Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2010 vom OLG Düsseldorf ist da

  • Wirklich absurd die Richtlinien des OLG Hamm:


    2.2 ALGII ist Einkommen bei dem Verpflichteten; bei dem Berechtigten dagegen nicht
    sehr witzig in meinem Fall dann!


    Noch witziger beim Wohngeld.
    Was soll man darunter verstehen?
    2.3 Wohngeld ist Einkommen, soweit es nicht überhöhte Wohnkosten deckt. HÄH???


    Mit sagte jemand, ich könnte für das bei mir lebende Kind einen Betreuungsbonus ansetzen in Höhe des 1/2 Satzes der Spalte 1 der Düsseldorfer Tabelle. Stimmt das?
    1 bei mir - drei meiner meiner EX.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Radex


    viele Deiner Punkte klingen so, als wenn Kindsunterhalt eine Strafe wäre dafür ein Kind zu haben. :frag
    z.B. der Ausdruck (Sippenhaft)


    Unterhalt allgemein, sowohl Exen-Unterhalt und Kindesunterhalt ist in der Tat nichts anderes als eine gesetzliche Strafzahlung. Oder warum muß ein Mann einer Frau die ein Kind von ihm bekam mind. 3 Jahre Unterhalt zahlen? Kindesunterhalt ist im Prinzip auch ´ne Strafzahlung, nämlich für nicht erbrachte Betreuungsleistung. Wer betreut ist ja von der Barunterhaltspflicht befreit.


    Sippenhaft ist doch genau der richtige Ausdruck wenn nun schon Opa, Oma und sogar Unbeteiligte wie neue Lebenspartner von Opa und Oma zur Finanzierung des Kindesunterhalts herangezogen werden. Von der schmalen Rente von nicht einmal 1000 Euro dürfen die künftig noch Kindesunterhalt für Enkelkinder zahlen, die sie ggf. nie im Leben gesehen haben. :kopf

  • Unterhalt allgemein, sowohl Exen-Unterhalt und Kindesunterhalt ist in der Tat nichts anderes als eine gesetzliche Strafzahlung. Oder warum muß ein Mann einer Frau die ein Kind von ihm bekam mind. 3 Jahre Unterhalt zahlen? Kindesunterhalt ist im Prinzip auch ´ne Strafzahlung, nämlich für nicht erbrachte Betreuungsleistung. Wer betreut ist ja von der Barunterhaltspflicht befreit.
    Das Gesetz sieht und interpretiert dies anders.
    Sippenhaft ist doch genau der richtige Ausdruck wenn nun schon Opa, Oma und sogar Unbeteiligte wie neue Lebenspartner von Opa und Oma zur Finanzierung des Kindesunterhalts herangezogen werden. Von der schmalen Rente von nicht einmal 1000 Euro dürfen die künftig noch Kindesunterhalt für Enkelkinder zahlen, die sie ggf. nie im Leben gesehen haben. :kopf


    Letzteres hier ist Mumpitz. Stichwort Bemessungsgrenze. Hier wird lauttönend eine grundlegende Haßtirade gesungen. Schade. Das bringt die Diskussion nicht weiter. Du kannst das besser, Radex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhalt allgemein, sowohl Exen-Unterhalt und Kindesunterhalt ist in der Tat nichts anderes als eine gesetzliche Strafzahlung. Oder warum muß ein Mann einer Frau die ein Kind von ihm bekam mind. 3 Jahre Unterhalt zahlen? Kindesunterhalt ist im Prinzip auch ´ne Strafzahlung, nämlich für nicht erbrachte Betreuungsleistung.


    Also versteh ich das richtig: als Mann soll man gefälligst das Recht haben, Kinder in die Welt zu setzen, und danach seine Ruhe zu haben? (Alles andere ist ja nur "Strafe").Frau kann ja sehen, wie sie klar kommt, juckt mich ja nicht? Sorry.. waren 2 Personen, die das Kind gezeugt haben, nicht nur eine. Also wüßte ich jetzt nicht, warum nur einer dieser beiden Personen dafür voll und ganz aufkommen sollte.


    Das Papa keinen Barunterhalt zahlen muß, wenn er sich zu 50% kümmert ist auch logisch: er hat ja deswegen auch zusätzliche Kosten für die Zeit, während die KM in dieser Zeit eben weniger Kosten hat.


    Aber hast schon recht, wenn Frau dumm genug ist, das Kind zu bekommen, soll sie es auch alleine ausbaden. Spätestens, wenns zwischen Mann und Frau nicht mehr funktioniert. Ihr Problem... (Ironie off

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Meiner Meinung nach müssten alle Kinder gleich sein in der Tabelle unabhängig vom Einkommen des Pflichtigen.
    Am besten die Unterhaltszahlung des Pflichtigen einkommensgestafelt (aber bitte gerechter als jetzt) in einen Bundestopf werfen und pro Kind so verteilen, dass kein Kind ALGII beanspruchen muss. Vielleicht wäre das eine Lösung. Nur mal so als Einwurf!

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  • Das Gesetz sieht und interpretiert dies anders.


    Was im Gesetz steht, ist ziemlich irrelevant, wenn die Praxis dem Gesetzestext zuwiderläuft.
    Beispiel: Guck mal in das Grundgesetz. Da steht auch drin, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Warum also haben Männer kein automatisches Sorgerecht? Warum müssen Männer einen Zwangsdienst leisten, Frauen nicht?



    Letzteres hier ist Mumpitz. Stichwort Bemessungsgrenze. Hier wird lauttönend eine grundlegende Haßtirade gesungen. Schade. Das bringt die Diskussion nicht weiter. Du kannst das besser, Radex.


    Nö, überhaupt kein Mumpitz. Künftig sind Großeltern voll in der Unterhaltsspirale mit drin. Dafür wurde extra deren Selbstbehalt gesenkt!

  • Also versteh ich das richtig: als Mann soll man gefälligst das Recht haben, Kinder in die Welt zu setzen, und danach seine Ruhe zu haben? (Alles andere ist ja nur "Strafe").Frau kann ja sehen, wie sie klar kommt, juckt mich ja nicht? Sorry.. waren 2 Personen, die das Kind gezeugt haben, nicht nur eine. Also wüßte ich jetzt nicht, warum nur einer dieser beiden Personen dafür voll und ganz aufkommen sollte.


    Wovon schreibst Du jetzt? Vom Kindesunterhalt oder vom Exen-Unterhalt?
    Bezüglich des Kindesunterhalts kann dieser auch geleistet werden, indem Papa sich um das Kind kümmert.
    Bezüglich des Exen-Unterhalts bin ich der Meinung, daß dieser sofort und komplett abgeschafft werden sollte.

  • Im Laufe dieses Threads hatte ich das Unterhaltsrecht als das Werk von komplett Wahnsinnigen bezeichnet. Ich muß mich da korrigieren, denn offenbar gibt´s noch ´ne Steigerung des Wahnsinns. (Dafür fällt mir jetzt leider kein Wort ein), denn die Bundesregierung plant allen Ernstes die Freibeträge von Kindern und Erwachsenen anzugleichen. Dies hätte zur Folge, dass der Mindestunterhalt pro Kind auf satte 500 Euro steigen würde. Selbst Richter Soyka vom OLG Düsseldorf, der in den letzten Jahren immer für eine Erhöhung des Kindesunterhalts war, sagt nun, dass das niemand mehr zahlen kann.


    http://www.wiwo.de/politik-wel…-unterhaltssaetze-420046/

  • Hallo,
    noch eine kleine anmerkung von mir,


    was den unterhalt für ein kind angeht das von allg 2 lebt.
    wenn das kind mit dem unterhalt seinen bedarf deckt fällt es aus harzt 4 raus und hat damit ein tatsächlich höheres einkommen.
    es fällt nur regelmässig nicht heraus wenn es unterhaltsvorschuss erhält.
    bei älteren kindern kann man dann sogar prüfen lassen ob sie dann noch anspruch auf wohngeld haben.


    soweit meine info von mitte 2009.


    und für alle mit kleinen kindern -da es noch so ist das das uvg nur sechs jahre bezahlt wird-es kann sich lohnen das erst später zu beantragen-da kinder wenn sie älter werden auch meistens teurer werden.
    das uvg wird zwar bei allg mitangerechnet,egal ob man es erhält oder nicht(beantragt hat oder nicht),kann aber eben am anfang gut mit erziehungsgeld und oder einem nebenjob ausgeglichen werden,unter umständen.


    Gruss lybelle

  • Bezüglich des Exen-Unterhalts bin ich der Meinung, daß dieser sofort und komplett abgeschafft werden sollte.

    Damit der Betrag dann stattdessen über die Staatskassen an die Exen bezahlt wird, aha.