wenn ich jetzt nochmal hairate

  • Hallo wenn ich jetzt neu hairate bekomme ich dann keinen uvg mehr?
    also ich bin jetzt von dem erzeuger meiner tochter 3 jahre geschieden wir wollen nächstes jahr hairaten und jetzt meine frage fällt dann der uvg weg?
    L.g Sonja

  • Da kannst du gar nichts machen, denn nach der Heirat ist dein zukünftiger Ehemann für den Unterhalt deiner Tochter mit-verantwortlich !
    War bei uns damals auch so...

    ~ Wenn man einem Engel die Flügel bricht, muss man sich nicht wundern wenn er danach auf einem Besen weiterfliegt... ~

  • und dann was kann ich dann machen der erzeuger meint ja nicht arbeiten gehen zu müssen!


    Du kannst dann gar nichts machen.


    Das Einkommen deines neuen Mannes wird dann überall berücksichtigt (Harz4 und co)


    Wenn dein neuer Mann genug verdient muss er für euch aufkommen. Wenn er zu wenig verdient kannst du für dein Kind Harz 4 oder diesen Kinderzuschlag beantragen.


    Unterhaltsvorschuss gibt es nicht mehr.


    Wenn der Erzeuger nichts zahlt, und nichts verdient bekommst du auch nichts.


    So hart das klingt so ists aber.

  • hallo,


    was willst du gerichtlich festlegen? daß er zahlen soll?


    nun gut, das geht schon indirekt. du kannst beim jugendamt eine beistandschaft einrichten bzw. beim familiengericht einen titel erwirken. damit kannst du dann pfänden. aber ganz ehrlich: ein nackiger mann hat keine taschen. und wenn dein ex nicht arbeiten will, dann wirst du auch mit dem "ofenrohr ins gebirge schauen" müssen.....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • so ist das.


    es gibt leider genug KV´s die sich arm rechnen um nichts zahlen zu müssen , gehen dann schwarz arbeiten und leben gut und sind fein raus aus der ganzen unterhaltssache. Oder sie suchen sich arbeit wo sie genug für sicg verdienen aber zu wenig um unterhalt zu zahlen - so ein exemplare von "KV" haben wir auch.



    Solange er nichts zahlen kann, kannst du auch nichts gerichtlich festlegen lassen, denn du kannst ja einem nackten mann nicht in die tasche greifen !

  • Also wenn ich durch Heirat für ein Kind unterhaltspflichtig würde, das nicht von mir ist und der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil sich eh nicht kümmert, würde ich das Kind adoptieren wollen, denn dann nehme ich neben der Verantwortung auch das Sorgerecht wahr.


    Entweder ganz oder garnicht.


    Diese Überlegung an den biologischen Vater heranzutragen, könnte da evtl. auch ein "Hallo-Wach" - Erlebnis werden.


    Wer weiß?



    PS: Selbstverständlich kann man den biologischen Vater dazu nicht zwingen. Man kann es ihm nur nahelegen.

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

    2 Mal editiert, zuletzt von Heidelberg08 ()

  • kann ich das nicht gerichtlich festlegen?


    Was sollen die Gerichte denn festlegen? Nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen... Wenn er nicht genug verdient, dass über den Selbstbehalt etwas über bleibt, bekommst du keinen Unterhalt fürs Kind. Wie soll denn ein Gericht da etwas ändern? Klar, sie könnten ihn gängeln, dass er sich nen Job mit ausreichend Verdienst sucht. Nur liegen die ja nicht auf der Straße... auch da kann man Mittel und Wege finden, wenn man nur will.


    Was soll ein Gericht denn deiner Meinung nach tun?

  • wenn der biologische dem aber nicht zu stimmt und sich hinterher trotzdem nicht kümmert und ändert bringt das auch nichts.


    Wir wollten das auch machen das mein Lebensgefährte meine maus adoptiert sobald wir geheiratet haben, einfach nur das wir beide in bestimmten fällen handeln können ohne erst etwas schriftliches vorlegen zu müsssen das er das darf, aber der Biologische Vater hat sich gestreubt von wegen das ist meine tochter, aber ganzen "nichts tun" von ihm hat sich nichts geändert

  • Hallo
    Du hattest ja in deinem anderen Threat schon geschrieben, daß ihr nicht genug Geld habt um die ersten beiden Kinder aus erster Ehe zu bedienen, daher denke ich solltet ihr erstmal auf eine Heirat verzichten. Grund, das Gehalt von deinem Partner erhöt sich durch die Lohnsteuer und somit wird er nicht mehr soviele Abzüge haben. Aber das Geld wird erstmal zwischen den 3 Kindern aufgeteilt und wenn du pech hast und keinen UVG mehr bekommst was ja nach einer Heirat der fall ist, würdet ihr eventuell schlechter da stehen wie jetzt.


    Lg

  • aber bei uns geht das???? da soll er unterhalt zahlen irgendwie verstehe ich das nicht!!!!!


    Wenn ich mich recht erinnere, hat man dich doch aufgeklärt, dass dein freund eine Änderung des Titels beantragen muss, wenn sich seine Einkommenssituation wesentlich geändert hat und/oder er einem weiteren Kind gegenüber unterhaltspflichtig wird. Aber da muss er in die Puschen kommen und niemand anderes...

  • Die Anzahl der Kinder verwirrt mich jetzt. Dein Freund hat zwei Kinder mit seiner Ex. Eines mit dir... Es ist also ein Kind dazu gekommen. Das habt ihr dem Amt mitgeteilt... alles gut und schön, nur ihr müsst eine Abänderung des Titels beantragen. Und soweit ich das weiß (und so wurde mir das vom JA erklärt), muss das Jugendamt eine Änderung auf Wunsch des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht unbedingt machen, die sind nicht der Vertreter des Unterhaltszahlers sondern des Kindes. Eine Änderung kann nur das betreuende Elterteil vom Jugendamt verlangen. Der Unterhaltspflichtige muss, wenn sich das betreuende Elternteil nicht darum kümmert, übers Gericht eine Änderung des Titels beantragen. Soll heißen, wenn in eurem Fall dieMmutter der beiden älteren Kinder nicht einwilligt und mitspielt bei der Änderung, müsst ihr es den offiziellen Weg gehen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von lavini ()

  • Keiner wiederspricht sich hier.
    Dein LG Arbeitet, somit muss er Unterhalt zahlen, dein EX Arbeitet nicht, somit ist er nicht leistungsfähig.
    Du hast keinen Titel gegen einen EX daher kann ihm keiner etwas, dein LG hat anscheinend einen Titel den er somit auch bedienen muss.
    Ist dein LG Arbeitslos und das länger als 6 Monate, muss er Abänderungsklage bei Gericht einreichen.


    Mfg

  • Hi,


    kuschelmaus oder Austrägerin :D , was ist denn dein EX von Beruf ?


    Grundsätzlich ist es so, dass durchaus ein Zusatzjob(bspw. Zeitung austragen), auferlegt werden kann, um den Mindestunterhalt zu leisten, denn es besteht erhöhte Erwerbsobliegenheit.
    Sollte dein EX leichtsinnig den Job verloren haben, dann kann ihm sogar sein letztes Gehalt als Grundlage zur Berechnung des KU, um die Ohren gehauen werden.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sollte dein EX leichtsinnig den Job verloren haben, dann kann ihm sogar sein letztes Gehalt als Grundlage zur Berechnung des KU, um die Ohren gehauen werden.



    das problem hatte der KV meines großen, er wollte einfach nicht zahlen und hat einen diebstahl in der firma begangen und hat sich über die kündigung gefreut.
    leider wieder UV und mein Anwalt hat der ARGE auferlegt sich ganz dolle um ihn zu bemühen und das taten sie dann auch und nun wird gepfändet, weil er einfach nciht zahlen möchte, obwohl er kann.