Hallo!
Ich habe folgendes Problem und frage mich ob das wirklich alles so sein kann wie die Familienkasse mir das eben am Telefon erklärt hat.
Also folgende Situation:
Ich habe mich vom Vater meiner Tochter getrennt als sie 10 Monate alt war (sie ist inzwischen 6 Jahre alt) und bekomme seitdem natürlich Kindergeld.
Der Vater zahlt keinen Unterhalt, kümmert sich nicht um sie, ich habe das alleinige Sorgerecht und ABR. Er wohnt seit ca. 3 Jahren in Österreich.
Gestern bekomme ich von der Familienkasse ein Schreiben, daß geprüft werden müsste ob ich weiterhin einen Kindergeldanspruch habe, weil der Vater ja in Österreich theoretisch auch Kindergeld beantragen kann.
6 seitiger Fragebogen über die letzten 5 Jahre. Arbeitgeber, ob ich Arbeitslosengeld bekommen habe, Krankengeld usw.
Jetzt habe ich eben bei der Familienkasse angerufen weil ich Einzelheiten wissen wollte.
Die Dame sagte mir, daß es so ist das wenn der Vater in Österreich Kindergeld beantragt es mir hier in Deutschland wieder abgezogen würde. Z.B. wenn er in Österreich 50€ Kindergeld monatlich bekommt, bekomme ich hier statt 164€ nur noch 114€. Das wäre EU-Recht und unabhängig davon wo das Kind lebt.
Es ginge nur darum ob jemand der in direktem Verhältnis mit dem Kind steht in diesem Land arbeitet oder nicht. Wenn er also arbeitet und es beantragt bekomme ich es abgezogen.
Weiterhin steht in dem Schreiben, daß es unabhängig davon wäre ob er es beantragt oder nicht beantragt. Wenn er es nicht beantragt, ihm aber z.B. 50€ zustehen würden, würde ich das trotzdem abgezogen bekommen.
Ich meine das kann doch nicht sein? Die Dame von der Familienkasse meinte selber es wäre ungerecht aber halt EU-Recht.
Kennt sich damit jemand aus?
Und es wäre wichtig zu wissen meinte sie ob man in Österreich nur dann Kindergeld beantragen könnte wenn das Kind auch bei einem leben würde.
Das wäre auch wieder von Land zu Land verschieden. Wie das in Österreich sei konnte sie mir aber nicht sagen.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!! :bet:bet:bet
Danke!!! :thanks::winken: