Ab wann Steuerklasse II?

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hätte mal eine Frage bezüglich der Steuerklassen. Mein Mann und ich sind jetzt seit 11.11. offiziell getrennt :flenn gestern haben wir dann berechnet, ob ich die "Ehewohnung" auch noch eine zeitlang allein halten kann, da unser Sohn noch hier im Ort in die Krippe geht und ich überall, wo ich ihn unterbringen wollte, nur Absagen bekommen hab. jetzt meine mein Mann gestern, wir können sofort auf die Steuerklassen I und II wechseln, was ja finanziell jetztz erstmal für mich super wäre, da ich dann diese teure schöne Wohnung bezahlen könnte und hätte noch genug Geld zum Leben übrig, zudem hätte ich keinen Druck bei der Wohnungssuche.


    Weiß jemand von euch, ob das stimmt? Also mit den Steuerklassen? Hab meinen Termin beim Anwalt erst am 4.12. und würde es halt jetzt gern schon wissen, um endlich etwas Ruhe zu finden.



    LG Christine

  • Spätestens am 1.1 geht das. Ob es früher geht weiß ich nicht.
    Ihr verzichtet aber auf die Splitting Tabelle für das ganze Jahr 2010. In eurem Fall wäre es vieleicht günstiger wenn Ihr euch am 2.1.2010 trennt.


    Schnappt Euch mal nen Rechner und rechnet Euch durch was besser ist I/II oder IV/IV oder III/V.

  • wir haben uns im juni getrennt und unsere gemeinde hat uns seit dem 1.11 auf 4-4 gestellt,hatten sonst nur die möglichkeit (sie arbeitet seit dem 1.11 in teilzeit)3-5.auf 1-2 können wir oder müßen wir ab dem 1.1ich bin der meinung wenn einer ein vollzeit job hatt wäre es besser 3-5 zu haben und der großverdiener zahlt solang denn unter schied zu 4-4 da fahren beide besser mit meine frau bekommt jetz bei 4-4 60 euro weniger weil sie von mir jetz kein unterhalt mehr zu erwarten hat vorher hab ich ihr freiwill was gegeben und sie muß jetz auch noch mehr arbeiten:) für weniger lg

  • Man muss ab dem Kalenderjahr das auf die Trennung folgt die Klassen ändern.( wenn man sonst einen Vorteil hätte der einem nach einer Trennung nicht mehr zusteht - Stichwort Ehegattensplitting.) Vorher kann man....Wenn man will. Muss man aber nicht... Einfach mal mit den Daten fürs letzte Jahr die Varianten auf einem guten Steuerprogramm durchlaufen lassen.


    Frage an die TS: welche Kl. hast Du denn jetzt? Wenn es die 4 sein sollte, dann bekommst du mit der 2 auch nicht wesentlich mehr raus.


    Wenn ihr jetzt schon ändert auf 1 und 2 dann vergesst nicht , daß ihr im Kalenderjahr der Trennung noch als Ehepaar versteuert werdet. Darauf kann Dein Ehemann pochen ... Grund: Eheliche Solidarität . Wenn man auch nur einen Tag im Kalenderjahr zusammengelebt hat gilt man steuerlich als Ehepaar. Es ist also letztlich egal ob ihr jetzt ändert oder nicht - fürs Jahr 2009 werdet ihr steuerlich gesehen sowieso als Ehepaar behandelt und nach Splittingtabelle besteuert wenn ihr die Einkommensteuererklärung macht....



    Wir haben unsere Klassen erst ein paar jahre nach der trennung geändert. Und das war ok, denn wir hatten sogar einen Nachteil die ganzen Jahre druch 4/4 . Hätten wir einen Vorteil dadurch gehabt dann hätten wir uns strafbar gemacht.. So aber nicht.....


    man muss also in jedem Einzelfall genau schauen - und kann sich nicht darauf verlasse es sei in jedem Fall günstiger zusammen eine Erklärung abzu geben... Hatte man uns nämlich auch so gesagt - war aber deutlich ungünstiger für beide Parteien.


    Wie gesagt : Das Splitting muss nicht immer günsitger sein... Ich habe nachdeklariert für 2 Jahre und ne Menge rausbekommen... Und mein Noch hat auch rausbekommen. er allein mehr als wir beide sonst zusammen.... Aber das muss man immer in Einzelfall ausrechnen. Kommt ja auch immer drauf an was man so absetzen kann zusätzlich.

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  • Ist echt nicht einfach, was da das Beste ist, werd wohl wirklich mit einem Anwalt reden müssen, dabei hatte ich gehofft, daß wir das alles so regeln können, aber mittlerweile hab ich das GEfühl, daß mein Mann mich über den Tisch ziehen will und leider trifft er nicht nur mich damit, sondern auch unseren Sohn :motz:
    Versteh echt nicht, wie man plötzlich so berechnend sein kann :kopf

  • Antrag auf Steuerklassenänderungen für dieses Jahr sind sowieso nur noch bis zum 30.11., also bis Montag möglich. Am Dienstag, den 01.12. ist es für die Antragstellung zu spät.
    Die übersandten Lohnsteuerkarten für 2010 ändert ihr jetzt zügig auf I/II, damit ihr sie bei euren Arbeitgebern abgeben könnt. Das ist richtig, da ihr ja seit dem 11.11. dauernd getrennt lebt, euch deshalb die Ehegattensteuerklassen III7V bz. IV/IV ab 2010 nicht mehr zusteht.


    Diese Jahr ist doch bald zu Ende, da hat doch ein Steuerklassenwechsel doch auch keine große Ausirkung mehr.

  • Am Besten ist es mit Anwalt und Steuerberater zu reden bzw ein Programm einfach mal selber druchlaufen zu lassen.... Das ist kein großes Ding und das kann jeder.


    Ein Anwalt ist nämlich nicht unbedingt bewandert was Steuern angeht und was günstiger für Euch ist. Und ein Steuerberater hat oftmals von der rechtlichen Seite der Trennung keine Ahnung.

  • Das mit dem Steuerklassenwechsel wollte er glaub ich eh erst ab 1.1. oder 1.2. je nach dem wie schnell unsere Personalabteilungen uns die Karten schicken würden. Ich bin nur verwirrt, weil ich dachte, solange die Scheidung noch nicht durch ist, hat man das Recht auf III/V oder IV/IV :hae: Bin mir halt nicht sicher, ob er sich durch den Steuerklassenwechsel nicht einfach einen finanziellen Vorteil verschaffen will :Hm aber angeblich ist das alles zum Wohle unseres Sohnes und damit ein klarer Schnitt vorhanden ist....

  • Na Dein Wort in gottes Ohr :rolleyes2: ich trau dem mittlerweile alles zu, naja jetzt hör ich mir mal an, was der Anwalt nächste Woche sagt, stehen ja noch mehr Unklarheiten im Raum, wieviel steht mir zu, wieviel unserem Sohn, was ist mit der Wohnung etc....

  • Das stimmt! Der Wechsel auf 1/2 hat nur mit der trennung zu tun..... Nicht s mit der scheidung.


    Welche Kl hast Du denn jetzt?

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  • Also ich hab V (da ich ja nur 21 Stunden arbeiten gehe) und er hat noch III, hab nachgeschaut, daß er mit IV weniger rausbekommen würde als mit I, somit denke ich nicht mal, daß er mich besch... will, aber er hat mich hinsichtlich seines GEhaltes angelogen und das hab ich nur durch Zufall rausbekmmen, weil in dem Gehaltsrechner, in dem er sein Gehalt nachgerechnet hat, die Angaben noch gespeichert waren :(

  • 4 und 1 sind komplett gleich.... Hast Du vielleicht die Kinder auf seiner Steuerkarte vergessen??? Wieviel habt ihr ? Eines - nicht ? also muss ein halbes Kind auf seine Steuerkarte. Nachschauen also bei 4 und kInderfreibetrag 0,5....


    Mein Noch hatte vor der trennung ( wir sind auch nicht geschieden nur seit 7 Jahren getrennt ) die 4 und hat jetzt die 1- er bekommt dasselbe heraus....



    was ihr für Dieses jahr habt ist sowieso egal - ihr habt einen Tag des Jahres zusammengelebt und werdet daher natürlich wie ein Ehepaar behandelt. Also werdet ihr insg anschaut mit eueren Verdiensten und dann wird geschaut welche Steuern ihr zu zahlen habt. Zusammen. Und das ist rechtens und man kann eigentlich nichts daran ändern.

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  • Hm dann war wohl tatsächlich ehrlich :rotwerd naja werden wohl morgen abend wieder reden, wenn er mit unserem sohn zurück ist, fnde es so hart, daß man nach 6 gemeinsamen jahren so "kalt" über alles verhandelt :flenn

  • Im Übrigen müsste Dein Mann Dir Trennungsunterhalt zahlen wenn er so viel mehr verdient als Du.... Also zum Anwalt schon mal die Verdienstbescheinigung des Mannes und Deine mitnehmen....


    Und für den Trennungsunterhalt ist es dann wieder besser ( für Dich ) wenn er noch die 3 hat...


    Ansonsten möchte ich noch sagen, daß es eben leider so ist, daß beim Geld die freundschaft aufhört - Und Du bist ihm gegenüber ja auch total misstrauisch - also kannst Du Dich nicht beschweren, " daß man so kalt verhandelt" Das ist ein sachliches Thema bei dem es nun mal rechtliche Grundsätze zu beachten gilt - daher haben Emotionen da nichts verloren.

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  • Hallo Kyra


    erst mal was Grundsätzliches.
    Im Trennungsjahr habt ihr die Möglichkeit entweder die Steuerklassen zu behalten 3/5 oder zu wechseln 4/4. Im Endeffekt wird es hinterher bei der Steuererklärung wieder aufgerechnet. Wichtig ist das du hinterher bei der Steuererklärung angibst: Gemeinsame Veranlagung getrennte Berechnung. Lass dir von deinem Ex unterschreiben das du der gemeinsamen Veranlagung nur zustimmst wenn er dir die Nachteile die du durch die Klasse 5 in der Trennungszeit hast ausgleicht. Du bekommst nämlich einen ganzen Batzen Geld zurück... ein Steuerberater ist in dieser Situation nicht die schlechteste Wahl. (Beispiel: Ich hatte Kl. 5, Ex Kl. 3. Wir bekamen gemmeinsam ca. 1300 € zurück. Davon standen mir 950 € zu, er bekam den Rest. Durch die Steuerlichen Nachteile die ich in der Trennungszeit hatte (6 Monate) hätte er mir noch mal rund 2900€ zahlen müssen. Hab ich aber leider nie bekommen :frag )


    Ab dem 1.1.2010 müst ihr dann in Klasse 1/2 wechseln. Egal ob ihr noch verheiratet seid oder nicht.


    LG

  • Das mit dem Steuerklassenwechsel wollte er glaub ich eh erst ab 1.1. oder 1.2. je nach dem wie schnell unsere Personalabteilungen uns die Karten schicken würden. Ich bin nur verwirrt, weil ich dachte, solange die Scheidung noch nicht durch ist, hat man das Recht auf III/V oder IV/IV :hae: Bin mir halt nicht sicher, ob er sich durch den Steuerklassenwechsel nicht einfach einen finanziellen Vorteil verschaffen will :Hm aber angeblich ist das alles zum Wohle unseres Sohnes und damit ein klarer Schnitt vorhanden ist....

    Nein ab Trennung habt Ihr das Recht auf Ehegattensplitting verwirkt. Wenn Ihr eure Trennung bis 2.1.10 verschiebt habt Ihr das ganze Jahr III/V oder IV/IV. Hier gibts nen Rechner bei dem man kontrollieren kann wann sich welche Steruerklasse lohnt. Aber vorsicht nicht beim Finanzamt Trennung ab 1.1.2010 und beim Richter Trennung ab 1.11.2009 angeben.


    Wenn er vorher III hatte bekommt er ab Januar I und 0,5x Kinderfreibetrag. Dann hat ermit Sicherheit weniger Netto.
    Das kann je nach Gehalt viel Geld sein. Kannst Du hier nachrechnen.