Brauche dringend Rat:
Mein Lg war 24 Jahre verheiratet, 5 Kinder ( 2 leben bei ihr+ 2 bei ihm, einer ist verheiratet)
1992 erbt er ein Haus ( Wert 125000 Dm = 62.500 € ) er muß zur Auszahlung der Geschwister einen Kredit von 90.000 DM = 45.000 € aufnehmen. Im laufe der Jahre wird der Kredit , der nun auf das Ehepaar läuft, immer weiter aufgestockt auf nun 76.000 € und dieser Betrag wird mit einem gemeinsamen Bausparvertrag abgeckt ( Bausparsumme aktuell 28.000 € ).
Das Haus hat heute einen ungefähren Restwert von 40.000 €
Insgesamt bestehen Verpflichtungen von rund 100.000 € , die zur Zeit alleine von ihm getragen werden.
Sie hat 0 € mit in die Ehe gebracht.
Hat zur Einrichtung der neuen Wohnung ca. 10.000 € ausgegeben,hat aus einem Brandfall von dem Haus 16.000 € an sich genommen und laut Vergleich bei Gericht im Rahmen des Kindesunterhaltes, den Mercedes Benz SLK ( für den eine Rate von monatlich 343 € gezahlt werden, Wert 2005 25.000 € )den sie einfach unbedingt behalten wollte, zugesprochen bekommen.( er zahlt zusätzlich noch 350 € Unterhalt für die beiden bei ihr lebenden Kinder, während sie keinen Unterhalt zahlen kann ( da sie nur 400 € verdient), für den einen noch Schulpflichtigen Sohn der bei uns lebt.
Sie besteht nun auf die Hälfte des Bausparvertrages ( wodurch die Hausfinanzierung platzen würde). Er hat ihr schon angeboten die 100000 € Schulden alleine auf sich zu nehmen, sie solte dafür den Bausparvertrag abtreten und in die Scheidung einwilligen.
Doch das will sie nicht.
Er hat also ca. ein Minus von 70.000 €
Sie ein ca. Plus von 30.000 € ( ohnen den Bausparvertrag).
Laut Anwalt ist hier ein vorzeitiger Zugewinnausgleich nicht möglich. Die Trennung erfolgt 08.2009. Warum sollte man dies nicht tun, bzw ist dies nicht möglich ??
Kann mir jemand helfen. oder gibt es irgendwo schon Urteile zu dem § 1386 der am 01.09.2009 geändert wurde ??
Danke Euch ..