wie gehts weiter nach dem Elterngeld?

  • Ich mach mal ein extra Thema auf.
    Die finaziellen Umstände sind ja bei jedem anders.


    Also ich habe Elterngeld für 1 Jahr. Bleibe aber 2 Jahre zu Hause. Nun Trennung.
    Im März wird Sohn 1 Jahr, d.h. Elterngeld fällt weg.
    Aber ich habe gehört man kann noch 2 Monate länger bekommen, als AE...Brief zur Elterngeldkasse ist unterwegs.


    Unterhalt, ist leider noch nicht entschieden, obwohl seit Okt. getrennt, bisher habe ich noch keinen cent gesehen: Also enweder Unterhaltsvorschuss 133 Euro, richtig? oder aber mein Mann zahlt, dann müsste es sich ebenfalls um etwa diesen Betrag handeln...mehr kann er nicht.


    Dann bekomm ich Kindergeld: 184 Euro.


    Nun ja, also ALG2 beantragen.


    Dann würden mir zustehen:
    Unterhalt ca. 130 Euro
    Kindergeld 184 Euro
    ALG2 Eigenbedarf 359 Euro
    ALG2 Kind 215 Euro
    ALG2 Alleinerziehendenzuschlag 126 Euro


    d.h. ich bekomme insges. etwas über 900 Euro und muss damit alle Ausgaben decken (Fixkosten sowie Kinderkleidung,...), richtig?


    Irgendwo habe ich was gelesen, das man für das Kind odr uns beide (?) Wohngeld beantragen kann. Aber dann wieder habe ich gehört, das nur entweder WOhngeld oder Arge geht.


    Hab ich noch was vergessen?

  • Das ist richtig, du wirst dann mit den 900 Euro auskommen müssen, wobei die ARGE aber auch die Miete und Nebenkosten (teilweise) übernimmt. Wohngeld kannst du nicht zusätzlich beantragen.


    Aber mach dir keine Sorgen, bin auch mit zwei Kindern alleine, habe auch nicht viel mehr zum Leben, aber es geht. Man muss zwar überall sparen und auf Preise achten, aber es ist ja nicht für immer. ;)


    Also, lass den Kopf nicht hängen. Es kommen auch bessere Zeiten.



    LG


    Heike

  • boah wie machst du das, also ich komme mit 150 im Monat nicht zurecht..Lebensmittel, kleidung,...
    und ich bin schon ein sehr sparsamer Mensch


    gerade in dem Threwad von Tinka... war noch ne andere Rechnung


    da war Miete mit eingerechnet


    ALG2 Eigenbedarf 359 Euro
    ALG2 Kind 215 Euro
    ALG2 Alleinerziehendenzuschlag 126 Euro
    Miete 430 Euro


    abzgl.


    Unterhalt ca. 130 Euro
    Kindergeld 184 Euro



    dann hätte etwas über 80 Euro, müsste aber keine Miete zahlen?


    Dann hätte ih abzgl der Fixkosten ca. 350 zum leben. das hört sich doch schon besser an als 150.

  • Die Miete ist aber kein pauschal Betrag. Und angemessene Miete ist auch nicht bei jeder ARGE gleich. Das hängt von dem Durchschnittsmietpreis pro qm bei euch ab, müßtest du bei deiner ARGE erfragen. Deswegen nicht auf die 400 euro verlassen, die da bei Tinka mit eingerechnet wurden. Ich "darf" hier z.B. mit 1 Kind max.297 Euro Kaltmiete haben, gerechnet auf 2 Personen, sprich max. 60 qm. DAzu kommen natürlich noch die Betriebs - udn Nebenkosten. ( die man gewöhnlich allgemein als Nebenkosten bezeichnet.). Die Unterteilung ist deswegen wichtig, weil die Betriebskosten ebenfalls zusätzlich übernommen werden, die Nebenkosten aber nicht. ( Die Betriebskosten sind aber gewöhnlich der teurere Teil, sowas wie Müll, STrassenreinigung usw. einfach mal einen BLick in deine letze NK-abrechnung werfen, da muß das unterteilt drinstehen.).


    Heizung wird auch anteilig übernommen. Und nein, Wohngeld kannst du nicht beantragen, wenn du ALG II beziehst.



    Übrigens: für die Verlängerung des Elterngeldes auf 14 Monate reicht es nicht, AE zu sein. Du mußt auch das alleinige Sorgerecht, mindestens jedoch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und vorher gearbeitet haben. (Von letzterem geh ich mal aus, und auch davon,das KV nicht mit in der Wohnung wohnt.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • na bei der Miete hab ich jetzt einfach meine Miete eingesetzt.
    bei Tinka wars ja mehr.


    Ich hab 59m². Das passt also. NK hab ich auch aussen vor gelassen.


    hm, also alleiniges Sorgerecht hab ich nicht und das Aufenthaltbestimmungsrecht? Also da Kind wohnt bei mir,aber da gibts kein Gerichtsbeschluss oder ähnliches.


    Da ich ja nächsten Mnat mein letztes Elterngld bekomme, sollte ich ja mal schnell den ALG2 Antrag ausfüllen, aber kan ich nicht, da mir ja die wichtigsten Unterlagen noch feheln...wieviel Unterhalt, ob noch 2 Monate elterngeld...

  • Du wirst die zwei Monate Elterngeld nicht bewilligt bekommen. Da du nicht das alleinge Sorgerecht hast. Und da das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nicht so schnell geändert werden kann.



    Deswegen solltest du sofort einen Termin bei der zuständigen ARGE machen.



    Und wenn du dir so gut wie sicher bist, das dein Ex maximal die Höhe des UVG zahlen kann, dann würde ich das angeben. Bzw. im Zweifel auch erstmal UVG beantragen.

  • Wenn du nicht das alleinige Sorgerecht hast, bekommst du auch das Elterngeld nicht verlängert. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechtes. Das das Kind bei dir lebt heißt nicht, das du das ABS alleine hast. Wenn du das alleine hättest, dann wüßtest du das, hätte nämlich vom Gericht kommen müßen. Also wirst du diese 2 Monate zusätzlich nicht bekommen.


    Wie regelt ihr das mit dem Unterhalt? Per Anwalt oder über das JA? So oder so hast du ja dann etwas in der "Hand" für die ARGE, das du dich darum kümmerst und es nicht dein verschulden ist, das bisher noch kein Unterhalt eingeht. Das kennen die SB der ARGE aber mit Sicherheit auch. Da so ein Erstantrag durchaus auch seine 6 Wochen bearbeitungszeit hat, solltest du dich da schon frühzeitig drum kümmern. Die SB da sagen dir auch, was sie noch an Unterlagen benötigen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also ich habe nach dem Elterngeld, das Bayrische Landeserziehungsgeld bekommen und zwar für 6 Monate. Glaub das waren 150 Euro.
    Gibt es so etwas in der Art nicht auch in anderen Bundesländern?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Nein, das Landeserziehungsgeld gibt es nicht in allen Bundesländern und es gibt auch nichts vergleichbares.



    Aber selbst wenn, würde Sie ja mit 150 Euro im Monat nicht aus kommen.

  • Mein Bayrisches Landeserziehungsgeld wurde nicht zu Harzt IV gerechnet. Ich hatte das also über.
    Das ist doch blöd das es so etwas vergleichbares nicht in anderen Bundesländern gibt.


    Mit 150 Euro komm ich auch nicht aus. Das ist eindeutig zu wenig.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Sie weiß ja noch gar nicht was sie bekommt. Es wird nach Abzug der Miete sicher mehr übrig bleiben wie 150 Euro.


    Allein das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss sind ja schon mehr als das doppelte.

  • Brauchst auch nicht alles kapieren, da helfen dir die SB bei. Sag am Tele auch direkt, das es um einen Erstantrag geht, dann können die dir direkt sagen, was du außer deinem Perso noch benötigst. (Mietvertrag z.B.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Frag doch mal im Rathaus nach dem SB für Wohngeld, oder bei der Arge.
    Ich bekomme für meinen Sohn Wohngeld. Zwar nur Euro 86,- aber besser wie nichts.
    Einen Versuch ist es wert.


    LG Mona

    ***Seid glücklich-macht andere glücklich und erreicht Mich glücklich!***


    ***Wann immer negative Dinge in Euch aufsteigen, so setzt einen positiven Befehl dagegen.


    Ist Dir bewußt, das das, was gerade in Dir hoch kommt, nicht GUT ist,


    dann tausche es gegen einen GUTEN GEDANKEN.***




    ***Sri Bala Sai Baba***

  • Frag doch mal im Rathaus nach dem SB für Wohngeld,


    Wenn nach Wegfall des Elterngeldes ihr "Einkommen" nur noch aus Kindergeld und KU besteht, braucht sie wegen Wohngeld garnicht fragen. ALG II udn Wohngeld zusammen geht nämlih nicht, und Wohngeld kann ja nie im Leben so hoch sein, das sie davon ihren Bedarf decken kann. Also kann sie sich diesen Gang sparen...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • hallo arabesque,
    du solltest überlegen, ob du für die zeit bis das elterngeld ausläuft nicht doch wohngeld noch beanträgst.
    hast du das mit nem wohngeldrechner schon mal überprüft?
    herzliche grüße
    juwi

  • Darf ich eien kleine frage einwerfen??? würde dich eventuell auch interessieren, falls du alg2 beantragst..


    ich nehm die alten zahlen, weil ich keinen neuen bescheid der arge habe und am end es sowieso aufs gleiche hinauslaufen würde..


    Kindergeld 164+
    Uv 117+
    Regelsatz Kind 215-
    --------------------------
    66 ( diese werden mir von meiner regelleistung abgezogen)


    Nun meine Frage, wieso wird kInd und Mutter nciht gesondert berechnet, denn UV und Kindergeld sollen doch eigentlich fürs KInd sein?



    Fall Du Arabesque Alg2 beantragen würdest, würde dir das ja theoretisch auch so angerechnet bzw abgezogen werden, deswegen kannst du jetzt kaum berechnen was du bekommen würdest..
    Am besten, wie schon gesagt, einen termin beim amt ausmachen.

  • Warum kann sie das nicht berechnen. Wenn sie die Regelbeträge kennt, kann sie doch einfach das "Einkommen" vom Kind davon abziehen.

  • Warum kann sie das nicht berechnen. Wenn sie die Regelbeträge kennt, kann sie doch einfach das "Einkommen" vom Kind davon abziehen.


    ja sie kann das schon, aber sicher wäre ich da nicht, auch gerade was miete anbelangt, mein satz für die miete ist 262 euro und meist ist es so. dass kaum eine km so wenig beträgt. sie müsste eventuell miete anteilig auch noch abziehen, sprich ihr würde weniger zum leben bleiben...