Arge will Kontoauszüge!!!

  • hallo


    gestern bekamm ich einen brief von meiner arge.
    ich solle kontoauszüge von oktober 2006-oktober 2009 einreichen.
    wo ersichtlich ist was ich für unterhaltszahlungen für meine kinder bekommen habe.
    nun zu meinen problem,ich habe nur noch auszüge von komplett 2008 und 2009.
    2007 und die 3monate für 2006 habe ich nicht mehr.


    habe dann bei meiner bank angerufen...
    der herr sagte mir das jedes blatt 5 euro kostet,jede angefangende arbeitsstunde kostet 20 euro und dann noch 12 uero gebühr...
    man müsste ins archiv und das ist eben teuer,weil alles manuelll gemacht würd.
    ich hab dann kurz geschaut es wären insgesamt 30 blätter (da ich 2 zahlungen zu verschiedenen zeiten hatte)...
    das wären jetzt nur alleine für die auszüge 150 euro...arbeitstunde mal nicht dazu gerechnet.
    was soll ich jetzt machen?ich hab das geld dafür nicht...
    ich bin fix und alle....


    lg nicole

  • Hallo,


    ich würde alle Kontoauszüge die Du noch hast kopieren und der ARGE zukommen lassen. Dazu eine Mitteilung wo Du erläuterst das Du die komplett geforderten Auszüge nicht mehr hast und eine Anfrage bei Deiner Bank zu diesem Ergebnis (wie Du geschrieben hast... grosser Aufwand, Archiv, enorme Koste...) gekommen ist. Vielleicht noch den Namen des Bankmitarbeiters sowie Rufnummer dann kann die ARGE da nämlich gleich selber nachfragen wenn sie Dir ned glauben.


    Vielleicht hast ja dann Glüch das sie sich zufrieden geben mit dem was Du hast. Drück Dir fest die Daumen :knuddel


    Grüßle
    Dani

    Thomas-Luca 12 Jahre (achterbahn der gefühle)
    Maximilian 11 Jahre (genervtes etwas)
    Dominik 5 Jahre (öööhhhh mammmaaaaa?)
    Niklas 5 Jahre (lachsack)

  • Es wird aber auch immer angeraten Kontoauszüge bis zu 10 Jahre aufzuheben. Dazu gibt es bei der Bank kostenlos auch Heftchen zum abheften! Du solltest aus der ganzen Aktion also auch was gelernt haben! :lach


    Es geht doch der ARGE nur um den Unterhalt, oder!?
    Kann das die Bank nicht zusammen fassen?
    Bei welcher Bank bist du denn?


    :hae: Ich habe dies auch mal gemacht, allerdings schon Jahre her. Ex hatte vom gemeinsamen Konto Auszüge verschludert! :rolleyes: Da kostete das Blatt auch ja 5 Euro und paar Euro Verwaltungsgebühr! Aber 150 Euro!? :hä Steht doch in gar keinem Verhältnis zum Aufwand, dass der so groß für die Bank sein soll kann ich mir gar nicht vorstellen!

  • danke für die schnellen antworten,das geht ja fix.. :-)


    ich konnt die halbe nacht nich schlafen,weil ich mir solch einen kopf mache.


    dann noch eine frage....stimmt es das man als privatperson nicht dazu verpflichtet ist kontoauszüge über jahre aufzuheben?
    ich glaube nur wenn man gewerbetreibender ist muss man 10 jahre aufheben.
    weil ich habe immer sehr viele gehabt und irgendwann hat ich die faxen dicke gehabt und hab sie entsorgt,alle2 jahre.weil ich einfach keinen platz habe und auch wirklich keine zeit (und lust :rotwerd )...habe 5 kinder...da bleibt für sowas keine zeit....


    gut nach dem brief werde ich jetzt wieder alles aufheben...man weis ja nie... :rolleyes2:

  • das ist ja echt der hammer !! :wow



    bei meiner bank kostet ein ganzes jahr kontoauszüge nachfordern nur 12 euro .... was sind das denn bitte für unterschiede ??

  • Da kostete das Blatt auch ja 5 Euro und paar Euro Verwaltungsgebühr! Aber 150 Euro!? :hä Steht doch in gar keinem Verhältnis zum Aufwand, dass der so groß für die Bank sein soll kann ich mir gar nicht vorstellen!




    na es wären 30 auszüge mal 5 euro sind 150 euro....
    der herr sagte es ist ein großer aufwand weil dann jemand in ein archiv muss,also nich im pc.so hat er mir das erklärt....ja und das kann dauern.weil ich habe zum anfang immer geld bekommen und mitte des monats ja und die raus suchen.... :rolleyes:

  • Les hier mal nach. Wenn ich das richtig überlesen habe hast du die Pflicht sie 4 Jahre aufzuheben.


    Versteh dein Problem auch nicht so recht. Wo ist es denn stressig so ein Papier abzuheften? Zumal doch bekannt ist, das die ARGE gern mal nachprüft und ich auch nciht glaube das sich die ARGE abspeisen läßt wenn du sagst es war dir zu stressig Kontoauszüge aufzuheben! :Hm

  • @ try2survive...


    das die sie einsehen dürfen das weis ich.können sie auch....


    also im brief stand das....


    "lückenloser(ungeschwärzter)nachweis über die erhaltenen unterhaltszahlungen vom kindesvater der kinder a und b in form von kontoauszugskopien,von okt.2006 bis okt.2009"



    die denken das ich "beschissen" habe ...


    die arge berechnet neuerdings selbst den unterhalt aus, laut düsseldorfer tabelle,also das was das jugendamt sonst macht.
    so dazu musste der KV sämtliche nachweise vorlegen...
    daraus wurde ersichtlich das er mehr zahlt als ich angegeben hatte (82 euro)...aber nur seit voriges jahr...und diese 82 euro sind eigentlich schulden die er bei mir hatte...nur er hat im verwendungszweck immer angegeben unterhalt für kind,war für mich auch ok...wusste ja auch für was es ist.
    nun denken die ich hab geld um die ecke gebracht..was aber nicht ist...
    tja und deswegen wollen die jetzt die auszüge von der zeit...also 3 jahre...
    nur wie soll ich das jetzt beweisen das er schulden hatte bei mir???


    meine freundin meint,ich werde alles zurück zahlen können,da es als weiteres einkommen zählt...
    gutich bin selbst schuld...aber ich bin kein verbrecher..

  • Also nach der Forderung nach Kontoauszügen über so einen Zeitraum muß ja schon ein ziemlicher Verdacht bestehen das da von dir falsche Angaben über den KU gemaht wurden.
    So ganz unbegrünmdet wird so ein Nachweiß so ausführlich nicht gefordert u ist auch eher nicht standart.


    KU-Zahlungen wären doch auch so erstmal nacheisbar, über Titel, Urteil, oder gemeinsam getroffener Berechnung zwischen den Eltern u entsprechender Berechnung.


    Wenn also da so etwas gefordert wird, u das jetzt dürfte da ja der Verdacht aufgetreten sein, das da massiv was nicht stimmt.
    Wenn dem so ist, muß ein Nachweis her, der das entkräften kann. Eine grundsätzliche Forderung nach so einem Nachweiß über so einen Zeitraum ist nicht ganz regelkonform..i.d.R. werden Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert .. hier muß einfahc ein Verdacht bestehen.



    weil ich habe immer sehr viele gehabt und irgendwann hat ich die faxen dicke gehabt und hab sie entsorgt,alle2 jahre.weil ich einfach keinen platz habe und auch wirklich keine zeit (und lust )...habe 5 kinder...da bleibt für sowas keine zeit....


    Ganz ehrlich, was verbraucht das für Zeit u Platz, wenn man Kontoauszüge der letzten 5 oder gar 10 Jahre einfach aufbewahrt?
    Das ist ne Schuhkarton voll, oder ein DIN A4 Aktenordner, das nimmt doch keinen Platz weg, deschweigedenn nimmt die Aufbewahrung Zeit in Anspruch..dürftiges Argument. Es geht auch nicht darum ob oder ob es keine Aufbewarhuingspflicht gibt, wenn aber irgendein Umstand eintritt, in dem man etwas nachweisen muß, u der Nachweß eine rechtliche Grundlage hat, dann ist der Nachweiß zu erbringen..völlig unabhängig davon ob man eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist unterliegt oder nicht...


    Von daher macht es immer Sinn Unterlagen aufzubewahren..schaen tut es nicht, ein imenser Aufwand ist es nicht u viel Paltz nimmt es auch nicht in Anspruch, nur es kann in so einem Fall wie dieses ungemein hilfreich sein u eine Menge Kosten, Zeit u Ärger ersparen.




    Dennoch würde ich vielleicht jetzt erstmal klären warum diese Forderung nach den Kontoauszügen u dann sehen wie man evtl. diese Angelegenheit aufklärt, auch evtl. ohne entsprechende Kontoauszüge.
    Denn diese Forderung ist ja nun nicht grad üblich!!

  • nur er hat im verwendungszweck immer angegeben unterhalt für kind,


    das wird dir niemand glauben, dass das kein KU war-


    die Arge nicht, und wohl auch sonst niemand-


    :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • daraus wurde ersichtlich das er mehr zahlt als ich angegeben hatte (82 euro)...aber nur seit voriges jahr...und diese 82 euro sind eigentlich schulden die er bei mir hatte...nur er hat im verwendungszweck immer angegeben unterhalt für kind,war für mich auch ok...wusste ja auch für was es ist.
    nun denken die ich hab geld um die ecke gebracht..was aber nicht ist...

    Hast du die 82 euro denn dort angegeben? Wenn die dort nicht mit als Einkommen angerechnet wurden, wirst du entsprechend ne Rückforderung an zu Unrecht bezogenen Leistungen bekommen.
    Es ist dann egal, das er damit alte Schulden bei Dir bezahlt hat, Du hattest ein höheres Einkommen als angegeben und hast somit zu hohe Leistungen der Arge erhalten.

  • Les hier mal nach. Wenn ich das richtig überlesen habe hast du die Pflicht sie 4 Jahre aufzuheben.


    Versteh dein Problem auch nicht so recht. Wo ist es denn stressig so ein Papier abzuheften? Zumal doch bekannt ist, das die ARGE gern mal nachprüft und ich auch nciht glaube das sich die ARGE abspeisen läßt wenn du sagst es war dir zu stressig Kontoauszüge aufzuheben! :Hm

    hier der satz steht bei aufbewahrungspflicht...
    Eine allgemein gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen gibt es für Privatpersonen nicht.



    ich hebe sie doch auf...aber nur für 2 jahre und dann werden sie entsorgt...


  • Ließ dir das doch mal selber durch was du da geschrieben hast, u lese das mal als "Aussentehender".


    Er hat Schulden BEI DIR.


    Zahlt aber 82 € mehr KU u deklariert diesen auch so...


    ARGE überprüft, er muß Unterlagen einreichen, darauf wird obiges aufgedeckt..wie sieht das aus??


    Das du mehr KU bekommen hast als angegeben.


    Und auch Forderungen gegen Dritte sind bei der ARGE anzugeben..da sie evtl. als Einkommen gewertet werden können.


    Wenn du an der Sache schuld bist u das wissentlich, ist das nunmal deine Schuld, gar eine Straftat, auch wenn du das anders siehst, du hast dann die falschen Angaben gemacht, entkräften kannst du das nur duch Nachweise..die du beibrignen mußt..


    Kann so halt passieren, das ein Strafverfahren wegen Sozialbetrugs anhängig wird.

  • hier der satz steht bei aufbewahrungspflicht...
    Eine allgemein gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen gibt es für Privatpersonen nicht.



    ich hebe sie doch auf...aber nur für 2 jahre und dann werden sie entsorgt...


    Und??
    Das bringt dir rein gar nichts!


    Du hast in den Augen der ARGE falsche Angaben gemacht u einen Naxchweiß darüber hat die ARGE, das wiederum kannst nur du entkräften, niemand sonst, da ist es Latte ob du eine Aufbewahrungsfrist von Kontoauszügen hast oder nicht .. lt. anderem Gesetz hast du richtige Angaben zu machen u alles nachzuweisen u zu belegen..da hier nunmal offensichtlich für die ARGE falsche Angaben gemacht worden muß du den Nachweiß erbringen, da nutzt die eine Nichtaufbewahrungsfrist rein gar nichts..

  • soll ich jetzt hier erklären warum ich keine zeit habe???also das muss ich nicht...
    ich habe nicht beschissen....er hatte schulden bei mir ,unterhaltsschulden die er nicht gezahlt hat für einen bestimmten zeitraum...wo ich aber nich zur arge gegangen bin und gesagt habe er kann nich zahlen...
    ich hatte also wenige rgeld wie mir hätte zugestanden.
    er hatte schulden wegen auto und bat mich darum das ich wenigstens für einen teil (82 euro) verzichte...ich hab gesagt ja.
    er sagte dann sobald er wieder geld habe,zahlt er mir dieses nach und das hat er gemacht indem er mir dies überwies plus den normalen unterhalt...


    nun wurde er gebeten sein einkommen nachzuweisen und nachzuweisen was er an unterhalt gezahlt hat...das hat er gemacht.
    und ich steh jetzt da und werde als bescheisser dargestellt...was ich aber nicht bin....

  • soll ich jetzt hier erklären warum ich keine zeit habe


    nööö- weil es gar keine Argumente dafür gibt :kopf
    Schuhkarton auf, Belege rein, und gut ist- dauert genauso lange, wie wegschmeissen....


    und das andere wirst Du wohl als Lehrgeld abhacken müssen, und die Konsequenzen ertragen- nicht schön- aber wohl unvermeidbar :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ist es vielleicht möglich, dass dein Ex dir die Richtigkeit deiner Aussage schriftlich bestätigt? Müsste doch möglich sein, dass er dir unterschreibt, dass es sich bei dem Mehr um Rückzahlung von Schulden handelte, wenn er auch nicht dran gedacht hat, es getrennt auszuweisen.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von varecia ()

  • Ist es vielleicht möglich, dass dein Ex dir die Richtigkeit deiner Aussage schriftlich bestätigt? Müsste doch möglich sein, dass er dir unterschreibt, dass es sich bei dem Mehr um Rückzahlung von Schulden handelte, wenn er auch nicht dran gedacht hat, es getrennt auszuweisen.

    ja würde er bestimmt machen.aber dann muss er es zurück zahlen...denke ich mal.weil die arge es ja von ihm dann fordert.ich weis es echt nicht.
    er muss jetzt sowieso das doppelte an unterhalt zahlen.
    ich bekamm in 8 jahren trennung für seine beiden kinder 250 euro (kind a ist 16 kind b ist 10)...also eigentlich immer viel zu wenig.
    gut ich hätte ja auch einen titel machen können...habe ich aber nicht,weil er schulden hatte und mir auch sonst viel geholfen hatte...z.b krankenhausaufenthalt hat er seine kinder genommen,umzug,wohnung gemaltert usw...also für uns beide stand immer fest eine hand wäscht die andere...wir sind im guten auseinander gegangen und unterstützen uns gegenseitig...