hallo ihr lieben..
gestern kam per post der Beschluss des Familiengerichts bezüglich des Umgangsrechts des KV mit meinen beiden Kids...
Es wurde ein begleiteter Umgang ( wie von der Richterin, dem Verfahrenspfleger, mir und meinem großen Sohn gewünscht) festgelegt, ich muss jetzt beim Jugendamt Anträge diesbezüglich stellen...
Der KV hatte dem Großen schon im Vorfeld per Email angekündigt, dass er keinen begleiteten Umgang will, mit dem Großen nicht, und mit dem Kleinen schon gar nicht, weil er nicht wüsste, wozu das gut sein soll.. er sei ja ein ach so toller Vater und hätte so ein tolles Verhältnis zu seinen Kindern...
Er meinte er würde in Berufung gehen... geht denn sowas überhaupt?? also bei einem Beschluss vom Familiengericht???
Ich denke ja nicht, falls das geht, dass er damit Erfolg haben wird.. es zögert nur den Umgang noch weiter hinaus.. die Kinder haben ihren Vater jetzt schon ewig nicht gesehen.. der Kleine seit April- und da auch nur ne Stunde im Beisein des Verfahrenspflegers- und der Große noch länger..
Kann es sein, dass, wenn der KV sich weiter so quer stellt, das Gericht irgendwann beschließt, dass er lieber gar keinen Umgang mit den Kindern haben soll??