Androhung von Zwangsgeld?

  • Hallo ihr Lieben!


    Bei uns gehts momentan hoch her ...


    Nachdem die Regelung vom Kinderschutzbund für den Kleinen (2J) nicht funktioniert hat, wollen wir wieder zur gerichtilichen Vereinbarung zurück.
    Die Mutter sieht das allerdings nicht so und meinte rund heraus, nein, sie bleibt bei der Regelung vom KiSchuBu.


    Wir hatten den SB des JA (der uns zum KiSchuBu geschickt hatte) mitgeteilt was wir wollen und wie die Regelung genau aussieht. Er hat zugestimmt.


    Sie weigert sich allerdings das überhaupt in Betracht zu ziehen, sie will nicht beim SB anrufen, sie sieht das nicht ein, sie holt ihn einfach. Punkt.


    Was können wir tun? :hilfe
    Ich hab hier irgendwann einmal aufgeschnappt, dass man Zwangsgeld androhen kann. Is das was für diesen Fall? Wenn ja, wohin muss man, wie geht das?
    Oder gibt es evtl noch andere Möglichkeiten wie man sie dazu bekommt, sich daran zu halten?


    Vielen Dank schonmal
    LG

  • Meinst du das Kind deines Lebensgefährten und deren KM ?


    Ich glaube das ist auch das was Marlene nicht verstanden hat, und ich auch nicht. Ist jetzt nur so geraten :Hm

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • sorry, ich verstehe nur bahnhof.


    Erzähl mal genauer und wie ihr alle zusammenhängt.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • hallo,


    wenn in dem vergleich,den ihr vor dem gericht abgeschlossen habt, kein zwangsgeld für den fall... vorgesehen war, dann musst du wohl wieder klagen...
    und ein zwangsgeld festsetzen lassen (vermutlich schließt ein vergleich ein zwangsgeld aus-ihr habt euch ja vor gericht "geeinigt"/verglichen?)


    besser wäre natürlich eine einvernehmliche regelung (fürs kind)


    herzliche grüße
    juwi

  • Oh, Sorry :D


    Aber richtig, ja, es ist mein LG, der Kleine lebt bei ihm, die KM hat in der gerichtlichen Vereinbarung ein "umfangreiches Umgangsrecht" zugesprochen bekommen.


    Das Verfahren ist jetzt ein Jahr her. In der Verhandlung wurde vereinbart jedes 2. We von Fr nachmittag bis Mo früh, außerdem unter der Woche nach Absprache.


    Das absprechen war allerdings nur Stress für alle Beteiligten.
    Sind dann zum JA um ne genaue Regelung fest aufzuschreiben. Der hat uns weiter geschickt zum KiSchuBu. 3 Termine, 3 Änderungen des Umgangs und laut Aussage der Mitarbeiterin von dort "ist in dem ganzen Plan keine Kontinuität zu erkennen."
    Konsequenz für uns: Anruf beim JA ob wir die alte Vereinbarung wieder anwenden können mit dem Unterschied dass sie ihn unter der Woche statt "nach Vereinbarung" einfach jeden Mi Nachmittag abholt. Der SB vom JA hat zugestimmt. :daumen


    Wir haben ihr das so gesagt. Das Problem: Sie ignoriert es... :wand

  • Weswegen sollte ein Zwangsgeld verhängt werden? Weil die Eltern sich nicht einigen können, also den Gerichtsbeschluss über "großzügigen Umgang" nicht mit Leben füllen können? Dann zahlen beide Seiten ...


    Es ist die Aufgabe der Eltern, den Umgang gemeinsam zu klären. Sowohl Vater als auch Mutter scheinen der Meinung zu sein, sie könnten ohne Absprache einfach die Gegebenheiten ändern. Das geht nicht.


    Wenn ich es richtig rauslese, haben die Eltern sich auf eine Absprache und Regelung über den Kinderschutzbund einvernehmlich geeinigt. Das ist wie ein Vertrag. Jetzt hinzugehen und diese Absprache einfach zu kündigen "Kraft Gewalt", ist natürlich schwierig. Da kann ich die Säuernis der Mutter irgendwo auch verstehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo :)


    Danke für eure Antworten.


    Zitat

    kann sie ein mögliches "zwangsgeld" überhaupt zahlen ???

    Ich denke ein kleines könnte sie zahlen. Darum geht es uns aber egtl gar nicht, wir sind auf die Idee mit der Androhung gekommen weil sie momentan einfach bestreitet, daß das gerichtliche irgendeinen Wert hat.
    Unser Gedanke also: Sie merkt, wenn eine Zwangsgeldandrohung kommt, dass das Gültigkeit hat.
    Uns glaubt sie aus Prinzip nichts :frag


    Volleybap


    Du hattest in meinem anderen Thread neulich schon geantwortet, da hatte ich gefragt was unter "umfangreichem Umgangsrecht" zu verstehen ist. Ich hab nochmal nachgehakt, in der Verhandlung wurde das mit dem obigen beschrieben.


    Das hat man eine Weile so versucht und gesehen, es funktioniert nicht.
    Daraufhin zum JA. Der meinte, wir sollen versuchen beim KiSchuBu was regelmäßiges zu finden. Hat nicht funktioniert.


    Also wieder beim JA angerufen der dann meinte "Sie haben es ja versucht, wenn dabei nichts rauskommt, ist es okay wieder zur gerichtlichen überzugehen."
    Wir meinten, Absprechen funktioniert aber nicht. Ob jeden Mi okay wäre statt dem immer neuen Absprechen? Und der SB stimmte zu.


    Den Mittwoch haben wir ausgesucht weil es Mitte der Woche ist und sie ihn jetzt auch immer Mittwochs hatte, dh sie hat da Zeit.


    Zitat

    Wenn ich es richtig rauslese, haben die Eltern sich auf eine Absprache und Regelung über den Kinderschutzbund einvernehmlich geeinigt. Das ist wie ein Vertrag. Jetzt hinzugehen und diese Absprache einfach zu kündigen "Kraft Gewalt", ist natürlich schwierig. Da kann ich die Säuernis der Mutter irgendwo auch verstehen.

    So nicht ganz richtig. Man hat gesagt, man versucht es. Man hat auch gesagt, wenn es nicht funktioniert, lässt man es wieder.


    Egal wo wir fragen und uns beraten lassen, keiner ausser ihr ist der Meinung, dass ihm die neue Regelung gut tut. (Die vom KiSchuBu, die Kita- Leitung, seine Erzieherinnen, ...) Wir natürlich auch. Freunde von uns sagen, ohne dass wir etwas sagen "Was is denn mit dem Kleinen los?" Er ist übermüdet, aufgedreht, unkonzentriert, unausgeglichen....



    Zitat

    Es ist die Aufgabe der Eltern, den Umgang gemeinsam zu klären. Sowohl Vater als auch Mutter scheinen der Meinung zu sein, sie könnten ohne Absprache einfach die Gegebenheiten ändern. Das geht nicht.

    Sie ja....
    Gleiche Begründung wie zum vorherigen Teil...



    Zitat

    und ein zwangsgeld festsetzen lassen (vermutlich schließt ein vergleich ein zwangsgeld aus-ihr habt euch ja vor gericht "geeinigt"/verglichen?)

    Einen Abend vor der Verhandlung haben sich die beiden doch noch zusammengesetzt und schriftlich festgehalten wie sie es regeln wollen.
    Das wurde dann vor Gericht verlesen.
    Über dem Text steht "Vereinbarung", darunter dann "Die Vereinbarung ist gerichtlich genehmigt und ersetzt eine gerichtliche Entscheidung"


    Sie behauptet jetzt plötzlich, "das is nur zu Protokoll genommen und is nichts wert."

  • @ Volleybap


    das hab ich noch vergessen:


    Natürlich wäre eine einvernehmliche Regelung klasse.
    Aber es wird seit einem Jahr geredet. Gespräche verschiedenster Konstellationen und bei den verschiedensten Stellen.


    Aber irgendwann ist es genug. 1 Jahr fast jeden, spätestens jeden 2. Tag Streit und Diskussionen. Das tut uns nicht gut und tut vorallem dem Kleinen nicht gut.
    Egal was man mit ihr abspricht, wenn ihr das einen Tag später nicht mehr gefällt kommt "das hab ich so nie gesagt"....

  • Ist denn in dieser Vereinbarung, von der Du im anderen Thread Erläuterungen zu Gerichtsbeschluß sprichst, genau der Umgang geregelt?
    Oder wurde darin auf eine andere Stelle verwiesen wie JA oder Kinderschutzbund?
    Und wenn dort eine Regelung niedergelegt ist, warum seid Ihr dann nochmal in die Verhandlung eingestiegen und ändert ab?


    Problem ist halt, dass die Mutter mit der einen Regelung einverstanden ist, ihr aber nicht... Die Regelung, die Ihr wollt, will die Mutter nicht.


    Das Gericht hat der Mutter in dem von Dir zitierten Satz aus dem Urteil einen erhöhten Umgang zugebilligt.
    Dass Eurer Kind unruhig ist, ist allen deutlich sichtbar. Was aber die Ursache dafür ist, das wird sehr schwer zu beweisen sein. Wenn die Mutter behauptet, es läge daran, dass Ihr psychischen Druck aufs Kind ausübt, wenn es zur Mutter geht, wäre das genausowenig mit Beweisen belegt wie Eure Vermutung. Ihr dreht Euch verflixt im Kreis und müsst versuchen, als Erwachsene hier zu einer Lösung zu kommen. Sonst leidet das Kind noch mehr.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ist denn in dieser Vereinbarung, von der Du im anderen Thread Erläuterungen zu Gerichtsbeschluß sprichst, genau der Umgang geregelt?
    Oder wurde darin auf eine andere Stelle verwiesen wie JA oder Kinderschutzbund?
    Und wenn dort eine Regelung niedergelegt ist, warum seid Ihr dann nochmal in die Verhandlung eingestiegen und ändert ab?

    Weder noch, in der vorgelesenen Vereinbarung steht eben Fr-Mo und unter der Woche nach Absprache. In der Vereinbarung vom Gericht steht das dann zusammengefasst als "umfangreiches Umgangsrecht".


    Nachdem absprechen nicht funktioniert hat, sind wir zum JA. Der meinte, versuchts über Elternberatung (KiSchuBu). Haben wir versucht, hat nicht funktioniert.
    Der Meinung ist die Allgemeinheit. Nur sie nicht.
    Auch der SB vom JA ist der Meinung, und weil "nach Absprache" nicht funktioniert und KiSchuBu nicht funktioniert, sollen wir einfach einen Tag festlegen.


    Das haben wir ihr gesagt, sie ignoriert das jetzt einfach, will ihn trotzdem holen.
    Sie will auch nicht beim JA SB anrufen.
    Sie steckt im übertragenen Sinn die Finger in die Ohren und singt lalala.


    Zitat

    Problem ist halt, dass die Mutter mit der einen Regelung einverstanden ist, ihr aber nicht... Die Regelung, die Ihr wollt, will die Mutter nicht.

    Nicht ganz. Sie findet die Regelung auch nicht gut, sie will ihn noch mehr hin-und her reißen.
    Für uns ist die KiSchuBu Regelung ganz praktisch.
    Aber für den Kleinen funktioniert sie nicht. Ihm gehts mit der Regelung schlechter. Und das kanns ja wohl nicht sein.


    Zitat

    Ihr dreht Euch verflixt im Kreis und müsst versuchen, als Erwachsene hier zu einer Lösung zu kommen. Sonst leidet das Kind noch mehr.

    Ja. Ich geb dir vollkommen recht.

  • Das Gerichtsurteil besagt also, Fr-Mo bei der Mutter sowie an (mindestens einem) weiteren Tag in der Woche. An welchem, müsste laut Gerichtsurteil abegsprochen werden. Klar ist allerdings, dass an einem Wochentag Kontakt sein muss. Dahinter kommt Ihr nicht zurück. Es muss logischerweise ein Wochentag angeboten werden, der der Mutter möglich ist.
    Um das zu verändern, müsstet IHR klagen. Gestattet Ihr der Mutter den gerichtlich festgelegten Umgang in der deutlich genannten Mindestmenge nicht, dann kann sie Euch an den Kanthaken nehmen. Da hilft auch das JA nicht oder der Kinderschutzbund oder der Eindruck von KiGa-Erzieherinnen. Es ist also ein gefährliches Terrain, auf dem Ihr Euch bewegt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, das wäre ja der Mittwoch, da hat sie auch sicher Zeit weil der auch Teil der KiSchuBu regelung war.
    Das wollen wir auch nicht ändern, er ist ja erst 2, wirklich nur alle 2 Wochen sehen wäre schon wenig.


    Puh...
    Mal abwarten, sie hat angekündigt ihn heute abzuholen. Wenn sie das versucht, nehmen die Erzieherinnen sie nochmal beiseite. Vielleicht reicht das ja schon... :bet


    Vielen Dank für die Antworten :-)