Arge will Kontoauszüge!!!

  • Was ich mich nur Frage wie lange zahlt er denn die Schulden zurück, über was für einen Zeitraum ging es denn?


    Ich meine so wie ich lese lebst du dann seit mindestens 2006 von Hartz IV und wie Tilla schon schrieb, musste ich auch alle halbe Jahre einen neuen Antrag machen und auch alle halbe Jahre die Kontoauszüge vorlegen. Da müssen die vom Amt das ja auch gesehen haben das mehr Unterhalt überwiesen wird, wie angegeben. Das ist das was mich ein klein wenig stutzig macht.


    Gruß Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • zusammenfassend lässt sich folgendes sagen: die kontoauszüge sind vorzulegen, egal in welcher form oder von wo beschafft. werden die zum termin nicht vorgelegt kommt he seiner mitwirkungspflicht nicht nach und es wird nach aktenlage entschieden u. sanktioniert. so stelle ich mir das vor. wenn die kontoauszüge nicht mehr vorliegen, dann muss man die sich von der bank besorgen. unter umständen kann ja die arge nach einem darlehen befragt werden diesbezüglich oder kv zahlt das einfach.

  • Ich meine so wie ich lese lebst du dann seit mindestens 2006 von Hartz IV und wie Tilla schon schrieb, musste ich auch alle halbe Jahre einen neuen Antrag machen und auch alle halbe Jahre die Kontoauszüge vorlegen.


    Alle 6 Monate ein Folgeantrag ist normal, aber auch davon kann abgewichen werden u für einen längeren Zeitraum als die üblichen 6 Monate bewilligt werden.
    Aber bei jedem Folgeantrag, auch Kontoauszüge fordern ist nicht wirklich die Regel, bzw. sollte es nicht sein...u gehören eigentlich nicht pauschal zum Folgeantrag dazu.


    Von daher ist es nicht wirklich üblich das lückenlos alle Kontoauszüge der ARGE vorliegen...

  • es ist ehr nicht üblich das nicht zu tun jens. in den meisten argen wird so verfahren das die aktuellen kto-auszüge vorzulegen sind, meistens aber in größerem umfang. seit dem bsg-urteil vom letzten jahr auch beliebte praxis seitens der arge.
    ich würd da überhaupt kein problem sehn. sie können die auszüge einsehen u. dann damit selig werden.

  • Ich muss alle 6 Monate die Auszüge des letzten und des laufenden Monats vorlegen. Alle dazwischen kriegt die Arge nicht zu sehen. Das Gleiche könnte mir also auch passieren, weswegen ich meine Auszüge auch smmle.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit


  • Von daher ist es nicht wirklich üblich das lückenlos alle Kontoauszüge der ARGE vorliegen...


    Es ist eine KANN-Bestimmung! Und manche ARGEN können scheinbar nicht mehr ohne ihre Kann-Bestimmungen! :schwitz

  • ja seit ihr nun fertig????


    wie lange mein ex mir die schulden zurück zahlt tut hier nix zur sache...es ist jedenfalls ne menge.
    ich sags nur noch einmal jetzt...er hatte mir mehr geld überwiesen also unterhalt+schulden..hat es aber in einer überweisung gemacht...an stelle es in 2 zu machen,oder in bar.
    daher denkt die arge jetzt ich habe "beschissen"...gut die gehen jetzt nur nach dem betrag der mehr da ist...kann ich verstehen und werd ich auch für grade stehen.
    und hier stinkt nix...hier waren nur 2 leute dämlich,mein ex und ich...mehr nicht.


    übrigens hat die arge mich gestern angerufen...ich brauche die auszüge nicht mehr vorlegen...mein ex musste offen legen was er an unterhalt zahlte...dadurch ist alles da,weil ja mein name und kontonummer drauf steht.


    so ich bin seit okt 06 arbeitslos...is das jetzt schlimm?wen geht das hier was an?mir wäre auch ein gutbezahlter job lieber als zu dem verein zu rennen...


    auch hier muss man alle halbe jahre einen neuen antrag stellen,nur nach auszügen wurde nie gefragt...kann ich auch nix für...weil dann hätte ich meine auch gesammelt.(was ich ja jetzt auch WIEDER tun werde in zukunft)


    und nun möchte ich das thema schliessen...
    ich werde das geld zurück zahlen und kontoauszüge sammeln...und mir auf die stirn schreiben "ARGEBESCHEISSER"


    zufrieden???


    gute nacht!!!!

  • und nun möchte ich das thema schliessen...


    nö, ich möchte aber hier weiter schreiben.


    Nix mit fertig !!!!


    Was glaubst Du, wie so eine Reaktion auf Leute wirkt, die sich Zeit für Dich nehmen und Dir antworten.


    Wenn Du die Wahrheit nicht verträgst, solltest Du ne Runde durch den Märchenpark laufen. Frische Luft tut schonmal gut.


    Wir leben in einer Solidargemeinschaft - und die möchte schon wissen, ob der Nehmende berechtigt ist, dies zu tun.


    In der Schule haben wir zu solchen Leuten immer "beleidigte Leberwurst" gesagt. Nein, das sag ich jetzt nicht.


    Aber überdenke mal Deine Reaktion


    LG Cobra

  • ja seit ihr nun fertig????


    Ähm.. das Thema ist ja u.a. auch ein gewisses allgemeines Thema geworden, was ja auch ansich nicht schlecht ist, so werden viele Info`s auch für andere User zusammen getragen..


    Aber pauschal würde ich sagen, hier fühlt sich wer massig auf die Füsse getreten!



    wie lange mein ex mir die schulden zurück zahlt tut hier nix zur sache...es ist jedenfalls ne menge.


    Wie oft, tut vieles hier nicht zur Sache, aber doch sind die User gern gesehen um einem den Schrecken vor vielem zu nehmen u um hilfreiche Tipps herzugeben..


    und hier stinkt nix...hier waren nur 2 leute dämlich,mein ex und ich...mehr nicht.


    .. dreist dfämlioch vielleicht auch, u untereinander sich gut zugetahn, dann man ja auch ansonten abgesichtert war, durch staatliche Hilfen..


    Und nebebei stimmte die Ku Berechung ja offensichtlich auch nicht, bzw. war man sich ja einige ..so hab ich das grad noch im Gedächnis, aber darüber spricht man halt noch weniger..


    so ich bin seit okt 06 arbeitslos...is das jetzt schlimm?


    Nein, leider passiert das vielen...


    wen geht das hier was an?mir wäre auch ein gutbezahlter job lieber als zu dem verein zu rennen...


    Niemandem geht das was an..aber es geht jedem was an was mit seinen Steuergeldern passiert, sogar allen anderen aLG2 Empfängern geht das was an, weil auch die Stueren zahlen..


    Aber mal gut, das das allen hier nichts angeht, aber doch sie gut für Tipps usw. waren...


    und nun möchte ich das thema schliessen...
    ich werde das geld zurück zahlen und kontoauszüge sammeln...und mir auf die stirn schreiben "ARGEBESCHEISSER"


    zufrieden???


    Man man..
    Hauptsache die User haben sich die Zeit genommen u versucht zu helfen, wenn auch dann noch blöderweise Sätze kamen die einem dann doch nicht so ganz schmeckten...


    Da freut man sich doch glatt immer wieder sich die Zeit genommenzu haben u Hilfestellung gegeben zu haben, wenn dann danach der Hilfesuchende sich sowas von angepisst fühlt..


    Da hilft man doch wahrlich gern bei so einem Feedback !!



    gute nacht!!!!


    dito...


    ..u ich hier nie wieder..viel Glück beim nächsten mal!





    Ja, aber hallo! Was ist das denn jetzt für ein Ton?


    :D :D ..na ich würd sagen ein ziemlich angepisster..!
    Obs wirklich so glimpflich ausgegangen ist?! .. oder ob man sich zurecht angepisst füghlen muß..?
    Ein jeder kann sich da seinen Teil zu denken.. :D ;)

  • :D :D ..na ich würd sagen ein ziemlich angepisster..!
    Obs wirklich so glimpflich ausgegangen ist?! .. oder ob man sich zurecht angepisst füghlen muß..?
    Ein jeder kann sich da seinen Teil zu denken.. :D ;)


    :frag Jens, man muss nicht alles verstehen! ;)

  • Aber pauschal würde ich sagen, hier fühlt sich wer massig auf die Füsse getreten!


    Verständlicherweise fühlt sich hier jemand auf die Füße getreten. In keinem Satz der TS habe ich gefunden: Das Amt ist so gemein o.ä., sondern ich lese nur:


    "Ich seh ein das ich nen Fehler (aus Unwissenheit) gemacht habe, werde künftig meine Kontoauszüge sammeln, werde das Geld ans Amt zurückzahlen (Selbstverständlichkeit), da ich unwissend gehandelt habe."


    Klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber die TS sagt ja auch nicht, ich will die Strafe nicht, sondern fragt, wie so eine Strafe aussehen könnte (Anzeige, Vorstrafe).



    Klar muß man nicht alles verstehen, aber man muß doch auch nicht alles hinnehmen, vor allem, wenn man (Dank der Hilfe hier) zur Einsicht gekommen ist, so wie die TS (zumindest habe ich so den Eindruck!).
    Und das sie das Thema für sich so erledigt hat, heißt doch nur, das sie nichts mehr schreiben möchte, weil sie das Gefühl hat das jeder *rumhackt* und keiner ihre Einsicht liest. Sie sagt ja nicht: "Schließt den Thread ab und verhängt Schreibsperren!"


    Der Threadschreiberin würde ich anraten, bei jedem Folgeantrag Kontoauszüge in Kopie beizulegen, damit solche Situationen nicht mehr entstehen.


    Wünsch Dir alles Gute, das Du glimpflich aus der Situation rauskommst!


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • danke carina


    genauso siehts nämlich aus...



    bei den leuten die mir wirklich neutrale,normale antworten gegeben haben,habe ich mich bedankt.


    trotzdem nochmal...danke :-)



    lg

  • Erkläre denen auf dem Amt, das Du nicht wusstest, das das als Einkommen gerechnet wird, weil es ja eigentlich Geld ist, welches er Dir aus der Zeit vor Hartz4 zusteht. Erkläre ihnen das es schlicht Unwissen war und Du in keinster Weise vor hattest Betrug zu begehen.
    Bei uns ist es im übrigen so, bei jedem Folgeantrag für Hartz4 (1/2 jährlich) müssen die Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorgelegt werden.




    Hallo Nicole,
    erstmal darf die ARGE nur die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einsehen. Alles was DU vor Harzt4 und evtl ALG1 erhalten hast ist nebensache. Klar musst Du auskunft über mlt Einnahmen machen und dafür sind die 6 Monate an Kontoauszüge vollkommend ausreichend, alles andere ist als Willkür zu sehen.
    Ausser es besteht dringender Verdacht der Falschauskunft.

  • Ausser es besteht dringender Verdacht der Falschauskunft.


    Dass es eine Falschauskunft gegeben hat, aus welchen Gründen auch immer, ist der TS ja bereits klar, dass das nicht gut war auch. Aktive Kooperation mit der ARGE ist sicher die beste Strategie.

  • Hallo Nicole,
    erstmal darf die ARGE nur die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einsehen. Alles was DU vor Harzt4 und evtl ALG1 erhalten hast ist nebensache. Klar musst Du auskunft über mlt Einnahmen machen und dafür sind die 6 Monate an Kontoauszüge vollkommend ausreichend, alles andere ist als Willkür zu sehen.
    Ausser es besteht dringender Verdacht der Falschauskunft.

    hm wollte mich garnicht bedanken sondern antworten. sorry denks halt einfach weg. was vor alg2 oder alg1 gemacht wurde ist nicht wirklich einerlei. wenn dort vermögen verschleiert u. verprasst wurde um sich mit absicht in bedürftigkeit zu bringen ist der arge schon dran gelegen das zu erfahren. dann wird danach auch gehandelt u. he muss sehen wie sie klar kommt. in dem fall geht es um eventuelle erschleichung von leistungen, unter umständen um sozialbetrug. da liegt es im interesse jedes he seine auszüge vorlegen zu können als beweis. ansonsten muss man sich auszüge besorgen.
    kooperation is besser als gekürzte oder gar gestrichene leistungen oder?