Grüß Euch... (Unterhalt)

  • da magst du recht haben, aber er hat keine großen ansprüche, auserdem scheint er ja noch was zu machen (schwarzarbeit) denn ich frag mich wo das geld für ständig neue klamotten, schuhe, handy und seine hunde her kommt.


    Außerdem posaunt er das auch rum , das er sich offziell arbeit sucht wo er unter dem selbstbehalt verdient und dann noch schwarz etc.

  • @ Jens
    ich kenn mich jetzt aus weil ich 1 h mit der Rechtspflegerin gesprochen habe heute, in eigener Sache. Dienstag ist in Wien Amtstag, da kann man aufs Gericht gehen. War heute morgen da.

  • Hi,


    Janamia, die Kids leben in Deutschland, somit gelten m.E. deutsche U.-Gesetze.
    Wenn der U-Schuldner in einem anderen Land lebt, so wird ein bestimmter Faktor für die U-Berechnung genommen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • ich bin ja selbstständig und hab ja auch im "normalen" Leben immer wieder mit säumigen Nichtzahlern zu tun. Die Vorgehensweise ist wie folgt:
    1. Mahnung
    2. Mahnung


    3. Mahnung


    4. gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen (kann man zum Glück mittlerweile alles online machen...) Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit zum bezahlen oder sich zu den Vorwürfen zu äußern.



    5. hat der Schuldner weder bezahlt noch sich zu den Vorwürfen geäußert dann kann man den sogenannten Vollstreckungstitel beantragen. Der Schuldner hat wieder 2 Wochen Zeit zum bezahlen oder sich zu den Vorwürfen zu äußern.


    6. Hat sich nach Ablauf der 2 Wochen wieder nichts getan kann man den Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen. Mit viel Glück bekommt man dann auch noch was, wenn nicht hat man nur die (saftigen) Gebühren zusätzlich am Hals. Die Forderung an den Schuldner erhöht sich mit jedem Versuch des Gerichtsvollziehers um die Höhe der Gebühren sowie der aufgelaufenen Zinsen.


    Ganz schwierig wird es, wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, dann ist so ziemlich alles zwecklos. Dann hilft dann nur noch Moskau-Inkasso :lach . Allerdings hat man mit seinem Titel ein Papier in Händen das 30 Jahre gültig bleibt. Es kann ja sein, dass der oder die Schuldner unverhofft wieder zu Geld kommen. Aber das muss überwacht werden und und und...ist also ziemlich mühsam. Aber sittenwidrig ist am gerichtlichen Mahnverfahren überhaupt nichts! Warum auch.
    Viele Grüße
    Franz

  • ganz wichtig: kann der Gerichtsvollzieher nichts holen veranlasst er die eidesstattliche Versicherung beim Schuldner. Das ist für viele dann meistens doch ein triftiger Grund zu zahlen, da man mit eidesstattlicher Versicherung praktisch vom normalen Leben ausgeschlossen ist. Es gibt aber auch viele, denen selbst das egal ist.
    Viele Grüße
    Franz

  • Franz, alles richtig in punkto Geschäftskunden. Bei Titeln bezüglich Unterhalt ist die Sache aber ein bisschen anders gelagert.
    Einmal gilt juristisch der Unterhalt für den augenblicklichen zeitnahen Unterhalt. Rückwirkend Unterhalt zu erzielen, ist immer eine fragwürdige Sache. 30 Jahre alte Titel werden nicht selten vom Gericht kassiert.
    Denn Fakt ist: Die Kinder sind nicht verhungert ...
    Eine Insolvenz zu erzwingen wegen mangelnder Unterhaltsfähigkeit - auch das ist bei Gericht nur schwerlich durchsetzbar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • eine (Privat?) Insolvenz wird nicht erzwungen, das kann nur der Schuldner selbst in die Wege leiten. Die eidesstattliche Versicherung hat aber den Vorteil, dass die Gerichte richtig sauer reagieren, wenn dann doch sowas wie Vermögen gefunden wird, und wenn es auch nur ein bisschen ist. Aber wie gesagt, es gibt viele die interessiert das alles nicht. Ich befürchte fast, meine Ex-Frau ist bei denen dabei. Es ist grad mal so um die 120 Jahre her, da sind bei uns in Bayern solche Leute standrechtlich erschossen worden :D ...damals war eben noch vieles in Ordnung! :tanz


    Aber ich mach das alles nicht wegen mir sondern wegen der Kinder, ich will mir eines Tages nicht anhören müssen "Papa warum hast Du nichts unternommen" Zum Glück bin ich nicht finanziell abhängig von diesem Abschaum. Aber schon alleine wegen der tiefen Wunden, die sie in die Seelen der Kinder gerissen hat, werde ich sie belangen wo es nur geht!
    Viele Grüße
    Franz

  • Ein Titel kann immer erwirkt werden, man hat dann halt 30 Jahre was schriftliches in der Hand, es kann ja sein dass sie unverhofft zu Geld kommt.


    Wurde mir auch so gesagt!?


    Bei uns war es dann so, dass vor Gericht auf einmal noch ein paar Nebenjobs auftauchten. Außerdem wurde der Weg zur Arbeit irgendwie anders berechnet, als sein Anwalt es getan hat. Und der Kredit, den er ein jahr nach der Trennung aufgenommen hatte interessierte auch niemanden!
    Sprich: Es hat sich sich doch gelohnt.


    Und nach der ersten Gehaltspfändung war er dann plötzlich in der Lage alle Rückstände auf einmal zu überweisen. Oh Wunder!


    Ich würd's auch probieren.


    Aber schon alleine wegen der tiefen Wunden, die sie in die Seelen der Kinder gerissen hat, werde ich sie belangen wo es nur geht!


    Diese Einstellung mag ja aus deiner Sicht heraus verständlich sein, bringt euch aber im Endeffekt nicht weiter,
    Dich nicht und die Kids schon mal gar nicht.


    Und irgendwann ist doch jeder froh, wenn der Ganze Gerichts- und RA-Sch... vorbei ist!

  • ...ja, ich helfe den Kindern damit da es ja ihre Zukunft ist, um die es geht und nein, ich bin weder gekränkt noch eitel. Ich bin ja heilfroh dass sie weg ist. Aber sie hat sich eben mit den Kindern Sachen geleistet die nicht entschuldbar sind. Aber das sind Familienangelegenheiten die ich hier nicht breittreten möchte.
    Viele Grüße
    Franz