Kindesunterhalt.. Oder: "Ich hab nichts !!"

  • Hey


    Ich will mal von mir erzählen.


    Gestern hatte Sohnemann ja schulfrei und da es paßte bin ich mit ihm auf Achse gewesen, Besorgungen machen. Dazu sind wir in meine Geburtsstadt gefahren, ca. 20 km entfernt ...


    Ex lebt dort, weshalb ich dort damals nicht mehr hingezogen bin, um dem aus dem Weg zu gehen..


    Gelegentlich sind wir mal dort in der Stadt...
    Wahrscheinlichkeit ihr da zu begegnen eigentlich inzwischen bisher fast gegen Null gegangen, ausser man würde dort in der Stadt bei festlichen Aktiviäten auftauchen, wenn die ganze Stadt auf den Beinen ist.
    Gesehen hab ich sie also das letztemal vor bestimmt über 3 oder 4 Jahren, und gesprochen min. auch vor über 4 oder 5 Jahren das letzte mal.


    Nun ergab es sich aber gestern Morgen, das ich mitmal jemanden leuchten sah und mir dachte: Da schauste doch mal ob das nicht.......


    Und siehe da, es war dem..
    Es war Ex...



    Da ich nun im vergangenen Dezember hoch offiziell Auskunft erbeten hatte über Einkommen etc.Frist längst verstrichen, einen RA ich hätte selber zahlen müssen, da Beratungshilfe den Kids/mir verwehrt wurde u ich eine Beistandschaft nicht erneut beantragen wollte, da das schon im Vorfeld zu keinem Erfolg verholfen hatte u ja schon eine Auskunftsklage von mir durchgeführt wurde, hab ich das etwas auf die Bank geschoben u überlegt u überlgt was man tun könne..
    Auch Erinnerungen blieben also unbeantwortet in Folge...


    Nun da stand sie nun gestern u ich gleich drauf los u nachgehakt, warum sie denn nicht auf die Post reagiere und wann sie denn endlich nun Auskunft erteilen würde, oder ob es wieder so wie beim letzten mal laufen müsse..



    Die Antwort war:


    Sie: Ich habe nichts!!!!



    Ich: Hä??...Was soll das heißen? Keine Antowrt also auf Post, keine Auskunfterteilung??



    Sie: Ich habe nichts!!



    Ich: Du bist aber dazu verpflichter Auskunft zu erteilen... und ansich auch Unterhalt zu zahlen:



    Sie: Ich habe nichts !!



    Ich: Also heißt das das du so oder so keine Auskunft über dein Einkommen und sonstiges gibst? U Post nicht beantworten wirst? U auch keinen Unterhalt liesten willst?



    Sie: Ich habe nichts!!



    Ich: Ok, dann kann ich mir ja gleich auch die Rennerei u Mühe sparen, wenn du eh nicht reagieren wirst, so klingt das nun für mich, ist das richtig so wie ich das auffasse?



    Sie: Ich habe nichts!!



    Ich: Dann kann ich auch gleich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstatten!


    Sie: Ich habe nichts!!



    Nach knapp 1 1/2 Minuten hatte sich das Gespäch damit dann erledigt für mich, da wenig erfolgversprechend...



    Eine Frage nach den Kids erfolgte natürlich eh nicht...
    Letzter Satz von ihr, mit der Marlboro-Kippe im Maul:


    Ich habe nichts...!!




    Für Kippen ist also Geld da, aber für die Kids halt nicht....




    Im Nachhinein ärgere ich mich nur, das ich so blöd war u nicht nachgehakt hab, ob sie denn überhaupt noch an der letzten mir bekannten Adresse wohnt u ob sie überhaupt noch die Kids bei sich hat, die aus neuer Ehe hervorgegangen sind, u ob sie überhaupt noch verheirartet ist... (Trennung war im Gespräch u das JA hatte dort schon die Herausnahme der Kids angedroht..da lief einiges schon haargenau wie bei uns damals.nur das der Neue keine Traute hatte was zu machen..u mich immer lange Zeit um Rat fragte..)


    Nun werd ich wohl nochmal kurz haarklein alles Zusammenstellen sie anschreiben, Frist setzen u das alles per Einschreiben mit Rüvckschein (ich bin begesitert auch dafür wieder Geld ausgeben zu dürfen *gr) u dann Strafanzeige erstatten wenn nichts passiert...


    Dabei hatte ich ihr schon letztesmal geschrieben, das ich ja schon froh wäre, wenn sie wenigstens mal 10 oder 20 € im Monat über hätte für die Kids, oder gar 50, damit man merkt das sie sich wenigstens bemüht...u mal wenigstens ne neues Paar Schuhe auch von ihr kommt..
    Nichts..
    Aber die Kippe, dafür reicht das Geld..



    Tja, jemand noch eine andere Idee was man tun könnt??


    Und hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, bezüglich Beratungshilfeanträge in Sachen Kindesunterhalt/Auskunftersuchen über Einkommen etc.?
    Das Beratungshilfe abgelehnt wurde mit der Begründung, das hier ja noch die Möglichekite des JA in Form der Beistandschaft bestünde.
    Wobei genau diese schon vor Jahren gekündigt wurde, da die Beistandschaft schon selber die Segel gestrichen hatte weil von der Unterhaltspflichtigen nichts kam..u ein RA dann von mir beauftragte wurde u hierfür auch Beratungshilfe problemlos gewährt wurde..
    Gegenteilige Erfahrungen sind natürlich auch interessant!



    Gruß
    Jens

  • Auch wenn Du schon ahnst, dass über die Beistandschaft sich nichts rühren wird: Es ist der Weg, um später via Gericht die Auskunft zu bekommen.
    Also lass die Beistandschaft aufleben und den (wahrscheinlich neuen) Sachbearbeiter sein Glück versuchen. Scheitert der und teilt das mit, bekommst Du recht schnell bei Gericht Beratungsschein und PKH. Und dann geht es halt seinen Weg. Vorteil ist tatsächlich: Du kannst Dir sagen: JA kümmert sich. Und brauchst für eine gewisse Zeit keine Gedanken dran zu verschwenden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hey jens,


    so einer ex möchte ich nicht einmal im traum begegnen, meinem am liebsten auch nicht mehr :ohnmacht:


    leider kann ich dir kein tipp geben, habe ja selber ein ex an der backe der nicht zahlt .... :wuetend


    ist dieses gespräch vor eurem sohnemann abgelaufen? ich hoffe nicht!


    lieben gruss


    lulum :-)

    Das Glück ist im Grunde nichts anderes als der mutige Wille, zu leben, indem man die Bedingungen des Lebens annimmt. :-)
    - Maurice Barrès (1862 - 1923), Schriftsteller-

    Einmal editiert, zuletzt von lulum ()

  • Es hört sich für mich so an, als sei das bei Dir eine never ending Story bisher. Nix hat bisher was gebracht- wenn ich es richtig verstanden habe. Ich persönlich wäre da an einem Punkt, wo ich sie auf Unterhalt verklagen bzw auf die offenlegung der finanziellen Verhältnisse verklagen würde (sofern das generell und in Deinem speziellen Fall möglich ist). Mein Ex war ganz schnell mit den gewünschten Unterlagen zur Stelle als ihm von meinem RA eine "entsprechende Klage" angedroht wurde :brille
    Je nach Verdienst dürfte da ja die PKH greifen (aber das weisst Du sicherlich).
    Ich denke, es gibt einfach Grenzen auch in der Pflicht (dem Kind gegenüber) auf verhältnismäßig "nette" Art und Weise zu Recht zu kommen, denn scheinbar hilft es ja nichts zu reden bzw mit der KM überhaupt in einen Dialog zu treten.


    Und ansonsten vielleicht mal zum Beratungsgespräch zum RA ? :frag

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • "Hey


    Naja, auch wenn ich einige hier am zuständigen JA "persönlich" kenn u es gar eine berufliche Verbingung gab .. u das JA ansich u deren SA`s gut drauf sind..so ist meine Auffassung und Einstellung aufgrund der früher in der Trenungssache erlebten Dine bei einem anderen JA noch imemr die: Ein JA so lang es geht raus zu halten .. bin da kein wirklicher Freund von ;)


    Viel schlimmer aber das das JA sich, ja gute 8 Jahre dürften es gewesen sein, um die Dinge kümmern sollten, aber selbst beim jetzt zuständigen JA die Dame SA nicht wirklich wußte was eigentlich Sache war, u überfordert war u dankbar war das ich das selber in die Hand nahm..weil sie in all den Jahren nie an die Ex ran kamen, nie richtig Auskunft bekommen hatten u sich mit Schreiben ihres Insolvenzverwalters bzw. des Insolvenzgerichtes zufrieden gaben, das da wohl nichts sei..man nichtmals merkte das es eine unterschriebene Abtretungserklärung welches gleich Stand mit einem Titel über die Höhe des UVG`s gab, die somit mitmal sang u klanglos im Insoverfahren drin war, u keiner davon wußte..


    Das merkte man erst, als ich das rausgefunden hatte u mitgeteilt hab...


    Da gabs schon nur Achselzucken, was denn nun zu tun sei...Klagen wolle man nicht, weil vermutlich ja nichts zu holen sei u von daher wollte man schon da auf weitere Auskunft verzichten u auch darauf sie mal sanft unter Druck zu setzen Leistungsfähig zu werden..


    Drum würd ich das einerseits so nicht dorthingeben, weil dort eh nichts groß passieren wird, u nur die Zeit abläuft u Madame weiter seelenruhig Däumchen dreht..


    Der nächste Schritt wird es wohl leider sein müssen...


    Wills dennoch vorab noch selber versuchen..
    Und überleg halt auch ob eine Strafanzeige so Sinn machen würde..zumindest das sie nicht auf nichts reagiert, denn da müßte sie erstmal reagieren, wobei die Wahrscheinlichkeit hoch ist, das sie selbst in so einem Verfahren sich nicht rühren würde..ganz unwahrscheinlich ist das nicht..


    U überleg halt ob da nicht die Möglichkeiten u der Druck größer wäre als übers JA...


    Sie sitzt nämlich offensichtlich selbst heute noch ihre Probleme einfach aus, Post in die Tonne, ungeöffnet natürlich u das wars .. dauert ja lange bis was wirkliche empfindliches passiert u bis dahin zählt das Argument:


    Ich hab nichts...also kann mir keiner was..


    Klar die Vernunft u Logik, sollte aufs JA und die Beistandschaft deuten.. (allerdings ist klar, das dann auch nichts passieren wird..) Ich hab ja noch immer die Hoffnung gehabt, das sie wenigstens mal ein Stück Gewissen hat u einfach mal mit dran denkt, das da noch kids sind..


    U die Gefahr besteht das der Krieg wieder entfacht, wenn JA sich einschaltet, ist groß, die Gefahr besteht allerdings auch wenn es ne Strafanzeige gibt, wobei ich da eher die Hoffnung hab das da wirklich mal was ins Rollen kommt..


    Gruß
    Jens

  • Wir haben das Thema ruhen lassen, bis der Umgangskrieg entschieden war (zuletzt im Spätfrühjahr).


    Für den Kleinen gibts UVG - noch.


    Differenz zum Vollunterhalt und der für den Großen klagen wir jetzt ein.


    Die Binnen-Frist, wo Mutti zur Hereingabe der aussagekräftigen Doku bekommen hat, ist gestern abgelaufen.


    Nu gehts los.


    Ma schaun. Werde berichten


    LG Cobra

  • Klingt für mich nach einer Kosten - Nutzen - Abwägung.


    Unterhaltspflichtig ist sie, kommunikationsbereit ist sie nicht. Wie du selber sagst wird sie es aussitzen. Geld sehen wirst du sicherlich nicht, davon gehe ich jetzt mal spontan aus.


    Bei einer Strafanzeige ist ja das Ziel KU zu bekommen. Wenn sie keinen Job hat, dann ist da Nasewischen. Es wird nichts pfändbar sein, sofern sie unterm Selbstbehalt bleibt. Es sei denn, der RichterIN entscheidet den Nachweis der Mühe um einen Job zu einer Bewährungsauflage zu machen. Dann wandert die Ex bei Verstoss ruckzuck mal ein.


    Wieweit die Chancen da bestehen, möchte ich aber nicht beurteilen. Ist halt das theoretische Konstrukt.

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...


  • Ich hab ja noch immer die Hoffnung gehabt, das sie wenigstens mal ein Stück Gewissen hat u einfach mal mit dran denkt, das da noch kids sind..


    Begrab diese Hoffnung für erste- im Moment (wer weiss wie es in 10, 20 Jahren ist), scheint das bei deiner Ex mit dem gewissen und an die Kids denken nicht ganz so zu funktionieren. Ist zwar traurig, lässt sich aber fürs erste nicht ändern.

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Hey


    ist dieses gespräch vor eurem sohnemann abgelaufen? ich hoffe nicht!


    Natürlich nicht... (wobei es eine weitere Erfahrung für ihn gewesen wäre, wie sie so ist, aber das weiß er auch so schon, aus eigenen Erfahrungen an seinem eigenen Leib)
    Nein, ich hatte ihn nur erstmal "bremsen", weil er gar nicht mitbekommen hatte was ich erspäht hatte..Frage an ihn ob er denn mit ihr sprechen wolle (war eh schon ein Zufall, da wir grad am Vortag kurz das Thema hatten u sonst ansich keines mehr ist) .. aber er wollte nicht u mit dem Hinweiß das ich sie halt grad bezüglich der finaziellen Sache was fragen wollte, machte er sich dann aus dem Staub..er hatte kein Bock auf sie, ums es mal so hart zu sagen.




    Es hört sich für mich so an, als sei das bei Dir eine never ending Story bisher


    Ja eine Unedliche Geschichte..


    wo ich sie auf Unterhalt verklagen bzw auf die offenlegung der finanziellen Verhältnisse verklagen würde (sofern das generell und in Deinem speziellen Fall möglich ist).


    Der Fall ist letztendlich wie jeder andere ;) sSie ist per Gesetz zum Ku verpflichter, somit gesteigert Erwerbspflichtig u auch per Gesetz zur Auskunft verpflichte...


    Nur kommt sie schon der Asukunft regelmäßig nicht nach..


    Letztes mal mußte Klage eingereicht werden, weil sie mal wieder nicht reagierte über Monate..
    Klage war raus, dann kam zögerlich eines nach dem anderen..
    Entstandene Gerichtskosten sind dann ihr auferlegt worden.. (die erst ich zahlen sollte, obwohl sie nachweislich schuldhaft keien Auskunft gegeben hat u die Klage unausweichlich war)



    Je nach Verdienst dürfte da ja die PKH greifen (aber das weisst Du sicherlich).


    Die dürfte greifen, tut sie aber nicht, da ich jetzt halt eben wieder eine Beistandschaft einrichten soll u mit dieser Begründung Beratungshilfe abgelehnt wurde...was vermutlich wieder zu nichts führen wird..



    Und ansonsten vielleicht mal zum Beratungsgespräch zum RA ?


    Naja, wenn du mir das zahlst gern ;) ..aber das allein bringt mich ja nicht weiter..es muß Auskunft erstmal her u da hapert es, weil sie mal wieder nicht reagiert..u da ist mit einem Beratungsgespräch nichts erreicht...


    Gruß
    Jens

  • Hi Jens,


    wenn du eine Beistandsschaft eingerichtet hast, dann müssen die tätig werden.
    Ansonsten würde ich mich über den zuständigen SB beschweren, und zwar über JA-Leiter,
    und Landrat, und evtl. noch Bürgermeister.
    Auch wenn Knetemäßig nix rauskommen würde, so kann dein Sohn später Nachweise führen das Mama nicht zahlte....so ist dein Sohn nämlich nicht U-Pflichtig gegenüber Mama, wenn sie mal pflegebürftig wird.(hat ja auch Charme)
    Außerdem ist so ein Titel ja auch nicht schlecht, wenn du den erwirkt hast, denn EXelchen könnte ja mal
    zu Geld kommen....wie du weißt läuft der ja 30 Jahre.


    Mein EXelchen zahlt ja, und hat einen Titel....unbefristet unterschrieben :D ...auf Druck meines RA.
    Ich bin mal bei mir gespannt, wenn Töchterchen 18 wird, ob sie den KU weiterzahlt
    ... da sehe ich schon die nächste Baustelle. :tuedelue


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hey


    Wir haben das Thema ruhen lassen, bis der Umgangskrieg entschieden war (zuletzt im Spätfrühjahr).


    Umgang?
    Den gibts ja nich, den hat sie haben können, zog es aber vor lieber drauf zu klagen u das in der Summe 3 mal..mit dem Ergebnis, das 3mal erkannt wurde das sie die mutter ist Umgang wahr nehmen kann u hätte können, jedesmal neu eine Regelung schriftlich fixiert wurde, die dann von ihr nicht wahr genommen wurde, bis zur nächsten Umgangsklage..die letzte ist glaub ich 5 oder 6 Jahre her.. seither nichts mehr..rannt auch stumpf in den letzten Jahren ca. 3mal an den Kids vorbei verdreht sich den Hals nach uns,aber alles ohne Worte u sonderliche Reaktion..


    Darauf muß ich also nicht warten ;)


    Aber bitte berichte wen es weiter geht bei dir!!



    Geld sehen wirst du sicherlich nicht, davon gehe ich jetzt mal spontan aus.


    Wenn sie keinen Job hat, dann ist da Nasewischen. Es wird nichts pfändbar sein, sofern sie unterm Selbstbehalt bleibt.


    Das ist ja die Frage, ob da Nasewischen ist..das kann ich nicht beurteilen, ich weiß ja nun absolut nicht was da los ist, es kann auch gut sein, das ihre weiteren Kids nicht mehr bei ihr sind u sie geschieden ist..
    Oder sie einen Job hat (wobei die wahrscheinlichkeit gering ist, aber nichts genaues weiß man) oder ob sie im Lotto gewonen hat oder sonst was..


    Ich kann auch monatlich 5000 € Einkommen haben u mich hinstellen u sagen : Ich hab nichts..


    Das sagt rein gar nichts ja aus..


    Wie gesagt ich weiß nichts..
    Wenn sie mitteil das sie z.B. von ALG2 lebt u den Bescheid beibringt ist klar was Sache ist, dann ist Nasewischen..


    Aber sie bringt nichts bei, u das ist schon mutwillig...


    Wie gesagt, sie hat schon damals bei der Auskunftklage fast nicht reagiert..erst als die Klage lief..


    U nach Auskunft, kann man sie auch, wenn es machbar u drin ist auffordern sich ne Job zu suchen, das wird sie wohl auch erst aussetzen..
    Drum auch die Überlegung mit der Strafanzeige..
    Frage sicher acuh ob es was bringt..oder gleich eingestellt wird..





    Begrab diese Hoffnung für erste- im Moment (wer weiss wie es in 10, 20 Jahren ist),


    In 10 Jahren werden die beiden sich vermutlich mehr oder weniger schon selbst versorgen, mit dann 22 u 24 Jahren ;)
    Wobei ich ja keine Hoffnung hege groß, aber da schon weit über 10 Jahre ins Land gezogen sind, ohne wirklich nur einen Cent..wäre es ja schon ein Weltwunder wenn sie mal 5 Euro für die Kids lockern machen würde ..aber die verdampfen halt beim :rauchen


    ( u ehrlich gesagt, wer mir erzählen will er hat nichts, aber brav noch sich regelmäßig die Kippen aus dem Automaten ziehen kann, der kann nicht nichts haben)


    Gruß
    Jens

  • Mein EXelchen zahlt ja, und hat einen Titel....unbefristet unterschrieben :D ...auf Druck meines RA.
    Ich bin mal bei mir gespannt, wenn Töchterchen 18 wird, ob sie den KU weiterzahlt

    Nur mal so eine doofe Frage. Ist es nicht so das mit Vollendung des 18. Lebensjahres das elterliche Sorgerecht erlischt und ab sofort beide Elternteile untehaltspflichtig sind?

  • Ich hab ja noch immer die Hoffnung gehabt, das sie wenigstens mal ein Stück Gewissen hat u einfach mal mit dran denkt, das da noch kids sind..


    Ach Jens, diese Hoffnung ehrt Dich ja. Und ganz viele hier haben sie auch. Aber aktuell sieht es nicht danach aus, aus welchen Gründen auch immer. Mehr als die Tür für Umgang offen lassen kannst Du da wohl nicht, durchgehen muss sie immer noch selber.


    Und mit dem: "Ich hab nichts" ist das oft tatsächlich eine persönliche Wahrnehmungssache. Mein Ex hat sich auch nie wirklich an sich geweigert, KU zu zahlen. Er hat immer nur gesagt: Ich würde ja gerne. Ich kann aber nicht. Ich hab ja nichts. Und hat bitter schlucken müssen, als nach 4 Jahren Unterhaltsklagengedöns der Richter feststellte: Aber natürlich können Sie. Es geht dabei einfach darum, was prioritär auf der Ausgabenliste steht. Und da steht bei meinem Ex halt erst: Aquaristik und Fischzucht. Dann Rauchen und Genussmittel. Dann "neues" Kind. Dann Konsum. Bei Deiner Ex stehen da vermutlich auch soviele andere Dinge, dass dann, wenn diese bezahlt sind tatsächlich nichts mehr da ist. Also kommt dann eben die Aussage: ich hab nichts. Und das meinen sie in dem Moment ganz ernst und empfinden das auch als Wahrheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Pritzi ()

  • Hey


    Auch wenn Knetemäßig nix rauskommen würde, so kann dein Sohn später Nachweise führen das Mama nicht zahlte....so ist dein Sohn nämlich nicht U-Pflichtig gegenüber Mama, wenn sie mal pflegebürftig wird.(hat ja auch Charme)


    Das ist zwar ne harte Sache..aber auf der anderen Seite wiederum hat das auch was..


    Darüber hab ich mir noch nie Gedanken gemacht u auch insofern nie überhaupt dran gedacht..Danke!!!!!



    Außerdem ist so ein Titel ja auch nicht schlecht, wenn du den erwirkt hast, denn EXelchen könnte ja mal
    zu Geld kommen....wie du weißt läuft der ja 30 Jahre.


    Naja, aber ein Titel kann bzw. konnte es ja bisher nicht geben, da sie dann letztendlich nicht wirklich leistungsfähig war..
    Sie hatte ja immer irgendeinen Grund, u wenn es angebliche schwere Erkrankungen waren..die dann sich aber eher in Luft auflösten..u keiner je wirklich nachgehakt hatte u wenn eh nie was rüber kam..


    Aber wenn es dann mal so die groben Infos gab, war klar, das da wohl nichts zu holen ist, was wiederum ja heißt, das auch kein Titel erstellt werden kann ...


    Das war ja bisher dann das Prob.. wo nichtsist kann auch kein Titel her..


    In Verzug ist sie nun seit Dez gesetzt u aufgefordert Auskunft zu erteilen.rechtlich korrekt, nur passiert halt nix u müßte eben nun ansich vor Gericht..



    Gruß
    Jens

  • Zitat

    Naja, aber ein Titel kann bzw. konnte es ja bisher nicht geben, da sie dann letztendlich nicht wirklich leistungsfähig war..


    Ich hab auch nen Titel über Beistand erwirkt,so wie ne gerichtliche Anordnung 1x jährlich alle Einkünfte darzulegen beim JA,dumm nur das er seit 2 Jahre verehelicht ist und meinte nun von allem befreit zu sein,weil Sie ja arbeite und er nun auf Stieftochter sowie Nachzügler aus frischer Ehe aufpaßt.

  • Hi,

    Nur mal so eine doofe Frage. Ist es nicht so das mit Vollendung des 18. Lebensjahres das elterliche Sorgerecht erlischt und ab sofort beide Elternteile untehaltspflichtig sind?

    Ja, es sind beide ET U-pflichtig....da hast du schon recht.


    Nur:

    • muß der Titel solange bedient werden, wie dieser Gültigkeit hat (ist ja unbefristet :devil: )
    • abändern kann EXelchen dies nur, wenn ich den freiwillig herausgebe, oder
    • EXelchen eine Abänderungsklage anstrebt...Dauer locker 6 Monate....bis zum Urteil ist der Titel zu bedienen

    Nach der Abänderung wären beide ET verpflichtet, und zwar im Verhältnis ihrer Einkünfte. Gesamtbedarf 640 €. Wenn Töchterchen bei mir wohnen würde, so würde ich Naturalunterhalt "zahlen", und EXelchen wäre barunterhaltspflichtig, wie gesagt im Verhältnis zum Einkommen.
    Würde Töchterchen ihr Studium in einer fernen Stadt beginnen, so wären beide ET bar-U-pflichtig.
    Mal grob ... ;)

    Das war ja bisher dann das Prob.. wo nichtsist kann auch kein Titel her..

    Naja dann gibt´s ja noch die erhöhte Erwerbsobliegenheit....wobei dies bei einer Frau wohl
    von manchen Richtern ignoriert wird :rolleyes2:
    Auf jeden Fall würde ich am Ball bleiben.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Ja, es sind beide ET U-pflichtig....da hast du schon recht.


    Nur:

    • muß der Titel solange bedient werden, wie dieser Gültigkeit hat (ist ja unbefristet :devil: )
    • abändern kann EXelchen dies nur, wenn ich den freiwillig herausgebe, oder
    • EXelchen eine Abänderungsklage anstrebt...Dauer locker 6 Monate....bis zum Urteil ist der Titel zu bedienen

    Nach der Abänderung wären beide ET verpflichtet, und zwar im Verhältnis ihrer Einkünfte. Gesamtbedarf 640 €. Wenn Töchterchen bei mir wohnen würde, so würde ich Naturalunterhalt "zahlen", und EXelchen wäre barunterhaltspflichtig, wie gesagt im Verhältnis zum Einkommen.
    Würde Töchterchen ihr Studium in einer fernen Stadt beginnen, so wären beide ET bar-U-pflichtig.
    Mal grob ... ;)

    Ist den so ein Titel immer unbefristet? Also bis Eintritt Rente des Kindes?


    Auch ist es doch ein Titel den eine Elternteil der gegenüber einem anderen Elternteil auf Grundlage des BGB für ein minderjährige Kind hat und wenn
    das Kind nicht mehr minderjährig ist ist doch auch die Grundlage weg.


    Ich vergleiche das mit Ansprüchen die z.B. Kollegen bei uns haben aufgrung BV. Wenn die Grudlage dafür weg ist gibt es auch nix mehr.
    (Beisspiel Fahrtkosten wenn in Altesteilzeit).

  • Hi,

    interessantes Urteil dazu. Wenn der Unterhaltsberechtigte mindestens das doppelte verdient, kann die Unterhaltspflicht entfallen.

    kenne ich ... aber Danke :daumen


    Hier gilt, wie bei jeder U-berechnung das bereinigte Netto ...ehebedingte Schulden(bspw. Kredit für Haus) werden da berücksichtigt. :D ...alles schon durch ;) ...hat der gegn. RA auch vorgebracht
    ....den Richter hat das nicht interessiert ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.