Androhung von Zwangsgeld?
Danke für den Hinweis.
Es gab eine Elternvereinbarung vor dem Gericht. Ob das Gericht sich diese Vereinbarung zu eigen gemacht hat oder lediglich feststellt, dass angesichts der Vereinbarung, die eine Gerichtsentscheidung ersetzt, das Gericht außen vor ist, weiß ich als Nichtjurist bei der Formulierung, dass das Gericht die Vereinbarung "genehmigt" hat, nicht.
Die Elternvereinbarung vor Gericht besagt: Umgang der KM von Freitag bis Montag früh + (mindestens) ein weiterer Tag nach Absprache. Welche anderen Vereinbarungen beim Kinderschutzbund im Nachgang getroffen wurden (die jetzt vom KV in Absprache mit dem JA wieder gekippt wurden), kann ich nicht sehen. Unglücklich ist sicher die unklare Zuständigkeit der Institutionen: Das JA segnet (angeblich) eine Änderung der Umgangsvereinbarung ab, die beim Kinderschutzbund, getroffen wurde. Beim Kinderschutzbund wurde vorher die Regelung gekippt, die vor Gericht getroffen worden war.
Ich halte eine unmissverständliche gerichtliche Festlegung des Umgangs in so einer Situation für hilfreich.