Ab wann Namensänderung?

  • Hallo zusammen,


    bei mir ist die Trennung auch noch sehr frisch und wir wohnen leider auch noch in einer Wohnung, hoffe aber, daß sich der Zustand bald ändert.
    Versuche gerade soviel wie möglich hinsichtlich der Trennung zu organisieren, was mir jetzt eingefallen ist, daß ich gar nicht weiß, ab wann ich meinen Namen wieder ändern kann :hae: also ich hab eh einen Doppelnamen und hab mich meistens immer noch mit meinem Namen gemeldet. Leider hat mein Sohn den Nachnamen meines Mannes, trotzdem möchte ich nur noch meinen Mädchennamen haben.


    Ab wann kann ich den ändern oder geht das auch schon jetzt?
    Die Kosten für Ausweis, EC-Karte etc. das muß ich selbst bezahlen oder?


    LG Christine


  • Hallo Christine,


    denkst du das dein "noch" Mann die Namensänderung bezahlen soll?


    Ist das dein einziges "Problem" im moment? dann meinen Glückwunsch...


    Andi

  • Am Tag der Scheidung kannst du deinen Geburtsnamen wieder annehmen. Dein Sohn wird seinen Nachnamen behalten müssen,
    ausser der Vater stimmt einer Namensänderung zu.


    ....und klar musst du es selbst zahlen. Ist ja dein eigenes Vergnügen ;)


    Lg

  • @ Andi, ne hab noch mehr Probleme, z.B. dass mein toller NochEhemann in Zukunft keine finanziellen Schwierigkeiten haben wird und weiterhin schön für sein Alter vorsorgen kann, seinem Sohn alles bieten kann, was der sich wünscht und ich nicht....und das nennt sich dann die soziale Gerechtigkeit...

  • Hi Kyra,


    du kanst deinem Sohn zwar keine materiellen Sachen schenken, bist jedoch in der Lage, Deinem Sohn Zuneigung, Liebe und Geborgenheit zu schenken, was für Kinder und im besonderen für Scheidungskinder, wichtiger ist. Habe auch zwei Kinder und würde meinen Kindern lieber mehr Zuneigung und Liebe geben, als ich derzeit darf.




    lg Michael

  • Am Tag der Scheidung kannst du deinen Geburtsnamen wieder annehmen. Dein Sohn wird seinen Nachnamen behalten müssen,
    ausser der Vater stimmt einer Namensänderung zu.


    ....und klar musst du es selbst zahlen. Ist ja dein eigenes Vergnügen


    Unterschreib ich mal faul ;)


    @ Andi, ne hab noch mehr Probleme, z.B. dass mein toller NochEhemann in Zukunft keine finanziellen Schwierigkeiten haben wird und weiterhin schön für sein Alter vorsorgen kann, seinem Sohn alles bieten kann, was der sich wünscht und ich nicht....und das nennt sich dann die soziale Gerechtigkeit...


    Dein Wunsch den Namen wieder zu ändern,ist dennoch einzig und allein Dein Ding.
    Das kannst Du nicht Deinem Noch-Mann zuschieben.
    Wenn es Dir finanziell schwer fällt,solltest Du Dir überlegen,welche Priorität das jetzt für Dich hat.


    VG coca

  • @ Andi, ne hab noch mehr Probleme, z.B. dass mein toller NochEhemann in Zukunft keine finanziellen Schwierigkeiten haben wird und weiterhin schön für sein Alter vorsorgen kann, seinem Sohn alles bieten kann, was der sich wünscht und ich nicht....und das nennt sich dann die soziale Gerechtigkeit...


    sei doch froh, dass dein sohn schonmal eine abgesicherte basis hat! ist doch schön für ihn! sieh es so! er wird das später auch nicht daran messen, wen von euch er bevorzugt! kinder lieben beide elternteile, egal, wer was gibt. wie alt ist dein sohn denn?


  • Was soll mir dieser Beitrag sagen?
    Geht er ein auf die (berechtigte) Frage der TS?
    Muss man hier neuerdings Wertigkeitsanträge stellen, damit man Fragen stellen darf ohne abgewatscht oder wegen Nebensächlichkeiten niedergebügelt zu werden?



    Hallo Kyra,


    am Tag Deiner Scheidung darfst Du Deinen Ehenamen ablegen - und sooo teuer ist das gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()


  • Hi
    wenn du die Fragen der TS am Anfang lesen würdest,JA mein Beitrag geht auf die Frage der TS ein.


    ganz ohne "Wertigkeit" oder "Abwatschen".


    Also ,Cool down.


    Andi

  • Manchmal sollte man seine Fragen wohl besser für sich behalten....ich sehe das so, er TRENNT sich und die ganze Arbeit bleibt an mir hängen


    Frohe Weihnachten an alle


    Wenn du das ganze aus der emotionalen "Hass-Trennungs-Rache" Sichtweise siehst... Logo... aber die Antwort auf deinen Thread hast du sicher schon vorher gewusst.


    Ich bin eben eher für eine "faire" Gemeinsamkeit,die DU und der KV wohl das ganze Leben haben wirst.




    Andi

  • Tja - ich habe da vorgesorgt: Habe meinen Geburtsnamen in der Ehe behalten und brauche ihn daher auch nicht wieder anzunehmen... Ich hatte ihn immer . Keine neuen Papiere, keine gebühren für Kontokarten etc , etcl.#


    Echt praktisch....


    Man muss übrigens den Namen nicht wieder annehmen wenn es einem zu viel Gerenne und Kosten ist... ..


    Aber ich finde es ok das das alles derjenige zhalen muss der den Namen zurückwill--- Wer sollte das den sonst zahlen?

  • Hallo zusammen, meine Anwältin hat mir gestern gesagt, dass ich nach der Scheidung sofort meinen Mädchennahmen wieder annehmen kann, aber meine Kinder müssen den Namen des KV behalten, denn die Ämter lassen sich nur schwer auf eine Namensänderung der Kinder ein auch wenn der KV einverstanden wäre. Ich finde das nicht in Ordnung, dass der Staat da einfach so entscheiden kann auch wenn beide Elternteile sich über die Namensänderung der Kinder einig sind. Kann mir jemand sagen ob er andere Erfahrungen gemacht hat und wie ich die Namensänderung der Kinder doch noch verwirklichen könnte. Meine Kinder würden so gerne so heisen wie ich in Zukunft. Die Kosten der Namensänderung würde selbstverständlich ich alleine bezahlen an dem liegt es nicht und ich würde ich Behördengänge auch alleine übernehmen.
    LG Manu



  • Erfahrungen hab ich diesbezüglich nicht gemacht, man hat mir nur erzählt das man es wohl durch psychologische Gutachten und soweiter hinbekommen könnte . Es muss bewiesen sein das die Kinder unter ihrem Nachnamen leiden .

  • Also jetzt muss ich auch mal....
    man heiratete einen partner und nimmt aus liebe desen namen an, weil man zusammen gehören möchte- dann bekommt man ein Kind und dieses Kind bekommt eben aus zusammengehörigkeit auch diesen "familiennamen".. nun streiten sich die erwachsene, werden enttäuscht, was weiß ich.. und man möchte wieder SEINEN familiennamen annehmen, OK soweit so gut.. aber WARUM sollen dann auch die Kids diesen Familiennamen annehmen??? Entweder die Kids haben nen Doppelnamen, das wäre am "gerechtesten" oder aber man lässt es wie es ist weil nur weil die erwachsenen neme miteinander auskommen hat das doch rein garnix mit den kinder zu tun.. haben die net schon genug theater mit so ner scheidung?? muss man ihnen auch noch nen neuen namen aufzwingen??
    der, in dem falll vater, verliert seine kinder und dann darf er nichtmal mehr die zusammengehörigkeit des namens behalten?? Also manchma versteh ich diese vateraufbruchs e.v. oder wies auch immer heißt echt...
    :kopf raMONA


    P.S.: übrigens wollte mein Bruder, nach dem Tod meines Opa's ( der in unsere Familie immer Opa, Vater und bester Freund war) desen namen annehmen, also meiner mutter ihren mädchenamen- mein vater ist nie für uns da gewesen und wenn doch dann nur zum vorzeigen- lso zurück. er wollte seinen nachnamen ändern.. das scheiterte aber am geld.. wäre SCHWEINEteuer gewesen..
    sollen die kids doch im alter etscheiden was sie wollen..

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • Es ist schon richtig so das die Kids ihren Namen behalten.


    Stellt euch mal vor, Mama lässt sich scheiden, nimmt ihren Mädchennamen an. Die Kinder natürlich auch.
    Dann irgendwann heiratet Mama erneut. Man will natürlich eine Familie sein. Die Kinder bekommen erneut einen neuen Nachnamen. Jach 2, 3 Jahren geht auch diese Ehe in die Brüche... Kinder erhalten wieder Mädchennamen der Mutter. Dann kommt ein neuer Mann.... na, noch mal den Namen ändern?


    Ich habe meinen Ehenamen auch wieder abgelegt. Mein Sohn möchte auch gerne so heißen wie ich, er kann seinen Nachnamen nicht leiden (ist auch nicht besonders schön).
    Geht aber nicht, und das ist auch gut so.

  • Hallo zusammen, meine Anwältin hat mir gestern gesagt, dass ich nach der Scheidung sofort meinen Mädchennahmen wieder annehmen kann, aber meine Kinder müssen den Namen des KV behalten, denn die Ämter lassen sich nur schwer auf eine Namensänderung der Kinder ein auch wenn der KV einverstanden wäre. Ich finde das nicht in Ordnung, dass der Staat da einfach so entscheiden kann auch wenn beide Elternteile sich über die Namensänderung der Kinder einig sind. Kann mir jemand sagen ob er andere Erfahrungen gemacht hat und wie ich die Namensänderung der Kinder doch noch verwirklichen könnte. Meine Kinder würden so gerne so heisen wie ich in Zukunft. Die Kosten der Namensänderung würde selbstverständlich ich alleine bezahlen an dem liegt es nicht und ich würde ich Behördengänge auch alleine übernehmen.
    LG Manu


    Hi Manu,


    die Namesänderung der Kinder ist schon OK so wie es ist.


    Wäre ja noch schöner,demnächst hast du nen Lover?und weil der ja sooooooooooooooooooo einen schönen Namen hat(man kann Kinder auch beeinflussen) bekommen die dessen Namen?


    Aber trotzdem schön das du einen Thread am "Leben" hälst.


    Übrigends hat dich an der Hochzeit NIEMAND gezwungen den Namen deines EX anzunehmen,ER hätte auch deinen Namen haben können ;)
    Aber da warst du ja sicherlich noch GANZ anderer Meinung,nicht wahr...


    Andi