Hallo zusammen,
kennt jemand so etwas?
Das Jugendamt möchte mit mir einen RÜCKÜBERTRAGUNGSVERTRAG schliessen, da ich wohl Unterhaltsansprüche geltend geamcht habe (KU), die sich auf die Differenz zwischen UVG und Mindestunterhalt beziehen. Da der unterhaltspflichtige Elternteil keine Leistungsunfähigkeit nachweisen konnte, hat das Gericht so entschieden.
Ich kann ja begrenzt verstehen, dass so ein Amt bei knappen Kassen, gerne an Kohle kommt, aber so richtig nachvollziehen kann ich es nicht. Es gab keine Beistandschaft und dem JA hat der ALGII Bescheid des unterhaltspflichtigen Elternteils zufrieden gegeben und ansonsten nichts unternommen, um die Vorrausleistung an KU, was UVG ja doch ist, zurück zu bekommen.
Kennt sich jemand aus? Geld geflossen ist da übrigens keins. Kann das JA mich zu so einem "Vertrag" zwingen?
Ist übrigens auch mal keine Standartbriefpapier vom Amt. Da hat sich jemand mal Mühe gegeben, was zu schreiben :crazy .
lg von overtherainbow :rainbow: