Kindergeldfrage! Hoffe es kennt sich jemand aus!

  • Hallo!



    Ich habe folgendes Problem und frage mich ob das wirklich alles so sein kann wie die Familienkasse mir das eben am Telefon erklärt hat.


    Also folgende Situation:


    Ich habe mich vom Vater meiner Tochter getrennt als sie 10 Monate alt war (sie ist inzwischen 6 Jahre alt) und bekomme seitdem natürlich Kindergeld.


    Der Vater zahlt keinen Unterhalt, kümmert sich nicht um sie, ich habe das alleinige Sorgerecht und ABR. Er wohnt seit ca. 3 Jahren in Österreich.


    Gestern bekomme ich von der Familienkasse ein Schreiben, daß geprüft werden müsste ob ich weiterhin einen Kindergeldanspruch habe, weil der Vater ja in Österreich theoretisch auch Kindergeld beantragen kann.


    6 seitiger Fragebogen über die letzten 5 Jahre. Arbeitgeber, ob ich Arbeitslosengeld bekommen habe, Krankengeld usw.


    Jetzt habe ich eben bei der Familienkasse angerufen weil ich Einzelheiten wissen wollte.


    Die Dame sagte mir, daß es so ist das wenn der Vater in Österreich Kindergeld beantragt es mir hier in Deutschland wieder abgezogen würde. Z.B. wenn er in Österreich 50€ Kindergeld monatlich bekommt, bekomme ich hier statt 164€ nur noch 114€. Das wäre EU-Recht und unabhängig davon wo das Kind lebt.


    Es ginge nur darum ob jemand der in direktem Verhältnis mit dem Kind steht in diesem Land arbeitet oder nicht. Wenn er also arbeitet und es beantragt bekomme ich es abgezogen.


    Weiterhin steht in dem Schreiben, daß es unabhängig davon wäre ob er es beantragt oder nicht beantragt. Wenn er es nicht beantragt, ihm aber z.B. 50€ zustehen würden, würde ich das trotzdem abgezogen bekommen.




    Ich meine das kann doch nicht sein? Die Dame von der Familienkasse meinte selber es wäre ungerecht aber halt EU-Recht.


    Kennt sich damit jemand aus?


    Und es wäre wichtig zu wissen meinte sie ob man in Österreich nur dann Kindergeld beantragen könnte wenn das Kind auch bei einem leben würde.


    Das wäre auch wieder von Land zu Land verschieden. Wie das in Österreich sei konnte sie mir aber nicht sagen.



    Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!! :bet:bet:bet



    Danke!!! :thanks::winken:

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Wenn er es nicht beantragt, ihm aber z.B. 50€ zustehen würden, würde ich das trotzdem abgezogen bekommen.


    soviel ich weiss, ist das leider richtig-


    Du musst quasi nachweisen, dass Du nicht freiwillig darauf verzichtet, bzw. er nicht freiwillig darauf verzichtet....


    ein Teufelskreis :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja allerdings.


    Aber das kann doch nicht sein! Er kümmert sich einen Dreck um sie.


    Ich hoffe es meldet sich noch jemand der sich mit diesem EU-Recht auskennt...


    Morgen werde ich erstmal beim JA anrufen ob die irgendwas wissen und dann ... ja dann weiss ich auch nicht.


    Ich könnte :flenn weil es so ungerecht ist.


    :thanks::winken:

  • kindergeld nennt sich in ö wohl familienbeihilfe


    Zitat

    So stellen Sie den Antrag


    Die Familienbeihilfe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Diese Beihilfe kann grundsätzlich nur die Mutter beziehen.
    Für die Antragstellung brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und den Meldezettel des Kindes und den des oder der AntragstellerIn.


    http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2329.html



    Zitat

    Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht selbsttätig eine Ausbezahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist der jenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/K…ihilfe_in_.C3.96sterreich


    danach kann er ja gar kein "kindergeld" erhalten

  • Ja allerdings.



    Mittlerweile bin ich schlauer und habe heraus gefunden, daß man um in Österreich Kindergeld zu bekommen mit dem Kind zusammen leben muss.


    Und das tut er ja definitiv nicht.


    Werde den Antrag da jetzt abschicken und abwarten...



    :thanks::thanks::thanks::winken:

  • Nach deutschem Recht steht Dir das hälftige Kindergeld per se zu. Die andere Hälfte steht Dir zu, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mindestens 75% des Regelunterhaltssatzes zahlt.
    Die Regelung, auf die die Sachbearbeiterin anspielt, greift nur, wenn der Barunterhaltspflichtige Unterhaltszahlungen an Dich leisten würde in vorgeschriebener Höhe. Kindergeld ist nämlich Grundbedarf und kann nicht gekürzt werden. In irgendeiner Form muss es beim Kind ankommen. Entweder in der direkten Auszahlung in Deutschland oder aber als einberechnete Summe im fließenden Kindesunterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.