Unterhalt: Hammer Leitlinien 2010 (Großeltern)

  • war meines Wissens schon vorher so ( gab hier auch irgendwo einen Thread, in dem es auch darum ging, das Oma die Kids mit zum Gericht genommen hat, um deren Klage zurück zu ziehen, weil sie ihr Einkommen nicht offenlegen wollte.). Allerdings findet das zumindest bisher nicht wirklich Anwendung ( soweit ich weiß.). Ob das jetzt mit diesen neuen Richtlininien, in denen ja auch ganz explizit darauf hingewiesen wird, das sie keine verbindlichen Regeln darstellen ändern wird wird sich zeigen...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Auf jeden Fall ist dieses eine sehr ungerchte Lösung. Mal sehen wann die ersten ARGEN die alleinerziehenden auf die Großeltern hetzen, um von denen Unterhalt einzufordern.
    :motz:

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Na nun steh da ja nur eine Prozentzahl. 20% kann der Selbstbehalt gekürzt werden wenn der Unterhaltspflichtige wieder mit jemanden zusammen lebt.

  • Naja, vielleicht schreibt die Beistandschaft ja die Großeltern an :-)
    Rentenbezüge lassen sich vielleicht nicht so gut verschleieren :-)
    und sie können dann ja immer noch ihrem Kind in den A... treten (ein 400 € Job) hat noch niemanden geschadet.

  • Auf jeden Fall ist dieses eine sehr ungerchte Lösung. Mal sehen wann die ersten ARGEN die alleinerziehenden auf die Großeltern hetzen, um von denen Unterhalt einzufordern.
    :motz:


    Haben sie bisher doch auch nicht. Also warum sollten sie das jetzt auf einmal?


    Aber stimmt schon, fair ist es nicht.


    @Lena1977 also sollen die Eltern jetzt dafür bestraft werden, das ihr Sohn nciht zahlen kann? Und was wäre, wenn Euer Kind bei deinem Ex leben würde? fändest du es richtig, dsa deine Eltern mit zum Unterhalt herangezogen werden, wenn du ihn nicht leisten kannst?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich finde das ok. Als es nur die Sozialhilfe gab, so vor ca. 8 Jahren kam ich damit in Berühung, wurde auch nur meine Mutter geprüft ob sie für mich und meine Tochter leistungsfähig wäre.


    Aber nicht die Mutter des Herrn Vaters nicht mal für den KU.


    Ich war zu dem Zeitpunkt auch noch nicht geschieden und saß ohne Geld mit Kind da.



    Ich bin auch felsenfest davon überzeugt, dass die Mutter vom Kindsvater nicht weiß, dass ihr Sohn jetzt schon für das zweite Kind den Unterhalt prellt.


    Voher soll sie das auch wissen, sie hat ja zu den Müttern keinen Kontakt mehr.

  • wurde auch nur meine Mutter geprüft ob sie für mich und meine Tochter leistungsfähig wäre.


    Wohl eher, ob sie für dich Leistungsfähig war. Ist immerhin deine Mutter. Hätte dein Ex Sozialhilfe beantragt, wären SEINE Eltern geprüft worden. Im übrigens ist das meines Wissen heute nicht mehr so, wenn der Antragssteller über 25 Jahre alt ist. Bis dahin sind die Eltern noch verpflichtet - laut SGB - für ihre Kinder auf zukommen. Für meinen Vater hat sich bei der ARGE niemand interessiert bei meiner Antragsstellung. Wenn aber jetzt die eigenen Eltern nicht mehr herangezogen werden für ihre Kinder bei der Prüfung zum ALG II, wieso sollten dann Großeltern für Ihre Enkel zahlen müßen?


    Ich bin auch felsenfest davon überzeugt, dass die Mutter vom Kindsvater nicht weiß, dass ihr Sohn jetzt schon für das zweite Kind den Unterhalt prellt.


    Spielt das eine Rolle ob sie es jetzt weiß oder nicht?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @Lena1977 also sollen die Eltern jetzt dafür bestraft werden, das ihr Sohn nciht zahlen kann? Und was wäre, wenn Euer Kind bei deinem Ex leben würde? fändest du es richtig, dsa deine Eltern mit zum Unterhalt herangezogen werden, wenn du ihn nicht leisten kannst?


    Ja, da ich Fälle kenne in denen die Großeltern die Machenschaften des Kindes decken und Einkommen verschleiert wird. Außerdem ist es ja manchmal auch so, das der Unterhaltszahler sich überhaupt nicht bemüht ein Einkommen zu erwirtschaften. Ich hoffe da eher auf den positien Druck - so nach dem Motto - bevor meine Eltern dran glaube müssen besorg ich mir doch mal einen Job (oder Nebenjob).
    Ich kenne sogar Großeltern die freiwillig zahlen - weil sie die Verantwortung (für die Erziehung ihres Kindes) anerkennen oder es ihnen zu peinlich ist.


    Hamburg hat vor Jahren mal Parkkrallen an die Luxusschlitten von Nichtzahlern gemacht - finde ich auch ok. Warum sollte jemand ein Auto für 40.000 € und mehr auf seinen Namen anmelden sollen, kann aber keine 200 € Unterhalt zahlen ?

  • Damals waren die Gesetze noch anders, es gab noch kein ALG II. Es war vor 2005.



    Und ich erinnere mich noch dunkel, dass es auch etwas mit dem Alter des Kindes zu tun hatte. Ich glaube ab dem 6 Lebensjahr wurde die Leistungsfähigkeit der Eltern der Kindsmutter überprüft.


    Ich weiß es aber nicht mehr.



    Gegenfrage wieso sollen Steuerzahler für den Unterhaltsvorschuß aufkommen?


    Und Enkelkinder können nicht arbeiten, ein erwachsener Unterhaltspreller aber schon.

  • Hamburg hat vor Jahren mal Parkkrallen an die Luxusschlitten von Nichtzahlern gemacht - finde ich auch ok. Warum sollte jemand ein Auto für 40.000 € und mehr auf seinen Namen anmelden sollen, kann aber keine 200 € Unterhalt zahlen ?


    Das ist ja auch völlig ok, da trifft es die "Sünder" ja auch direkt.


    Aber jetzt stell dir mal vor, dein kind hat irgendwann selbst Kinder, die aus irgendwelchen Gründen beim anderen ET leben, und kann dafür den Unterhalt nicht zahlen. Ist es dann auch noch so fair, wenn dann das JA ankommt und dich auf Unterhalt verklagt? DU bist doch bis dahin schon ca 20-25 Jahre lang für dein Kind aufgekommen. Und hast besagtes Kind mit Sicherheit auch entsprechend erzogen. Würde aber keinen interessieren, zahlen müßtest du trotzdem. Und eine Trennung, ob besagter unterhaltspflichtige ET nicht arbeiten oder zahlen KANN oder WILL gibt es in diesen Richtlinien nicht.




    Zitat

    Und Enkelkinder können nicht arbeiten, ein erwachsener Unterhaltspreller aber schon.


    ist leicht gesagt, gerade in der heutigen Zeit... und nihct jeder, der keinen Unterhalt zahlt ist ein Unterhaltspreller...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich differenziere genau zwischen nicht leistungsfähig und nicht wollen. Dehalb die Wortwahl Unterhaltspreller.



    Bei nicht leistungsfähig werden beide Großelternteile herangezogen und bei Prellern gestalltet sich die Sache eben einseitig. Wo ist das Problem?


    So habe ich das verstanden.


    Und ich glaube ich komme nie in die Verlegenheit für meine noch nicht vorhandenen Enkelkinder zahlen zu müssen, weil ich bestimmt nie eine Rente (bereinigt) von 1400 € mein Eigen nennen werde.

  • Bei nicht leistungsfähig werden beide Großelternteile herangezogen und bei Prellern gestalltet sich die Sache eben einseitig.


    Nö. Die Richtlinien unterscheiden nicht zwischen " kann nicht" und "will nicht". Und schon garnicht zwischen "kann nicht, weil äußere Umstände" udn "kann nicht, weil ich alles wunderbar geschönt habe". Wenn es möglich wäre, die Unterscheidung zu treffen, könnten sie es beim KV selbst holen.


    Den schöneren Teil an der Richtlinie finde ich übrigens diese winzigen nachsatz: das für die Ehepartner der Großeltern das gleiche gilt, auch, wenn sie nicht mit dem Kind verwand sind. (Gut, das ich eh gegen die Ehe bin.) Sprich: Oma hat neu geheiratet, und der "Stiefopa" darf auch zahlen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Boa,


    spätenstens mit 11 bekommt mein Sohn ein Kondom mit Dauer-Sekundenkleber angeklebt :crazy


    Kiki


    meiner auch :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh
    und am liebsten würde ich Ex das auch drum machen. :nixwieweg :nixwieweg

  • Hi,

    Stimmt das? :hae:

    grundsätzlich ja, und wird nur herangezogen, wenn der U-pflichtige nicht voll leistungsfähig ist.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.