Beschluss des Familiengerichts bezüglich des Umgangs mit dem KV ist da...

  • hallo ihr lieben..


    gestern kam per post der Beschluss des Familiengerichts bezüglich des Umgangsrechts des KV mit meinen beiden Kids...


    Es wurde ein begleiteter Umgang ( wie von der Richterin, dem Verfahrenspfleger, mir und meinem großen Sohn gewünscht) festgelegt, ich muss jetzt beim Jugendamt Anträge diesbezüglich stellen...


    Der KV hatte dem Großen schon im Vorfeld per Email angekündigt, dass er keinen begleiteten Umgang will, mit dem Großen nicht, und mit dem Kleinen schon gar nicht, weil er nicht wüsste, wozu das gut sein soll.. er sei ja ein ach so toller Vater und hätte so ein tolles Verhältnis zu seinen Kindern...


    Er meinte er würde in Berufung gehen... geht denn sowas überhaupt?? also bei einem Beschluss vom Familiengericht???


    Ich denke ja nicht, falls das geht, dass er damit Erfolg haben wird.. es zögert nur den Umgang noch weiter hinaus.. die Kinder haben ihren Vater jetzt schon ewig nicht gesehen.. der Kleine seit April- und da auch nur ne Stunde im Beisein des Verfahrenspflegers- und der Große noch länger..


    Kann es sein, dass, wenn der KV sich weiter so quer stellt, das Gericht irgendwann beschließt, dass er lieber gar keinen Umgang mit den Kindern haben soll??

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Hallo,


    er kann Beschwerde beim OLG einreichen - die entscheiden dann, ob es neu verhandelt wird oder ob es beim Beschluss des Familiengerichts bleibt.


    Dass der Umgang komplett ausgesetzt wird, glaube ich nicht.
    Da muss schon sehr viel vorfallen, damit so was geschieht.


    Interessant wäre es zu erfahren, ob bis dahin Umgang stattfinden sollte ... das heißt ob der jetzige Beschluss erst mal Gültigkeit hat: Ich glaube ja.

  • Hallo :wink


    ich habe, was den Umgang betrifft nun schon eine zweijährige Odyssee hinter mir. Es gibt eine Umgangspflegerin, die derzeit den Umgang erstmal ausgesetzt hat.
    Es steht eine Verhandlung an, vermutlich vor dem OLG, weil dieser Fall nun schon mehrfach vor dem Familiengericht verhandelt wurde und erfolglos blieb.


    Wie du siehst, ist es nicht so einfach, den Umgang ganz auszusetzen.



    Wie Marlene schon sagte, kann er in Berufung gehen. Mein Anwalt sagte mir aber, das er es bisher noch nie erlebt habe, das das OLG anders entscheidet, als das
    Familiengericht.
    Die Richter beim Familiengericht sichern sich da mit ihrem Urteil schon ab.



    Liebe Grüße und starke Nerven


    Tilla

  • Hallo!


    Bei uns ging das Verfahren damals auch weiter zum OLG. Der Beschluss bzw. Vergleich war dem vorangegangenem ähnlich, wenn auch etwas verschärft. Das lag wahrscheinlich unter anderem an den Verhalten des KVs in der Zwischenzeit.
    Beide Male ist es nicht zum Umgang gekommen, da entweder der KV nicht die Auflagen erfüllt und/ oder den betreuten Umgang offiziell abgesagt hat.


    Wenn der KV schon so rum macht von wg betreutem Umgang, kann es sein, dass er alles daran setzt, es nicht zum betreuten Umgang kommen zu lassen. Heißt im Endeffekt kein Umgang.
    Es kann natürlich auch sein, dass er nach den ersten paar Malen das Handtuch wirft.
    Ob zwischen den Verhandlungen der betreute Umgang statt findet, würde ich beim RA erfragen und evtl nochmal mit dem Jugendamt klären.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • also ich werde mich auf jeden Fall mit dem Jugendamt in Verbindung setzen um den begleiteten Umgang anzuleiern... ich denke auch, dass der Beschluss so lange Gültigkeit hat, bis es ggf. einen anderen gibt..


    Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass der KV die Termine zm begleiteten Umgang nicht einhält.. aber das ist dann auch nicht mein Problem.

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  • Warum liegt Dir denn so viel daran, dass der Umgang begleitet wird?


    Ich persönlich halte nicht viel von begleiteten Umgängen! Dadurch werden nur Entscheidungen und Einsichten hinaus gezögert. So manche Mutter wiegt sich in "Sicherheit" und bekommt vor dem Anlaufen des regulären Umgangs "Angst" vor nicht begleiteten Umgängen.


    Auch Dein Mißtrauen gegenüber dem Vater wird nicht schwinden durch begleitete Umgänge. Der Vater wird sich eher gedemütigt fühlen, was dann auch nicht unbedingt förderlich für die Elternebene ist. Deine Themen -> z.B.: Vater nimmt eMail Kontakt über Kind auf und es werden dort Elternthemen bearbeitet - sind auch nicht geklärt!


    Personelle Ressourcen des Jugendamtes oder anderer Dienste werden verschwendet, statt zur Klärung beizutragen. Ich hoffe, dass dieser stark um sich greifenden "Säuche" begegnet wird.


    Ich denke, dass Begleiteter Umgang nur in wenigen Fällen -dann auch deutlich eingeschränkt, z.B. nur einmal oder in Ausnahmefällen bis dreimal- sinnvoll ist.


    Auf keinen Fall sollte dieser ohne begleitende Maßnahmen erfolgen. Wobei der Schwerpunkt der Hilfe auf keinen Fall auf den Begleitenden Umgängen, sondern vielmehr auf Beratung und Klärung liegen sollte.


    So long


    Der Kater :brille

  • warum mir so viel am begleiteten Umgang liegt??


    Zum einen will mein großer von sich aus sich nicht mit seinem Vater alleine treffen, weil er ne Menge Klärungsbedarf hat und da er seinen Vater kennt genau weiß, dass er das alleine mit seinem Vater nicht hinbekommt..


    Bei dem Kleinen bin ich zugegebenermaßen die treibende Kraft... weil ich dem KV den Kleinen schonmal vertrauensseelig mitgegeben habe mit klarer (auch gerichtlich festgelegter Abmachung, dass ich das Kind um 18 uhr wohlbehalten zurückbekomme) und mit dem Ergebnis, dass ich einen Polizeieinsatz hatte, weil er sich mit dem Kind in seinem Auto verschanzt hat und gesagt hat, er gibt es nicht raus...
    Und ich erst am nächsten Tag zum Gericht gehen konnte um eine einstweilige Verfügung zu erhalten damit der den Kleinen ( er war damals eineinhalb und gerade seit ein paar Tagen abgestillt) wieder herausrückt. Und dem Ergebnis, dass ich ein ziemlich verstörtes Kind wiederbekommen habe.. sorry, aber sowas möchte ich nie wieder erleben..


    naja, und dass der große so seine Gründe hat für den Begleiteten Umgang, das brauche ich hier wohl nicht erwähnen...

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  • Also zum Einen, wenn der Vater eh schon prophezeit hat, dass er Beschwerde einlegt (Berufung hast Du es genannt), wird das sicherlich wohl auch so passieren und er das so angehen.


    WEnn er eine halbwegs vernünftige Anwältin oder Anwalt hat, wird man ihm sicherlich erstmals darauf hinweisen, den Umgang -
    egal ob begleitend oder nicht - wahrzunehmen bis zur Entscheidung (sollte er eine Beschwerde eingereicht haben)


    Grundsätzlich sollte aber bewusst sein (und ich kann teils Deine Bedenken schon verstehen) dass ein begleitender Umgang nicht wirklich von Dauer sein wird, und zum Anderen ist es nur ein Wegweiser und wieder anderseits, wenn sich jemand gut verstellen kann, dann stellt man sich erstmals gut dar und
    dann nachdem der Umgang nicht mehr begleitend ist, vollzieht sich der Alltag...


    Eine Dauerlösung ist es sicherlich nicht, eine vorrübergehende sehr wohl... Letztlich muss versucht werden, wie bereits Grinse erwähnt hatte,
    vielmehr den Schwerpunkt auf die Beratung zu legen. Das ist wichtig - ob nun der Umgang begleitend stattfindet oder auch nicht. Es muss trotzdem stattfinden.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hallo Manaleri,


    ich vermute mal der Beschluss gilt so lange bis sich die Kinder und der Vater wieder näher gekommen sind.
    Dazu wird auch der Umgangsbegleiter befragt werden, wie die Umgänge ablaufen.


    Meines Wissens, werden begleitete Umgänge in der Regel 3 bis 4 mal durchgeführt.


    Es kann durchaus sein, der Umgangsbegleiter stimmt dann unbegleiteten Umgängen zu, wenn es nicht zu Zwischenfällen kommt.


    LG

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • in der hauptsache wegen der Beratung soll ja der Umgang begleitet sein.. das ist mir schon klar.. und dass er sich natürlich verstellen kann und sein wahres gesicht erst wieder zeigt, wenn der begleitete umgang vorbei ist, das ist mir auch bewusst..


    Mein Ex hat sein Wahres Gesicht glücklicherweise schon oft genug gezeigt, auch vor Gericht,Jugendamt und Verfahrenspfleger...


    Von daher wissen alle Beteiligten mit wem sie es zu tun haben... und ich hoffe, dass eine gute Beratung stattfindet und der Umgang wenn er nicht mehr begleitet ist, trotzdem gut läuft..


    Ich befürchte eher, dass er den begleiteten Umgang total boykottieren wird und auch sonst wieder irgendwelche kranken Aktionen startet.. so dass der Umgang wahrscheinlich irgendwann total ausgesetzt werden wird.. für beide Kinder irgendwie auch schade, wie ich finde.. aber andererseits hätte ich auch ncihts dagegen, denn in meinen Augen hat der KV psychische Probleme, die nicht ganz ungefährlich für die Kinder sind... ( er rastet auch gerne mal aus, schmeißt spielzeug aus dem ersten Stock vom Balkon und setzt seinen Sohn vor die Tür und so.. )


    Naja, mal sehen, was passiert ich jedenfalls werde mich erstmal an die Weisungen der Richterin halten und den begleiteten Umgang anleiern.. im Beschluss steht, ich solle mich ans Jugendamt wenden und das werde ich morgen tun!

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  • . aber andererseits hätte ich auch ncihts dagegen, denn in meinen Augen hat der KV psychische Probleme, die nicht ganz ungefährlich für die Kinder sind... ( er rastet auch gerne mal aus, schmeißt spielzeug aus dem ersten Stock vom Balkon und setzt seinen Sohn vor die Tür und so.. )


    Lass diese Dinge nicht zu nah an Dich heran, es liegt an den Beratungsstellen oder dem Psychologen o.ä. die Ursache für sein Verhalten zu finden, Spekulationen o.ä. würde ich mir an Deiner Stelle nicht antun, sie bringen nur Frustration oder Mißgunst mit hinein, auch für Dich selbst. Es ist wichtig, dass Du/Ihr zur Ruhe kommt. Gerade Kids sind sehr sensibel ;)



    Naja, mal sehen, was passiert ich jedenfalls werde mich erstmal an die Weisungen der Richterin halten und den begleiteten Umgang anleiern.. im Beschluss steht, ich solle mich ans Jugendamt wenden und das werde ich morgen tun!


    Ich drücke Dir hierfür die Daumen :daumen


    *Viele Grüße Susayk*



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