19 Jahre und alleinerziehend

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen, weil ich im moment äußerst ratlos bin.
    Ich bin 19 Jahre alt und habe einen dreijährigen Sohn, mit dem ich zusammen im Haushalt meiner Eltern wohne.
    Im Juni diesen Jahres habe ich mein Abitur gemacht, möchte jetzt studieren, habe dieses semester allerdings keinen Studienplatz bekommen.
    Aufgrund starker Sreitigkeiten zwischen meinem Vater und mir ist die derzeitige Situation für mich nicht auszuhalten.
    Ich habe lange überlegt und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich ausziehen muss, auch wenn ich meinen Sohn nicht damit belasten möchte.


    Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob das Ausziehen überhaupt möglich ist.
    Ich erhalte lediglich Kindergeld für meinen Sohn. Mit dem Vater haben und möchten wir keinen Kontakt und somit bekomme ich keinen Unterhalt für mein Kind.
    Ich suche auch dringend nach einemn Job, mit dem ich die Zeit bis zum Studiumsbeginn überbrücken kann, was sich leider als sehr schwer erweist, da ich nur vormittags bis ca. 15 Uhr arbeiten kann, da zu diesem Zeitpunkt seine Betreuung im Kindergarten endet.


    Welche finanziellen Leistungen kann ich beantragen?
    und vorallem wo kann ich mich beraten lassen?
    Muss ich zum Jugendamt, zur Familienberatung oder eher zum Arbeitsamt?


    Wie ihr seht bin ich ziemlich ratlos und hoffe wirklich sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt, denn ich bin mit den Nerven wirklich am ende und halte es kaum noch aus und vorallem meinem kleinen Sohn möchte ich diese Steitereien ersparen.


    Liebe Grüße
    A-L

  • Hallo :winken:


    Melde dich beim Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss. Der Vater hat die Vaterschaft doch anerkannt oder?


    Dann informiere dich bei deinem hisigen Jobcenter nach den Mietgrenzen der Wohnung. Du kannst Hartz4 beantragen. Wenn du einen Job findes und der Verdienst nicht ausreichend ist, kannst zu aufstockendes ALG2 beantragen. Oder alternativ Wohngeld, das weiß ich nicht genau.


    Informiere dichauch beim Jugendamt bzgl. Betreuungszuschuss. Ich weiß die Richtlinien nicht genau, aber es kann durchaus sein, dass der Betreuungsplatz von deinem Sohn teilweise übernommen wird. Fragen kostet nichts ;)


    Lg und viel Erfolg bei der Jobsuche

  • lass dich erst mal :knuddel
    geh zu sämtlichen ämtern und hilfestellen


    arge, ja, caritas, diakonie, pro familia


    viele stimmen, bewirken viel


    hast du mal an ein fsj gedacht zurr überbrüchung?würde deien mutter dein kind nehmen?


    warum zankt ihr euch?


    ich möchte es gern verstehen.... mein jüngster sohn ist auch 19


    ich greife dich nicht an
    ich möchte es nur verstehen

  • vielen dank schon einmal für eure Antworten! :-)


    @Trisha was meinst du mit Mietgrenzen?


    @ rübli1211


    meine mutter wohnt auch hier im haushalt. Sie würde meinen Sohn schon ab und zu nehmen, hat sie auch damals gemacht als ich noch zur Schule ging, allerdings hatte sie in der Vergangenheit auch sehr starke Probleme, die sowohl sie als auch mich sehr stark belastet haben.


    Mein Vater und ich streiten uns, weil er nicht zufrieden mit mir ist (seine eigenen Worte). Ich sei zu faul, würde nichts machen und nur herumsitzen. Wenn ich schon zu hause bin und weder studiere noch arbeite, soll ich ja wohl den Haushalt machen.
    Es geht mittlerweile schon so weit, dass er nicht mehr mit mir redet. Kein Hallo, kein Aufwiedersehen, sondern nur Vorwürfe z.B. "du hast dieses nicht gemacht...und jenes nicht"
    Mir geht es deshalb sehr schlecht. Er ist der Meinung ich würde mich in die Opferrolle drängen und meine Traurigkeit sei nur vorgespielt.


    Ich finde seine Vorwürfe in vielen Punkten nicht gerechtfertigt.
    Ich bin drei Jahre zur Schule gegangen und habe meinen Sohn betreut und habe ohne Unterbrechung mein Abitur bestanden, welches nicht einmal schlecht ist.
    Ich würde gerne studieren, sehr gerne sogar, allerdings habe ich leider keinen studienplatz erhalten und eine private uni möchte er nicht finanzieren.
    Einen Job habe ich bis jetzt noch nicht gefunden, da alle Arbeitgeber nicht damit einverstanden waren, dass ich nur vormittags arbeiten kann.


    Ich weiß, dass ich meinen Eltern sehr viel zu verdanken habe, aber diese Vorwürfe kann ich einfach nicht länger ertragen.

  • Ein Supertip, den ich mal bekam, ist zur Frauenbeauftragten Deiner Stadt zu gehen. Die kennen sich super aus und sind sehr hilfsbereit.


    Meine mich zu erinnern, beim Studium gibt es kein Hartz IV. Du könntest Bafög beantragen. Da müssten dann allerdings Deine Eltern ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Denn es wird geprüft, ob nicht sie Deinen Unterhalt zahlen können. Oder zumindest teilweise. Die könnten natürlich anbieten, Dir diesen Unterhalt in Form von Kost und Logis zu bieten.


    Wer bekommt denn das Kindergeld für Dich?


    Wenn Du öffentliche Gelder beantragst, musst Du den Vater des Kindes angeben. Der mus dann auch die Einkünfte offenlegen.

  • Hallo Sandra71,


    vielen dank für den Tipp mit der Frauenbeauftragten, diese werde ich auf jeden Fall kontaktieren.
    Bafög kommt für mich leider nicht in Frage, da meine Eltern zu viel verdienen.
    Das Kindergeld für mich bekommen meine eltern, jedoch wird dieses ab Oktober nicht mehr gezahlt, da ich mich ja im moment nicht in einer Ausbildung / Studium befinde.
    ich bin mir nicht sicher, ob mein Vater bereit ist mich finanziell allzu sehr zu unterstützen :frag

  • hallo alb


    mit mietobergrenzen meine ich, dass man als alg2 bezieher gewisse vorlagen hat, was eine wohnung kosten und wie groß sie sein darf.
    2 personen sind glaub ca. 60m².

  • ich bin mir nicht sicher, ob mein Vater bereit ist mich finanziell allzu sehr zu unterstützen


    Meines Wissens nach spielt ein Wollen deines Vaters keine Rolle. Wenn du studierst und kein Bafög bekommst, weil deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben, müssen diese dir Unterhalt zahlen. Ob sie wollen oder nicht... Bis du mit dem Studium anfängst, kannst du Hartz 4 beantragen oder jobben (plus eventuelles Wohngeld oder aufstockendes Hartz 4).

  • Ob Dein Vater dazu bereit ist, ist nicht die Frage. Die Frage ist nur, in welcher Form. Denn es ist möglich den Barunterhalt in Form von Kost und Logis zu leisten.
    Möchte er denn auch, daß Ihr beide auszieht? Dann sollte er sich der Konsequenzen bewusst sein. Keine Ahnung, aber manche Eltern zahlen lieber, als Kind und Enkel weiter zu Hause zu haben.


    Verlier nur nicht Dein Ziel aus den Augen. Eine gute Ausbildung ist in den jetzigen Zeiten superwichtig. Und Du hast ja trotz Kind so früh Dein Abi geschafft. Du packst das :daumen Die Unis haben teilweise auch Kigas. Frag da mal an Deiner Wunschuni nach. Vorteil: Studentenfreundliche Betreuungszeiten.


    Ich wünschte, ich hätte mein Studium damals nicht abgebrochen (ohne Kinder), sondern Teilzeit gearbeitet und weiterstudiert :wand

  • Bis du mit dem Studium anfängst, kannst du Hartz 4 beantragen oder jobben (plus eventuelles Wohngeld oder aufstockendes Hartz 4).


    Eben das glaube ich nicht.


    Die Eltern sind unterhaltspflichtig. Soweit ich weiß, haben sie aber die Wahl ob sie in Naturalien (Essen Wohnen) zahlen oder mit Kohle.


    Ich finde: Ihr wart die letzten Jahre offensichtlich ein gutes Team.
    Dein Kind ist bei Deinen Eltern toll versorgt und Du hast den Rücken frei für so vieles. Job, Ausbildung, Freizeit, Hobbies.
    Das solltest Du nicht kaputt machen zugunsten von einem neuen Umfeld, Fremdbetreuung, Stress, Geldmangel, ...


    Aus der Ferne betrachtet, ist bei Euch viel Sturheit im Spiel.
    Tust Du denn gar nichts im Haushalt? Könnt Ihr keine Einigung finden?

  • Marlene, ich war auch überzeugt, in diesem Alter gibt es kein HIV, wenn man/frau noch bei den Eltern wohnt und nicht auf der Strasse steht...und?.... Meine angeheiratete Nichte, kaum Älter, ohne Ausbildung, Job etc. war beim Amt und sie würden ihr eine Wohnung mit Kind zahlen plus Selbstbedarf etc. Aber natürlich musste der KV sein Einkommen offenlegen re Unterhalt. :wow


    Nur, sobald sie studiert, sind andere Kassen zuständig. Und immer auf HIV Ebene? :nixwieweg

  • Klar muss der Kindsvater in die Pflicht genommen werden, aber auch die Eltern werden zur Kasse gebeten.
    Sie sind in diesem Alter nun mal unterhaltspflichtig.


    Erst dann greift Hartz. Vielleicht haben die Eltern der Nichte weniger Geld?

  • Weniger Geld haben sie tatsächlich, kann daran liegen. War aber dennoch total überrascht, da sie ja bei meinem Bruder und ihrer Mutter lebt. Die Kost und Logis bieten. Aber eben keinen Unterhalt zahlen können. Wie es bei ihrem Vater aussieht, weiss ich nicht.


    Wie ist das eigentlich, wenn ein Kind zum anderen Elternteil zieht. Über 18, also Barunterhalt und der bisherige betreuende ET sagt Kost und Logis biete ich Dir. Aber den Unterhalt eigentlich nicht zahlen kann, wenn Kind beim anderen ET nun wohnt?

  • :hae: ..mmhh, gab es da bei der arge nicht auch so ´ne U-25 Regelung?



    lg von overtherainbow :rainbow:


    Genau, und deshalb wird, bevor die ARGE zahlen würde, erst die Eltern überprüft werden, und die müßten, sofern sie können, Unterhalt zahlen.


    Auch der Kindsvater würde zumindest den KU betreffend, überprüft werden.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • hi,


    momentan bist du mit dem kind zu hause u. arbeitslos. geh zur arge u. beantrage alg2, erfrage die kriterien für eine wohnung (2 personenen bis zu 60-65qm.). vielleicht meldest du dich in der zeit auch bei der berufsberatung ausbildungssuchend, dann gibt es auch erstmal weiter kindergeld (wird gezahlt bis 25, wenn du ausbildungssuchend oder in ausbildung bist).
    suche dir nach den kriterien der arge eine wohnung u. stelle einen antrag auf erstausstattung für diese wohnung. dann ziehst du ein u. alles ist fein. du bist mit deinem kind eine eigene bedarfsgemeinschaft u. fällst dadurch nicht mehr unter die regelungen des u25.
    zusätzlich wird die arge dich auffordern unterhalt zu fordern vom kv u. du wirst bis zur klärung unterhaltsvorschuss beantragen müssen. somit hast du einnahmen von:


    359 euro regelsatz singel
    129 euro alleinerziehendenmehrbedarf
    215 euro regelsatz kind
    plus miete
    = bedarf
    abzgl. kindergeld u. unterhalt(svorschuss) des kindes. u deines kindergeldes.


    solltest du bis dato kein studienplatz haben, könntest du ja darüber nachdenken im wartesemester arbeiten zu gehen oder vielleicht eine ausbildung mit dualem studium zu machen (zb. bfa, arbeitsamt, argen, stadtverwaltung, deutsche post...) erfragen kannst du dir infos zb. bei der fachhochschule des bundes berlin etc. bilden aus dipl-verwaltungswirt.
    deutsche post bildet aus über die berufsakademie...


    lass dich umfassend beraten u. nimm auch die beratung einer alg2-stelle in betracht. die haben manches mal gute tipps.

  • Hi,

    Meines Wissens nach spielt ein Wollen deines Vaters keine Rolle. Wenn du studierst und kein Bafög bekommst, weil deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben, müssen diese dir Unterhalt zahlen

    Nö...denn

    Die Eltern sind unterhaltspflichtig. Soweit ich weiß, haben sie aber die Wahl ob sie in Naturalien (Essen Wohnen) zahlen oder mit Kohle.

    Ausnahme besteht dann, wenn es nur der Studienort "weit" entfernt ist, und eine Wohnung genommen werden müßte.
    640 € steht einem zu...


    Ganz ehrlich, wenn meine Tochter mir kommen würde ... "Ich ziehe jetzt aus, und du bist nun U-pflichtig...", dann würde ich ihr sehe sehr deutlich machen, daß sie gefälligst mal für IHR Leben zu sorgen hätte.


    Meines Wissens steigt auch den ET ihre SB-Grenze....bin mir aber im Moment nicht so sicher :Hm


    Was mich hier ein bißchen stutzig macht ... Wieso darf das Kind nicht den Vater kennen ? :Hm


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Der Vater meines Kindes hat mich in der Schwangerschaft oft geschlagen, ich bin sogar einmal in Krankenhaus gefahren um untersuchen zu lassen, ob es meinem Kind noch gut geht.
    Des Weiteren konsumiert er sehr viele Drogen und ich habe mich kurz vor der Geburt endlich von ihm getrennt.
    Ich bin sehr froh von ihm los zu sein und möchte auf gar keinen Fall dass mein drei jähriger Sohn ihn so kennenlernt.
    Vielleicht später, wenn er alt genug ist es zu verstehen und / oder den Wunsch äußerst und wenn sichergestellt ist, dass sein "Vater" nicht bedröhnt ist.


    Und bzgl des Unterhaltes...er könnte eh keinen zahlen!

    Einmal editiert, zuletzt von ALB ()

  • Dann lerne damit zu leben, dass Dir der Kindesunterhalt (den Du nicht einforderst) bei der Errechnung von Sozialleistungen vom Bedarf abgezogen wird.


    :frag