Fragen zum Unterhalt

  • Hallo,


    bei kommt im Moment alles ein wenig durcheinander. Jetzt habe ich die nächste Frage:


    Kann mir hier jemand sagen, wie das mit der Berechnung von der Beistandschaft beim JA und dem Unterhaltsvorschuss funktioniert?


    Zum Verständis:


    Beistandschaft hatte Anfang der Woche jetzt 226,00 Euro Unterhalt für Kind berechnet.
    Bis zum letzten Monat bekam ich noch Unterhaltsvorschuss, der sonst regelmäßig und pünktlich gezahlt wurde, nun kam diesen Monat noch gar nichts, was ich sehr merkwürdig finde.
    Nachfragen ist schlecht, denn da jemanden telefonisch zu erreichen, ist wie Lotto spielen. Ich hatte leider kein Glück. :-)


    Weil ich weiß natürlich nicht, wie das alles jetzt weiter gehandhabt wird, sprich, wie es nach der Berechnung weitergeht, ob er eine Widerspruchsfrist hat und wie das mit dem Unterhaltsvorschuss weitergeht. :hae:


    :hilfe



  • Ic h bekomme auch UV und habe eien Beistandsschaft beantrag. Die Frau vom Ja meinte sobald ich den Bescheid habe, müsste ich bei der Dame vom UV anrufen und ihr das durchgeben, dass UV gestoppt wird ( auch logisch die sitzen bei mir 2 Türen voneiander entfernt).
    Hatte auch gefragt wie es mit eventuellen Rückzahlungen aussieht, nicht dass ich es ausgebe und die wollen es zurück, da meinte sie die würden das intern verrechnen.


    Obs so abläuft weiß ich nicht, das wurde mir nur gesagt, den Bescheid hab ich ja noch nicht

  • Naja, mit den Berechnungen von UV und Nachzahlung sowie Berechnungen vom JC liefen bei mir automatisch. Des Wegen, wundert es mich ja auch so.


    Der Hammer, der KV scheint jetzt so geschockt über die Summe zu sein, dass er mich am Handy nur noch wegdrückt. Er sollte unsere Tochter von der Schule abholen, hatte noch was dringendes zu erledigen und wollte sicher gehen, dass sie pünktlich abgeholt wird. Super, wenn Väter so auf Bescheide reagieren, aber das gem. Sorgerecht behalten wollen und einen Umgang einklagen, obwohl man nichts tunum den Umgang in Anspruch zu nehmen. :radab


    Immer auf dem Rücken des Kindes, wie niveaulos ist das eigentlich, da fragt man sich echt, wer hier das Kind ist. :wand

    Einmal editiert, zuletzt von jane74 ()

  • Kenn ich bei uns wars ähnlich. Verstand es gar nicht dass er Post vom JA bekam wegen UV und selbst das war ihm eigentlich zuviel.
    Naja hab Beistandschaft ja gebeten seine UNterhaltszahlungen zu prüfen, wegen mehr und bin mal gespannt ob er sich meldet, wenn er liest Frau.. Hat uns gebeten zu prüfen...


    Leider leiden die Kinder drunter, man veruscht es so gut es geht, aber schaffts eben doch net immer


    Also damit sie dass ausrechnen muss er ja diverse Unterlagen vorzeigen, und dann wirds denek ich schwer widerspruch einzulegen, bzw er kanns aber schwer wirklich nachzuweisen, dass er soviel nicht zahlen kann, wurde ja extra geprüft.
    Läuft die Zahlung übers JA? Wenn ja würden die das ja auch mit einklagen, falls er sich weigern würde

  • Was denn das für ein drucheinander hier?


    Wenn eine Beistandschaft besteht u die Aufgrundlage des Einkommens den Unterhaltspflichtigen einen Unterhaltszahlung errechnet hat, u diese dem Vater vorliegt dann muß danach zwar gezahlt werden, dennoch heißt das noch lange nicht das die Berechnung richtig ist, ein Widerspruchsrecht hat der Unterhaltspflichtig hier sehr wohl.


    Und bei der errechneten Höhe, steht dem betreuenden Elternteil auch kein UVG mehr zu.


    Das allerdings sollte vorher besprochen worden sein, denn auch der betreuende Eltenrteil erhält ja Infos...
    Auch wird vermutlich vereinbart worden sein, an wen gezahlt wird, ob direkt an den Unterhaltsempfänger oder an das JA...


    In Verzug ist er schon lange gesetzt worden, das muß er außerdem jetzt nicht mehr, wenn er nicht zahlt muß er angemahnt werden, und wenn das nicht fruchtet Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden..bzw. geklagt werden..


    Immer auf dem Rücken des Kindes, wie niveaulos ist das eigentlich, da fragt man sich echt, wer hier das Kind ist.


    Das muß man sich öfters mal fragen bei Eltern... gelegentlich sind es auch beide Seiten die sich entsprechend verhalten..

  • die Unterlagen, die seine clevere :lgh Anwältin abgegeben hat, war ein gemeinsamer Kredit mit einem gleichzeitigen Abschluß einer Lebensversicherung auf seinen Namen, sowie seine Verdienstbescheinigung, dumm nur, das er eine Vereinbarung unterschrieben hatte, das er den Kredit alleine zahlt und ich in die Privatinso gegangen bin. Und die ist auch schon eröffnet.
    Nur diese kluge Raìn, schrieb meinem Anwalt, dass er den Kredit nicht weiter zahlen wird, wenn ich ihm nicht das Gartenhaus überschreibe. :motz: Ging ja nicht mehr, ist schon in der Insolvenzmasse.
    Ich weiß......, ich bin gemein, :devil: aber ehrlich gesagt, ist mir das egal, denn wer sich eine teure Freundin, ein Wochenendhaus und eine Wohnung leisten kann, der kann auch schön seine selbst verursachten Schulden alleine tragen, ich war ja nur Bürge.


    Dieses Schreiben von seiner RAìn fand das JA gar nicht komisch und hat natürlich, argumentiert, der Kredit wird nicht berücksichtigt und da gleichzeitig eine Altersversorgung inbolviert ist, bereichert er sich auf Kosten seines Kindes. :lach


    Ich habe seit 06.09 Unterhaltsvorschuss bekommen und wie gesagt, der kam immer pünktlich und nach Aussage der Sachbearbeiterin vom JA müßte er diese Woche das Schreiben erhalten.
    Bedeutet das, dass er ab 10.09 den vollen Unterhalt zahlen muß?


    LG Jane

  • Der Vorschuss ist da wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Da muss man unterscheiden.


    Wenn er in der Zeit wo UHV vom Jugendamt kam nicht zahlen konnte:
    Muss er auch nichts zurückzahlen.


    Wenn er aber die ganze Zeit leistungsfähig war:
    Dann war das für dich eben eine kleine Leistung, damit du nicht auf dem Trockenen sitzt. "Vorschuss" eben. Er muss den vollen Unterhalt an dich für die Zeit zahlen. Der bereits erhaltene UHV wird verrechnet und die zahlst diesen ans Jugendamt zurück.


    In dem Fall gehe ich mal davon aus, dass das Jugendamt nun einfach automatisch denkt er zahlt. Deshalb wurde der Vorschuss eingestellt.


    Wenn man mehr Informationen hätte, wäre es einfacher!

  • Ich habe den Unterhaltsvorschuss gleich nach der Trennung vom KV im Juni 09 beantragt. Den er hatte mir gleich gesagt, dass er nicht zahlen wird, weil er es nicht einsieht.
    Man riet mir dort gleich eine Beistandschaft für den Unterhalt zu machen, das habe ich getan. Seine letzte Aussage bei der Mediation war wortwörtlich: Unterhalt kriegst Du von mir nicht, Du kriegst doch 158 Euro vom Staat, die muß ich ja auch zurückzahlen, also was willst Du eigentlich. :motz:


    Der KV wurde angeschrieben, zwecks Unterlagen zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Das hat bis Anfang September 09 gedauert, bis seine Anwältin es geschafft hat, 1 Verdienstbescheinigung von seinem Arbeitgeber und die Kreditunterlagen zu schicken.


    Ich mußte dann zum JA wegen der Sichtung der Unterlagen und man bat mich, den Schriftverkehr zwischen seiner Anwältin und meinem Anwalt sowie vom Jugendamt in der Sorgerechtsgeschichte mitzubringen, das habe ich getan.


    Damit fing sein Schlammassel an. Denn wie schon vorher erwähnt, stand in den Schreiben seiner RA an meinen RA, dass er den Kredit nicht mehr zahlt, da ich ihm nicht das Gartenhaus übertragen hatte, weitere Aussagen, die er beim JA getätigt hatte, fielen auch negativ auf, wie zum Beispiel: Er hätte die gemeinsame Wohnung nicht halten können, ist vorübergehend zu seinen Eltern gezogen.
    Ich weiß nur nicht welche Wohnung er meinte, denn wir haben in unserem Gartenhaus gewohnt, was er auch immernoch mit der Next nutzt. :lach



    Der Witz: Wir hatten die gemeinsame Wohnung zum 30.04.09 gekündigt. Die Kündigungsbestätigung und die Abnahmeprotokolle habe ich und konnte damit widerlegen, was er da erzählt hatte. . Das sind die Kosten, die man beim JA als Luxus betitelt, denn er ist bei seinen Eltern gemeldet, kann keinen Unterhalt zahlen, sich aber ein Pachtgrundstück leisten, das ginge nicht, so war zu mindest die Aussage der SB. Wenn er nicht zahlen will, er ist 33 Jahre alt, körperlich gesund, da kann er locker noch einen Nebenjob annehmen und seinen Kredit kann er strecken. (Ich finde die Reaktion vom JA zwar ziemlich heftig, aber auf der anderen Seite, ist es eben Geld, was dem Kind zusteht.) :dribbel

    Als ich letzte Woche bei der Beistandschaft angerufen habe, hatte man mir gesagt, dass der Unterhalt auf 226 Euro festgelegt wurde und man ihm den Bescheid in den nächsten Tagen zustellen wird.


    Ich habe bisher nichts schriftliches von der Beistandschaft, aber ich weiß, dass die Unterhaltsvorschusskasse und die Beistandschaft eng zusammenarbeiten. Es ist für mich nur verwunderlich, denn eigentlich kommt der Unterhaltsvorschuss immer pünktlich und ich hätte ihn schon vor 1 Woche erhalten sollen.


    Da ich nicht weiß, wie es nach der Berechnung weitergeht, ich auch vergessen habe, danach zu fragen, kann ich mir das nur so erklären. Und nach der Reaktion von dem KV, kann ich mir das auch nur so denken.


    Weil das Kind ja soviel dafür kann, es besteht doch nur auf sein Recht. Aber so ist das eben: Einen Moment nicht nachgedacht und schwach geworden, kann Dein ganzes Leben ändern, wahrscheinlich denken Männer deswegen öfter mit der Hose. :lach


    LG Jane

  • Unterscheiden wir mal Leistungsfähig - das scheint er zu sein - daher die Berechnung auf 226 €.
    Aber er ist wohl nicht Leistungswillig - ruf Montag deine Beistandschaft an - die sollen das klären.
    Wenn ihm der Bescheid vorliegt, muss er leisten, sonst ist er in Verzug zu setzen.
    Da sich sein Einkommen wahrscheinlich in den letzten Wochen nicht geändert hat, war er das wohl auch schon den ganzen Sommer.
    Also muss er an dich zahlen und UHV zurück.

  • werde ich machen.


    Vielen lieben Dank Euch allen für die Hilfe. Montag weiß ich mehr.


    LG Jane :thanks::blume:sonne

  • wahrscheinlich denken Männer deswegen öfter mit der Hose.



    ..und wahrscheinlich denken Frauen deswegen des öfteren gar nicht ....



    Lass dochj einfach mal diese Abneigungs-Hass-Tiraden weg..dann kann man die Sache auch ein wenig sachlicher angehen....



    Wenn ihm der Bescheid vorliegt, muss er leisten, sonst ist er in Verzug zu setzen.


    MAHNEN....in Verzug ist er schon längst gesetzt.......Wiederholung halt.. :brille

  • Ich glaube prozentual gesehen, gibt es mehr Väter, die sich weigern, den Unterhalt zu zahlen. Das hat wenig mit Hass-Triaden zu tun, sondern mit der Realität, denn wenn es nicht so wäre, mal ganz ehrlich, würde es meiner Meinung nach diese Rubrik in diesem Forum gar nicht geben.


    Gott sei dank, leben wir in einem meinungsfreien Staat.


    Aber solche Aussagen bin ich ja von Dir mittlerweile gewohnt. :pfeif


    Ich bin nunmal noch ein Frischling in dieser Sache und dass er in Verzug gesetzt wurde, das ist mir schon klar. Worum es mir geht, ist ganz einfach, ob mir jemand sagen kann, wie dieses Prozedere nach der Berechnung des KU weiterläuft. Ich denke mal, dass mich die Beistandschaft auch schriftlich informieren muß, oder etwa nicht?


    Was passiert wenn er nicht zahlt? Dann fehlen ja wohl ein paar Euro für den Monat, wer übernimmt dann wieder den monatlichen KU? Denn von Luft und Liebe kann man kein Kind ernähren und wenn doch, kannst Du mir bestimmt sagen wie das geht. :-)

  • Ich glaube prozentual gesehen, gibt es mehr Väter, die sich weigern, den Unterhalt zu zahlen.


    Tja, blöd nur, das unterhaltspflichtige Mütter eher die deutlich schlechtere Zahlungsmoral haben als unterhaltspflichtige Väter...



    Und selbst die Statistik spricht da eindeutige Worte...
    Mütter sind die schlechteren Unterhaltszahler..wenn sie denn überhaupt Unterhalt zahlen...


    Dumm gelaufen, gell...soweit zum Thema Realität...u das ist keine Meinung, sondern das sind Fakten!!





    Aber solche Aussagen bin ich ja von Dir mittlerweile gewohnt.


    Da du offensichtlich nicht wirklich an echten Antworten interessiert bist, wünsch ich dir auch hier noch viel Erfolg auf der Suche nach Antworten..
    Antworten hättest du haben können..


    Vielleicht findet du sie ja noch :brille:D:drink:respekt

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • hatte noch was dringendes zu erledigen und wollte sicher gehen, dass sie pünktlich abgeholt wird.


    Wo liegt grad das Prob?


    Unterhalt und Umgang sind auseinanderzuhalten. Sei einfach froh, wenn er da ist, wenn Du oder Euer Kind ihn brauchen.



    Manchen geht es echt noch zu gut, sorry, wenn ich es so frech raus sage

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Unterhalt und Umgang sind auseinanderzuhalten. Sei einfach froh, wenn er da ist, wenn Du oder Euer Kind ihn brauchen.


    Was heisst hier gut, so muß ich für einen Monat Schulessen 42,00 Euro zahlen, mit Hortvertrag nur 23,00 Euro, das ist schon ein kleiner Unterschied. Ich krieg nur Alg I + Aufstockung (Ex hatte sich in unserer Beziehung aufgeregt, dass ich immer so lange arbeite, also hab ich mich kündigen lassen, 1 Woche nach Erhalt meiner Kündigung, hat er mir gesagt dass er ne Neue hat) :hae:


    Dass der Umgang nix mit Unterhalt zu tun hat, das weiß ich auch, aber sich gänzlich in beiden Dingen aus der Affäre zu, nur weil man wiedermal sauer über Bescheide vom JA ist, finde ich nicht unbedingt niveauvoll. :kopf


    Es ging einfach nur darum, dass er mir Steine in den Weg legt, wo es nur geht, ich habe mich um alles zu kümmern, habe die Rennereien, während er sich schön aus der Affäre zieht, nee, das kanns echt nicht sein, oder? :motz::motz:



    Die Hortstelle hatte nur bis 13 Uhr offen, unser Kind muß aber bis 13.30 aus der Schule geholt werden, ich wollte nur sicherstellen, dass, falls ich es nicht bis dahin geschafft hätte, unser Kind abgeholt wird. (Der Weg für ihn bis zur Schule mit öfftentlichen Verkehrsmitteln beträgt 10 Min!!!!!!!!!) :nawarte:


    Er will Umgang, streitet sich mit mir vor Gericht und hat seine Tochter in den 5 Monaten 1 mal alleine für 2 Minuten am Tel. gesprochen und 1 mal gesehen, (2 Stunden mit VP), seit dem ist Funkstille. Seit er den Bescheid bekommen haben muß (meine Vermutung) geht er nicht mehr ans Handy oder drückt mich aber auch unser Kind weg. :nanana


    Warum? :ohnmacht:


    Aber eigentlich wollte ich nur wissen, wie es nach der Berechnung des Unterhaltes von der Beistandschaft mit dem zahlen vom KU weitergeht?



    Jane

  • Was heisst hier gut, so muß ich für einen Monat Schulessen 42,00 Euro zahlen, mit Hortvertrag nur 23,00 Euro, das ist schon ein kleiner Unterschied.


    Wow...doch noch sooo viel..das klingt wirklich nach einem Problem, einem wirklichem Luxusproblem!!


    Es ging einfach nur darum, dass er mir Steine in den Weg legt, wo es nur geht, ich habe mich um alles zu kümmern, habe die Rennereien, während er sich schön aus der Affäre zieht, nee, das kanns echt nicht sein, oder?


    Da gibts ne einfache Lösung: Kind abgeben u man is die Lauferei los u kann sich auch aus der Affäire ziehen..


    Aber eigentlich wollte ich nur wissen, wie es nach der Berechnung des Unterhaltes von der Beistandschaft mit dem zahlen vom KU weitergeht?


    Vermutlich ist man da ansich auf der falschen Baustelle unterwegs..da sollte man vielleicht mehr Energie an richriger Stelle aufbringen.die richtige Stelle is sicherlich nciht der Vater in der Sache..

  • Du schreibst, Du erhälst aufstockend Alg 2, dann geh zum Amt, wenn Dir das Geld fehlt und lass es vorstrecken. Das machen die sofort, gerade wenn Beistandschaft besteht. Ich habs gerade letzte Woche durch, wir hatten 18 Jahre eine Beziehung, in getrennten Wohnungen - so hält das länger :rolleyes2: , nun nach 16 Jahren hat Papa beschlossen, ich zahl nix mehr, übrigens ohne es mir mitzuteilen (muss er wohl vergessen haben ;) ) erst auf meine Nachfrage bekam ich diese Antwort von ihm. Soll ich mich da aufregen, nö, es gibt einen Titel, er hat ihn nicht aussetzen lassen, also ists mir egal, wohin er zahlt. Sehs etwas gelassener ;)

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

    Einmal editiert, zuletzt von laura21 ()

  • Die ARGE zahlt aber nicht den KU weile eine Beistnadschaft besteht, die zahlt auch nur bis zur Höhe der Regelsätze, abzüglich UVG, u das wars..zahlt also nicht den errechneten Unterhalt des Unterhaltspflichtigen, das w#äre ja ne schöne Sache sonst.


    Sie erhält ALG2, mehr geht da also nicht..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Zitat

    Sie erhält ALG2, mehr geht da also nicht..


    Eben, und genau deshalb kanns ihr egal sein, denn auch wenn er mehr zahlt, bekommt sies wieder angerechet und hat im Endeffekt eh nicht mehr.


    lg :-)

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2: