Warum werden Kinder nicht gleichgestellt ??

  • Hallo,



    gestern hatte mein Lebensgefährte eine Unterhaltsverhandlung und da habe ich einige Fragen dazu.


    Kurz zur Situation:



    Er hat aus seiner ersten Ehe 5 Kinder. Davon ist eins verheiratet. Einer 18 (und beim Bund seit November), einer 17 ( Schüler)- beide leben bei uns,eine Tochter 14 und noch einen Sohn 11 ( die bei der KM leben).


    Aus der Ehe bestehen Schulden in Höhe von ca. 100 000 Euro ( Haus 76.000+ Benz SLK ca. 10000 +Kredit ca.5000 + Kontoüberzogen ca. 9000-das ein gemeinsames Konto war). Alles zahlt davon mein Partner bisher. Der Benz gehört der KM und sie fährt ihn auch. In dem Haus wohnen wir.


    Er verdient ca. 2100 € Netto.Zieht man alles ab bleiben ihm 350 €. Das Kindergeld für alle hat bisher die KM erhalten.


    Nun gestern die Verhandlung:


    Für die beiden Kinder die bei der KM leben muss er 700 € zahlen ( 350 € bar+die 350 € für den Benz).


    Doch für den 17 jährigen Sohn bekommt er keinen Unterhalt von der Kindsmutter ( da sie 400€ verdient) und bekommt ihn auch nicht aufgerechnet.Das Kindergeld für den 17 jährigen bekommt er ab gestern. Und soll noch eine Einmalzahlung von 500 € leisten für die Vergangenheit.



    Aber er und der 17 jährige müssen doch auch von etwas leben.


    Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin absolut für Zahlungen für die Kids. Aber ich verstehe das trotzdem nicht. Ich habe bei meinen beiden Kids einen Unterhaltsrückstand von 35 000 € der Kindsvater zahlt einfach nicht. Anzeige wurde von mir im April erneut gestellt, aber sie Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch.


    Und ich kann doch nicht auch noch den Unterhalt für die beiden decken und für die KM auch noch alle Schulden mit ab bezahlen.



    Kann er sich Unterhaltsvorschuss holen ?? Oder we ist das geregelt??



    Könnt ihr mir weiter helfen ??



    Lg Jossy

    Der Schwache kann nicht verzeihen.
    Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.


    Mahatma Gandhi, 02.10.1869 - 30.01.1948
    indischer Freiheitskämpfer

  • Er verdient 2100 Euro netto. Davon zahlt er 700 Euro Kindesunterhalt.
    Also bleiben ihm 1400 Euro für sich und den Sohn.


    Für den bei ihm lebenden Sohn bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss, da dieser über 12 Jahre alt ist. Allerdings bekommt er jetzt Kindergeld für ihn. Wären schon mal 1584 Euro.


    Wenn man bedenkt, dass er sogar Einnahmen aus dem Besitz von Wohneigentum hätte wenn Du Miete bezahlen würdest .. dann kommt da ein erkleckliches Sümmchen zusammen. Vielleicht kann er das Haus ja irgendwie umschulden und die Raten niedriger ansetzen?

    2 Mal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Hier im Forum habe ich eine ähnliche Konstellation schon mal gelesen (RobertK), der hat ein Kind bei sich und 3 sind bei der Mutter. Verdienst ähnlich und ich meine, dass der aufstockend ALG 2 bekommt wegen der Unterhaltszahlungen oder vllt. auch für das Kind, welches bei ihm lebt.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Hallo Marlene,



    aber er zahlt doch die ganzen Schulden aus der Ehe auch noch ??


    Wenn er umschulden könnte- aber da das finazielle noch nicht geklärt ist, kann er das noch nicht- würde er das auch tun !!


    Sie zahlt garnichts , hat den Benz, das Kindergeld hat sie die ganze Zeit eingezogen.


    Hat sich Möbel angeschaftt in Höhe von ca. 10000 € , hat 16 000 € von einem Brandschaden eingesteckt und nun auch noch das ???



    Ich verstehe dabei einfach nicht warum man die 14 jährigen nicht mit dem 17 jährigen aufrechnet. Dann stehe ihr noch Unterhalt für


    den 11 jährigen zu. Und was ist wenn der 18 jährige mit dem Bund fertig ist ?? Dann geht er in Ausbildung und hätte auch noch anrecht auf Unterhalt ?? Sie kann ja nichts zahlen !!



    Ich zahle im Moment noch Miete für meine Wohnung, bis März, bin hier auch noch nicht gemeldet. Also kann man meinen Verdienst garnicht anrechnen. Zudem verdiene ich ( Umschulungsmaßnahme 1200 €) und habe selbst 2 Kinder die keinen Unterhalt bekommen.Jetzt habe ich auch noch eine Krebserkrankung und weis noch nicht mal ob ich die Umschulung weiter machen kann.



    Ich verstehe einfach nicht warum man zulässt, dass eine Frau ihren Exmann so auszieht. Wobei sie sich trennen wollte, weil sie festgestellt hat ( nach 24 Jahren+ 5 Kindern) Lesbisch zu sein. Mir hat man ( vom Jugendamt) immer gesagt, ich kann arbeiten gehen ( egal wie alt meine Kids waren- bin Krankenschwester) . Die Kids sind alt genug -sie könnte auch arbeiten und zwar Vollzeit.



    Warum wird mit solchen Unterschieden geurteilt ?? :ohnmacht:



    Eiogentlich hatten wir geplant ne Umschuldung zu machen, sie aus den Schulden draussen zu lassen, damit sie keine Belastungen mehr hat.Aber jetzt ???? Wie soll das funktionieren ??



    Lg Jossy

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    Mahatma Gandhi, 02.10.1869 - 30.01.1948
    indischer Freiheitskämpfer

  • Kann er sich Unterhaltsvorschuss holen ?? Oder we ist das geregelt??


    Nein, kann er nicht, das das Kind schon 17 ist!!


    Aber 1400 € + KG für sich u Kind u das dann noch in eheänlicher Lebensgemeinschaft...das so schlecht auch nicht.



    Aber ich fürchte, das evtl. die Randbedingungen nicht unbedingt angemessen sind..?!
    Lebt man evtl. auch etwas über seine Verhältnisse?
    Da dürfte sicher Einsparpotential sein.
    Wenn die Schulden überhand nehmen, sollte man auch über den Verkauf des Hauses nachdenken, oder über eine Privatinsolvenz.


    Evtl. könnte bei euch allen noch ein Wohngeldanspruch bestehen?!


    Und wenn die KM nicht leistungsfähig ist, dann ist das leider so..evtl. sie dennoch an ihre gesteigerte Erwerbspflicht erinnern..aber die Aussicht, u auch in anbetracht des Alters des Kindes, ist schon gering..
    Mit 18 werden dann die Karten eh neu gemischt..

  • Sie zahlt garnichts , hat den Benz, das Kindergeld hat sie die ganze Zeit eingezogen.


    Hat sich Möbel angeschaftt in Höhe von ca. 10000 € , hat 16 000 € von einem Brandschaden eingesteckt und nun auch noch das ???


    Das hat aber mit der Sache rein gar nichts zu tun!!!!!!


    Das KG hätte er ja auch beantragen können/müssen...Das geht auch ohne ein gerichtliches Unterhaltsurteil, denn das hat auch nichts mit dem KG zu tun.


    Ich verstehe dabei einfach nicht warum man die 14 jährigen nicht mit dem 17 jährigen aufrechnet. Dann stehe ihr noch Unterhalt für


    den 11 jährigen zu.


    Weil das nicht geht, weil Unterhaltsansprüche einfach nicht gegeneinander aufgerechnet werden können u auch nicht dürfen!


    Er ist leistungsfähig, also muß er entsprechend seiner Leistungsfähigkeit KU zahlen, sie ist nicht leistungsfähig derzeit..
    Aufrechen ist ausgechlossen.
    Urteil also somit völlig korrekt.



    Ich verstehe einfach nicht warum man zulässt, dass eine Frau ihren Exmann so auszieht. Wobei sie sich trennen wollte, weil sie festgestellt hat ( nach 24 Jahren+ 5 Kindern) Lesbisch zu sein. Mir hat man ( vom Jugendamt) immer gesagt, ich kann arbeiten gehen ( egal wie alt meine Kids waren- bin Krankenschwester) . Die Kids sind alt genug -sie könnte auch arbeiten und zwar Vollzeit.


    Auch das hat mit der Sache rein gar nichts zu tun!!!


    Warum wird mit solchen Unterschieden geurteilt ??


    Wurde es ja nicht, rechtlich völlig korrekt...

  • Mhh, das Ehepaar hatte also 2100 + 400 + KG als Einkommen für 7 Personen und hat 100.000 € incl. SLK als Schulden.
    Sorry, aber das war doch schon immer knapp !
    Gibt es denn noch das Haus oder nur noch die Schulden ?
    Wäre ein Verkauf oder Vermietung eine Lösung ?
    Wenn ich das richtig sehe hat doch jeder Haushalt (dich außen vor) 400 € p. Person plus Kindergeld.

  • Hallo JensB,




    Zitat


    Warum wird mit solchen Unterschieden geurteilt ??


    Damit meine ich-> der Vater meiner Kinder, zahlt einfach keinen Unterhalt. Wir sind jetzt zum 2x mit ihm vor Gericht, er arbeitet aber will halt nicht zahlen-> Unterhaltsrückstand derzeit 35.000€.


    Mein Partner, will ja zahlen und tut es auch-> ABER !!!


    Ich weis ,dass der Kindesunterhalt vorgeht-> und das ist auch gut so-> dennoch wenn , so wie hier jetzt, das finanzielle noch nicht gereglt ist und er im Moment für alle Verpflichtungen aus der EHE aufkommt, müsste das doch auch angerechnet werden. Oder ??



    Das Konto usw.... muss er doch auch ausgleichen ??


    Privatinsovlenz-> hatte ich wegen meinem Exmann, ist auch keine Lösung, den wenn er umschulden könnte und seine Ex sich nicht so querstellen würde, hätte er genug Geld um das zurück zuzahlen.



    Bestimmt hast du Recht, dass das mit dem KU nichts zu tun hat. Aber schaut man sich da nicht die Gesamtumstände an??



    Du meinst wir leben über unsere Verhältnisse....??? Wir nicht , den wir haben für 3-4 Kids ( da der 18jährige ja auch oft zuhause ist) 600 € im Monat und davon muss ich noch meinen Sprit für tgl. 130 km zur Umschulungsstelle finanzieren, sowie die NK.


    Was in der Ehe gelaufen ist, liegt nicht in meinem ermessen. Doch mein Partner war ständig auf Montage (hat den Arbeitspaltz gewechselt, nach der Ternnung um für die Kids dazu sein) und hat die finanziellen Dinge immer seine Ex regeln lassen ( um jetzt ziemlich unsanft auf dem Hosenboden zu landen).



    Werden diese Sachen dann alle in der Scheidungsvereinbarung geregelt ??




    Lg Jossy

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    Mahatma Gandhi, 02.10.1869 - 30.01.1948
    indischer Freiheitskämpfer

  • Du möchtest gerne "die Gesamtheit" sehen.


    Mit der Gesamtheit möchtest Du dann begründen, dass die Kindsmutter arbeiten gehen soll, damit der Kindsvater weniger Kindesunterhalt bezahlen muss. Dies sei Deiner Meinung nach notwendig, weil das Haus für Euch erhalten bleiben soll. Wobei es natürlich vollkommen okay ist, wenn der Mann nach der Trennung auf einen schlechteren Arbeitsplatz mit weniger Einkommen wechselt. Dein Einkommen soll und darf nicht einfließen in die Berechnung des Einkommens aufgrund dessen der Kindesunterhalt berechnet wird, aber es muss schon Rücksicht genommen werden, dass Euer gemeinsamer Haushalt klar kommen soll mit dem zur Verfügung stehenden Geld.


    Das geht so nicht.
    Eine Trennung ist immer teuer. Zwei Haushalte sind teurer als einer.
    Und irgendwann mal muss man auch Schulden zurückzahlen - auch wenn sie absurd zustande gekommen sind (wozu braucht eine Familie mit 4 Kindern einen SLK?)


    Fakt ist:
    Die Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Wenn der Unterhaltspflichtige genug verdient, ist es seine Aufgabe für die diesen zu sorgen. Da haben Haus, Auto, neue Partnerin und deren Unterhaltsprobleme hintenan zu stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich habe das Gefühl ihr versteht mich alle ein bischen falsch !!!



    Das Haus hat Schulden, genauso wie die Kredite die innerhalb der Ehe geschlossen wurden.


    ICh will ihr doch nichts weg nehmen und den Kids sowieso nicht.



    Und wenn es nach mir ginge würde ich das Haus auch verkaufen- doch eine Wohnung für 6 Personen ist auch nicht günstiger, wie 750 €- oder ??



    Wir würden die GESAMTEN Schulden zusammenfassen- und sie aus ihrer Pflicht entlassen- sobald wir umschulden können.


    Dann könnte er auch den Unterhalt von 700 Euro zahlen.



    NUR im Moment, kann er nicht umschulden, weil sie z.B. den Bausparvertrag will , der als Sicherheit für das Haus angelegt wurde.


    Solange das nicht geklärt ist, kann er nichts machen !!


    Sagt zumindest sein Anwalt !!



    Wenn er mein Einkommen hier mitanrechnet, dann müßt ihr auch das Einkommen der neuen Lebenspartnerin anrechen, das sich auf ca. 1500 Netto pro Monat beläuft ( 1500+400+KG+700 Unterhalt-> ich glaube da geht es ihr recht gut-> wenn man das so rechnet)!! Aber das geht nicht !! Daher könnt ihr auch nicht mein Einkommen anrechen !! Oder sehe ich das schon wieder falsch !!



    @ MArlene: Wenn ich von allen Stellen gesagt bekomme, ich kann arbeiten gehen um für den Unterhalt von mir und meinen Kindern zu sorgen ( wobei ich garnicht auf Kosten meines Mannes leben wollte, sondern im Gegenteil SEINE Schulden- die er während der Trennungsphase gemacht hat- aufkommen mußte und meine Kids waren noch Klein und man hat mir einen Babysitter zur Verfügumng gestellt), warum soll sie das mit einem 11 jährigen nicht können. Der Unterhaltsanspruch der Kinder gegen ihren Vater bleibt ja trotzdem bestehn. Nur der 17 jährige hätte dann auch etwas davon- ODer ??



    Lg Jossy



    Lg Jossy

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  • Und ich glaube du vermischt da ein wenig viel..u möchtest es das es eher zu euren gusten aussieht...


    Fakt ist doch aber, das grad ein Unterhaltsurteil gesprochen wurde.
    U da hätten die Modalitäten erörtert u mit einfliesen können u müssen...jetzt ist die Sache ja gelaufen..


    Fakt ist, er ist leistungsfähig u danach wurde der KU ausgeurteilt. Was da vorher wer an Versicherungssummen u sonst was erhalten hat ist irrelevant.


    Das sie mit einer LGin zusammen lebt u wieviel sie dann insgesamt haben ist bei der Berechnung des KU`s auch irrelevant..auch was du für Einkommen hast u was du für Unterhaltsprobleme hast..alelrdings schmälert sich sein Selbstbehalt, da ihr halt zusammenwirtschaftet u es da ein wenig Einsparpotential gibt..


    Die Mutter ist offensichtlich derzeit nicht leistungsfähig..u dabei ist es auch irrelevant wie das früher bei dir war u wie du das geregelt hast, einzigst zählen hier die Verhältnisse der Eltern u nicht die deinen.



    Schulden hat er u es erweckt auch ein wenig den Anschein, als wenn er etwas über seine Verhältnisse gelebt hat u das auch derzeit tut..Haus, SLK u 5 Kinder u dazu noch hohe Sollstände auf Konten u weitere Kredite bei 2100 €, ist m.E. etwas über die Verhältnisse leben...
    U selbst jetzt scheint eine entsprechende vorhandene Summe nicht zu reichen..
    Da sollte man ansetzen, etwas zu verändern..den an den KU-Zahlungen wird sich da wohl eher nichts ändern..

  • Wieso verdient die Kindsmutter nur 400 Euro? Das jüngste Kind ist 11, da kann von ihr doch wohl erwartet werden, daß sie sich ne Vollzeitstelle sucht um mehr zu verdienen, um Unterhalt für den 17jährigen zahlen zu können (ob sie dann auch ne Stelle bekommt ist ne andere Sache, aber wenigstens nachweislich bemühen kann sie sich!). Von jedem Unterhaltsverpflichteten Mann wird erwartet, wenn er nicht zahlen kann, daß er sich nen Job sucht, wo er mehr verdient, damit er Unterhalt zahlen kann. Wieso wird das von dieser Frau nicht erwartet?????

  • Die Unterhaltsfrage hat das gericht geklärt. Offen sind also die gemeinsamen Schulden der "Eltern". Beide haben vermutlich den Kreditvertrag unterschrieben, beide können also in die Pflicht genommen werden.


    Ihr seid im Haus. Da sollte der Kredit möglichst bedient werden.
    Anders ist das beim Auto. Dein Mann zahlt, es fährt die Ex. Es verfügt die Ex drüber. Hier könnte man ihr mitteilen, es würden ab ** die Raten nicht mehr von Euch bedient.


    Klar ist jedoch: Ihr müsst eine Einigung über die finanzielle Aufteilung herbeiführen. Mit ihr. Und das schnell.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich verstehe Dein Problem durchaus. Es ist eine ungünstige Konstellation und einigermaßen bitter, wenn alle beiden Menschen für ihre Kinder keinen Unterhalt bekommen ... aber womöglich selbst welchen zahlen sollen.


    Sobald Ihr zusammen gezogen seid, sparst Du Deine derzeitige Miete und kannst die dem Partner geben. Dadurch entspannt sich seine Situation.


    Dass die Schulden während der Ehe entstanden sind, habe ich auch verstanden. Der Großteil jedoch wurde verursacht durch's Haus und das will er halten ... dann muss es auch in Ordnung sein, wenn er den Rest an Schulden begleicht.
    Wenn die Frau aus dem Zugewinn (ein Teil des Hauses ist immerhin bezahlt) ihren Anteil haben will, ist das durchaus rechtmässig. ... unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Und der Schritt, eine andere (weniger gut bezahlte) Arbeit anzunehmen, macht für Euch die Finanzierung schwerer, war aber seine Entscheidung, die er dann schon auch tragen muss.
    Unterhalt für Kinder zu kürzen, kann nicht die Lösung für das daraus folgende Problem sein.


    Dieses ganze Wirrwarr an gemeinsamen Verpflichtungen aufzulösen, wird vermutlich dauern.
    Hier wurde geraten, Wohngeld zu beantragen. Vielleicht ist das ein Weg für Deinen Partner?


    Und für Dich: Hast Du den Kindsvater schon mal angezeigt?
    Wenn er zahlen könnte, es aber nicht tut, kann so eine Anzeige schon mal was bewirken beim Gegenüber....

  • @ Marlene :


    Mein LG hat das Haus von seinen Großeltern geerbt, die Belastungen die darauf sind sind für Renovierungszwecken aufgenommen worden ( ursprünglich). Abgezahlt ist da noch nichts, da der Kredit immer wieder aufgestockt wurde, um Bankkonten auszugleichen oder wieder Renovierungen durchzuführen. Allerding besteht ein Bausparvertrag mit 23 000 €- der aber die ganze Zeit von meinem LG bedient wurde.


    Klar ist, das er das Haus halten möchte und dafür auch aufkommt.



    Der SLK wurde von ihr angeschafft, genauso wie der andere Kredit von ihr beantragt wurde ( nur da sie nur geringes Einkommen hat- liefen die Kredite über beide). Und er zahlt, damit es keine Schufaeinträge gibt. Er selbst hat einen alten Ford Kombi.



    Die ganze Situation hier zu schildern, würde den Rahmen sprengen.Klar, das ich wenn mein Mietverhältniss beendet ist mich hier noch mehr einbringe. Aber um gleich klar zustellen: Ich möchte von dem Haus garnichts haben- sollte mein LG irgendwann ableben, erben die Kinder von ihm das Haus. Ich sicher mich und meine Kids anders ab.



    Nochmal zu dem Arbeitsplatzwechsel-> mein LG war früher auf Montage, nachdem seine Frau öfters weg war und schließlich ausgezogen ist, hat er wegen der Versorgung der Kids den Arbeitsplatz gewechselt um sie zu versorgen. Da war von einer neuen LG noch keine Rede. Er war mit den Kids alleine.



    Ich will sie auch nicht über den Tisch ziehen oder mich an ihr bereichern. Mir ging es nur um das Verständniss warum der 17 Jährige keine Unterhalt bekommt und mein LG zusätzlich noch alles bedienen muss- und warum das nicht angerechnet wird !!



    Zu dem Vater meiner Kids:



    Ich war schon einmal mit Ihm vor Gericht , er wurde verurteilt ein Jahr lang, zusätzlich 100 € zum normalen netrhalt zu zahlen. Gezahlt hat er nur die 100 € und das auch nur ein Jahr lang. Dann hat er wieder alle Zahlungen eingestellt. Ich habe im April 2009 erneut eine Anzeige gestellt- die Staatsanwaltschaft ermittelt aber immer noch, da er oft den Arbeitsplatz wechselt.

    Der Schwache kann nicht verzeihen.
    Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.


    Mahatma Gandhi, 02.10.1869 - 30.01.1948
    indischer Freiheitskämpfer