt bei ihm - auch dann bleibt es im Normalfall dort.


    Wie versucht der Mann denn Euer gemeinsames Leben zu verhindern?



    Fakt ist:
    Deine Freundin kann das alleinige Sorgerecht nicht zurück haben - das geht nur äusserst selten
    "Ihr" bekommt das Sorgerecht schon gar nicht ... wenn, dann sie.
    Das Jugendamt kann hier gar nichts machen, es kann nur beraten. Entschieden wird so was vom Richter.

  • Was lernen wir daraus ?


    auch wenn der EX Partner lästig erscheint, behaltet immer das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn es gibt trifftige Gründe...


    Oh je ...


    Gut das ich das ich sowas nciht mache ...


    An deiner Stelle würde ich auch den Anwalt konsultieren und mal nachfragen !


    Viel Glück !

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

    *********************************************************************************

    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Jtzt blick ich es gar nicht mehr


    wer hat denn nun das Sorgerecht???? Hat sie ihm das alleinige übertragen?
    Warum macht er ihr dann das Leben schwer??


    Wenn er das alleinge hat, dann braucht es echt gute Gründe, um das rückgängig zu machen.

    Menschen treffen die beste ihnen zur Verfügung stehende Wahl, wenn sie bessere Möglichkeiten erkennen, werden sie diese auch nutzen.

  • Die Angaben sind wenig konkret.


    - wie ist es damals zu der Übertragung des Sorgerechts gekommen. Ging das durch übereinstimmenden Antrag bei Gericht?
    - Wo lebt das Kind, wer sieht das Kind wie oft
    - Was spricht (aus Kindersicht) dagegen das Sorgerecht beim Vater des Kindes zu belassen?
    - Warum braucht ihr das Sorgerecht (für das Kind) um (für euch) ein neues Leben aufzubauen?


    - über ein beiderseitiges einverständnis und dem gericht


    - das kind lebt trotzdem bei der mutter, es ging damals nur um das schriftliche, was der vater brauchte, er sieht das kind normal alle zwei wochen


    - aus kindersicht spricht da gar nichts dagegen


    - meine freundin braucht mindestens die hälfte vom sorgerecht, da er sie ,ich will es vorsichtig ausdrücken, damit erpresst


    wenn sie sich nen neuen sucht, sieht sie das kind nicht wieder, bzw lebt sie dann bei ihm und sie darf dann ihre tochter nur alle zwei wochen mal sehen


  • ja sie haben ein gemeinsames kind,


    das kind lebt bei der mutter


    das kind hat regelmäßig kontakt zu ihrem vater


    er lässt uns halt nicht so machen wie wir wollen,


    er sagt wenn sie ne bindung mit mir eingeht, dann nimmt er ihr das kind weg

  • - Komische Situation. Ich frage mich, wie ernst jemand das Sorgerecht und die damit verbundenen Pflichten nimmt, wenn er das Sorgerecht unter solchen Umständen abgibt.


    Das Drohpotential ist aber kleiner als die Mutter des Kidnes vielleicht befürchtet:


    Wenn das Kind derzeit bei der Mutter lebt und der Vater die Aufenthaltsregel jetzt umdreht, dann hätte die Mutter die Möglichkeit rasch vor Gericht zu gehen. Wenn es damals tatsächlich mit dem Sorgerecht so eingleisig gelaufen ist, wie geschrieben und es dem Kind bei der Mutter gut geht, dann sind die Chancen, dass ein Gericht die derzeitige Aufenthaltregel bestätigen würde, vermutlich nicht schlecht.


    In dem Zusammenhang könnte man dann die Sorgerechtsfrage auch erneut stellen. Das Ergebnis könnte am Ende ein gemeinsames Sorgerecht und, falls der Aufenthalt des kindes Streitthema ist ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für den/die, bei dem das Kind dann überwiegend lebt.


    - Möglicherweise kann die KM aber bei Gericht auch jetzt einen Antrag auf gemeinsames (nicht auf alleiniges!) Sorgerecht stellen. Auch da könnte sie argumentieren, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Regel zum Wohle des Kindes ist und dem Aufenthaltstatus des Kindes besser entspricht.


    Um eine anwaltliche Beratung zur genauen Situation wird die KM aber wohl nicht herumkommen, wenn sie am Sorgerechtsstatus etwas ändern will.

  • Ein Alleiniges Sorgerecht ist kein Besitzschein eines Kindes. Das solltet ihr drei euch mal überlegen.


    Jede rechtlich Beratung hier hat null komma nichts zu sagen! manche denken zwar sie kennen sich gut aus, sind aber leider nur hobbyjuristen. Um Dir einen Ratschlag geben zu können, sollte man schon etwas mehr erfahrung haben als Populärjuristik mit Selektiver Interessenlast.
    In so einem Fall kann nur der Richter entscheiden, der beste weg ist zu einem Anwalt. Lasst ihn auf seinem Alleinigen Sorgerecht berufen, es könnte sein, daß er bald gar nix mehr davon hat. Geht zu einem Anwalt, er wird euch besser helfen können.
    Der beste Tip den ich Dir geben kann, ist:
    Sucht euch einen Fachanwalt.

  • @breisgauer: Stimme Dir zwar zu aber das wirst Du in jedem Thread haben denn wenn es eben auch kein Hobbyjurist ist wird er sich hüten Rechtsberatung zu machen. Letzendes geht es für viele nur um Meinungsabgabe und für wenige um fiktive Fälle.

  • Ihr solltet gründlich in den damaligen Antrag zur Übertragung des Alleinigen Sorgerechtes gucken. Und in die Aussagen der Mutter dazu. Denn der Richter hat sicherlich nicht das Sorgerecht der Mutter entzogen, weil der Vater sonst versetzt wird.
    Hier liegen mit Sicherheit einige juristische Tretminen. Ich befürchte Falschaussagen, sage ich mal offen ...
    Die Eltern sollten sich dringend einigen. Denn geht die Sache mit diesem Hintergrund vor den Kadi, wird das Gericht erst staunen - und dann säuerlich reagieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr solltet gründlich in den damaligen Antrag zur Übertragung des Alleinigen Sorgerechtes gucken. Und in die Aussagen der Mutter dazu. Denn der Richter hat sicherlich nicht das Sorgerecht der Mutter entzogen, weil der Vater sonst versetzt wird.
    Hier liegen mit Sicherheit einige juristische Tretminen. Ich befürchte Falschaussagen, sage ich mal offen ...
    Die Eltern sollten sich dringend einigen. Denn geht die Sache mit diesem Hintergrund vor den Kadi, wird das Gericht erst staunen - und dann säuerlich reagieren.


    das lief alles auf dem jugendamt ab, ohne richter.


    dennoch hast du recht mit den falschaussagen.

  • das lief alles auf dem jugendamt ab, ohne richter.


    Dann haben die beiden das GEMEINSAME SORGERECHT!!


    *edit* Ich hab's weiter oben schon mal geschrieben. Ich glaube nicht an das alleinige Sorgerecht des Vaters.
    Habt Ihr denn das Ding nicht mehr, was die Mutter unterschrieben hat?
    Wollt Ihr nicht mal durchlesen, was da drauf steht?


    Falls es das gemeinsame Sorgerecht ist: Das ist nicht rückgängig zu machen, egal aus welchem Grund die Mutter das unterschrieben hat.


    Was ist es denn, wobei Euch der Kindsvater so massiv stören will?

    3 Mal editiert, zuletzt von MarleneE ()